Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befestigen?

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franz_appa
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Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befestigen?

#1 Beitrag von franz_appa » 2013-05-08 9:15:12

Hallo Leutens
Weiß nicht in welche Sparte das genau passt - deswegen hier.

Bin grad dran Staukisten und anderes Unterflur-Gedöns anzubringen.

Gibt es eine Vorschrift wie und wo Unterlegkeile zu befestigen (bzw mitzuführen) sind?
Als (momentan LKw eingetragen) müssen glaube ich 2 Stück "an Bord" sein.
Aber die erst im Falle das sie nötig werden in irgendweiner Grabbelkiste zu suchen ist vermutlich nicht so sinnig.
Unser 130er hatte die links und rechts unterm Koffer in eigenen Haltern.

Jetzt überlege ich wo ich die hinbunker.
Die alten Halter habe ich noch - sind aber eh nur die kleinen für die Original-Bereifung, ich meine mal hier gelesen zu haben das die Keile auch zu der verwendeten Reifengröße passen müssen (für Tüv)...

Danke für Hinweise und Tips

Greets
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Tomduly
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#2 Beitrag von Tomduly » 2013-05-08 10:19:17

Moin,

§41 StVZO sagt:

"14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

1.ein Unterlegkeil bei
a) Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
b) zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,

2.2 Unterlegkeile bei
a) drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,
b) Sattelanhängern,
c) Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.
"

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D29 hat in ihrem §30 den wortgleichen Text und ergänzt das noch mit dem Hinweis:

"Durchführungsanweisung zu § 30 Abs. 1:
Siehe auch DIN 76 051-1 „Unterlegkeile für Kraftfahrzeuge und Anhängefahrzeuge“ und „Richtlinien
für die Unterbringung von Unterlegkeilen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern, ausgenommen
Personenkraftwagen und Krafträder“ zu §§ 30 und 41 StVZO
."

Die DIN 76051-1 kann man beim Beuth-Verlag kaufen oder man behilft sich mit den Katalogangaben eines beliebigen Gefahrgut-Shops, z.B. hier KLICK.

Grüsse

Tom

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ingolf
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#3 Beitrag von ingolf » 2013-05-08 12:38:43

Hallo,
der Unterlegkeil des Mogs liegt unter dem Fahrersitz.
Leicht zu erreichen und doch immernoch da, wenn ich ihn mal brauche.

Grüße, Ingolf
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#4 Beitrag von Lassie » 2013-05-08 12:49:19

Unterlegkeil? Reicht da nicht auch ein Kleinwagen wie Smart, Fiat 500, etc.?
:joke:
Ansonsten: wenn die Bremse richtig funktioniert, blockiert sie sich ja selbst bei Druck(luft)-Verlust.

Viele Grüsse
Jürgen
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#5 Beitrag von Uwe » 2013-05-08 12:55:36

Hallo,

ich häng' mich mal dran: irgendwann wurde die Pflichtanzahl für Einachs-Anhänger über 750kg von 1 auf 2 erhöht. Hat irgendjemand eine Idee, wann das war und eine Referenz auf ein entsprechendes Dokument?

Danke & Grüße
Uwe
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#6 Beitrag von franz_appa » 2013-05-08 14:35:20

Hi
Danke - also 7,49 to heißt 1 Keil, am besten "in Reichweite"... :D

Greets
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#7 Beitrag von Kummpelchen » 2013-05-08 15:14:40

Hi,
dazu noch eine weitere Frage:
Dürfen die Dinger mit einem Schloß gegen Diebstahl gesichert sein, oder erfüllen sie dann nicht mehr die Forderung nach freier Zugänglichkeit?
Gruß
Uli

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Tomduly
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#8 Beitrag von Tomduly » 2013-05-08 15:32:09

@Kummpelchen: eine seeehr deutsche Frage ;) Aber streng genommen müssen die Keile nicht frei zugänglich sondern nur leicht zugänglich sein.

