Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

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electroniclas
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Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#1 Beitrag von electroniclas » 2007-10-14 18:45:29

ich hab unterschiedliche sachen über das "abdrücken" des tanks mit wasser, testfahrten, anforderungen des TÜVs usw. gehört bzw. gelesen.

was muss ich denn nun machen, wenn ich einen originalen* magirus-tank zusätzlich anbringe? beim hydrualiker mit druckluft testen lassen? oder noch mehr? oder garnix, weil original vom hersteller?

(* der tank ist ohne jede aufschrift, es gibt keine papiere, und... naja, der einfüllstutzen wurde mal kürzter geschweißt, aber sehr fachmännisch, sieht man kaum oder nicht.)
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1017A
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#2 Beitrag von 1017A » 2007-10-14 18:49:56

Bei mir hat sich keiner für die Tanks interessiert!
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joern
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#3 Beitrag von joern » 2007-10-14 19:03:10

Habe statt 100Liter original 3 mal 200 Liter Tanks dran, die z.T. auch noch am Einfüllstutzen verändert wurden. Da hat noch kein Prüfer je nachgefragt.

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#4 Beitrag von electroniclas » 2007-10-14 23:52:37

hmm, angeblich erlischt dann die ABE. das ist mir eigentlich zu heikel.

hab andererseits gelesen, dass originale tanks schon eine ABE haben, die muss ja nicht bei mir in den unterlagen sein, die wird irgendwo bei der bundeswehr liegen.

aber die montage müsse eingetragen werden. :wack:

anderswo steht, dass "jeder gute kesselbauer" den tank abdrücken kann. super, und wo finde ich noch kesselbauer?

ich weiß, dass man es sich einfach machen kann, aber wenn das ganze zehn euro kostet ist mir das den versicherungsschutz nicht wert... :cold:
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#5 Beitrag von Yankee » 2007-10-15 0:06:47

Frag dochmal den Onkel vom TüV wie er das haben möchte :happy:
Gruss Frank

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#6 Beitrag von electroniclas » 2007-10-15 0:27:20

hab ich damals gemacht, daher die info, dass ich ein abdrückzeugnis brauche, wenn es keine papiere gibt. außerdem darf der tank wegen des h-kennzeichens nicht pink sein.

kann er natürlich längst vergessen haben, oder ein anderer prüfer will was anderes. :(

was soll's, ich werd einfach nochmal anrufen... :ninja:
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Lassie
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#7 Beitrag von Lassie » 2007-10-15 3:22:04

Hallo,

bei mir hat sich auch keiner für irgendwelche Zeugnisse interessiert - ok, meine beiden Tanks sind neu und original von DaimerChrysler. Das Thema mit Prüfzeugnissen ist wohl nur dann interessant, wenn du die Tanks selber baust. Sobald du aber einen fertig gekauften bzw gebrauchten Tank nimmst, musst du nichts eintragen. Ich persönlich würde mich erst mal dumm stellen. Nach meiner Erfahrung wird der TüV immer dann besonders pingelig, wenn man sie auf irgendetwas explizit hinweist oder wenn die Arbeit nach Pfusch ausschaut. Ordentliche Tanks mit ordentlichen Tankhaltern und sachgemäss am Rahmen befestigt - interessiert sich kein TÜV-Mensch dafür. Du musst nur darauf achten, dass die Löcher für die Tankhalter am Rahmen sachgerecht gebohrt sind - die Aufbaurichtlinien des Herstellers beachten !

Viel Glück, Jürgen
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Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
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#8 Beitrag von Krusty » 2007-10-15 6:24:15

Bei einem Original Tank steht ja eine Nummer drauf- Bauartgenemigt und aus. Ob das jetzt von einem Opel oder hanomag ist, ist eigentlich egal.

