Seitlicher Unterfahrschutz

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MIG
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Seitlicher Unterfahrschutz

#1 Beitrag von MIG » 2014-08-10 22:48:00

Hallo zusammen,

war letzte Woche beim TÜV, lief soweit auch alles glatt. Ich wollte wissen, ob ich nicht den seitlichen Unterfahrschutz austragen lassen könnte. Überraschender Weise kam kein kategorisches Nö, er hat sogar eingesehen, dass die Geländegängigkeit stark eingeschränkt wird. Er schlug also vor, ich sollte nun mal recherchieren, auf welcher rechtlichen Grundlage man das austragen sollte. Diese Frage möchte ich mal hier an die Allgemeinheit weiterleiten. Ach ja, es geht um einen 110-17 AW.

Gruß
MIG

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Bahnhofs-Emma
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#2 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2014-08-10 22:59:05

Hallo MIG,

ich fürchte, das wird schwierig. Da diese Dinger schon bei der Bundeswehr nachgerüstet wurden und sich selbst die Bundeswehr nicht den Eintrag 'nicht mit dem Verwendungszweck vereinbar' gegönnt hat, hat der TÜV ein gutes Argument sie zu fordern.

Auch wenn die Bw bei ihrer Verwendung den Unterfahrschutz für nicht vereinbar hält sind die meisten Prüfer und Zulassungsstellen der Ansicht, dass die Anforderungen bei ziviler Nutzung geringer sind als die der Bw.

Trotzdem viel Glück und viel Erfolg. Am Ergebnis bin ich selbst (unser Luigi ist auch ein 110-17 AW) außerordentlich interessiert. :search:

Grüße

Marcus
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#3 Beitrag von lunschi » 2014-08-10 23:12:48

...ich glaube das einzige was da gehen könnte ist ein klappbarer Unterfahrschutz.

Gruss
Kai
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Bahnhofs-Emma
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#4 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2014-08-10 23:15:23

Hallo Kai,

danke für den ergänzenden Hinweis, ich hatte das mal wieder als selbstverständlich angenommen. Ich kenne nur die klappbaren beim 110-17 AW, aber das muss nichts bedeuten. :huh:

Grüße

Marcus
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#5 Beitrag von tichyx » 2014-08-10 23:39:27

Hallo,

so wie Du das formuliert hast, scheint der Prüfer ja nicht grundsätzlich abgeneigt. Verweise doch mal auf EG Zertifikat e1-89-297-00011.
Das ist die Versagung für den seitlichen Unterfahrschutz beim Mercedes Unimog wegen Unvereinbarkeit mit Geländeeinsatz. Vielleicht überliest er ja "zufällig" Marke und Modell und Du hast Glück. :ninja: Das wäre nicht das erste Mal, dass ein "Nicht-Unimog" eine Austragung bekommt.

Grüße
Olli
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#6 Beitrag von frizzz » 2014-08-11 10:38:45

Als ich beim Tüv anrief, wegen der Höherlegung meines KASTENwagens erhielt ich folgende Auskunft:
§32b Unterfahrschutz

(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.

Er meinte, diese Vorschrift analog auf die Seite anwenden zu können.

Aber 550 mm erreischst Du wahrscheinlich lässig oder?
Dann bleibt nur der "Einsatzzweck"

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#7 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 10:47:25

Welchen Einsatzzweck für den 110-17 gibt es denn, wo die hochklappbare SSV ernsthaft im Weg ist?

Außer in sehr engen Waldwegen, wo man damit an den Bäumen hängenbleibt und jede Menge Gestrüpp mitnimmt, habe ich die "Flügelchen" noch nicht als störend erlebt. Aber ich lasse mich gerne belehren :) In einem Gelände wie Saverne war es bisher eher das Ersatzrad hinten unter der Pritsche, das zu leichten Einschränkungen führte.
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#8 Beitrag von burkhard » 2014-08-11 10:48:41

Es geht hier um den seitlichen Unterfahrschutz!

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#9 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 10:49:56

burkhard hat geschrieben:Es geht hier um den seitlichen Unterfahrschutz!
frizzz hat geschrieben:Er meinte, diese Vorschrift analog auf die Seite anwenden zu können.
:)
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#10 Beitrag von frizzz » 2014-08-11 10:58:09

Wie gesagt- das war nicht ICH der das analogisieren wollte, sondern der TÜVer machte mir diesen "Vorschlag".

