Unterfahrschutz hinten???

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matrix68
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Unterfahrschutz hinten???

#1 Beitrag von matrix68 » 2013-05-12 12:10:59

Hallo Gemeinde,
kann mir mal jemand sagen, wie die Vorschriften für den Unterfahrschutz
hinten am Fahrzeug sind. Die Richtlinie 70/221/EWG ist leider etwas
sehr bürokratisch ohne Angaben mit Höhe und Bauform.
Karlheinz
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michael404
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#2 Beitrag von michael404 » 2013-05-16 15:46:48

Moin Karlheinz,
schau Dir mal STVZO §32b zB auf verkehrsportal.de

Der interessanteste Teil der Vorschrift ist, dass auf den Unterfahrschutz verzichtet werden kann wenn dieser beim Einsatz des Fahrzeugs störend wirkt.
Ein Allrad LKW/Womo ist für den Einsatz im Gelände vorgesehen. Ein Unterfahrschutz seitlich und hinten wirkt da außerordentlich störend, sodass der freundliche TÜV Ingenieur auf den Anbau verzichten kann!
Begeistere Deinen TÜV Ingenieur für Dein Fahrzeug und die Sache ist geritzt!

So geschehen mit meinem 170D11 beim TÜV Norddeutschland in Kiel!
Es war natürlich hilfreich, dass der THW vorher bereits eine entsprechende Eintragung in den Papieren hatte.

Gruß
Michael

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#3 Beitrag von Kostas » 2013-05-16 17:10:55

..... und so sieht das dann ohne Unterfahrschutz aus:

Meiner:
IMG_0750.JPG
IMG_0750.JPG (22.84 KiB) 17261 mal betrachtet

Der aufgefahrene Volvo "Schwedenpanzer"
IMG_0747.JPG
IMG_0747.JPG (21.47 KiB) 17261 mal betrachtet
Viele Grüsse
Kosta


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Re: Unterfahrschutz hinten???

#4 Beitrag von matrix68 » 2013-05-16 17:11:15

Moin Michael,
danke für den Tip und den Link,
mal schauen ob die in Mannheim es auch so sehen..................
Karlheinz

michael404 hat geschrieben:Moin Karlheinz,
schau Dir mal STVZO §32b zB auf verkehrsportal.de

Der interessanteste Teil der Vorschrift ist, dass auf den Unterfahrschutz verzichtet werden kann wenn dieser beim Einsatz des Fahrzeugs störend wirkt.
Ein Allrad LKW/Womo ist für den Einsatz im Gelände vorgesehen. Ein Unterfahrschutz seitlich und hinten wirkt da außerordentlich störend, sodass der freundliche TÜV Ingenieur auf den Anbau verzichten kann!
Begeistere Deinen TÜV Ingenieur für Dein Fahrzeug und die Sache ist geritzt!

So geschehen mit meinem 170D11 beim TÜV Norddeutschland in Kiel!
Es war natürlich hilfreich, dass der THW vorher bereits eine entsprechende Eintragung in den Papieren hatte.

Gruß
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#5 Beitrag von Uwe » 2013-05-16 17:39:22

Hallo,

der UFS muss offiziell eine Prüfnummer haben und darf bei dem Baujahr des IVECO max. 55cm über Grund sein (in unbelandenem Zustand).

Seit es klappbare UFS gibt, ist das Argument mit der Erhaltung der Geländegängigkeit eigentlich keines mehr.

Die Befreiung der 170er GKWs beim THW bezog sich weniger auf die Erhaltung der (ohnehin nicht vorhandenen) Geländefähigkeit, sondern auf die Nutzbarkeit des hinteren Windenauszugs. Wobei selbst das mit UFS einwandfrei funktioniert.