Mal davon ausgehend das ich mir keinen rosa Tank ans Auto schrauben würde :bored:

grüssle

markus
es ruhet hier in diesem Grab, ein ganz erbärmlich feiger Staat

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#9 Beitrag von Yankee » 2007-10-15 7:20:20

Krusty hat geschrieben:Bei einem Original Tank steht ja eine Nummer drauf- Bauartgenemigt und aus. Ob das jetzt von einem Opel oder Hanomag ist, ist eigentlich egal.
Aber gerade beim PKW kannst du die Nummer meist nicht ablesen, da sie von oben auf dem Tank steht :wack:
Gruss Frank

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#10 Beitrag von electroniclas » 2007-10-15 8:59:40

die nummer ist nicht zu lesen, ich glaub, die war nichtmal zu lesen, als das ding noch bei der BW im lager lag.

mit "nicht drauf hinweisen" ist das, wie schon gesagt, so eine sache. bei fenstern oder dachluken kann man das machen. bei einem 150L-tank voller feuergefährlichem, grundwasserschädlichem kraftstoff nicht.
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#11 Beitrag von Kami » 2007-10-15 9:06:56

@niclas: naja - wenn du nen pinken Tank ranmachst musst du nur noch dein Auto komplett auf Pink ummalen...

Spass beiseite - wenn du das ding unbedingt eingetragen haben willst und denkst das dein Prüfer nen Wisch willst, frag ihn doch einfach von wem er einen Anerkennt

Können tut dies Kühlerbau, sogar ein Wasserinstallateur kann es wenn du ihm einen Adapter für den Deckel mitbringst...die 0,3bar sind sowieso nicht sooo prickelnt

Gruss

Kami
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#12 Beitrag von felix » 2007-10-15 10:10:17

Moin Niclas,

mit Tanks eintragen ist das so eine Sache (Die kommen z.B. ins Leergewicht), aber du hast recht, die StVZO spricht da eine eindeutige Sprache. Schon eine verlegte Spritleitung benötigt offiziell ein Gutachten. (Würde ich auch aufpassen, da kann man mehr Fehler machen, als bei den Tanks selbst.)

Hast du die StVZO zu dem Thema schon gelesen? Da steht ne ganze Menge drin, und genau das sind auch die Spielregeln vom TÜV.

Zusätzlich noch beachten, dass der Tank den Rahmen nicht durch Verwindungen überlastet (Bedenke: C Profil ist Verwindungsweich) Also Tankkonsolen in den Nähe von Querträgern anschrauben, gibt es dort keine, einen leicht Querträger einziehen. Ist bei 150Kg aber nicht so späktakulär, genaueres wissen im Zweifelsfalle die Aufbaurichtlinien.


Das mit dem Tank an sich würde ich als untergeordnetes Problem betrachten. Der Tank lässt sich doch wahrscheinlich schon in seiner Konstruktion als originales FZ-Teil erkennen (z.B. Tiefgezogene Bleche als Seitenenden, Siken für Tankbänder u.Ä. die man sich nicht mal eben selbst bastelt) Wenn du einen vernünftigen Prüfer hast, wird den Tank als zulässiges Bauteil erkennen und dir eintragen. Ansonsten müsste er den auch selbst prüfen können, mein TÜV hat die Möglichkeit Gasanlagen abzudrücken, geht das also auch mit Tanks. Dafür musst du aber dann mit vollem Tank (Offiziell mit Wasser, ist aber doof) bei ihm antanzen, abdrücken bei leerem Tank ist verboten.

MlG,
Felix

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#13 Beitrag von electroniclas » 2007-10-15 10:36:08

felix hat geschrieben:mit Tanks eintragen ist das so eine Sache (Die kommen z.B. ins Leergewicht), aber du hast recht, die StVZO spricht da eine eindeutige Sprache. Schon eine verlegte Spritleitung benötigt offiziell ein Gutachten. (Würde ich auch aufpassen, da kann man mehr Fehler machen, als bei den Tanks selbst.)
mit dem zusatztank verbunden ist der einbau einer möl-kraftstoffvorwärmung (evtl. auch einer weiteren elektrischen, die ich gerade bei ebay geschossen hab, mal schauen) und neuer leitungen von und bis zu den umschalthähnen. letztere befinden sich übrigens mittlerweile unter dem beifahrersitz in einer art armaturenbrett.