Daher würde ich erst mal messen, wieviel "Luft" bei seinem LKW ist-
Wenn über 550 mm, meinen Hinweis vergessen,
bei weniger dem TÜV das Maß mitteilen.
Zuletzt geändert von frizzz am 2014-08-11 11:02:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#11 Beitrag von Ulf H » 2014-08-11 11:01:06

... was sagt denn die Vorschrift für den seitlichen über dessen Unterkantenhöhe aus? ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#12 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 11:11:24

Einem Amtsblatt der EU ist folgendes zu entnehmen:
Die Unterkante der seitlichen Schutzeinrichtung darf an keiner Stelle mehr als 550 mm über dem Boden liegen.
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#13 Beitrag von frizzz » 2014-08-11 11:14:48

Wie gesagt ANALOG wären es 550 mm soweit ich meinen obigen Text noch lesen kann....

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#14 Beitrag von Ulf H » 2014-08-11 11:15:59

... o.k. dann hat der Prüfer also nichts anders angeboten als sich an die bestehende Gesetzeslage zu halten ... nur eben mit der umständlichen und von manelndem Fachwissen zeugenden Begründung es von hinter herum analogisieren zu können ... :wack:

Gruss Ulf
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#15 Beitrag von frizzz » 2014-08-11 11:22:26

Wir drehen uns im Kreis....LOL :walkman:

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#16 Beitrag von frizzz » 2014-08-11 11:56:35

Ulf H hat geschrieben:... o.k. dann hat der Prüfer also nichts anders angeboten als sich an die bestehende Gesetzeslage zu halten ... nur eben mit der umständlichen und von manelndem Fachwissen zeugenden Begründung es von hinter herum analogisieren zu können ... :wack:

Gruss Ulf
Ja Du hast Recht- nichts als Idioten um uns rum.....
Hilfsweise könnte natürlich auch der Gesetzgeber aus 3 Vorschriften eine machen:
Unterfahrschutz an allen Seiten, wenn lichte Höhe über 550 mm.
PS: Hast DU eigentlich den GEsetzestext der 550 mm auf der Seite zufällig grad da?
Im Gesetzestext finde ich momentan nur die 550 mm beim HINTEREN UFS

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#17 Beitrag von MB 1017 A » 2014-08-11 12:04:52

Ich will hier nicht rumspiessern, aber ein seitl. UFS macht Sinn, wenn man beim Abbiegen einen Radfahrer in gleicher Fahrtrichtung übersieht. Und das kann schnell gehen.
Beim hinteren UFS kommt ja oft der Darwin Award ins Spiel, aber beim seitl. Crash und Zermalmen mit der Hinterachse hat der Radler wirklich garkeine Mitschuld.
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#18 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 12:06:15

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage ... l?nn=35602

Seite 8 im pdf, ganz unten, Punkt 12.8
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#19 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2014-08-11 12:06:45

Hallo,
Wilmaaa hat geschrieben:... Außer in sehr engen Waldwegen, wo man damit an den Bäumen hängenbleibt und jede Menge Gestrüpp mitnimmt, habe ich die "Flügelchen" noch nicht als störend erlebt. Aber ich lasse mich gerne belehren :) In einem Gelände wie Saverne war es bisher eher das Ersatzrad hinten unter der Pritsche, das zu leichten Einschränkungen führte.
dass es sich dabei natürlich um ein Luxusproblem handelt steht für mich außer Frage, trotzdem finde ich das Hängenbleiben im Gebüsch mit den hochgeklappte Teile lästig. Das Hinterrad hat mich da bisher weniger gestört. Diesen Sachverhalt führe ich jetzt abr darauf zurück, dass ich in Saverne an engen Stellen deutlich weniger feige bin als an steilen Stellen. :blush: (Zur Info für Unbeteiligte: Wir reden vom selben 110-17).

Auf der anderen Seite macht die geforderte Sicherheit ja irgendwie auch Sinn, 'Spaß beim Hobby' und 'Verkehrssicherheit, auch passiv' sollte man sehr vorsichtig gegeneinander abwägen. Manchmal bin ich da aber selbst auch nicht päpstlicher als der Papst.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#20 Beitrag von Ulf H » 2014-08-11 12:11:54

MB 1017 A hat geschrieben:... aber beim seitl. Crash und Zermalmen mit der Hinterachse hat der Radler wirklich garkeine Mitschuld.
... sehe ich deutlich anders ... wer sich als Radfahrer rechts von einem zum rechtsabbiegen blinkenden LKW aufstellt, ist deutlich mitschuldig ... auch wenn mich als Radfahrer der LKW natürlich nicht plattfahren darf, auch wenn ich im Toten Winkel stecke, würde ich als Radfahrer nicht darauf vertrtauen und zur eignen Sicherheit dahinter bleiben ...

