Unterfahrschutz hinten???

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ClausLa
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#31 Beitrag von ClausLa » 2013-05-21 20:02:51

Moin,
im Gesetzestext heisst es:
"bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt"

Von wo aus misst man da?
Achsmitte oder Rad aussen?

Nur mal so gefragt...

Gruß Claus

AL28
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#32 Beitrag von AL28 » 2013-05-21 22:14:36

Hallo
Dachte ich mir auch beim lesen .
Achsmittelpunkt oder von den Bremstrommel der Außenpunkt ?
Naja , es gibt auch Prüfer die wollen eine Freigabe für Stahlgürtelreifen . :wack:
Die haben es zwar auch nicht leicht , aber auch die müssen sich an die Vorschriften halten , und nicht den für sie leichtesten weg gehen .
Ich gehe morgen mal messen , interessiert mich auf was für werde ich überhaupt komme .
Gruß
Oli

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ClausLa
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#33 Beitrag von ClausLa » 2013-05-21 23:35:13

Moin,
wo da gemessen wird, ist schon wichtig; der Steyr hat 1120mm von Hinterachsmitte bis zum Rahmenende.
Bei ca 1100mm Raddurchmesser bleiben vom Reifen nach hinten noch 570mm....
Oder misst man vom hintersten Punkt des Diffs???

Können die sowas nicht eindeutig angeben; hatte den Zirkus schon bei der Besteuerung meines Geländewagens; keine eindeutigen Regelungen; ergeben je nach Landkreis verschiedene Ergebnisse...

Im Mittelalter wars auch nicht schlimmer... :wack:

Gruß Claus

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Knuddelbaerchen
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#34 Beitrag von Knuddelbaerchen » 2013-05-22 2:44:16

AL28 hat geschrieben:Hallo
Die sachlichen Argumente in meinem Lastenheft für einen UFS sind:

1) Der UFS soll die Geländegängigkeit nicht beeinträchtigen.
2) Der UFS soll die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und meinen Versicherungsschutz erhalten.
3) Der UFS soll mein Fahrzeug vor Schäden bei einem Heckaufprall schützen.
4) Der UFS soll mich vor unverhältnismäßigen Strafen bei einem Unfall mit Todesfolge schützen.
5) Der UFS soll andere Verkehrsteilnehmer vor schweren Verletzungen oder Tot schützen.

2) – 5) werden mit einem klappbaren und nach neuer Norm (2006) geprüften UFS erreicht.

Punkt 1) ist ebenfalls mit etwas planerischem Können machbar.

Gruß
Burkhard
Zu
1: will ich nicht einmal ausschließen , kommt halt auch darauf an wo man fährt .
2: er muß ja die gesetzlichen Anforderungen erfüllen , sonst leitet nämlich der Versicherungsschutz , wen man was hin baut was gar nicht vorgeschrieben ist .
3: Das mach er vielleicht auch , ist aber nicht der sinn des Unterfahrschutzes
4: Das ist nur dann so wen einer vorgeschrieben ist und er fehlt , sonst bringt er da nichts .
5: Das ist eine Hoffnung , ob es wirklich so eintritt wird der Fall dann zeigen .

Ich will ja keinen seinen Unterfahrschutz ausreden , aber das runter beten der angeblichen vor teile eines Rammschutzes hinten , bringt einen nicht weiter .
Ich hoffe für jeden , das er nie feststellen muß , ob sein geliebter Unterfahrschutz , die in ihn gesetzten Hoffnungen auch erfüllt .
Vielleicht kann man auch noch Ösen anbringen um den Bergegurt daran einzuhängen , wen man sich festgefahren hat ? :angel:
Gruß
Oli

Schon vor vielen Jahren forderten Versicherungen und Andere einen besseren hinteren Unterfahrschutz bei Nutzfahrzeugen da
die verbauten Stoßstangen eine reine Alibifunktion besitzen.
Bei Aufnahmen von Auffahrunfällen von Pkws auf Lkw erkannte man das diese Stoßstangen dem Druck nachgaben wie Butter der Sonne.
Die Pkws dadurch weit unter das Heck der z.B. Auflieger rutschten( wo doch in aller Regel ein sehr großer Überhang besteht)
und somit Frontscheibe mit Dach eingedrückt wurden.
Man erkannte, helfen könne da nur eine Art hintere Knautschzone.
Doch wie diese realistisch im Zusammenspiel Investitionen Spediteur, Gewicht Auflieger und baulichen Anforderungen unter einen Hut zu
bringen wären da hat bis dato keiner eine Antwort drauf gefunden.
Grüßle,
Bärchen
----------------------
im trübe angle