Grüsse

Tom

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Firetrucker
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#9 Beitrag von Firetrucker » 2013-05-08 20:24:15

Tomduly hat geschrieben: Aber streng genommen müssen die Keile nicht frei zugänglich sondern nur leicht zugänglich sein.
Bei einem mir bekannten Mercedes-Benz der T2-Baureihe ist die Halterung wohl serienmäßig unter dem Beifahrersitz, bei Linienbussen stecken die Dinger auch im Fahrgastraum. Somit nehme ich mal an, dass sie innen angebracht sein dürfen. Das "außen" bezieht sich wahrscheinlich eher auf Anhänger.
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#10 Beitrag von Feron » 2013-05-09 9:16:10

Kummpelchen hat geschrieben:Hi,
dazu noch eine weitere Frage:
Dürfen die Dinger mit einem Schloß gegen Diebstahl gesichert sein, oder erfüllen sie dann nicht mehr die Forderung nach freier Zugänglichkeit?
Gruß
Uli
Weshalb nich? Sie müssen ja auch nicht zwingend aussen angebracht sein. Ferner gibt es auch Halterungen, die mit Vorhängschloss abschliessbar sind. Interessanter wird die Frage bei einem Feuerlöscher.

Weiss jemand, ob gezahnte Radkeile (oder mit sowas wie Spikes) allgemein erlaubt sind? Die sind zwar sicherer, können aber den Strassenbelag beschädigen (aber nur wenn sie effektiv belastet werden).

Es gibt übrigens auch pneumatisch betätigte Radkeile, die man also vom Fahresitz aus betäigt.

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#11 Beitrag von PeterWEN » 2013-05-09 17:10:01

Habedere,

gerade eben erst gelesen.

Geh mal auf den Link, da wird zwei- oder dreimal auf die Verwendung gezackter Keile hin gewiesen, aber kein Sterbenswörtchen von einem Verbot oder so.
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 36&t=46764
Vor mir die Bahn, unter mir was fahrbares, nach mir die Sintflut.
Fragt mich nur, ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#12 Beitrag von Feron » 2013-05-09 20:12:02

Danke für den Hinweis.

Habe nichts dagegen, dass man Winden bzgl. Technik z.T. normiert. Dass jedoch gewisse Punkte bzgl. Arbeitsvorgänge bei Rettungseinsatz nach DIN normiert werden, betrachte ich als übertrieben insbes. da es sich ja genau um spezielle Fälle handelt wo die Einsatzbedingungen oft stark variiren. Viel wichtiger als alles normieren zu wollen, bleibt ein gesunder Verstand.

In der Druckschrift habe ich nichts besonderes entdeckt. M.E. wichtig ist der Hinweis bzgl. Einsatz von Seilwirbeln (auch Drallfänger genannt), da muss man wissen, ob ein drehfreies Seil eingesetz wird oder nicht (wobei spannungsarme und dreharme Seile zu den nicht drehfreien Seile gehören). Nicht drehfreie Seile dürfen niemals mit Seilwirbel (oder ähnliche Bauteile wie Umlenkflaschen mit drehbarer Aufhängung), die ein freies Drehen des Seiles erlauben) eingesetzt werden.

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#13 Beitrag von magmog » 2013-05-10 19:07:27

[quote="Uwe"]Hallo,

ich häng' mich mal dran: irgendwann wurde die Pflichtanzahl für Einachs-Anhänger über 750kg von 1 auf 2 erhöht. Hat irgendjemand eine Idee, wann das war und eine Referenz auf ein entsprechendes Dokument?

Danke & Grüße
Uwe[/quote]


guude,

war meines wissens schon immer so.
ist ja auch sinnvoll, ein einachser würde sich mit einem keil einfach um das blockierte rad drehen.

tschö! Justus.

