Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

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carefulvirgin
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Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#1 Beitrag von carefulvirgin » 2016-05-19 19:16:39

Hallo,
mein Unterfahrschutz hinten ist Unterkante bis Boden bei 36cm. Meine Stoßstange ist 25 cm breit. Ich würde gerne die Stoßstange um die ca. 25 cm höher setzten um einen besseren Böschungswinkel zu bekommen. Meine neue Unterkante der Stoßstange wäre dann bei ca 60-65 cm.
Gibt es darüber explizite Vorschriften? Oder einfach machen?
Ich habe das Forum schon durchsucht, aber mit der Höhe nicht ganz eindeutig fündig geworden.
Und klappbar ist mir zu aufwendig und für mich auch nicht nötig, falls das so funktioniert wie oben geschrieben
Danke schon mal
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Bahnhofs-Emma
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#2 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2016-05-19 19:39:29

Hallo,

ich meine, bei diesem Baujahr müsste eine Höhe von 50 cm eingehalten werden, da sollte aber die Forensuche helfen können.

Grüße

Marcus
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mo
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#3 Beitrag von mo » 2016-05-19 19:41:25

Hallo,
Mein Dekra Prüfer wollte bei unserem LP 1113 höchstens 70cm Bodenfreiheit zulassen.
wäre ja dann genug.

Gruss, Mo.
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magictom69
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#4 Beitrag von magictom69 » 2016-05-19 19:41:50

Es tat NIVEA als beim erstenmal...

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#5 Beitrag von advi » 2016-05-19 20:36:34

Ich mache mal einen auf Bedenkenträger, das ist mir gerade so hochgekommen, weil wir heute beim Mittagessen darüber geredet haben, wie sehr es einen guten Freund von mir verändert hat, dass er in einen Unfall verwickelt war, bei dem er zwar keine Schuld hatte, aber trotzdem einer gestorben ist.
und wo ich das gelesen habe, habe ich mich ganz kurz selber gefragt, wie es mir gehen würde, wenn mir jemand in den Lkw fährt und dann zum Beispiel sterben müsste nur weil ich den Unterfahrschutz zu weit oben angesetzt habe.....

Im normalen Alltag ist ein Unterfahrschutz ja dafür da, dass dir keiner unter den Lkw fährt und ratzfatz umgebracht wird.

Also durchaus eine sinnvolle Geschichte, die Leben retten kann. Ich finde das sollte man nicht unterbewerteten!

Und für den Fall der Fälle, kann man ja einen klappbaren Unterfahrschutz hin bauen , wenn es schwierig wird, muss man eh langsam fahren, da kommt es auf die Minute nicht an, den hoch zu setzen.
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#6 Beitrag von Pirx » 2016-05-19 21:11:12

carefulvirgin hat geschrieben:Hallo,
mein Unterfahrschutz hinten ist Unterkante bis Boden bei 36cm. Meine Stoßstange ist 25 cm breit. Ich würde gerne die Stoßstange um die ca. 25 cm höher setzten um einen besseren Böschungswinkel zu bekommen. Meine neue Unterkante der Stoßstange wäre dann bei ca 60-65 cm.
Gibt es darüber explizite Vorschriften? Oder einfach machen?
Ich habe das Forum schon durchsucht, aber mit der Höhe nicht ganz eindeutig fündig geworden.
Und klappbar ist mir zu aufwendig und für mich auch nicht nötig, falls das so funktioniert wie oben geschrieben
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#7 Beitrag von Trolliger » 2016-06-04 8:35:12

Klappbar bauen und allen Situationen ist Genüge getan.
Werde ich bei meinem auch machen

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pari
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#8 Beitrag von pari » 2016-06-05 7:28:13

Apropos bauen,

hat jemand Infos über die notwendigen Materialstärken beim Unterfahrschutz.
Angefangen von Montageplatte über Halter und zu verwendende Schrauben oder Bolzendurchmesser.
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#9 Beitrag von marylin » 2016-06-05 7:31:37