von daher wird der sich da alles in ruhe angucken wollen.
Hast du die StVZO zu dem Thema schon gelesen? Da steht ne ganze Menge drin, und genau das sind auch die Spielregeln vom TÜV.
nee, ich finde da nix. :huh:
Zusätzlich noch beachten, dass der Tank den Rahmen nicht durch Verwindungen überlastet (Bedenke: C Profil ist Verwindungsweich) Also Tankkonsolen in den Nähe von Querträgern anschrauben, gibt es dort keine, einen leicht Querträger einziehen. Ist bei 150Kg aber nicht so späktakulär, genaueres wissen im Zweifelsfalle die Aufbaurichtlinien.
da ich noch überdimensionierte staukisten-halterungen auf beiden seiten habe, kommt der tank auf eine davon. das sollte halten.
Das mit dem Tank an sich würde ich als untergeordnetes Problem betrachten. Der Tank lässt sich doch wahrscheinlich schon in seiner Konstruktion als originales FZ-Teil erkennen (z.B. Tiefgezogene Bleche als Seitenenden, Siken für Tankbänder u.Ä. die man sich nicht mal eben selbst bastelt) Wenn du einen vernünftigen Prüfer hast, wird den Tank als zulässiges Bauteil erkennen und dir eintragen.
das ist im zweifel meine hoffnung...
Ansonsten müsste er den auch selbst prüfen können, mein TÜV hat die Möglichkeit Gasanlagen abzudrücken, geht das also auch mit Tanks.
muss die prfüng nicht über 12 stunden laufen?
Dafür musst du aber dann mit vollem Tank (Offiziell mit Wasser, ist aber doof) bei ihm antanzen, abdrücken bei leerem Tank ist verboten.
testweise mit 150L wasser rumzufahren, ist schon eine gute idee, da so der letzte dreck (lackreste, schweißperlen) rauskommt, und die sauerei kein problem ist, falls der tank unerwartet doch abfällt oder so.
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#14 Beitrag von Charlos » 2007-11-09 15:41:07

Hi @ all,

ich habe auch vor mir Tanks zu bauen (lasse mir welche in Ungarn bauen), habe heute beim TÜV angerufen und gefragt was er dazu meint.
Diese Antwort wollte ich nicht hören: :wack: :wack:
Die Tanks müssen eine ABE oder ein Prüfzeichen haben. Wenn man alte Tanks von anderem Truck´s verbaut ist das kein Problem,
aber eigen gebaute werden sie nicht zulassen. Jetzt habe ich die Angst, das ich mir die Tanks bauen lasse und ich sie nicht eingetragen bekomme. :eek:

So und was nun, was kann ich tun??

Ach noch was, ich suche für die Tanks noch Geber und Entnahmerohr (so wie bei MB Actros alles in einem Rohr verbaut).
Wo kann ich so etwas kostengünstig auftreiben??


Grüssle Marc
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- http://staude-unterwegs.de -

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#15 Beitrag von electroniclas » 2007-11-09 15:47:38

geber bei ebay.

steigleitungen mit M14x1,5 hohlschraube (für ringanschluss) habe ich noch zwei liegen.

prüfzeichen geht halt mit abdrücken und so... kostet geld.
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#16 Beitrag von Pirx » 2007-11-09 20:56:37

Charlos hat geschrieben:Ach noch was, ich suche für die Tanks noch Geber und Entnahmerohr (so wie bei MB Actros alles in einem Rohr verbaut).
Wo kann ich so etwas kostengünstig auftreiben??
Hallo Marc,

alles was mit Dieseltanks zu tun hat gibts bei Hoppe:

http://www.hoppe-truck-tanks.de/

Netter Kontakt, Preise O.K. Habe erst vor Kurzem dort bestellt.

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#17 Beitrag von steyr-680-austrian-power » 2021-04-30 19:12:52

Hallo an das allwissende Forum,

ich grabe diese alten Beiträge aus, weil ich mich über die Vorgehensweise des Zoll wg. eines "nicht serienmäßigen" Zusatztank in folgendem Video wundere:

https://www.kabeleins.at/tv/achtung-kon ... rolle-clip

ab ca. 4:51.