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#14 Beitrag von PeterWEN » 2013-05-10 22:35:33

Habedere,

ich habe anno 76 meinen CE bei Y-Reisen gemacht. Selbst damals hatten die 1,5to Anhänger 2 Keile.
Vor mir die Bahn, unter mir was fahrbares, nach mir die Sintflut.
Fragt mich nur, ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#15 Beitrag von Uwe » 2013-05-11 7:28:27

Hallo,

Hintergrund ist der: meine 1970er Lafette für den Feldkochherd hat 1,2t zGG, ist ungebremst (nur Feststellbremse) und hat wie schon erwähnt nur einen Unterlegkeil. Da Progress das Teil ja quasi nur an die KatS-Behörden verkauft hat, gehe ich nicht davon aus, dass es vorschriftswidrig ausgerüstet wurde :huh:

Grüße
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#16 Beitrag von Maggi-Fan » 2013-05-11 8:41:22

franz_appa hat geschrieben:........Gibt es eine Vorschrift wie und wo Unterlegkeile zu befestigen (bzw mitzuführen) sind?........

Hallo,

ob es eine Vorschrift gibt, ob man die Dinger haben muß oder nicht,
und wo die angebracht sein müssen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber, - - ich habe von 2004 bis 2012 einen 170er besessen, und auch gefahren, habe nie einen
Unterlegkeil mitgeführt, und bin nie danach gefragt worden.

Wenn es nicht Rechtens war, bitte nicht nachmachen, !!!
aber so wichtig scheint es nicht zu sein, sonst hätte doch der TÜV in all den Jahren mal gemeckert.



Rolf

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#17 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2013-05-11 9:02:21

Aus § 41 STVZO:
Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens
1.
ein Unterlegkeil bei
a.
Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,

b.
zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,


2.
2 Unterlegkeile bei
a.
drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,

b.
Sattelanhängern,

c.
Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.



Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.

Klaus
Ich war noch nie am A... der Welt;
aber ich konnte ihn schon riechen.

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#18 Beitrag von PeterWEN » 2013-05-11 17:21:02

Habedere,

Danke Klaus. Ich war halt mal wieder zu faul nachzuschlagen.

Bei "2 c" betrifft es ja wohl auch den Threadstarter, wobei auch da keine Aussage zu Art des Keil gegeben wird.
Vor mir die Bahn, unter mir was fahrbares, nach mir die Sintflut.
Fragt mich nur, ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.
Inzwischen Meister im Verschieben, von der "to do" in die "ach, was soll`s" Liste.

Andy
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#19 Beitrag von Andy » 2013-05-11 22:50:19

Moins,

die StVZO wurde ja schon zitiert, aber aus Sicherheitsgründen würde ich 2 Mitnehmen.


Ich habe 2 Keile, die auch im Schlepper bereich eingesetzt werden. Diese sind Klappbar und liegen bei den Unterleghölzer für den Wagenheber.

Leicht erreichbar :angel: naja, wenn ich mein ganzes Gepäck auslade schon :angel: liegen hinten im Koffer unter dem ganzen Urlaubsgeraffel.

Ich hatte diese auch schon erfolgreich mehrfach eingesetzt.

Vorteil: Das Auto steht drauf. Die können nicht geklaut werden wenn das Auto nicht voll gegen dem Keil liegt. Platzsparend.

Nachteil: teuer (aber geschenkt :angel: )

sowas:

http://www.google.de/imgres?sa=X&hl=de& ... 0,s:0,i:84

Es geht nur ums Bild :D


Zum Thema Keil für die Winde, also die mit den Zacken.
Gut in unbefestigten Boden, schlecht auf "harten" Boden, da rutschen diese. Halten aber Bombig auf Pflaster :angel: hatten mal ein Unimog darüberhüpfen lassen :D , anschließend die stelle neu gepflastert.

