Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell

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Jac0b
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Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell

#1 Beitrag von Jac0b » 2017-08-29 19:27:11

Guten Abend zusammen!
Ich habe vor meinen 911er mit demontierter Pritsche auf der Straße zu bewegen zwecks Standortwechsel zum schrauben.
Nun bin ich mir nicht ganz sicher ob das legal ist da dann Kotflügel und seitlicher Unterfahrschutz nicht am FZ sind.
Alles andere wie Nummer und Beleuchtung ist am Rahmen befestigt, fährt also mit.

Wenn sich jemand über die Gesetzeslage sicher ist freue ich mich über Antworten :-)

Danke im Vorfeld, Jacob

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ClausLa
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Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell

#2 Beitrag von ClausLa » 2017-08-29 19:34:10

Moin,
seitlicher UFS muss bei Überführungsfahrten nicht montiert sein, Kotflügel schon.

Gruß Claus

GrafSpee
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Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell

#3 Beitrag von GrafSpee » 2017-08-29 19:34:59

Kotflügel sind ein muss, seitl. Unterfahrschutz weiß ich nicht.
Ich hab noch ein paar original MB Überführungskotflügel liegen, die gabs um kleines Geld, müssten aber abgeholt werden.

MfG Jens
In der Arbeit bin ich lütt und wenig
Aber aufm Asphalt bin ich König!

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Frieland
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Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell

#4 Beitrag von Frieland » 2017-08-29 19:50:10

Hallo,

ich würde sagen: Nein.
Denn §19 (2) StVZO sagt: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird

Du hast ja deinen Wagen derzeit als "Fahrgestell" oder so "umgerüstet", die vorherige Betriebserlaubnis (LKW geschl. Kasten oder SoKFZ Löschfahrzeug oder oder oder) trifft ja nun nicht mehr zu.
Legaler wäre es (vielleicht), wenn du das Fahrzeug nicht zugelassen hättest und mit Kurzzeitkennz. bzw roter Nummer fährst. Wie gesagt, "vielleicht".

Aber, das Auto fährt ja auch als Fahrgestell. Ich habe meinen 200km als Fahrgestell überführt, aber mit sämtlichen UFS und Kotflügel und Licht.

Gruß, Fabian

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burkhard
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Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell

#5 Beitrag von burkhard » 2017-08-29 20:27:18

ClausLa hat geschrieben:Moin,
seitlicher UFS muss bei Überführungsfahrten nicht montiert sein, Kotflügel schon.

Gruß Claus
Wo steht das? Ausnahmen, die für Überführungsfahrten gelten, stehen in der StVZO.

Für die Seitliche Kenntlichmachung (§ 51a) steht z.B.:

(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein
.
3. an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.


Beim seitlichen und hinteren Unterfahrschutz kann ich so eine Ausnahmebestimmung bei Überführungsfahrten in der StVZO nicht entdecken. Im Umkehrschluss gehe ich davon aus, das es hierfür keine Ausnahmeregel für Überführungsfahrten gibt und es daher ordnungsgemäß sein muss.

Gruß
Burkhard

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Jac0b
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Re: Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell

#6 Beitrag von Jac0b » 2017-08-29 21:48:56

Wow, vielen Dank für die promten und hilfreichen Antworten, auch Danke für das Angebot der Überführungskotflügel!

In dem Falle werde ich denk eine Aufnahme für die Kotflügel bauen um sie doch am Fahrgestell zu montieren und die UFS lasse ich weg.

einen schönen Abend euch allen!

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maxd
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Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell

#7 Beitrag von maxd » 2017-08-29 22:43:55

Mir wurde bei der Überführung meines neuen Fahrgestells klargemacht, dass man mich ohne seitlichen UFS nicht vom Hof lassen dürfte.

--md

visual
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#8 Beitrag von visual » 2017-08-29 23:48:16

Wie weit musst du denn fahren?

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maxd
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Erlaubt? Straßenfahrt mit bloßem Fahrgestell

#9 Beitrag von maxd » 2017-08-30 6:01:28

visual hat geschrieben:Wie weit musst du denn fahren?
400 km

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