Grüße
Uwe
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#6 Beitrag von AL28 » 2013-05-16 18:02:23

Hallo
Sorry Uwe , aber das Umher fahren in der Saverne oder ähnliches , hat nichts mit Geländefahren zu tun , das ist nur Spielen .
Auch LKW mit Trailer Einzelbereifung , Einzelbereifung die nicht in der Spur laufen , unendliche Überhänge , Gewichte der Fahrzeuge , die sie schon im Stand einsinken lassen , Tanks und Unterflurschränke die fast schon am Boden kratzen und natürlich aufbauten die fast schon nach umfallen schreien sind keine LKW für das Gelände ob wohl sie einen Allrad haben .
Diese Fahrzeuge können auch mit einen klappbaren Unterfahrschutz ausgerüstet werden .
An einen echten Gelände Fahrzeug ( hier im Forum ja die Minderheit ) hat so ein Scheiß nichts zu suchen .
Ob der Volvo so viel besser ausgesehen mit Unterfahrschutz bezweifle ich auch .
Man Fährt durch ein Gelände , aber man sucht sich nicht das Gelände für das Fahrzeug aus . Wir sind nicht auf einen Übungsplatz , sondern müssen ihrgentwo durch .
Hatte ich so einen Mist jemals an einen von meinen Lastern gehabt , würde der ihrgentwo in Afrika oder in Albanien liegen .
Wer so was sagt -- Seit es klappbare UFS gibt, ist das Argument mit der Erhaltung der Geländegängigkeit eigentlich keines mehr.-- Hat nicht die Welt an Erfahrung mit LKW im Gelände .
Gruß
Oli

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#7 Beitrag von Kostas » 2013-05-16 19:13:46

AL28 hat geschrieben: ......An einen echten Gelände Fahrzeug ( hier im Forum ja die Minderheit ) hat so ein Scheiß nichts zu suchen ....
Da stimme ich Dir vorbehaltslos zu! Betonung liegt aber auf "echte".., in Bauart und Nutzung!
AL28 hat geschrieben: ....Man fährt durch ein Gelände , aber man sucht sich nicht das Gelände für das Fahrzeug aus . Wir sind nicht auf einen Übungsplatz , sondern müssen irgendwo durch .....
Da melde ich zarte Zweifel an und behaupte, daß die Mehrzahl der hiesigen privaten "geländegängigen Allradfahrzeuge" zu einem beachtlichen Prozentsatz ihre Kilometer auf Autobahnen und Landstraßen abreißen, vielleicht mal auf 'nem Feldweg oder der obligatorischen Wiese.
"Gelände zum Spielen" wird dann sehr wohl "passend zum Fahrzeug" ausgesucht...
AL28 hat geschrieben: ...Ob der Volvo so viel besser ausgesehen mit Unterfahrschutz bezweifle ich auch ....
Kann sein, weiß ich nicht, möchte ich auch lieber nicht testen...
Tatsache in meinem Falle ist es jedoch, daß der Volvo mir das hinten "eigentlich" stabil untergebaute Reserverad nebst Trägern und Befestigungen rausgerissen hat. Teile davon haben sich dann um das rechte Hinterrad gewickelt und es blockiert. Es ist nicht lustig,ein Fahrzeug mit einem blockierten Hinterrad von über 100 km/h zum Stehen zu bekommen...
Möglicherweise wäre das mit einem UFS nicht so passiert...

Daher plädiere ich für einen UFS,klappbar oder fest. Erkenne aber an, daß bei "echten" (Welt)-Reisen in unwegsame Gebiete so etwas unsinnig sein kann!
Viele Grüsse
Kosta


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Re: Unterfahrschutz hinten???

#8 Beitrag von Uwe » 2013-05-17 20:14:22

Hallo Oliver,

ich bin durchaus schon mit 'echten' Gelände-LKW durch 'echtes' Gelände gefahren, von daher kannst Du Dich gerne wieder beruhigen :angel: Und ich bin trotzdem immer noch der Meinung, dass ich mit etwas Nachdenken auch einen KAT mit einem hinteren UFS ausstatten kann, der die Geländefähigkeit nicht einschränkt (mit einem vorderen UFS ist das sicherlich etwas schwieriger). Aber wie Du ja schon selbst andeutest: einem 1017 mit Trailerreifen oder eine Emma mit Kofferaufbau das Prädikat 'echter Gelände-LKW' zu geben und damit einen UFS wegdiskutieren zu wollen, ist im Grunde Heuchelei :ninja:

Grüße
Uwe
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#9 Beitrag von Maggus » 2013-05-17 21:16:11

Hi,


also, bei mir habe ich auch einen klappbaren UFS montiert, der im hochgeklappten Zustand die Geländegängigkeit in keinster weise beeinträchtigt, ist überhaupt kein Problem dies zu bauen und auch vom TÜV abgenommen zu bekommen!