Unterfahrschutz braucht Zulassung- eigentlich.
bei Winkler z.B. gibts aber Meterware, die die Anforderungen erfüllt

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#10 Beitrag von pari » 2016-06-05 8:08:43

Ja, das ist bekannt.
Das hilft mir aber leider nicht. :dry:
Aus den bekannten Katalogen kann ich keine Materialstärken abkuggen
:blush:
vg
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#11 Beitrag von marylin » 2016-06-05 8:23:52

Wenn er keine Zulassung hat, ist Materialstärke doch wurstegal.
Es kommt ja auch noch aufs richtige Material, nicht nur auf die Stärke an.
Auch der seitliche Kantenschutz etc. pp

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#12 Beitrag von pari » 2016-06-05 9:16:01

Wie du selbst schon gesagt hast, "eigentlich"
Ich bin nicht der erste der einen UFS selbermacht, und bestimmt auch nicht der letzte. :D
vg
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#13 Beitrag von Oscar » 2016-06-05 10:17:22

marylin hat geschrieben:Unterfahrschutz braucht Zulassung- eigentlich.
bei Winkler z.B. gibts aber Meterware, die die Anforderungen erfüllt
Ja und? Ich war mit meinem beim TÜV der macht eine Einzelabnahme und dann hat der UFS eine Zulassung.... Oder hab ich da was falsch verstanden? War auf jedenfall relativ wenig Stress vorher mit dem TÜVer alles besprochen genauso gebaut wie der Herr das haben wollte und fertig....

Viel Erfolg beim bauen!
Grüße Uwe
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#14 Beitrag von marylin » 2016-06-05 10:19:11

Oscar hat geschrieben:
marylin hat geschrieben:Unterfahrschutz braucht Zulassung- eigentlich.
bei Winkler z.B. gibts aber Meterware, die die Anforderungen erfüllt
Ja und? Ich war mit meinem beim TÜV der macht eine Einzelabnahme u
Grüße Uwe
Toll- Was wird da geprüft?
Die Aufprallkraft?
Mit Zerstörung?
Zerstörungsfrei?
Poste doch mal den Anorderungskatalog Deines TÜVers- wär sicher total hilfreich für "Nachbauer"

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#15 Beitrag von Oscar » 2016-06-05 10:25:41

Hallo
Ich denke das Wort Prüfung ist in dem Zusammenhang falsch. Geprüft wird da garnichts lediglich in Augenschein genommen. Bei der Vorbesprechung sagte mir der TÜVer welche Materialstärken wie zu verwenden sind welche Schraubenfestigkeit usw.... Ich dachte das sollte so kein Problem sein... Vielleicht Irre ich mich auch.
Aber als Tipp würde ich einfach mal mit dem sprechen der es nachher eintragen soll. Und dann kann entschieden werden ob selber bauen oder Serie gekauft wird...
Wenn ich jetzt hier die Anforderungen poste ist das sicherlich keine Garantie dass der TÜVer dir das einträgt...

Grüße Uwe
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#16 Beitrag von marylin » 2016-06-05 11:02:56

Also ist definitiv das, was ein U Fahrschutz eigentlich leisten soll (das Auffahren zu verhindern) , NICHT in den Anforderungen enthalten? Was ist dann in der EU Norm enthalten? Sehr rätselhaft das Ganze

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Ulf H
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#17 Beitrag von Ulf H » 2016-06-05 11:25:40

... Die Anforderungen sid baujahrabhängig ... Bei älteren Fahrzeugen geht Eigenbau, wenn einige Eckwerte eingehalten werden ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#18 Beitrag von marylin » 2016-06-05 11:27:47

Hört sich super an.
Gibts da Texte dazu, zum Nachlesen?

