Seitenaufprallschutz

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dream
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Seitenaufprallschutz

#1 Beitrag von dream » 2016-06-29 21:23:10

Hallo mal wieder,

ich habe mir in letzter Zeit öfters die Frage gestellt ob ich den SAS (Seitenaufprallschutz) selber bauen darf. Mag dem einem ja normal sein ob ja oder nein, aber ich bin mir nicht ganz sicher.

Man sieht auf der Strasse ja so einige, vor allem ältere LKWs von Kleinunternehmern, wo es eindeutig zu erkennen gibt das er selbst gebastellt bzw.von nem Metalbauer gebaut wurde. Gut, man sieht auch manch einen mit einem Heckunterfahrschutz rumfährt der nicht abgestempelt ist...
Auch gibt es so manch einen Laster der unten rum sozusagen eine Schürze hat.

Von den im Netz gefundenen Richtlinien ( http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 97:DE:HTML ) ist dazu keine klare Auskunft gegeben ob man darf oder nicht bzw. ob auch der SAS wie der Heckunterfahrschutz nur geprüft angracht werden muss.

Würdet ihr mich aufklären?
LG
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Re: Seitenaufprallschutz

#2 Beitrag von Mark86 » 2016-06-29 21:39:50

Also bei mir war es so, dass die Maße ein zu halten sind und eine senkrechte Last von 100kg an jeder Stelle einleitbar ist. Das ist ja einfach zu prüfen. Das heist auch nicht "Seitenaufprallschutz", sondern "Seitenanfahrschutz".
Selber bauen ist so kein Thema.

Beim Heckunterfahrschutz ist das anders.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Bruno1017A
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Re: Seitenaufprallschutz

#3 Beitrag von Bruno1017A » 2016-06-30 8:05:30

ein Prüfer sagte mir mal: " solange ich da kräftig gegen treten kann und er hält ist das ok"
....und das Wohnmobil hat Räder verdammt!

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Re: Seitenaufprallschutz

#4 Beitrag von dibbelinch » 2016-06-30 8:45:50

Ich habe mir dazu ein EU-Dokument genommen (hat mir, so ich mich recht erinnere, jemand hier aus dem Forum zukommen lassen). Das habe ich durchgelesen und alles markiert, wo ich nicht sicher war, es richtig zu verstanden zu haben. damit bin ich zum TÜV gegangen (Auto mitgenommen!), und habe das mit dem Prüfer durchgesprochen, ob ich alles richtig verstanden habe, oder ob er noch was anders haben will.

Das habe ich dann gebaut und er hat´s abgenommen.

Mein Prüfer hat grossen Wert darauf gelegt, dass die verwendeten Planken in Fahrtrichtung vorne abgerundet bzw. abgeschrägt sind. Aber bei einem anderen Prüfer?

Wenn Du willst, kann ich Dir das Dokument zusenden, ohne Gewähr, dass es immer noch aktuell ist, bzw. Dein Prüfer die Gültigkeit akzeptiert.

Gruss, Ulf
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Re: Seitenaufprallschutz

#5 Beitrag von Mark86 » 2016-06-30 15:50:55

Es gibt klare und deutliche Vorschriften wie der zu beschaffen sein hat.
Darin steht völlig deutlich dass und in welchem Radius die Kanten vorne abgewinkelt sein müssen, darin steht das ~100kg Senkrechte Kraft überall halten müssen, da steht drin welche Bemaßung der haben muss, etc.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Seitenaufprallschutz

#6 Beitrag von Carlos » 2016-06-30 16:10:13

... es ist schon ein Kreuz .... ich habe letztens auch mit einem TÜV-Prüfer hier geredet.

Zum Thema Dimensionierung Seitenunterfahrschutz (nur für "weiche" Ziele, d.h. um zu
verhindern, daß Fußgänger oder Radfahrer unter die Räder geraten) meinte er, da gäbe
es nichts Besonderes zu beachten - "halt gut haltbar" müsse er ein.

