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Bahnhofs-Emma
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#1
Beitrag
von Bahnhofs-Emma » 2015-06-08 15:22:33
Hallo,
manchmal habe ich den Eindruck, dass sich unser GAZ einem Zustand nähert, der einen TÜV-Besuch sinnvoll erscheinen lässt. Einer der offenen Punkte ist die Position der Schmutzlappen an der hinteren Achse. Die waren bisher an Staukästen montiert, sind aber nur noch in geringen Fragmenten vorhanden. Mein persönlicher Lieblings-TÜVtler ist gerade im Stress und hat daher keine verbindliche Aussage greifbar...
Es stellt sich für mich die Frage:
- Wie breit müssen die Schmutzfänger (relativ zur Reifenbreite) sein? (Vermutung: beidseitig min. ca. 2,5 cm überlappend, außen profilfrei)
- Wie weit müssen die Schmutzfänger in Richtung Fahrbahn reichen? (Vermutung: Achsmitte oder tiefer)
- Wieviel Abstand zum Reifen müssen die Schmutzfänger in Ruheposition haben? (Vermutung: 4 - 15 cm
Kann irgendjemand konkrete Werte oder sonstige Vorgaben benennen und hat jemand eine Quelle dazu?
...

Kami? ...
Grüße und Danke!
Marcus
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Uwe
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#2
Beitrag
von Uwe » 2015-06-08 15:57:40
Hi,
1 und 2 passen m.E., den seitlichen Überstand würde ich geringfügig größer wählen.
3: kommt drauf an, ob noch Ketten Platz finden sollen. 15cm reichen dafür aber auch aus...
Grüße
Uwe
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Kami
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#3
Beitrag
von Kami » 2015-06-08 16:45:34
[*]Wie breit müssen die Schmutzfänger (relativ zur Reifenbreite) sein? (Vermutung: beidseitig min. ca. 2,5 cm überlappend, außen profilfrei)
- sie müssen die Reifenlauffläche abdecken - "vorläufige Richtlinie zur Radabdeckung" (VkBl. 1962 S. 66)
[*]Wie weit müssen die Schmutzfänger in Richtung Fahrbahn reichen? (Vermutung: Achsmitte oder tiefer)
- min. bis 15cm über Radmitte - "vorläufige Richtlinie zur Radabdeckung" (VkBl. 1962 S. 66)
Beides sind nur die gesetzlichen "Mindestabdeckungen"
[*]Wieviel Abstand zum Reifen müssen die Schmutzfänger in Ruheposition haben? (Vermutung: 4 - 15 cm
- gibts keine Vorschrift, Reifen dürfen beim Einfedern und Rückwärtsfahren nicht dran schleifen....
Gruss
Kami
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#4
Beitrag
von pari » 2015-06-08 17:26:24
hallo alle,
nachdem ich sooo viele Laster ohne Schmutzlappen gesehen habe,
bin ich jetzt doch überrascht das es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt.
Gibt es da Ausnahmen?
vg
pari
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#5
Beitrag
von Kami » 2015-06-08 17:31:01
Wenn sie in den Fahrzeugpapieren stehen
Schmutzlappen sind nicht vorgeschrieben - nur die ausreichende Radabdeckung - wie diese ausgeführt wird (Staukästen, etc) ist nicht definiert.
Ansonsten könnte man noch alternativ zur EG-Rili greifen, da müsste man nur 30° vor und 50° hinterm Rad des gesamte Reifenbreite nebst Felge abdecken....
Gruss
Kami
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#6
Beitrag
von pari » 2015-06-08 17:37:13
na, da bin ich aber froh
In meinen Papieren steht nix
vg
pari
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#7
Beitrag
von Kami » 2015-06-08 18:05:49
dann hast du auch keine Ausnahme
Gruss
Kami
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#8
Beitrag
von Veit M » 2015-06-08 20:06:53
Wenn die Schmutzlappen dicht am Rad sind fliegt der Dreck trotzdem an den Unterboden und anderswohin.
Ich habe meine mit einer Leine etwas nach hinten gezogen.
Weniger Gefahr selbige bei Rückwärtsfahrt im Gelände abzureißen und der Abwurfwinkel nach hinten ist deutlich flacher (weniger Dreck unten am Auto).
Ciao
Veit
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#9
Beitrag
von Bahnhofs-Emma » 2015-06-08 22:50:53
Hallo zusammen,
vielen Dank, damit kann ich etwas sinnvolles bauen.
Marcus