Aus eigener Erfahrung bin ich auch froh, dass es UFS gibt, denn vor ein paar Jahren bin ich mit meinem Golf mal in das Stauende gerauscht und ich denke mal, wenn der LKW vor mir keinen UFS gehabt hätte, dann hätte es für mich schlecht ausgehen können!

Also: UFS hinten klappbar, sinnvoll und auch keine Einschränkung, wenn man ein bisschen überlegt wie man diesen befestigt und ein eventuell auffahrender PKW wird es euch danken!


Gruß


Markus

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#10 Beitrag von burkhard » 2013-05-17 22:32:59

Einen klappbaren UFS würde ich schon allein zum Schutz vor Schäden am eigenen Fahrzeug montieren.

Den klappbaren UFS von WAP gibt es mit den Schwenkarmlängen 650, 615, 550, 480 und 400 mm. Abhängig von der Schwenkarmlänge und der Position am Fahrzeug mit einer massiven Adapterplatte lassen sich die wichtigen Maße (Höhe über Fahrbahn und Abstand zum Fahrzeugende) so einstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und der hochgeklappte UFS die Geländegängigkeit nicht beeinträchtigt.

Der klappbare UFS von WAP ist nach der neuen, aktuellen Norm (2006) geprüft.

Gruß
Burkhard
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#11 Beitrag von ClausLa » 2013-05-19 11:14:53

Moin,
wenns denn machbar ist.

Beim Steyr 12M18 z.B. sind die hinteren Federaufnahmen kurz vor dem Rahmenende, dahinter montieren ist zu knapp, davor zwickts mit der Federung...

Gruß Claus

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#12 Beitrag von burkhard » 2013-05-19 11:46:49

Für diesen Fall entweder mit der Adapterplatte und der Schwenkarmlänge experimentieren oder den UFS innen montieren, so dass die Schwenkarme direkt unter dem Fahrzeugrahmen liegen. Dann zwickt es nicht mit der Federung.

Oder den klappbaren UFS von BÄWA Katalog Seite 27 – 29 nehmen. Der wird senkrecht montiert und ist platzsparender.

Gruß
Burkhard

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#13 Beitrag von AL28 » 2013-05-20 21:08:30

Hallo
Die Emma braucht Baujahr bedingt keinen Unterfahrschutz , genauso wie ein 170er kein ABS .
Solange ich hier in D-Land auf der Autobahn unterwegs bin , mag der Unterfahrschutz ja auch nicht Stören .
Aber ich bau ja für die Autobahn auch keine andere Bereifung , das Verteilergetierbe aus , und wechsle die Vorderachse , um ein verbrauch günstiges 4x2 Fahrzeug daraus zu machen . ;)
Und nur weil einer meint , er fühlt sich sicherer , wen er mir hinten in den Arsch fährt , das ich mir einen Unterfahrschutz hin schraube , ist für mich kein Argument . :spassbremse:
Ich habe im Gelände genug damit zu tun , das ich mir die Rückleuchten , Nummernschilder und Unterflurkästen nicht wegfahre . Dafür habe ich so einen LKW .
Gruß
Oli

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#14 Beitrag von guenster » 2013-05-20 22:03:19

burkhard hat geschrieben: Den klappbaren UFS von WAP
Hat jemand eine Ahnung was der kostet ??
Gruß aus dem WW= Westerwald ;-)

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#15 Beitrag von Holger Guttmann » 2013-05-21 0:40:54

Warum scheuen sich eigentlich so viele,etwas potentiell Lebenrettendes in zivilliesierten Gebieten anzuschrauben,und bei angeratener Demontage vor einer Wegpassage als Dachlast zu verstauen. Bei den "unbedingt notwendigen Flussigkeitsvorraeten"duerfte das den Schwerpunkt nicht beeinflussen.
Ich behaupte mal es liegt daran,das das ja so ungeil aussieht.
Ihr habt noch nie ein zerquetschtesKind(seitliche Abweiser an nem Trailer in Afrika?)oder nen zerfledderten Okada-Driver (stumpf ins Heck von nem ramponierten Trailer gesehen.
Ich durfte die Opfer ins jeweilige Hospital bringen :frust:
das kleine Maedchen haette mit sonem Abweiser ne Chance gehabt und der Mopped-Fahrer haette nicht so ausgesehen :sick:
Was das letztendlich gekostet hat,hat Cheffe auch nicht erzaehlt.
Holger

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#16 Beitrag von burkhard » 2013-05-21 7:39:52

@guenster:

Der WAP kostet bei Winkler komplett ca. 600,- Euro.