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ClausLa
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#35 Beitrag von ClausLa » 2013-05-22 5:56:59

Moin,
wenn man Unfälle ansieht, wo ein PKW mit weit über 100km/h hinten in einen LKW reingedonnert ist (der Begriff "rasen" wird ja umgangssprachlich nur bei LKW-Unfällen angewandt); dann frag ich mich, wie stabil so ein Ding sein soll; ein moderner PKW wiegt mittlerweile zwischen 1,5t und 2,5t, um zu verhindern,dass der UFS nachgibt, müsste das Trumm irrsinnig masssiv sein....

Wenn ein Golf 1 mit 700kg Eigengewicht mit 120km/ hinten auf einen fahrenden LKW auffährt, wird ein normaler UFS das schon aushalten; aber sowohl Masse als auch Leistung der PKW haben sich im Laufe der Letzten Jahre im Schnitt verdoppelt. :wack:

Eine "Knautschzone" hinten am LKW ist wohl, aus genannten baulichen Gründen, eher undurchführbar,da die Ladefläche technisch bedingt eine gewisse Stabilität braucht, der Rahmen (u.a.zur Aufnahme der AHK) ebenso...

Aber unsere EU-Kasperl werden da schon was mehr oder weniger sinnloses verordnen, vielleicht einen wegschwenkbaren Wattebausch, um die armen PKW.-Fahrer vor den bösen Lastwagen zu schützen....

..anstelle die Ursachen solcher Auffahrunfälle zu bekämpfen, wohl entweder Unachtsamkeit oder auch Sturheit, wenn man meint, am LKW trotz Blinker und bereits eingeleitetem Spurwechsel noch vorbeizukommen, indm man Gas gibt; wahlweise zu geringer Sicherheitsabstand oder "Anschleichen" mit 180 auf derselben Spur und 5m hinter dem LKW rausziehen und dann merken, der hat gerade daselbe vor...

Gruß Claus

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wayko
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#36 Beitrag von wayko » 2013-05-22 7:22:02

AL28 hat geschrieben:Hallo
Hier mal aus den Verkehrsportal geholt :
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§32b Unterfahrschutz

(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.

(2) Der hintere Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, in der nach § 30 Absatz 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

Arbeitsmaschinen und Stapler,

Sattelzugmaschinen,

zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,

Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

(4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(5) Absatz 4 gilt nicht für

Geländefahrzeuge,

Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.
Dann noch §42 Abs.3 http://www.jusline.de
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
So Ich habe weder ein Fahrzeug mit austauschbaren Ladungsträgern !
Und ich habe :
Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

Mal zwei "blöde" Fragen: Wenn ich das so lese, kann ich nirgends erkennen, daß ein nicht vorhandener UFS in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden muß. Hier steht doch drin, wann man einen UFS nicht braucht. Wenn dies auf das jeweilige Fahrzeug zutrifft, muß doch nichts eingetragen werden?

Mein Fahrzeug bräuchte zumindest vom Baujahr her einen UFS. Dies hat anscheindend 27 Jahre bei den TÜV-Untersuchungen für die Feuerwehr niemanden interessiert. Ich selbst war auch schon 2x mit diesem Fahrzeug beim TÜV. Der erste Prüfer war in meinen Augen "nicht ganz sauber", was der mir an Auflagen etc. verpaßt hat. Fehlender UFS? Kein Wort. Der Zweite Prüfer war sehr korrekt und hat meine Fahrzeugpapiere "bereinigt", was z.B. alte Eintragungen für die Feuerwehr betrifft, die jedoch auf mich nicht mehr zutreffen (z.B. die erlaubte Reifentraglastüberschreitung um 10%). Auch war ihm aufgefallen, daß Achslast und Reifentraglast nicht zusammenpassen und hat dies korrigiert. Die Bremsenprüfung war auch so umfangreich, wie ich sie sonst noch nie erlebt habe. Aber fehlender UFS? Kein Wort.