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#19 Beitrag von Ulf H » 2016-06-05 11:36:53

... Das wurde schon mehrfach durchgekaut ... Suchfunktion und Unterfahrschutz sollten etlichen Lesestoff liefern ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#20 Beitrag von Oscar » 2016-06-05 11:41:35

marylin hat geschrieben:Also ist definitiv das, was ein U Fahrschutz eigentlich leisten soll (das Auffahren zu verhindern) , NICHT in den Anforderungen enthalten? Was ist dann in der EU Norm enthalten? Sehr rätselhaft das Ganze
jo mei dann frag halt nicht in einem Forum sondern beim Sachverständigen nach! Oder ließ dich in die Gesetzeslage ein... Ich kann das nicht und bevorzuge den für mich verantwortlichen zu fragen.
Warum soll das nicht in den Anforderungen enthalten sein? Ich meine das verhindern von "Unterfahren"? Auffahren wird kein UNTERfahrschutz verhindern können.

Form und Bauweise sowie Material das eingesetzt werden darf wird dir der Prüfer schon sagen.

Schöne Grüße
Uwe
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#21 Beitrag von marylin » 2016-06-05 11:49:11

Gute Idee- dann ist des Fragestellers Frage ja hinreichend beantwortet und mindestens 10 Posts obsolet.
Wenns immer so einfach wär.
ich dacht halt, daß jemand der einen Selbstbau durchgebracht hat, durchaus den Dummen was mitteilen kann bezüglich "Machbarkeit"
Muss aber auch nicht sein.

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#22 Beitrag von Oscar » 2016-06-05 11:53:35

:eek:
nee ist keine Hilfe gell wenn man sagt es kann funktionieren beim entsprechenden Baujahr des Fahrzeugs und in Absprache mit dem Prüfer...

Ich kann dir bezüglich Gesetzeslage leider nicht helfen. Aber Erfahrungen zum Thema scheinen ja keine Hilfe zu sein... :ninja:

Schöne Grüße und viel Erfolg :rock:
Uwe
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#23 Beitrag von marylin » 2016-06-05 12:08:49

Du siehst, carefull Virgin, es ist alles gesagt.

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#24 Beitrag von Oscar » 2016-06-05 12:20:02

Neuer Moderator?
Wär schön wenn du wenigstens mal mit einem Namen unterschreiben würdest dass man weiß wie man dich ansprechen sollte...
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#25 Beitrag von DäddyHärry » 2016-06-06 21:35:34

JFK-Matratze? :angel:
If you want to leave footprints in the sand of times, wear Work shoes.
(Tom Zupancic)

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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#26 Beitrag von ingolf » 2016-06-07 7:51:53

advi hat geschrieben:Ich mache mal einen auf Bedenkenträger, das ist mir gerade so hochgekommen, weil wir heute beim Mittagessen darüber geredet haben, wie sehr es einen guten Freund von mir verändert hat, dass er in einen Unfall verwickelt war, bei dem er zwar keine Schuld hatte, aber trotzdem einer gestorben ist.
und wo ich das gelesen habe, habe ich mich ganz kurz selber gefragt, wie es mir gehen würde, wenn mir jemand in den Lkw fährt und dann zum Beispiel sterben müsste nur weil ich den Unterfahrschutz zu weit oben angesetzt habe.....

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Also durchaus eine sinnvolle Geschichte, die Leben retten kann. Ich finde das sollte man nicht unterbewerteten!

Und für den Fall der Fälle, kann man ja einen klappbaren Unterfahrschutz hin bauen , wenn es schwierig wird, muss man eh langsam fahren, da kommt es auf die Minute nicht an, den hoch zu setzen.
Hallo Frank,
und dann kommt einer mit dem Fahrrad und klatscht hinten drauf. Kopf voran gegen den Aufbau. Und dann? Wäre dann eine Matratze hinten dran besser für´s Gewissen gewesen?

Grüße, Ingolf
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Re: Unterfahrschutz hinten wie hoch darf er sein?

#27 Beitrag von Oscar » 2016-06-07 8:15:16

DäddyHärry hat geschrieben:JFK-Matratze? :angel:
vermutlich :D :D :D
Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern. Aber du kannst ändern, wer um dich herum ist!

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