Wie sind eure Erfahrungen dazu? Hat jemand eine belastbare Vorschriftenquelle. Ich bin davon ausgegangen, dass es bis 1000 l Diesel "egal" ist (ohne Quelle).

SG, Reinhard
... unsynchronisiertes Renngetriebe mit Wandlerfunktion je nach Können des Fahrers

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#18 Beitrag von TINKA » 2021-05-03 23:21:11

Hallo,
bei mehr als 1000l Diesel brauchst Du einen Gefahrgutschein ;-)

Mir hat der Türkische Zoll bei der Einreise aus dem Iran den Schmuggel von 300l Diesel unterstellt - ich hatte 700l feinsten iranischen Diesel dabei.
Denen ging es nur um die Menge an sich und nicht ob die Tanks original waren.
Ob die Mengengrenze wirklich existiert, oder das nur im gewerblichen Verkehr gilt, konnte dann nicht geklärt werden. Da ich nur noch 1 Mio. Rial, 20 Euro und meine Kreditkarten hatte, der Schichtwechsel anstand und die Zöllner genügend Instagramm-Likes mit den Fotos unserer Zwillinge gesammelt hatten, wurde das Thema dann fallengelassen.

Mich würde das aber auch mal interessieren, ob und wo es ein Limit gibt.

Gruss
TINKA
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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#19 Beitrag von querys » 2021-05-04 7:06:00

Ich habe dazu ein sehr schönes PDF gefunden

https://archiv.vv-suedbaden.de/docman/a ... oad-5.html

ist zwar von 2012 aber viel dürfte sich nicht geändert haben. Es wird der originale, vom Fahrzeughersteller eingebaute Kraftstofftank als Bezugsgröße herangezogen.

Blöd für den, der ein Fahrgestellt gekauft hat, das mit einem kleinen Überführungstank ausgeliefert wurde und erst beim Aufbauhersteller mit dem finalen Tank ausgerüstet wird.
Jetzt auch mit Baublog: https://www.querys.de
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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#20 Beitrag von joern » 2021-05-04 9:08:57

Das gibt sicher spannende Diskussionen über die Original grösse des Tanks an einer EU Aussengrenze mit einem 30 Jahre alten Fahrzeug. Einfach eine Höchstmenge zu definieren war dem Gesetzgeber wohl zu einfach.

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#21 Beitrag von Dsg » 2021-05-04 9:18:12

TINKA hat geschrieben:
2021-05-03 23:21:11
Hallo,
bei mehr als 1000l Diesel brauchst Du einen Gefahrgutschein ;-)

Mir hat der Türkische Zoll bei der Einreise aus dem Iran den Schmuggel von 300l Diesel unterstellt - ich hatte 700l feinsten iranischen Diesel dabei.
Denen ging es nur um die Menge an sich und nicht ob die Tanks original waren.
Ob die Mengengrenze wirklich existiert, oder das nur im gewerblichen Verkehr gilt, konnte dann nicht geklärt werden. Da ich nur noch 1 Mio. Rial, 20 Euro und meine Kreditkarten hatte, der Schichtwechsel anstand und die Zöllner genügend Instagramm-Likes mit den Fotos unserer Zwillinge gesammelt hatten, wurde das Thema dann fallengelassen.

Mich würde das aber auch mal interessieren, ob und wo es ein Limit gibt.

Gruss
TINKA
Hallo Tinka,

auf wieviele Tanks konnten die 700 Liter Diesel denn verteilt werden? Sprich: Wieviel Tanks habt ihr an eurem Kurzhauber?

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#22 Beitrag von joern » 2021-05-04 9:28:50

Ich hatte an meinem 710er 3 Tanks zu 200l an der iranisch/türkischen Grenze. Das gab schon Nachfragen, ob das "original" wäre. Ich kam ohne Nachzahlung durch, hätte aber sicher auch anders ausgehen können.