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#21 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 12:15:03

Mal abgesehen von den persönlichen Meinungen zur SSV, noch einmal meine Frage: welcher Einsatzzweck des Fahrzeugs ist geplant, bei dem die Dinger wirklich und wahrhaftig stören? :search:
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#22 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2014-08-11 12:18:32

Hallo,
Ulf H hat geschrieben:... wer sich als Radfahrer rechts von einem zum rechtsabbiegen blinkenden LKW aufstellt, ist deutlich mitschuldig
sehe ich wie Ulf, da sollte man als Radfahrer nicht versuchen, sich die Vorfahrt zu erzwingen sondern besser einsehen wann und wo der LKW-Fahrer einfach kaum eine Chance hat den Radler zu sehen.

Der Rest läuft dann unter Selbsterhaltungstrieb und Darwin'scher Selektion, in der Praxis aber wenn's schief geht natürlich für beide Seiten äußerst unschön. :blush:

Grüße

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#23 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 12:20:10

Bitte jetzt nicht das technische Thema mit den persönlichen Meinungen zur Notwendigkeit würzen...

Ob die Austragung möglich ist, hängt möglicherweise am geplanten Einsatzzweck und am Wohlwollen des aaSoP.

Darum soll es gehen, nicht um Darwin und andere Philosophen.

Danke.
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#24 Beitrag von frizzz » 2014-08-11 12:21:57

Wilmaaa hat geschrieben:http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage ... l?nn=35602

Seite 8 im pdf, ganz unten, Punkt 12.8
Nicht schlecht- 18 Seiten für gebogenes Blech...
NUR: Es geht keinesfalls aus dem text hervor, daß bei Höhen über 550 mm der UFS PFLICHT ist-
Der Punkt 12.8 sagt nur, WIE der UFS angebracht werden muß.
Aber klar- n Anhaltspunkt könnte es sein.....zur Ausfertigung einer Anwendungsvorschrift- nochmal 18 Seiten...lol

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#25 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 12:26:54

Wer die SSV ausgetragen haben möchte, kann das Dokument von vorne bis hinten lesen und sich seine Argumente dort suchen.

As simple as that :)
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#26 Beitrag von mrtom » 2014-08-11 12:27:58

Hallo,

um nochmal zum eigentlichen Thema zurückzukehren: Man kann sich diesbezüglich auf § 32c, Absatz 3, Punkt 4 StVZO berufen. Da ist das ganz klar gergelt.
Das gleiche gilt für den hinteren U-Fahrschutz § 32b, Absatz 3, Punkt 5 StVZO.

Einfach auf diese Paragraphen berufen und das Ganze sollte kein Problem darstellen.

Gruß Tom

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#27 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 12:30:34

Es liegt völlig im Ermessen des aaSoP, ob er das mit der Unvereinbarkeit so sieht.

Wir haben an unserem 170er einen klappbaren hinteren UFS, weil das mit dem Einsatzzweck nach Ansicht unseres damaligen aaSoP problemlos vereinbar war. Und in der Praxis ist das auch tatsächlich so.
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#28 Beitrag von Ulf H » 2014-08-11 13:12:34

... welches Baujahr hat die Karre? ... je nach Baujahr brauchts hinten keinen (ich meine vor 1976), oder einen auf 770 mm (ich meine von 1976 bis Mitte der 1980-er) ... JETZT könnten mal bei passendem Baujahr die 770 mm von hinten auf die Seite analogisieren, wo diese soweit ich weiss nie galten, sondern gleich 1976 die volle (550 mm) Tiefe angeordnet wurde ... es gab soweit ich weiss auch eine ziemlich weitgehende Nachrüstpflicht ...

Gruss Ulf
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#29 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 13:28:14

Es geht um einen 110-17 AW, Ulf, ich glaub, da brauchen wir nicht in den früheren Vorschriften zu wühlen ;)
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#30 Beitrag von Wilmaaa » 2014-08-11 13:36:49

MIG hat geschrieben:Er schlug also vor, ich sollte nun mal recherchieren, auf welcher rechtlichen Grundlage man das austragen sollte.
Muss er das nicht eigentlich selbst wissen? ;)

mrtom hat die Fundstelle der StVZO bereits genannt, hier noch einmal zum Draufklicken:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32c.html
(3) Absatz 2 gilt nicht für

(....)
4.
Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.
Man kann sich natürlich darüber streiten, welchem Sonderzweck ein simpler Pritschen-LKW mit Allradantrieb dient, aber das soll mal nicht unsere Sorge sein ;)
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