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#17 Beitrag von Maggus » 2013-05-21 10:29:37

Hi,


ich hatte meinen UFS selbst gebaut, Material ~ EUR 80,-, war ca. 1 Tag Arbeit, danach vom TÜV abnehmen lassen, war wirklich kein Problem und wie gesagt 0 Einschränkung bei Geländefahrten und in 1 min hochgeklappt!!



Gruß


Markus

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#18 Beitrag von burkhard » 2013-05-21 10:47:32

Lassie schrieb in dem Beitrag Unfall in China über einen Unfall, in den er 1998 in Indonesien verwickelt war:
Lassie hat geschrieben:Der Auflauf war gross, das Wochenende gelaufen und ich durfte einige Stunden mit Bangen und Warten auf einer schäbigen Polizeistation verbringen - mit Frau und unserer Tochter im Maxi-Cosi. Ich hatte zwar mehrere Zeugen, die übereinstimmend mein korrektes Fahren und meine Unschuld beteuerten, aber mir wurde auch gesagt: Unfall mit Todesfolge - egal wie der Ablauf war - heisst automatisch 7 Jahre Gefängnis. 2 Todesfälle heisst 14 Jahre Bau. :cold:
Sobald ich am Strassenverkehr teilnehme, trage ich eine Teilschuld - der andere wäre ja nicht verunfallt, wäre ich nicht dagewesen :cold:

Nach Rücksprache mit einem damaligen Freund von der Dt Botschaft hiess das für mich: bezahle ALLES was von dir gefordert wird, schau, dass du deinen Pass behältst und umgehend von dort weg kommst. Im Fall des (Todes-)Falles hast du max 48 Stunden Zeit um deine Sachen zu packen. Anschliessend wirst du black-listed und Indonesien ist in Zukunft als Reiseland tabu.
Seit dem hat der Sinn eins UFS für mich eine völlig neue Bedeutung bekommen, zumal man bei einem fehlenden UFS auch nicht mehr von einer völligen Unschuld sprechen kann.

Egal in welchem Reiseland, bei einem Unfall mit Todesfolge wird man in jedem Fall enorme Schwierigkeiten bekommen.

Gruß
Burkhard

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#19 Beitrag von AL28 » 2013-05-21 11:44:07

Hallo
Man ist schon Schuld wen man auf die Welt kommt .
Und wen ein Fahrradfahrer stürzt und gegen den Stehenden LKW mit den Kopf seitlich gegen den Unterfahrschutz prallt und Tot ist , kann man auch Argumentieren , hätte er nur keinen gehabt .
Man kann sich alles konstruieren .
Wen Hier jemand ihm vorauseilten gehorsam einen Unterfahrschutz einbauen will bitte .
Man kann ja auch gleich sich einen Aktuellen LKW kaufen wegen der bessern Umweltverträglichkeit , oder zu mindestens diese Technik nachrüsten .
Genauso könnt ihr euer Fahrzeug doch mit einen elektronischen Tacho nachrüsten , wie er bei neuen LKW Standard ist .
Ich werde keine Cent dafür ausgeben wen ich nicht muß oder auch nur 1 Stunde Arbeit deswegen investieren .
Wen ihr alle mal wieder Menschlich sein wollt , dann denkt daran , wen ihr mal wieder länger als 4 Stunden hinter den Steuer sitzt ( ohne ausreichende Pause ) , Nachts randalieren Jugendliche mit der Machete zerhacken wollt oder sie gleich mit euren Rammschutz ins jenseits befördern wollt .
Ihr argumentiert genauso , mit der selben Logik , wie der Rentner gegen einen Kinderspielplatz in der Nachbarschaft .
Was ihr für richtig haltet ist gut und weil ein paar schachmatten von TÜV Gutachtern sich über die gesetzlichen Regelung Gott gleich erheben , meint ihr , ihr seit im recht .
Wie groß ist doch immer der Aufschrei , wen ein TÜV Prüfer , nach einen Gutachten / Freigabe für Felgen oder Reifen fragt .
Man braucht nun mal für einen Gelände LKW keinen Unterfahrschutz . Wen ihr euch so was hin baut , wegen mir . Aber die Sonne schein nun mal immer noch am Himmel , deswegen , werte ich das noch immer gelten Recht beanspruchen und auf so einen unnützen schnick schnag verzichten .
Achja , bin mit den 1017 schon knappe 20.000 km gefahren seit ich ihn habe und habe den Unterfahrschutz noch nicht gebraucht .
Auch noch nie bei der Emma oder den AL . Hätte mir den schon mindestens 50 mal weg gefahren .
Gruß
Oli

