Kurze Frage: Höhe der Kugelkopfkupplung über Boden

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Udo
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Kurze Frage: Höhe der Kugelkopfkupplung über Boden

#1 Beitrag von Udo » 2007-10-07 22:43:26

Hallo,

ich will eine Kugel am Merkur montieren um PKW-Anhänger zu ziehen. Ich weiß, das Thema wurde schon ausweidend hier und im Blauen behandelt. Dazu wüßte ich aber gerne, in welcher Höhe sich der Kugelkopf über dem Boden befinden muß. Ich hab eine Stunde im Forum und auf google gesucht, aber anscheinend ausschließlich falsche Suchbegriffe benutzt. :hacker: :hacker: :wack:

Vielleicht erbarmt sich mir einer, und schreibt mir die Werte hier rein?

Ungefähr muß es um 40 cm über Boden liegen, soviel hab ich aus'nem alten Beitrag ziehen können (aber nicht verifizieren können), das wären dann etwa 40cm unter meinem Rahmen :dry:

Mal angenommen ich würde mir den Westfalia Anhängebock (314 052) kaufen , da lese ich 30,7cm als Abstand ab zwischen den Befestigungslöchern am Rahmen und der Unterkante der Konstruktion (nur bei dem Bock steht in der Skizze dieser Abstand drin). Nu hab ich einen Kupplungskopf gefunden, der 9cm tiefer liegt als sein Befestigungspunkt und trotzdem den für mich (für 3,5to) nötigen d-Wert von 23,4kN hat. Das wären zusammen knapp 39,7 cm, was reichen sollte. Vorausgesetzt, meine Info über die Höhe stimmt.

Die Skizzen findet man übrigens hier:

http://www.westfalia-automotive.de/file ... kizzen.pdf

Stimmt das mit den 40cm über Boden? Mir kommt das gerade ziemlich viel vor.

Grüße

Udo

PS: Ich bin zu der Lösung mit dem Anhängebock aus ganz pragmatischen Gründen gekommen. Nachdem ich lange überlegt habe, finde ich es einfacher, vor einer Tour den Anhängebock abzuschrauben und zu Hause zu lassen, als viele Tage Arbeit in eine aufwendigere Lösung zu stecken. Das heißt wahrscheinlich: in Zukunft jedes Jahr einmal Bock ab und Bock wieder dran...aber das sollte auch nach 10 Jahren nur einen Bruchteil der Zeit benötigen, die man (ICH) bräuchte, um eine eigene Konstruktion z.Bsp. a la Ingenieur hinzubekommen...und die Westfalia-Dinger haben ein Prüfzeichen und müssen nicht eingetragen werden.
Viele Grüße,
Udo
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hano-mac
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#2 Beitrag von hano-mac » 2007-10-07 23:15:08

"Was ist die richtige Höhe für den Kugelkopf?

Generell gesagt liegt die richtige Höhe für den Kugelkopf zwischen 35 und 42cm gemessen ab der Straßenfläche zum Mittelpunkt der Kugel, wenn er in Gebrauch ist, möglich sind aber auch 42cm und mehr. Wenn die Anhängevorrichtung nicht benutzt wird, lässt sich nicht genau sagen, wie hoch der Kugelkopf sich befinden muss. Aber bei höchstzulässiger Anhängelast muss zwischen Strassenfläche und Mittelpunkt des Kugelkopfs mindestens ein Abstand von 35cm bestehen. Der Abstand zwischen Strasse und Kugelkopf wird für das betreffende Automodell bei Standardbereifung und Standardaufhängung festgelegt. "
http://www.ro-wy.ch/Akupplung.htm

hilft das weiter?

grüße
sven
...öttel...öttel...öttel...

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wayko
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#3 Beitrag von wayko » 2007-10-08 7:16:15

Ich habe im Sommer eine Kugelkopf montiert. Auf meine Frage nach der vorgeschriebenen Höhe gab es nur ratlose Blicke bei der Dekra. Anscheinend gibt es keine fixe Vorschrift.

Der Prüfer hat dann nur gemeint, es müsse halt vom "Anhängebild" her passen, hilft ja nichts, wenn das Anhängerheck knapp über dem Boden hängt und ich überall aufsitze.
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daily4x4
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#4 Beitrag von daily4x4 » 2007-10-08 12:30:21

Grundsätzlich gibt's Höhenvorgaben, aber auch die Möglichkeit, bei Geländewagen davon abzuweichen. Voraussetzung: die Deichsel des Anhängers muß anpaßbar sein.