Und daß es auch ok sei, daß ich meine Sandbleche vorübergehend dafür hernehme, solange
mein Fahrzeug während der Ausbauphase noch keine Staukästen links und rechts hat, und
als LKW angemeldet ist ...

Frag´s zwei Leute und Du kriegst 3 Meinungen, mindestens

Schöne Grüße


Carlos

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Re: Seitenaufprallschutz

#7 Beitrag von dibbelinch » 2016-06-30 17:26:07

Mark86 hat geschrieben:Es gibt klare und deutliche Vorschriften wie der zu beschaffen sein hat.
Darin steht völlig deutlich dass und in welchem Radius die Kanten vorne abgewinkelt sein müssen, darin steht das ~100kg Senkrechte Kraft überall halten müssen, da steht drin welche Bemaßung der haben muss, etc.
Genau. Und mit einem Dokument in der hand, in dem das alles drinsteht, bin ich zum Prüfer gegangen und habe Punkt für Punkt geklärt.

Nur weiss ich natürlich nicht, ob das das letztgültige Dokument ist, ob es da noch irgendwelches schärferes nationales Recht gibt, Ausnahmeregeln, whatsoever. Da muss ich mich auf den AAS verlassen, wenn er mir sagt: "Ja, das ist das Dokument, nach dem Du Dich zu richten hast. "

Gruss, Ulf
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Re: Seitenaufprallschutz

#8 Beitrag von dream » 2016-06-30 22:03:31

Soll heissen das ich ihn selber bauen kann insofern ich dies mit meinem AaS abkläre...
Danke euch für die Infos! Weitere sind auf jeden Fall noch willkommen...
LG
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Re: Seitenaufprallschutz

#9 Beitrag von Mark86 » 2016-06-30 23:07:15

Du kannst das auch selber bauen, ohne das mit deinem AAS ab zu klären, denn das entscheidet nicht der AAS, sondern die Richtlinie.
Die gilt für den AAS genau wie für jeden.

Nur bei Dokumenten aus dem Internet ist halt die Frage, ob du das richtige hast, grade bei alten Karren wo manche Dinge "stand heute" sein müssen und andere Dinge wieder "Stand nach Inbetriebnahme", so z.B. die Höhe Unterfahrschutz hinten, etc.

Die ist nach heutiger EG Richtlinie anders als nach alter STVZO, alte Karre muss da die STVZO Richtlinie erfüllen.
So gesehen ist es vieleicht nicht schlecht, mit dem AAS zu klären, ob man nach dem richtigen Papier baut...
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Re: Seitenaufprallschutz

#10 Beitrag von Zahor » 2016-07-01 3:23:20

:spiel:

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Re: Seitenaufprallschutz

#11 Beitrag von Carlos » 2016-08-31 13:36:30

Seitenunterfahrschutz - letzte Woche durch den TÜV gegangen ...

Ist natürlich nur vorläufig - da kommen Staukästen hin; und die
Sandbleche mußten ja auch irgendwo hin solange die Halter noch
nicht montiert sind ... :-)

Lustige TÜV-Geschichte am Rande: die Lampen des Abblendlichts
mußten aus den oberen/großen Scheinwerfern rausgeschraubt werden;
waren zu hoch (> 1,20) seitdem ich größere Räder dran habe (§50.3 STVZO).

Aber Fernlicht is wurscht - Deutschland, Dein Paragraphenwald ...

Hoffentlich wissen das die Kollegen bei der nächsten Verkehrskontrolle
auch.

Schöne Grüße


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Re: Seitenaufprallschutz

#12 Beitrag von harobo » 2016-08-31 14:16:38

Hallo aus Bonn

...in Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 32c Seitliche Schutzvorrichtungen.. steht irgendwie nicht das "ab Baujahr" ...ist aber wichtig. :smoking:

..meiner seiner ist 1976 und braucht den Schutz nicht... entfällt...weil für Geländebetrieb.. :spiel: steht in meinen Papieren.

Herzlichst Hans
Es wird Allrad :-) ...Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.....
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