Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

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hopit
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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#31 Beitrag von hopit » 2021-05-05 13:34:49

Hallo,

meiner Meinung nach sollte durch eine Vollabnahme ja gewährleistet sein, daß alle Änderungen am Fahrzeug (Reifen ,UFS, Tankanlage, usw.) rechtmäßig sind. Bei meinem 917 hängt jeweils links und rechts ein Tank mit 200 Liter.
Um genau dieser Diskussion über die Anzahl der Tanks mit einem Zöllner etwas entgegensetzen zu können, habe ich bei meiner Vollabnahme beim TÜV alle Tanks mit Literangabe und Möglichkeit der manuellen Umschaltung in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Könnte bei zumindest deutschsprachigen Zöllnern durchaus hilfreich sein.

Beste Grüße Peter

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burkhard
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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#32 Beitrag von burkhard » 2021-05-05 14:25:12

hopit hat geschrieben:
2021-05-05 13:34:49
Hallo,

meiner Meinung nach sollte durch eine Vollabnahme ja gewährleistet sein, daß alle Änderungen am Fahrzeug (Reifen ,UFS, Tankanlage, usw.) rechtmäßig sind. Bei meinem 917 hängt jeweils links und rechts ein Tank mit 200 Liter.
Um genau dieser Diskussion über die Anzahl der Tanks mit einem Zöllner etwas entgegensetzen zu können, habe ich bei meiner Vollabnahme beim TÜV alle Tanks mit Literangabe und Möglichkeit der manuellen Umschaltung in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Könnte bei zumindest deutschsprachigen Zöllnern durchaus hilfreich sein.

Beste Grüße Peter
Damit hast du doch nur dokumentieren lassen, das die Tanks rechtmäßig sind und vom Aufbauhersteller (der in diesem Fall du selbst bist) angebracht wurden. Da hast aber auch dokumentieren lassen, das es sich nicht mehr um den Tank handelt mit dem dein 917 das Werk verlassen hat. Nur dieses Tankvolumen ist steuerfrei.

Steht unmissverständlich in der Aufbaurichtlinie von MAN:

Zitat:
"Werden nach der Werksauslieferung des Herstellerwerks größere oder zusätzliche Kraftstoffbehälter montiert, unterliegt das zusätzliche Tankvolumen durch einen Grenzübertritt der Mineralölsteuer/Energiesteuer des Einfuhrgebiets.

Dies gilt sowohl für Änderungen, bevor das Fahrzeug auf den Kunden zugelassen wurde (z.B. beim Aufbauhersteller) als auch für nachträgliche Änderungen, wenn das Fahrzeug bereits auf den Endkunden zugelassen wurde. Kunden sind über diesen Sachverhalt zu informieren.

Steuerfrei verbracht werden können nur Kraftstoffe in sogenannten „Hauptbehältern“ (und Kraftstoffe in Reservebehältern bis zur Gesamtmenge von 20 Litern). Hauptbehälter sind die Kraftstoffbehälter mit denen das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde, nicht jedoch Kraftstoffbehälter die nachträglich z.B. vom Aufbauhersteller oder von Werkstätten angebaut werden."


Viele Grüße
Burkhard

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#33 Beitrag von joern » 2021-05-05 14:36:00

Wenn man mit mehreren hundert Litern Diesel über eine Grenze fährt, bei der sich der Kraftstoffpreis (hier im Fall Iran/Türkei) mindestens verzehnfacht, dürfte es egal sein, ob ein, zwei oder fünf Tanks, eingetragen oder nicht. Da ist man auf die Kulanz des Zöllners angewiesen und meistens klappt es ja.
Auf dem Landweg nach Australien 2025, Mitfahrer?

Dsg
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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#34 Beitrag von Dsg » 2021-05-05 15:56:51

burkhard hat geschrieben:
2021-05-05 14:25:12
hopit hat geschrieben:
2021-05-05 13:34:49
Hallo,

meiner Meinung nach sollte durch eine Vollabnahme ja gewährleistet sein, daß alle Änderungen am Fahrzeug (Reifen ,UFS, Tankanlage, usw.) rechtmäßig sind. Bei meinem 917 hängt jeweils links und rechts ein Tank mit 200 Liter.
Um genau dieser Diskussion über die Anzahl der Tanks mit einem Zöllner etwas entgegensetzen zu können, habe ich bei meiner Vollabnahme beim TÜV alle Tanks mit Literangabe und Möglichkeit der manuellen Umschaltung in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Könnte bei zumindest deutschsprachigen Zöllnern durchaus hilfreich sein.