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#23 Beitrag von TINKA » 2021-05-04 10:23:43

Wir haben bei TINKA auf jeder Seite 350l als Sonderanfertigung mit etwas komplexerer Form hängen. Original hatte die Feuerwehr wahrscheinlich unter dem Beifahrersitz diesen Minitank.
Beim Umbau auf Fernreisemobil inkl. Fahrerhauskürzung ist da logischerweise aufgerüstet worden - und hat dann in Deutschland auch eine Vollabnahme bekommen.

Irgendwer hatte da auch schon mal mit seinem Steyer in Italien das Problem. Allerdings wollte da auch keine Vertrags-Werkstatt sich bei einem Oldtimer festlegen, was da original dran war.

Die Beschränkung auf "Original" ist bei Sonderaufbauten etwas schwierig. Bei Zulassungsbescheinigungen für unvollständige Fahrzeuge (z.B. für die ganzen Camper-Ducatos) ist.

Auf der anderen ist schon verständlich, dass man nicht möchte, dass jeder LKW im Linienverkehr ohne Mineralölsteuer im Land zu lassen durchfährt. Wobei die Diskussion im konkreten Fall in der Türkei da etwas müssig ist - wenn ich mit 700l reinkomme, dann tanke ich 200l im Land und fahre mit 700l wieder raus. Wenn ich mit 300l reinkomme, dann tanke ich auch 200l im Land und verlasse das Land wieder mit 700l.

Sinnvoll wäre hier doch wirklich nur eine absolute Beschränkung der eingeführten Dieselmenge und der Rest müsste dann halt nachverzollt werden. Aber wie gesagt, ob die Türkei "original" sehen will oder eine Mengenbeschränkung hat weiss scheinbar niemand.

Gruss
TINKA

PS: Der Link von querys bezieht sich auf "Nutzfahrzeuge" und "Transportunternehmer". D.h. Personenkraftwagen (und somit auch Wohnmobile) sind damit nicht gemeint.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass sich das auf den gewerblichen Transport und nicht auf Reiseverkehr bezieht. Die Frage ist aber eher, wie das die Nicht-EU-Staaten und die Staaten an den Aussengrenzen sehen.
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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#24 Beitrag von Dsg » 2021-05-04 11:08:41

Hallo Tinka,
Wir haben bei TINKA auf jeder Seite 350l als Sonderanfertigung mit etwas komplexerer Form hängen.
Glaubst Du, dass ihr mit nur einem Tank keine Probleme bekommen hättet?

Dsg
Zuletzt geändert von Wilmaaa am 2021-05-04 11:09:22, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat repariert.

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#25 Beitrag von Mark86 » 2021-05-04 20:30:14

Dsg hat geschrieben:
2021-05-04 11:08:41
Hallo Tinka,
Wir haben bei TINKA auf jeder Seite 350l als Sonderanfertigung mit etwas komplexerer Form hängen.
Glaubst Du, dass ihr mit nur einem Tank keine Probleme bekommen hättet?

Dsg
Ich hab das Thema schonmal gehabt und ich habe nur einen 500l Tank und der fasst halt 500l. Die Zollvorschriften erfasse Zusatztanks, da ich halt nur einen habe, war das Thema erledigt...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#26 Beitrag von Dsg » 2021-05-04 21:36:45

Mark86 hat geschrieben:
2021-05-04 20:30:14
Dsg hat geschrieben:
2021-05-04 11:08:41
Hallo Tinka,
Wir haben bei TINKA auf jeder Seite 350l als Sonderanfertigung mit etwas komplexerer Form hängen.
Glaubst Du, dass ihr mit nur einem Tank keine Probleme bekommen hättet?

Dsg
Ich hab das Thema schonmal gehabt und ich habe nur einen 500l Tank und der fasst halt 500l. Die Zollvorschriften erfasse Zusatztanks, da ich halt nur einen habe, war das Thema erledigt...
Super! Dann werde ich bei mir nur einen mittelgroßen Tank verbauen und darüber hinaus auf die guten alten „jerricans“ setzen.

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#27 Beitrag von ClausLa » 2021-05-04 23:13:21

Mahlzeit,
in dem PDF sind zwar "Unternehmer" und "LKW" genannt, dass ist dem Zoll aber i.d.R. egal; ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das Privatpersonen mit ihrem Eggsmoh, Wohnmobil oder sonstigem KFZ nicht genauso betreffen kann.