Hatte den Originaltext dazu auch mal irgendwo, kann's im Moment aber nicht finden ... :search:
Grüße
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Udo
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#5 Beitrag von Udo » 2007-10-08 12:41:38

@ Sven genau DANACH hatte ich gesucht. Da ich auch einen Tandem-Anhänger (Pferd...) anhängen will, möchte ich mich schon im Normbereich bewegen. Nicht, daß ich den Anhänger nicht auch hochkant hintendran hängen könnte, aber meinem guten Gefühl hilft das. Also 35-42cm...damit kann ich erstmal rechnen und weitersuchen.

@daily sowas hab ich bei Landrover auf der Homepage gelesen, da ist die Kugelkopfkupplung auch bis zu 60 cm über Boden und das ab Werk.

Dann schaue ich aber lieber, daß ich mich im unteren Bereich bewege, da ich irgendwann die Federn noch aufschmieden lassen will (sind platt)...

Danke für die Auskunft!

Grüße

Udo
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Udo
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Ulli
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#6 Beitrag von Ulli » 2007-10-08 13:29:45

Udo hat geschrieben:sowas hab ich bei Landrover auf der Homepage gelesen, da ist die Kugelkopfkupplung auch bis zu 60 cm über Boden und das ab Werk.
Moin Udo,
wenn der Kugelkopf in der Höhe von den Vorgaben abweicht, kommt der Zusatz: "nur in Verbindung mit höhenverstellbarer Zugvorrichtung" in die Papiere.

BTW: wo steht eigentlich, dass die von dir ausgewählte AHK nicht mehr eingetragen werden muß? Das gilt nach meiner Kenntnis nur für AHKs mit ABE, Westfalia Anhängebock und Kugelkopf haben aber nur eine Bauartprüfung.

Gruß Ulli

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#7 Beitrag von wayko » 2007-10-08 13:48:30

Hallo Ulli,

ich habe auch eine Westfalia-Anhängebock montiert, dieser ist mit e-Prüfzeichen und muß laut schriftlicher Auskunft von der Firma Rameder (dort habe ich die AHK her) nicht mehr eingetragen werden.

Beim Kugelkopf ist auch ein e-Prüfzeichen drauf, da müßte dann dasselbe gelten.

Ich werde es sehen, wenn ich die Sachen bei der nächsten Anmeldung auf der Zulassungsstelle eintragen lassen will.

Viele Grüße
Clemens
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#8 Beitrag von Udo » 2007-10-08 15:39:15

@wayko Du meinst Eintragen bei der Zulassungsstelle ja aber Abnahme beim TÜV muß nicht mehr sein?

Ich würde gerne auf eine Eintragung komplett verzichten, wenn dem ginge. So verstehe ich das mit dem Anhängebock. Andernfalls brauche ich eine Eintragung, daß die Kupplung wahlweise auch abmontiert werden kann, sowas hab ich schon im Schein gesehen und. Kann ja so schwer nicht sein.

Grüße

Udo
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#9 Beitrag von wayko » 2007-10-08 15:45:15

@Udo

Wenn ich es richtig im Kopf habe, muß die Eintragung bei der ZuLa nicht sein, bin mir aber nicht ganz sicher. Ich glaube, dann muß man die Unterlagen der AHK immer mitführen.

Ich selbst lasse es halt bei der Anmeldung nach der Winterpause einfach eintragen, und fertig.

Viele Grüße
Clemens
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#10 Beitrag von Udo » 2007-10-11 11:39:38

Also die Unterlagen ins Handschuhfach...kein Problem. Ist sowieso noch leer.

Da mir der TÜV nur den d-Wert meiner Ringfeder-AHK eingetragen hat, müssen da sowieso schon die Unterlagen zur anderen AHK rein.

Grüße

Udo
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#11 Beitrag von Allradhotte » 2007-10-11 20:46:41

Hallo Udo
Ich stand vor dem gleichen Problem um eine AHK
an meinen Steyr 680 zu montieren.
Bei mir ist es aber noch schlimmer ,denn die Rahmenhöhe
beträgt beim Steyr etwa 1,10 m vom Boden.
Das von dir gesuchte Maß beträgt maximal 45 cm.
mitte Kugel.
Da ich den Steyr erst neu hab und er einen Unterfahrschutz
hinten sowiso haben mus (ist ab Bj. 1970 pflicht)
habe ich mich mit dem Tüvprüfer auf einen Eigenbau geeinigt.
Heute war ich beim Tüv und habe den Unterfahrschutz mit
AHK eingetragen. Anhängelast 3,5 t.
Einen Link zum bau für den UFS findest du hir
http://www.aluminium-unterfahrschutz.de/gesetze.php

und ein Bild hir
http://freenet-homepage.de/Oldtimersche ... o_0132.jpg
Gruß Horst
Zuletzt geändert von Allradhotte am 2007-10-12 9:36:25, insgesamt 1-mal geändert.

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