Beste Grüße Peter
Damit hast du doch nur dokumentieren lassen, das die Tanks rechtmäßig sind und vom Aufbauhersteller (der in diesem Fall du selbst bist) angebracht wurden. Da hast aber auch dokumentieren lassen, das es sich nicht mehr um den Tank handelt mit dem dein 917 das Werk verlassen hat. Nur dieses Tankvolumen ist steuerfrei.

Steht unmissverständlich in der Aufbaurichtlinie von MAN:

Zitat:
"Werden nach der Werksauslieferung des Herstellerwerks größere oder zusätzliche Kraftstoffbehälter montiert, unterliegt das zusätzliche Tankvolumen durch einen Grenzübertritt der Mineralölsteuer/Energiesteuer des Einfuhrgebiets.

Dies gilt sowohl für Änderungen, bevor das Fahrzeug auf den Kunden zugelassen wurde (z.B. beim Aufbauhersteller) als auch für nachträgliche Änderungen, wenn das Fahrzeug bereits auf den Endkunden zugelassen wurde. Kunden sind über diesen Sachverhalt zu informieren.

Steuerfrei verbracht werden können nur Kraftstoffe in sogenannten „Hauptbehältern“ (und Kraftstoffe in Reservebehältern bis zur Gesamtmenge von 20 Litern). Hauptbehälter sind die Kraftstoffbehälter mit denen das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde, nicht jedoch Kraftstoffbehälter die nachträglich z.B. vom Aufbauhersteller oder von Werkstätten angebaut werden."


Viele Grüße
Burkhard

Interessante Info. Aber welcher Zöllner weiß schon, dass in umgebauten, alten Feuerwehren (jedenfalls beim Kurzhauber) die originalen Tanks unter dem Fahrer- und Beifahrersitz verbaut waren und nicht - wie nach dem Umbau zum Exmo - am Fahrzeugrahmen? Und überhaupt: Sind diese Feuerwehr-Tanks unterm Hintern eigentlich original? Die hat ja wohl erst der Aufbauhersteller verbaut. Was gilt dann als „werkseitig“ verbaut? Unendlich kompliziert. Wie soll das ein Zöllner wissen?

Bei meinen diversen Ausreisen mit echt billigem Sprit (z.B von Algerien nach Niger) hat das nie einen Zöllner interessiert. Auch bei der Ausreise aus Marokko zur Fähre nach Europa betrifft die „Hauptuntersuchung“ vor allem den Drogenschmuggel, und zwar von marokkanischer sowie von spanischer/italienischer Seite aus. Zwar sind mir mal in Tanger Med tatsächlich vier volle Kanister beschlagnahmt worden (ich war auch zu blöd!), aber ein Problem war das nicht wirklich.
Ganz anders läuft die Suche nach angeblich versteckten Drogen. Das wird langsam nervig. Seit dem spektakulären Drogenfund vor einigen Jahren, als ein altes Wohnmobil - die Wände wurden wohl mit feinstem Shit gedämmt - medienwirksam zersägt wurde, hofft doch jeder Zöllner auf den Fund seines Lebens. Entdeckter Dieselschmuggel reicht nicht für einen Karrieresprung.

Dsg

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#35 Beitrag von MAN Fahrer » 2021-05-05 15:59:54

Hallo Burkhard, sage mal bitte, woher hast Du das???

Ich habe bei mir einen ~ 80Ltr Tank drunter gehabt. Habe genau aus diesen Gründen beim Zoll angerufen und nachgefragt,
da ich einen 400Ltr drunter hängen wollte.

Aussage des Zolls,: Solange der Tank fest, mit der Tankanlage verbunden ist, gehört es zum Fahrzeug und nicht Zoll relevant.
Wobei, dieses nur für NICHT Kommerzielle Fahrzeuge gilt. Also Private / Wohnmobile .
Gruß Detlef

Leben, das ist das aller seltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
>Oskar Wilde<

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burkhard
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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#36 Beitrag von burkhard » 2021-05-05 16:31:12

Wenn der Zöllner unsicher ist wird er halt Kraft seines Amtes schätzen, mit welchem Tankvolumen das Fahrgestell das Werk verlassen hat. Wenn man damit nicht einverstanden ist kann man im Nachgang Einspruch erheben, dann ist man aber auch in der Beweislast.