Es geht NICHT um Zusatztanks, sondern schlichtweg um jeden Kraftstoffbehälter, der nicht original vom Fahrzeughersteller verbaut ist.
Wenn man an ein Fahrzeug, dass mit einem 750-Liter-Tank vom Hersteller geliefert wurde, könnte man mit einem später angebauten 300-Liter-Behälter auch Probleme bekommen, da er lt. Definition kein Haupttank ist, weil nicht herstellerseitig verbaut.
Logisch und sinnig oder nicht, aber möglich ist hierzulande alles.

Ahja; die Freigrenze liegt bei 1500 Litern als max. Tankvolumen (egal wie weit gefüllt) pro Beförderungseinheit, davon max. 500l auf/an einem Anhänger (z.B. Kühlauflieger); und maximal 60 Liter in Kanistern o.ä.

Die 1000l (bei Diesel, bei Benzin 333l) gelten als Freigrenze bis 1000 Gefahrgutpunkten bei der Ladung, oberhalb derer man unter die Vorschriften der ADR fällt.

Gruß Claus

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#28 Beitrag von Adriaan » 2021-05-05 8:06:49

TINKA hat geschrieben:
2021-05-04 10:23:43
Auf der anderen ist schon verständlich, dass man nicht möchte, dass jeder LKW im Linienverkehr ohne Mineralölsteuer im Land zu lassen durchfährt.
Als ich noch lkw fahrer war und es noch landesgrenzen gab, war das auch so. Auf jeden Fall bei der Einreise von NL in der BRD gab es eine maximale Menge Diesel die Steuerfrei mitfahren dürfte, alles was drüber war, musste versteuert werden. Waren auch nur um die 200 liter frei(weiss das nicht mehr genau), bin regelmässig kontrolliert worden und dürfte die Zöllner beim messen mit den Holzstab und das anschliessende mühselige Umrechnen der Menge an hand der Tankabmessungen zugucken....dabei konnte mann die wunderbar durcheinander bringen :angel: Da fasste mein 300 liter tank dann schon laut Zöllner plötzlich 600 liter :joke:

Da wurde mann dann schon "gezwungen" in Deutschland zu tanken, jetzt hat mann dafür den Maut ausgedacht.

Adriaan

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#29 Beitrag von OliverM » 2021-05-05 8:11:04

Adriaan hat geschrieben:
2021-05-05 8:06:49
TINKA hat geschrieben:
2021-05-04 10:23:43
Auf der anderen ist schon verständlich, dass man nicht möchte, dass jeder LKW im Linienverkehr ohne Mineralölsteuer im Land zu lassen durchfährt.
Als ich noch lkw fahrer war und es noch landesgrenzen gab, war das auch so. Auf jeden Fall bei der Einreise von NL in der BRD gab es eine maximale Menge Diesel die Steuerfrei mitfahren dürfte, alles was drüber war, musste versteuert werden. Waren auch nur um die 200 liter frei(weiss das nicht mehr genau), bin regelmässig kontrolliert worden und dürfte die Zöllner beim messen mit den Holzstab und das anschliessende mühselige Umrechnen der Menge an hand der Tankabmessungen zugucken....dabei konnte mann die wunderbar durcheinander bringen :angel: Da fasste mein 300 liter tank dann schon laut Zöllner plötzlich 600 liter :joke:

Da wurde mann dann schon "gezwungen" in Deutschland zu tanken, jetzt hat mann dafür den Maut ausgedacht.

Adriaan
Die Zeiten kenne ich auch noch zu genüge . Da war der Zollstock das wichtigste Werkzeug des Zöllners.

Gruß

Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#30 Beitrag von TINKA » 2021-05-05 8:14:39

... und der Rundtank war des Zöllners grösster Feind.
Da sind sie häufig lieber gleich zum nächsten gegangen.
Mercedes LA911B mit 4 Plätzen und Fernreisekoffer; ehemals Mercedes LAF911B mit Doka und Pritsche.

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