Ist das denn kein Prüfpunkt? Noch nicht mal ein geringer Mangel? Wenn ich sehe, was für Pillepalle sonst schon als geringer Mangel eingetragen wird, kann ich mir das nicht vorstellen. Ist es einfach so, daß ich einen UFS beim meinem Fahrzeug nicht brauche und daher auch kein Wort vom TÜV kommt?

Btw., ein klappbarer UFS steht trotzdem auf meiner Liste ;)

Viele Grüße
Clemens
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Maggus
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#37 Beitrag von Maggus » 2013-05-22 10:14:51

Hi Clemens,


ich denke mal, du hast einfach nur Glück gehabt, dass dies bis jetzt keiner bemerkt hat!

Wenn kein UFS verbaut, obwohl eigentlich hätte vom Baujahr her sein müssen, dann bekommst du eine Eintragung "vom UFS befreit".


Gruß



Markus

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wayko
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#38 Beitrag von wayko » 2013-05-22 10:48:46

Maggus hat geschrieben: ich denke mal, du hast einfach nur Glück gehabt, dass dies bis jetzt keiner bemerkt hat!
Insgesamt 32 Jahre lang? Spricht nicht gerade für die Qualität des TÜV ;)
Wenn kein UFS verbaut, obwohl eigentlich hätte vom Baujahr her sein müssen, dann bekommst du eine Eintragung "vom UFS befreit".
Sicher gibt es diese Einträge. Aber warum? Laut StvZO braucht mein Fahrzeug dieses Teil nicht (behaupte ich jetzt mal), daher muß man die Befreiung auch nicht eintragen, da ja die Befreiung dort schon festgeschrieben ist?

Anderes Beispiel: Innenspiegel:
§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel

(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten
ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,

3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann,
zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,

4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,

5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.
(...)
Ein LKW fällt unter Punkt 2, Abs. 3 und braucht somit keinen Innenspiegel, sondern nur 2 Außenspiegel. Hat jetzt jeder LKW die Eintragung, daß er von der Innenspiegelpflicht befreit ist? Ich zumindest nicht. :dry: ;)

Somit sehe ich zumindest rechtlich keinen Grund, einen nicht erforderlichen UFS austragen zu lassen. Es mag einzig eine Absicherung des Fahrzeughalters sein, wenn er das gerne bestätigt haben möchte.

Aber wie schon gesagt, ein UFS steht auch bei mir auf der Anschaffungsliste. Weiß zufällig jemand, was die UFS aus dem BÄWA Katalog Seite 27 – 29 kosten (die WAP liegen ja bei ca. 600.-)?

Viele Grüße
Clemens
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Karimi
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#39 Beitrag von Karimi » 2013-05-22 16:37:56

Servus,

ich habe hier mehrfach die Bemerkung gelesen, dass der hintere UFS erst ab einem bestimmten Baujahr notwendig ist. Welches Baujahr soll das sein und wo steht das?

Gruß

Karimi

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burkhard
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#40 Beitrag von burkhard » 2013-05-22 18:32:01

Erstzulassung vor 01.01.1975: kein UFS

Erstzulassung 01.01.1975 bis 31.12.1986: Unterkante: H < 700 mm vom Boden (unbeladen), Biegefestigkeit wie die eines Stahlträgers mit W = 20 cm² erforderlich

Erstzulassung ab 01.01.1987: Unterkante: H < 550 mm vom Boden (unbeladen), nur geprüfte Bauteile

Nachweis ab 01.01.1987: EG-Typgenehmigung für Fz-Typ, EG-Typgenehmigung für Unterfahrschutz als techn. Einheit.