Nachteil: Sackschwer und groß.
mfg
Andy

EDIT: Der TÜV wollte die bisher auch nie sehen.
Kein Zaster aber zwei .. äh nee jetzt drei .........ups jetzt vier Laster - bald wieder nur drei-- jetzt sind nur noch zwei -- nu doch wieder drei :) .... und auf einmal sind es zwei;)--arrgh jetzt wieder drei--und es sind jetzt nur noch zwei---

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#20 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2013-05-12 7:20:40

EDIT: Der TÜV wollte die bisher auch nie sehen.
Der schlecht gelaunte Polizist aber hatte mir einige € abgenommen nach dem ich ihm ein anderes ,weit erträglicheres Geschäft torpediert hatte. :lol:
Ich war noch nie am A... der Welt;
aber ich konnte ihn schon riechen.

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#21 Beitrag von franz_appa » 2013-05-12 11:32:45

Andy hat geschrieben:
Vorteil: Das Auto steht drauf. Die können nicht geklaut werden wenn das Auto nicht voll gegen dem Keil liegt. Platzsparend.

Nachteil: teuer (aber geschenkt :angel: )

sowas:

http://www.google.de/imgres?sa=X&hl=de& ... 0,s:0,i:84

Es geht nur ums Bild :D
Bei dem Preis kann man die auch nur geschenkt bekommen...

Ob die Platzersparnis den Preis rechtfertigt?
Nehme ich lieber meine ollen Stahteile mit.
Einen in der Staukiste, den anderen am Halter unterm Auto.

So habe ich 2: einer kann nicht geklaut werden, der andere ist schnell erreichbar... :D

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#22 Beitrag von Feron » 2013-05-12 23:42:48

Klappbare Unterlegkeile habe ich nie verwendet und mit gezahnten habe ich keine direkte Erfahrung. Ferner haben die klappbaren Klemmstellen für die Finger. :(

Bei Windenbetrieb (genauer Rotzler Treibmatic 10 t Spill) mit dem Saurer 6/10 DM halten die normalen Radkeile mit flacher Unterseite recht gut, die sind allerdings auch etwas über 600 mm lang (für 14.00R20 Bereifung).

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#23 Beitrag von Uwe » 2013-05-13 7:44:58

Feron hat geschrieben:Bei Windenbetrieb (genauer Rotzler Treibmatic 10 t Spill) mit dem Saurer 6/10 DM halten die normalen Radkeile mit flacher Unterseite recht gut
Und zwar so lange, bis sie sich mit einem lauten Knall auf einen Flug in Richtung angeschlagener Last begeben. :huh: Nicht umsonst steht das Rad auf den dafür vorgesehenen Windenkeilen und nicht dahinter ...

Grüße
Uwe
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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#24 Beitrag von Feron » 2013-05-13 11:26:28

Die besprochenen Radkeile für 14.00R20 sind wie erwähnt über 600 mm lang und liegen sozusagen unter den Reifen, nicht dagegen.
Keine Ahnung, wer diese herstellt.

Auf dem 3. Bild ist die Form der Radkeile etwas ersichtlich, Radkeilhalterung ist hinter dem Nummernschild:
http://www.teamsaurer.star-notenschreib ... rallye-tag

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#25 Beitrag von Prickel » 2013-05-13 12:14:37

Hier sind die Keile am Auto festgebunden, Räder können nicht drüber rollen:
http://www.youtube.com/watch?v=MNJZ_myt9ng
Für Unimogs gab es als original Zubehör etwas Ähnliches.
Das waren mehrere dicke Winkeleisen, wie eine Strickeiter an den Enden per Ketten verbunden.
Darauf standen die Räder. Find grad kein Bild davon.
VG Tom

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Re: Unterlegkeile - gibt es Vorschrift wo und wie zu befesti

#26 Beitrag von Tomduly » 2013-05-13 15:41:21

Moin,
Prickel hat geschrieben:Für Unimogs gab es als original Zubehör etwas Ähnliches.
Das waren mehrere dicke Winkeleisen, wie eine Strickeiter an den Enden per Ketten verbunden.VG Tom
Standketten Bild stammt von hier: KLICK Zitat: "Originale Standketten für DB-Heckseilwinde, schmale Version für 6.50-20 und 7.50-18 Bereifung"

Grüsse

Tom

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