leidiges Thema Unterfahrschutz
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leidiges Thema Unterfahrschutz
ich muß leider nochmals das leidige Thema ansprechen. ich hatte hier schon mal nachgefragt und habe auch eine Menge Antworten bekommen, ich habe auch vergangene Einträge gelesen. Trotzdem stehe ich auf dem Schlauch.
ich einigen Beiträgen wurde darauf hingewiesen, das es stark vom Baujahr abhängt, ob man Unterfahrschutz braucht, oder nicht.
Ich habe jetzt allerdings auf dem Allradtreffen an der Mosel ne Menge moderner Laster gesehen, die auch keinen Untefahrschutz hatten.
In meinem speziellen Fall geht es um einen MAN 8.136 Baujahr 87 ( 4x4 ). Dieser hat Unterfahrschutz eingetragen. Den will ich los werden. Hinten ist ok, aber die Seitenschürzen sind im Gelände nicht tragbar
Nehmt es mir nicht übel, wenn ich irgendwas nicht verstanden habe in den bereits veröffentlichten Texten. Aber kann mich bitte nochmal jemand aufklären??
Gruß Armin
ich einigen Beiträgen wurde darauf hingewiesen, das es stark vom Baujahr abhängt, ob man Unterfahrschutz braucht, oder nicht.
Ich habe jetzt allerdings auf dem Allradtreffen an der Mosel ne Menge moderner Laster gesehen, die auch keinen Untefahrschutz hatten.
In meinem speziellen Fall geht es um einen MAN 8.136 Baujahr 87 ( 4x4 ). Dieser hat Unterfahrschutz eingetragen. Den will ich los werden. Hinten ist ok, aber die Seitenschürzen sind im Gelände nicht tragbar
Nehmt es mir nicht übel, wenn ich irgendwas nicht verstanden habe in den bereits veröffentlichten Texten. Aber kann mich bitte nochmal jemand aufklären??
Gruß Armin
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Es gibt die SSV auch zum Hochklappen, hat z.B. der Iveco 110-17 original bei der Bundeswehr so bekommen (Beispielbaujahr 1989), hat dafür keinen UFS hinten.
Ich fürchte, um diesen Schutz an der Seite kommt man bei neueren Fahrzeugen nicht drum rum, aber evtl findest Du eine Möglichkeit, dass z.B. Staukästen o.ä akzeptiert werden.
Hast Du denn auf dem Treffen die entsprechenden Leute gefragt, was sie in den Papieren stehen haben? Bzw hatten die tatsächlich "nichts" zwischen den Achsen, oder eben nur keine "klassische" SSV?
Ich fürchte, um diesen Schutz an der Seite kommt man bei neueren Fahrzeugen nicht drum rum, aber evtl findest Du eine Möglichkeit, dass z.B. Staukästen o.ä akzeptiert werden.
Hast Du denn auf dem Treffen die entsprechenden Leute gefragt, was sie in den Papieren stehen haben? Bzw hatten die tatsächlich "nichts" zwischen den Achsen, oder eben nur keine "klassische" SSV?
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
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"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)
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Re: leidiges Thema Unterfahrschutz
Mein MB917AF hat klappbaren Seitenunterfahrschutz. Allerdings wird der in so windige Aufhänger eingehängt, sodass ich denke das ist nur dafür vorgesehen, an den Krempel unter dem Koffer ranzukommen. Fahren würd ich damit jedenfalls nicht, bevor mir jemand glaubhaft versichert, dass das so geht - und das muss verdammt glaubhaft sein, um meine Skepsis zu überlagern.carefulvirgin hat geschrieben:ich muß leider nochmals das leidige Thema ansprechen[...]ob man Unterfahrschutz braucht, oder nicht.[...]
Gruß, Volker
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Beim 110-17 geht das Fahren im Gelände mit "Flügelchen". Das Fahrzeug wird halt leider breiter und man nimmt öfter mal was vom Gebüsch mit, aber ansonsten funktioniert das bei niedriger Geschwindigkeit problemlos.