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#20 Beitrag von Maggus » 2013-05-21 12:10:08

Hi Oli,


der UFS ist Pflich, zumindest ab einem gewissen Baujahr, darüber sind wir uns doch wohl einig, oder?

Auf das Argument, nicht nötig, da mit Einsatzsweck nicht vereinbar hat sich mein Prüfer nicht eingelassen, denn er meinte, dass man ja einen klappbaren UFS anbauen könnte und er für diese Befreiung vom UFS hinten nicht unterschreiben würde!


Mir hat die Argumentation Sinn gemacht und somit habe ich jetzt einen klappbaren UFS am Fahrzeug und ich muss sagen, Einschränkungen habe ich keine festgestellt!


Gruß


Markus

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#21 Beitrag von Holger Guttmann » 2013-05-21 13:30:20

du solltest das vielleicht anders formulieren:Dir ist auf deinen laecherlich wenigen Kilometern noch keiner hinten druntergeknallt.
Im Vertrauen?Mir ist in 30 Jahren,das nur fast einmal passiert.A11,polnische Grenze Stauende,11km vor Grenze,Standstreifen und rechte Spur Lkws, Nacht,Nebel,November,und neben Dir fliegt der Trucker fast vom Sitz.
Die 5 im Auffahrer haben ueberlebt.Ohne waers waers ein ekliger Anblick beim Unterrausholen. :wack: :wack:

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#22 Beitrag von Wilmaaa » 2013-05-21 13:45:30

Kann das Thema vielleicht wieder etwas mehr auf der Sachebene diskutiert werden?

Danke. :positiv:
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#23 Beitrag von AL28 » 2013-05-21 14:06:21

Hallo
Hier mal aus den Verkehrsportal geholt :
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§32b Unterfahrschutz

(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.

(2) Der hintere Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, in der nach § 30 Absatz 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

Arbeitsmaschinen und Stapler,

Sattelzugmaschinen,

zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,

Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

(4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(5) Absatz 4 gilt nicht für

Geländefahrzeuge,

Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.
Dann noch §42 Abs.3 http://www.jusline.de
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90% gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100% gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
So Ich habe weder ein Fahrzeug mit austauschbaren Ladungsträgern !
Und ich habe :
Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

Und Guttmann , bei dir habe ich schon länger die Meinung , das du das wissen anscheinend in der Kindheit mit Löffeln eingetrichtert bekommen hast . Jedenfalls tust du so .
So hat nun jemand sachlich Argumente weshalb ich mir einen Unterfahrschutz darunter schrauben muß , oder kommt wieder Trucker Latein von der Polnischen Grenze ?
Sogar bei der BW selbst wurde kein Unterfahrschutz verbaut .
Gruß
Oli

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#24 Beitrag von burkhard » 2013-05-21 14:35:47

Die sachlichen Argumente in meinem Lastenheft für einen UFS sind:

1) Der UFS soll die Geländegängigkeit nicht beeinträchtigen.
2) Der UFS soll die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und meinen Versicherungsschutz erhalten.
3) Der UFS soll mein Fahrzeug vor Schäden bei einem Heckaufprall schützen.
4) Der UFS soll mich vor unverhältnismäßigen Strafen bei einem Unfall mit Todesfolge schützen.
5) Der UFS soll andere Verkehrsteilnehmer vor schweren Verletzungen oder Tot schützen.

