Zusatztank und H-Kennzeichen

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Krusty
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#31 Beitrag von Krusty » 2008-01-12 22:24:46

Ingenieur hat geschrieben: Der 'H-Kipper' von Siemens darf auch zu Oma Huber Kies fahren,
aber eben nicht gegen Bezahlung der Transportleistung.

...
Passt, hätte die Lieferung und Anfahrt eh nicht bezahlt :totlach:

verstehst schon :D

markus :D
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1017A
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Re: Kraftstofftanks

#32 Beitrag von 1017A » 2008-01-12 22:26:57

Uri hat geschrieben:J
.....oder seine Umbauten, wie auch immer, anzuprangern, sondern
mir darum, wie Diverse User, nicht nur in diesem Forum, kalt-
schnäuzig die Meinung vertreten, uns geht das alles nichts an,
wir haben einen .....................
Uri
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Wer reist, der rostet nicht
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tauchteddy
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#33 Beitrag von tauchteddy » 2008-01-12 22:39:18

@Uri
Richtig, das Leergewicht ändert sich durch den Anbau eines zusätzlichen Tanks. Nur ist das absolut uninteressant. Interessant ist nur das zulässige Gesamtgewicht (jetzt: zulässige Gesamtmasse). Und daran ändert sich ja nichts ...
Zuckerbrot ist aus.

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Krusty
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#34 Beitrag von Krusty » 2008-01-12 22:47:56

tauchteddy hat geschrieben:@Uri
Richtig, das Leergewicht ändert sich durch den Anbau eines zusätzlichen Tanks. Nur ist das absolut uninteressant. Interessant ist nur das zulässige Gesamtgewicht (jetzt: zulässige Gesamtmasse). Und daran ändert sich ja nichts ...
Falsch, weil du das

1.Leergewicht eingetragen hast
2.Du bei evl. geringer Zuladung - z.b. 7300kg Leergewicht - Probleme bekommen kannst, weil ja ein Tank gefüllt mit eingerechnet wird :eek:, wenn überhaupt !
Zuletzt geändert von Krusty am 2008-01-12 22:49:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Bahnhofs-Emma
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#35 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2008-01-13 9:43:59

Hallo,
Aber trotzdem ist mit dem 'H-Kipper' der Kiestransport
vom Baustoffhändler zur Baustelle von Hoch-Tief gegen
Bezahlung verboten.
Wenn ich mich recht erinnere, dann ist's nicht ganz so einfach. Fragt mich aber jetzt bitte nicht nach den Paragraphen, Juristerei ist eigentlich nicht mein Steckenpferd.

Die gewerbliche Nutzung eines Oldtimers muss sich natürlich in Grenzen halten, aber wenn dieses Fahrzeug z.B. bei einzelnen gewerblichen Einsätzen mit primär werblicher Wirkung eingesetzt wird, dann scheint das grundsätzlich OK zu sein, so fährt ein Odenwälder Holz-Händler gelegentlich Lieferungen auch mit einem sehr gepflegten Kurzhauber aus, verfügt aber auch über ausreichend andere Fahrzeuge. Und dieses Fahrzeug läuft durchaus als Firmenwagen. Da liegt der Kiestransport also wohl im Grenzbereich.

Alles nicht so einfach...

Grüße

Marcus
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HanoAL28
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#36 Beitrag von HanoAL28 » 2008-01-13 11:29:42

Hallo !

In der Vorschrift übers H-Kennzeichen heißt es ausdrücklich "nicht überwiegend gewerblicher Einsatz"

Viele kennen sicherlich die wunderschönen Fernlaster mit 3achs- Anhänger der Spedition Hamacher, die man öfters mit ihren H-Kennzeichen im gewerblichen Einsatz sieht.

Gruß Fred

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Bahnhofs-Emma
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#37 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2008-01-13 11:54:18

Hallo,
In der Vorschrift übers H-Kennzeichen heißt es ausdrücklich "nicht überwiegend gewerblicher Einsatz"
Danke Fred, genau das war es was ich gemeint hatte. :happy:

Grüße

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#38 Beitrag von MartinK » 2008-01-13 15:44:26

Hei!

Das mit der "nicht Gewerblichen" Nutzung ist tatsächlich so, denn ein Berliner Taxifahrer hat für seine Mercedes 200D "Heckflosse" erst das H-Kennzeichen aberkannt bekommen obwohl das Auto seit 45 Jahren ein Taxi ist und darf nun dank Feinstaubverordung nicht mehr mit der Flosse Taxifahren. Das gleicht einer Zwangsstillegung.

Ich habe auch kein Problem damit wenn ein schön passender Tank an ein Fahrzeug zusätzlich montiert wird und dadurch nichts "verbastelt" aussieht.

Und das H-Kennzeichen grosse Fahrzeuge subventionieren ist nicht mehr als richtig, denn sie werden in aller Regel selten bewegt und zahlen dann wenn sie bewegt werden genug Kraftstoffsteuer.

Ich würde den Weg tatsächlich auch gehen, den Tank einfach sauber zu montieren und optisch und technisch perfekt ans Fahrzeug anzupassen dass es einfach nichts zu bemängeln gibt und fertig. Das schliesst natürlich üble Schellen-Orgien mit 23 Hähnen, Abzweigen und Kabelbinder/Schlauchkonglomerat aus.

Tatsächlich muss man dann aber wieder mit den Gewichten aufpassen, besonders bei 7,49 Tonnen Fahrzeugen (Fahrerlaubnis / Überladen / Haftung , etc.)

[Edit]

Gruss vergessen!

MartinK
Zuletzt geändert von MartinK am 2008-01-13 15:45:47, insgesamt 1-mal geändert.
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tauchteddy
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#39 Beitrag von tauchteddy » 2008-01-13 20:15:29

Krusty hat geschrieben:
tauchteddy hat geschrieben:@Uri
Richtig, das Leergewicht ändert sich durch den Anbau eines zusätzlichen Tanks. Nur ist das absolut uninteressant. Interessant ist nur das zulässige Gesamtgewicht (jetzt: zulässige Gesamtmasse). Und daran ändert sich ja nichts ...
Falsch, weil du das

1.Leergewicht eingetragen hast
2.Du bei evl. geringer Zuladung - z.b. 7300kg Leergewicht - Probleme bekommen kannst, weil ja ein Tank gefüllt mit eingerechnet wird :eek:, wenn überhaupt !
Ja, klar ist das Leergewicht eingetragen, aber es spielt doch überhaupt keine Rolle! Wenn dein Fahrzeug angehalten und gewogen wird, dann wird geprüft, ob du das zGG eingehalten hast, aber es wird nie jemand verlangen, dass du alles, aber auch wirklicha alles, was nicht serienmäßig ist aquslädst, um das Leergewicht zu überprüfen. Zumal zumindest bei PKW das eingetragene Leergewicht nichts mit dem tatsächlichen Gewicht zu tun hat, siehe meinen Movano ...
Dein 2. ist ebenso unsinnig, auch hier kommt es ausschließlich darauf an, nicht das zGG zu überschreiten. Dabei hilft dir aber auch nicht, wenn du es aus Unkenntnis des evtl. herstellerseitig falsch angegebenen Leergewichts überschreitest. Im Zweifelsfall musst du eben wiegen, ob mit oder ohne Zusatztank.
Tatsache ist, alles, was zählt, ist die Einhaltung des zGG.
Zuckerbrot ist aus.

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