Wobei die meisten umgebauten 110-17, die ich kenne, die SSV eh abgebaut haben
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Re: leidiges Thema Unterfahrschutz
Moin,
die möglichen Ausnahmen in §32b/c StVZO sind ja nich Baujahr abhängig.
Die Frage ist halt ob dein Prüfer den Einsatzzweck des Fahrzeugs für unvereinbar mit dem Unterfahrschutz hält.
In meinen Papier steht:
*FZ. IST GELAENDEFAHRZEUG, SEITL. SCHUTZVORRICHTUNG U. HI. UNTERFAHRSCHUTZ M.D. VERWENDUNGSZWECK D. FZ. NICHT VEREINBAR*
Gruß
Jonas
die möglichen Ausnahmen in §32b/c StVZO sind ja nich Baujahr abhängig.
Die Frage ist halt ob dein Prüfer den Einsatzzweck des Fahrzeugs für unvereinbar mit dem Unterfahrschutz hält.
In meinen Papier steht:
*FZ. IST GELAENDEFAHRZEUG, SEITL. SCHUTZVORRICHTUNG U. HI. UNTERFAHRSCHUTZ M.D. VERWENDUNGSZWECK D. FZ. NICHT VEREINBAR*
Gruß
Jonas
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Re: leidiges Thema Unterfahrschutz
Die, eventuell nicht ganz korrekte Variante wäre, die Seiten mit Staukisten zuzubauen und dann beim TÜV den dann nicht mehr benötigten und vorhandenen SSV austragen lassen. Ist ja nicht mehr vorhanden. Über die weitere Entwicklung der Staukisten sage ich mal grad nichts....
Gruß Michael
Gruß Michael
Warum etwas verbessern, was noch nie funktioniert hat....
leidiges Thema Unterfahrschutz
Ich hab meinen 2015 als Neuewagen ohne Unterfahrschutz zugelassen. Außer einem 300l Tank und dem Batteriekasten war nichts verbaut zwischen den Achsen.
Geht also schon, wenn der Prüfer davon überzeugt ist, dass ein Unterfahrschutz nicht mit dem Einsatzzweck vereinbar ist
Geht also schon, wenn der Prüfer davon überzeugt ist, dass ein Unterfahrschutz nicht mit dem Einsatzzweck vereinbar ist
- Bruno1017A
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Re: leidiges Thema Unterfahrschutz
das mit der Unvereinbarkeit hat bei uns leider kein Prüfer akzeptiert weil ich als Fahrzeugklasse Womo >2,8 habe.
Als Gedankenspiel: Hab dann eine Fahrzeugklasse unter LKWs gefunden die sich irgendwas Geländefahrzeug mit dem Zusatz Wohnaufbau schimpfte. Wenn man die eingetragen bekäme ist man ein LKW, hat ggf. bessere Karten den Prüfer von der Unvereinbarkeit zu überzeugen. Wenn man dann noch eine Versicherung hätte die einen damit in nen günstigen Womo Tarif lässt...
Als Gedankenspiel: Hab dann eine Fahrzeugklasse unter LKWs gefunden die sich irgendwas Geländefahrzeug mit dem Zusatz Wohnaufbau schimpfte. Wenn man die eingetragen bekäme ist man ein LKW, hat ggf. bessere Karten den Prüfer von der Unvereinbarkeit zu überzeugen. Wenn man dann noch eine Versicherung hätte die einen damit in nen günstigen Womo Tarif lässt...
....und das Wohnmobil hat Räder verdammt!
Re: leidiges Thema Unterfahrschutz
Die Möglichkeiten sind klar und deutlich nach zu lesen. Du brauchst keinen Seitenanfahrschutz, wenn du Anbauten hast, welche die vorgeschriebene Fläche entsprechend der Vorgaben füllen. Rechts hat meiner auch keinen, da ist der tank, das reicht.aber evtl findest Du eine Möglichkeit, dass z.B. Staukästen o.ä akzeptiert werden.
