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Sandbleche als Unterfahrschutz?

Verfasst: 2016-11-04 22:35:44
von carefulvirgin
Kann man Sandbleche als seitlichen Unterfahrschutz verbauen?
Wenn ich mir meinen Serien-Unterfahrschutz angucke, sind die Bleche stabiler und ich habe zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
hat das jemand von euch? Und wenn ev. sogar eingetragen bekommen?

Re: Sandbleche als Unterfahrschutz?

Verfasst: 2016-11-05 0:24:59
von WeltWeit
hallo wir haben unsere Sandbleche als Unterfahrschutz ist für unseren TÜV okay.
Gruß Karin

Re: Sandbleche als Unterfahrschutz?

Verfasst: 2016-11-05 11:53:22
von Mark86
Ja, habe ich auch. Die haben auch Idealer Weise die geforderten 40cm Breite, allerdings musst du eines von den Blechen vorne ankanten, weil da keine Scharfe Kante sein darf...

Eintragen? Ich wüsste nicht dass man das eintragen muss, es muss lt. STVZO da sein, aber eingetragen wird das m.W. nicht.
Du kannst den ganzen Kram selber bauen, er muss nur die Maße einhalten (da gibts im Wessels und Müller Katalog ne schöne Zeichnung mit den Abständen zu Aufbaukante, Räder, etc.), vorne auf XXmm "Abgerundet" sein, und es muss eine senkrechte Last von 100kg Aushalten. Wenn da einer Zweifel hat, kann er sich ja draufstellen ^^

Re: Sandbleche als Unterfahrschutz?

Verfasst: 2016-11-06 11:59:11
von allrad81
Das Haben wir auch mit Sandblechen gelöst. Ob das auf Dauer so bleibt, schauen wir mal...

Re: Sandbleche als Unterfahrschutz?

Verfasst: 2016-11-06 13:17:38
von Carlos
war bei meinem TÜV auch kein Problem; hatte die Sandbleche nur zur Überführung
als provisorischen Seiten-UFS; vorher wegen Höhe über Boden fragen, meine waren
zuerst ein paar cm zu hoch und mußten tiefer gesetzt werden; in der StVZO finde
ich aber keine Angaben

http://up.picr.de/27230148qs.jpg

Schöne Grüße


Hans-Joachim

Re: Sandbleche als Unterfahrschutz?

Verfasst: 2016-11-06 19:20:42
von holger.ihle
Moin,

wir haben auch die Sandbleche als UFS - wurde nix eingetragen, aber problemlos beim TÜV akzeptiert.

LG, Holger

Re: Sandbleche als Unterfahrschutz?

Verfasst: 2016-11-07 10:05:30
von Froschn
Moin,
war bei uns genauso. Der Wagen wurde vom TÜV so abgenommen, alles wurde einmal fotografiert, aber die Bleche oder andere Teile nicht nicht extra eingetragen.

Re: Sandbleche als Unterfahrschutz?

Verfasst: 2016-11-07 13:23:32
von Pirx
Ich weiß, daß etliche Leute Sandbleche als seitliche Schutzvorrichtung an Ihre Fahrzeuge angebaut haben und daß das bisher auch nicht von Ihren HU-Prüfern beanstandet wurde.

Trotzdem entsprechen Sandbleche strenggenommen nicht den Vorschriften für eine seitliche Schutzvorrichtung nach ECE-R 73:
ECE-R 73 hat geschrieben:7 TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE SEITLICHE SCHUTZEINRICHTUNG

7.1 Die seitliche Schutzeinrichtung darf die Gesamtbreite des Fahrzeugs nicht vergrößern,
und der Hauptteil ihrer Außenfläche darf nicht mehr als 120 mm vom äußeren
Umriss des Fahrzeugs (Gesamtbreite) nach innen liegen. Bei bestimmten Fahrzeugen
darf das vordere Ende dieser Einrichtung nach den Absätzen 7.4.3 und 7.4.4
nach innen gebogen sein. Das hintere Ende darf vom äußersten Rand der Hinterradreifen
(ohne Ausbuchtung der Reifen in der Nähe der Aufstandsfläche) auf mindestens
den hintersten 250 mm nicht mehr als 30 mm nach innen liegen.

7.2 Die Außenfläche der Einrichtung muss glatt und so weit wie möglich von vorn nach
hinten durchgehend sein; benachbarte Teile dürfen sich jedoch überlappen, wenn
der Rand der Überlappung nach hinten oder nach unten zeigt oder es darf ein Spalt
von nicht mehr als 25 mm – gemessen in Längsrichtung – vorhanden sein, wenn der
hintere Teil nicht über den vorderen Teil nach außen herausragt; abgerundete Muttern-
oder Nietenköpfe dürfen über die Oberfläche bis zu einem Abstand von 10 mm
hinausragen, und andere Teile dürfen auch so weit hervorstehen, wenn sie glatt und
in ähnlicher Weise abgerundet sind; alle äußeren Kanten und Ecken müssen einen
Abrundungsradius von mindestens 2,5 mm aufweisen
.

7.3 Die Einrichtung darf aus einer durchgehenden ebenen Oberfläche bestehen oder aus
einer oder mehreren horizontalen Schienen oder aus einer Kombination aus beiden;
werden Schienen benutzt, so dürfen sie höchsten 300 mm auseinander liegen und
müssen
- bei Fahrzeugen der Klassen N2 und O3 mindestens 50 mm hoch; und
- bei Fahrzeugen der Klassen N3 und O4 mindestens 100 mm hoch und im Wesentlichen
eben sein.
- Kombinationen aus Oberflächen und Schienen müssen eine praktisch durchgehende
seitliche Schutzeinrichtung bilden, vorbehaltlich der Vorschriften nach Absatz 7.2.
Zumindest an meinen eigenen Sandblechen sind die Kanten nicht abgerundet. Und die Löcher im Blech sind sogar ziemlich scharfkantig.

Pirx

Re: Sandbleche als Unterfahrschutz?

Verfasst: 2016-11-07 16:40:12
von Mark86
Meine Bleche haben zumindest oben und unten (oder aus Blechsicht seitlich) runde Kanten und das vordere Blech hab ich einmal auf der Kantbank angekantet, um die erforderliche Rundung zu erzielen und alle zu große Löcher haben die auch nicht.
Weiterhin darf dort ja etwas angebaut sein (Sandblechhalter) welcher die Funktion des UFS erfüllt, also sind die Sandbleche nicht der UFS, sondern Statt des UFS da, wie auf der anderen Seite Treppe und Tank...