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#41 Beitrag von Archer » 2016-05-12 22:21:58

burkhard hat geschrieben:Erstzulassung vor 01.01.1975: kein UFS

Erstzulassung 01.01.1975 bis 31.12.1986: Unterkante: H < 700 mm vom Boden (unbeladen), Biegefestigkeit wie die eines Stahlträgers mit W = 20 cm² erforderlich

Erstzulassung ab 01.01.1987: Unterkante: H < 550 mm vom Boden (unbeladen), nur geprüfte Bauteile

Nachweis ab 01.01.1987: EG-Typgenehmigung für Fz-Typ, EG-Typgenehmigung für Unterfahrschutz als techn. Einheit.
Bin gerade dabei, meinen Lkw über den TÜV zu bekommen. Thema ist auch der Unterfahrschutz hinten. Mein Lkw ist Bj. 84
und prinzipiell ist der Prüfer meinem selbstgebauten UFS nicht abgeneigt. Er sucht aber zum Abgleich noch die genauen Vorschriften.
Gibt es zu den obigen Angaben eine verlässliche Quelle??

Viele Grüße
Armin
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#42 Beitrag von franz_appa » 2016-05-12 22:41:17

Archer hat geschrieben:Er sucht aber zum Abgleich noch die genauen Vorschriften.
:eek:

:joke: :joke:

Na, dann schreib dir was zusammen und halts ihm vor die Nase...

Wenn der keinen Weg kennt an die "genauen Vorschriften" zu kommen.

:wack: :wack:

Wird immer schlimmer im Behördenland.

Greets
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on stage:

25.05. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Oberzissen Stadthalle
30.05. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Gerolzhofen im Spitalgarten
19.07. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Bonn ParkrestaurantRheinaue
19.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Koblenz Cafe Hahn
26.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Herschbach

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#43 Beitrag von burkhard » 2016-05-12 23:07:49

WAS IST WIE - STVZO-EG/ECE - MORAVIA Druck + Verlag, Wiesbaden

Gruß
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#44 Beitrag von Archer » 2016-05-13 8:14:54

Vielleicht etwas falsch ausgedrückt...
Die STVO ist eine "Lose-Blatt-Sammlung". Deren Inhalt wird ständig erweitert und seitenweise ausgetauscht.
Es ist daher ein endloses Unterfangen, den Verlauf von Gesetzesänderungen und Anpassungen an EU-Recht über 12 Jahre nachzuvollziehen. Vor allem, wenn ein Herr Stoiber in Brüssel bei der "Entbürokratisierung" mitgeholfen hat und diese Gesetzestexte zu 98% aus "§Abs.FormHinweisvomDatumdasgeändertmitAusnahmesollteaberwennjedochnicht" besteht.
Dachte, vielleicht hat jemand genauere Aufzeichnungen (also nicht nur das Datum) über die Fundstellen.
Klar, ist es die Aufgabe des Prüfers, das rauszusuchen. Ich war gestern dort zur Vorführung/Gesamtabnahme nach mehreren Jahren Bauzeit. Und ich muss sagen, der Prüfer ist sehr kompetent und fair. Und dass er seine Vorschriften hat, an die er sich halten muss ist mir auch klar. Ich habe einiges an dem Lkw verändert und er hat sich alles angeschaut, fachlich mit mir darüber gesprochen und abgesegnet. Und da habe ich schon ganz andere Geschichten beim TÜV erlebt.
Der einzige Knackpunkt ist jetzt noch mein selbstgebauter UFS.
Also, warum sollte ich nicht auch kooperativ sein.
Gegenseitige Hilfe hat noch nie geschadet.
Viele Grüße
Armin
Zuletzt geändert von Archer am 2016-05-13 8:43:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#45 Beitrag von burkhard » 2016-05-13 8:39:15

Dein TÜV Prüfer sollte das Regelwerk aus dem MORAVIA Verlag haben und es sollte für ihm kein Problem sein, die entsprechende Stelle zu finden.

Gruß
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#46 Beitrag von Archer » 2016-05-13 13:26:48

alles klar. Der Prüfer hat die Bestimmungen gefunden.
Vielen Dank

Armin
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#47 Beitrag von KAT I » 2016-11-29 0:48:34

Hallo Armin,
auf welche Bestimmung hat sich der Prüfer denn berufen? Ich muss auch einen hinteren Unterfahrschutz anbringen, der Steyr ist im September 1986 zugelassen - mein Prüfer möchte die 70 cm Höhe nicht akzeptieren. Kannst Du helfen?

Grüße

Mathias
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