Viele Grüße
Burkhard

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#37 Beitrag von Mark86 » 2021-05-05 20:40:28

Scheisse. Mein Auto hat im Werk überhaupt keine Tank bekommen, nicht mal n Fahrerhausdach, dass wurde ohne Tank an Ziegler geliefert und der Ausbauer hat den Tank montiert... Was ist mein Auto überhaupt für n Auto? N Mercedes 1017, n Ziegler TLF16 ? Meinst dass kann nach 46 Jahren noch einer nachvollziehen???
und maximal 60 Liter in Kanistern o.ä.
Auch da gibts je nach Land deutliche Unterschiede. Meine Kanister habe ich so hoch gehängt, dass keiner so hoch klettern will und fertig.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#38 Beitrag von Konstrukteur » 2021-05-05 21:42:21

burkhard hat geschrieben:
2021-05-05 14:25:12

Zitat:
"Werden nach der Werksauslieferung des Herstellerwerks größere oder zusätzliche Kraftstoffbehälter montiert, unterliegt das zusätzliche Tankvolumen durch einen Grenzübertritt der Mineralölsteuer/Energiesteuer des Einfuhrgebiets.

Dies gilt sowohl für Änderungen, bevor das Fahrzeug auf den Kunden zugelassen wurde (z.B. beim Aufbauhersteller) als auch für nachträgliche Änderungen, wenn das Fahrzeug bereits auf den Endkunden zugelassen wurde. Kunden sind über diesen Sachverhalt zu informieren.

Steuerfrei verbracht werden können nur Kraftstoffe in sogenannten „Hauptbehältern“ (und Kraftstoffe in Reservebehältern bis zur Gesamtmenge von 20 Litern). Hauptbehälter sind die Kraftstoffbehälter mit denen das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde, nicht jedoch Kraftstoffbehälter die nachträglich z.B. vom Aufbauhersteller oder von Werkstätten angebaut werden."


Viele Grüße
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Hallo Burkhard,
jetzt machst Du mich neugierig.
Den MAN G90 gab es ab Werk original auf Wunsch auch mit einer 2-Tank-Anlage.
Schön in der Betriebsanleitung dargestellt.
Jetzt habe ich z.B. auch zwei Tanks montiert, der zweite Tank ist aber nicht von MAN.

Es ist doch aber durchaus möglich, dass der zweite Tank durchgerostet ist und original Ersatz nicht mehr lieferbar ist.

Was gilt dann? Schließlich gab es ihn ja mit zwei Tanks.
Und nicht bei jeder Reparatur werden Originalersatzteile eingebaut und trotzdem sind die Fahrzeuge im ordentlichen Zustand.

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#39 Beitrag von burkhard » 2021-05-05 22:31:30

Hallo Uwe,

es gilt das Tankvolumen, mit dem dein Fahrzeug ausgeliefert wurde. Man kann sich nicht aus den möglichen Bestelloptionen diejenige aussuchen, die einem am besten passt. Wenn der Auslieferungszustand nicht mehr bekannt ist wird eben geschätzt was plausibel ist. Wie ich schon sagte, kannst du im Nachgang dagegen Einspruch einlegen, hast dann aber die Beweislast. Kannst du den Auslieferungszustand deines Fahrzeuges nicht nachweisen bleibt es eben bei der Schätzung.

Viele Grüße
Burkhard

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Re: Anforderungen bei Eintragung des Zusatztanks?

#40 Beitrag von felix » 2021-05-06 10:10:06

Hallo,

sollte an einer Grenze wirklich einmal gefragt werden, ist sicherlich eine Betriebsanleitung/Werkstatt-Handbuch etc. hilfreich, auf welcher der LKW mit Tanks abgebildet ist. Das kann der Zöllner dann seiner Schätzung zu Grund legen. Bin wurde schon sehr oft nach Zigaretten und Alkohol gefragt und nur einmal, wo der Tank sein (warum auch immer).

MlG,
Felix

P.S.: Wer steht in den Papieren als Hersteller eingetragen: Ziegler oder MAN?
P.P.S.: Mein Tatra ist ab Werk mit vier Tanks mit je 240l Inhalt ausgeliefert worden. :) Ich werde aber nur drei verwenden, sonst bleibt zu wenig Platz für Staukästen.

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