2) – 5) werden mit einem klappbaren und nach neuer Norm (2006) geprüften UFS erreicht.

Punkt 1) ist ebenfalls mit etwas planerischem Können machbar.

Gruß
Burkhard

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#25 Beitrag von Uwe » 2013-05-21 15:50:33

AL28 hat geschrieben:Sogar bei der BW selbst wurde kein Unterfahrschutz verbaut
Naja, den Jungs wollte und will keiner zumuten, unter Beschuss den hinteren UFS hochzuklappen :huh: Wobei die aktuellen LKW hümS alle über einen hinteren UFS verfügen - bei gleichzeitig deutlich höherer Geländefähigkeit als ein 1017...
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#26 Beitrag von wayko » 2013-05-21 15:54:26

Uwe hat geschrieben:
AL28 hat geschrieben:Sogar bei der BW selbst wurde kein Unterfahrschutz verbaut
Naja, den Jungs wollte und will keiner zumuten, unter Beschuss den hinteren UFS hochzuklappen :huh:
Ist denn auf deutschen Autobahnen aktuell wirklich mit Beschuß zu rechnen? ;)

Viele Grüße
Clemens
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#27 Beitrag von Uwe » 2013-05-21 15:56:07

Auf der Verlängerung der A3 in Kunduz schon :D
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#28 Beitrag von wayko » 2013-05-21 15:57:43

Ok, dann dürfen Sie an der österreichischen Grenze schon hochklappen :lol:

Viele Grüße
Clemens
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Re: Unterfahrschutz hinten???

#29 Beitrag von AL28 » 2013-05-21 15:59:46

Hallo
Die sachlichen Argumente in meinem Lastenheft für einen UFS sind:

1) Der UFS soll die Geländegängigkeit nicht beeinträchtigen.
2) Der UFS soll die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und meinen Versicherungsschutz erhalten.
3) Der UFS soll mein Fahrzeug vor Schäden bei einem Heckaufprall schützen.
4) Der UFS soll mich vor unverhältnismäßigen Strafen bei einem Unfall mit Todesfolge schützen.
5) Der UFS soll andere Verkehrsteilnehmer vor schweren Verletzungen oder Tot schützen.

2) – 5) werden mit einem klappbaren und nach neuer Norm (2006) geprüften UFS erreicht.

Punkt 1) ist ebenfalls mit etwas planerischem Können machbar.

Gruß
Burkhard
Zu
1: will ich nicht einmal ausschließen , kommt halt auch darauf an wo man fährt .
2: er muß ja die gesetzlichen Anforderungen erfüllen , sonst leitet nämlich der Versicherungsschutz , wen man was hin baut was gar nicht vorgeschrieben ist .
3: Das mach er vielleicht auch , ist aber nicht der sinn des Unterfahrschutzes
4: Das ist nur dann so wen einer vorgeschrieben ist und er fehlt , sonst bringt er da nichts .
5: Das ist eine Hoffnung , ob es wirklich so eintritt wird der Fall dann zeigen .

Ich will ja keinen seinen Unterfahrschutz ausreden , aber das runter beten der angeblichen vor teile eines Rammschutzes hinten , bringt einen nicht weiter .
Ich hoffe für jeden , das er nie feststellen muß , ob sein geliebter Unterfahrschutz , die in ihn gesetzten Hoffnungen auch erfüllt .
Vielleicht kann man auch noch Ösen anbringen um den Bergegurt daran einzuhängen , wen man sich festgefahren hat ? :angel:
Gruß
Oli

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Re: Unterfahrschutz hinten???

#30 Beitrag von Maggus » 2013-05-21 17:29:06

Hi Oli,


Ich kenne diesen Paragraphen, dennoch musst du einen Prüfer finden, der dir genehmigt auf den hinteren UFS zu verzichten, wie gesagt, mein Prüfer ganz klar nein!

Soweit mir auch hier im Forum bekannt, haben die wenigsten eine Befreiung vom hinteren UFS, wenn dieser vom Baujahr her eigentlich Pflicht gewesen währe.


Gruß


Markus

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