Nur links hat er einen, da habe ich 2 Sandbleche dran, davon eines vorne angekanntet und fertig. Die Maße sind so hoch, dass der mir garantiert nicht im Gelände unterwegs ist. Sollte das doch mal so sein, ist das aber auch kein Problem, ich kann die Bleche dann einfach höher hängen. Ich habe 2 Schrauben gedreht mit denen ich die Bleche festschrauben kann. Die kann ich auf die vorgesehenen Löcher festschrauben, aber auch problemlos n Loch höher hängen... Und bis da hin habe ich dann im Gelände ganz andere Dinge im Weg...
Was den Unterfahrschutz hinten angeht, gibt es da baujahresabhänige Nachrüstpflichten. Die unterscheiden sich vor allem in der Höhe, wo hingegen bei modernen LKWs die Unterkannte in unbeladenem Zustand bei ich meine 55cm sein muss, muss sie das bei alten nach STVO bis zu einem gewissen Baujahr nur bis 72cm. Damit kann man schon viel anfangen.
Wenn einer einem das austrägt, ist es halt ausgetragen, aber, wenn einer das einfach abschraubt und der nächste Vollidiot da Handyspielend drunterrauscht, dann kann dass ziemliche böse Konsequenzen haben...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.
Re: leidiges Thema Unterfahrschutz
Ich habe gestern Abend endlich mal Zeit gefunden, meine seinerzeit recherchierten Unterlagen zur Möglichkeit, den Unterfahrschutz bei Allrad LKW's austragen zu lassen, herauszusuchen und aufzubereiten. Bei mir hat es nicht geklappt. Vielleicht hilft es euch ja ein wenig.
Ex-peditionsmobil MB 1124 AF, Umstieg auf MB 711 D Fensterbus
Re: leidiges Thema Unterfahrschutz
Nur für mein persönliches Verständnis, warum sollte man auf den Unterfahrschutz verzichten wollen? Er könnte ja anderen das Leben retten, wenn mal einer in den LKW rauscht ....
Und fürs Gelände baut man halt was hochklappbares .....
Und fürs Gelände baut man halt was hochklappbares .....
Frank
Unserer heißt Alladin und ist ein MAN LE220 mit ausgebautem Kühlkoffer
Ausbau siehe http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 35&t=55758
Wie viel Expeditionsmobil ist nötig - unsere kommende 3,5 to Lösung viewtopic.php?p=824020#p824020
Unserer heißt Alladin und ist ein MAN LE220 mit ausgebautem Kühlkoffer
Ausbau siehe http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 35&t=55758
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Re: leidiges Thema Unterfahrschutz
Genau, das denke ich mir auch.advi hat geschrieben:Nur für mein persönliches Verständnis, warum sollte man auf den Unterfahrschutz verzichten wollen? Er könnte ja anderen das Leben retten, wenn mal einer in den LKW rauscht ....
Und fürs Gelände baut man halt was hochklappbares .....
Werner
- rotertrecker
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- Registriert: 2007-11-15 20:45:52
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Re: leidiges Thema Unterfahrschutz
Es ging Arnim ja um den seitlichen. Wie immer kommt es auf den Prüfer an. Meiner sagte, ich solle da irgendetwas anderes hinbauen und gut. Jetzt sitzen rechts hinterm Tank 3 BW-Kanister, und gut.
Wenn es nun gar nicht geht, und man auf das Flügeldesign keinen Bock hat, dann eben zum abnehmen. Sollte doch eigentlich auch machbar sein.
Gruß Sven
Wenn es nun gar nicht geht, und man auf das Flügeldesign keinen Bock hat, dann eben zum abnehmen. Sollte doch eigentlich auch machbar sein.
Gruß Sven
Alles wird gut!! (Irgendwann irgendwo)
Iveco-Magirus 90-16
Kässbohrer 1-Achser 3,5t "Schuhschrank"
MB 515 Minisattel
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MB 515 Minisattel
leidiges Thema Unterfahrschutz
Der UFS kam mir heute unter. Keine Ahnung, warum der da dran ist. Aber wohl klappbar ...
^_^
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