Re: Seitlicher Unterfahrschutz
Verfasst: 2021-01-13 16:50:59
Hallo Timo,
hinten ist erst einmal das Datum der Erstzulassung wichtig.
Erstzulassung vor 01.01.1975: kein UFS
Erstzulassung 01.01.1975 bis 31.12.1986: Unterkante: H < 700 mm vom Boden (unbeladen), Biegefestigkeit wie die eines Stahlträgers mit W = 20 cm² erforderlich
Erstzulassung ab 01.01.1987: Unterkante: H < 550 mm vom Boden (unbeladen), nur geprüfte Bauteile
Nachweis ab 01.01.1987: EG-Typgenehmigung für Fz-Typ, EG-Typgenehmigung für Unterfahrschutz als techn. Einheit.
Wichtig ist auch, das der maximal zulässige Abstand des Unterfahrschutzes zum Fahrzeugende in der Montageanleitung des jeweiligen Unterfahrschutzes steht und verbindlich ist.
In der Regel beträgt der Montageabstand zwischen 300 und 350 mm. Die 400 mm wie in der Zeichnung sind das maximale Maß nach der Verformung mit den definierten Prüfkräften.
Viele Grüße
Burkhard
hinten ist erst einmal das Datum der Erstzulassung wichtig.
Erstzulassung vor 01.01.1975: kein UFS
Erstzulassung 01.01.1975 bis 31.12.1986: Unterkante: H < 700 mm vom Boden (unbeladen), Biegefestigkeit wie die eines Stahlträgers mit W = 20 cm² erforderlich
Erstzulassung ab 01.01.1987: Unterkante: H < 550 mm vom Boden (unbeladen), nur geprüfte Bauteile
Nachweis ab 01.01.1987: EG-Typgenehmigung für Fz-Typ, EG-Typgenehmigung für Unterfahrschutz als techn. Einheit.
Wichtig ist auch, das der maximal zulässige Abstand des Unterfahrschutzes zum Fahrzeugende in der Montageanleitung des jeweiligen Unterfahrschutzes steht und verbindlich ist.
In der Regel beträgt der Montageabstand zwischen 300 und 350 mm. Die 400 mm wie in der Zeichnung sind das maximale Maß nach der Verformung mit den definierten Prüfkräften.
Viele Grüße
Burkhard