Hallo liebe Allradgemeinde,
ich habe Fragen zum Thema Ablasstung und Achslasten.
Ein Iveco 110-17 soll von 12t zulässigen Gesamtgewicht aus Steuer- und Versicherungsgründen auf 9 Tonnen abgelastet werden.
Das Fahrgestell mit Pritsche hat ein Leergewicht von 6,5t.
Ohne Pritsche, mit ausgebautem FM2-Shelter, ordentlich Wasser und Diesel und Gepäck an Bord sollten nach meiner Rechnung 9 Tonnen reichen, oder was meint ihr?
Führerschein CE ist vohanden, das wäre also kein Problem.
Wichtige Frage:
Wie verhält es sich mit den Achslasten bei einer Ablastung? Werden diese auch geändert? Eigentlich bleibt die technische Belastbarkeit ja gleich und man hätte mehr Freiraum bei Verteilung der Beladung.
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Viele Grüße
Matthias
Achslasten bei Ablastung
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Re: Achslasten bei Ablastung
es gibt ja, bei den neuen fhrzgscheinen, 2 gewichte:fotocosmo hat geschrieben:Hallo liebe Allradgemeinde,
ich habe Fragen zum Thema Ablasstung und Achslasten.
Ein Iveco 110-17 soll von 12t zulässigen Gesamtgewicht aus Steuer- und Versicherungsgründen auf 9 Tonnen abgelastet werden.
Das Fahrgestell mit Pritsche hat ein Leergewicht von 6,5t.
Ohne Pritsche, mit ausgebautem FM2-Shelter, ordentlich Wasser und Diesel und Gepäck an Bord sollten nach meiner Rechnung 9 Tonnen reichen, oder was meint ihr?
Führerschein CE ist vohanden, das wäre also kein Problem.
Wichtige Frage:
Wie verhält es sich mit den Achslasten bei einer Ablastung? Werden diese auch geändert? Eigentlich bleibt die technische Belastbarkeit ja gleich und man hätte mehr Freiraum bei Verteilung der Beladung.
Vielen Dank für Eure Hinweise.
Viele Grüße
Matthias
das im zulassungsland und das maximale
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Re: Achslasten bei Ablastung
Hallo Matthias,fotocosmo hat geschrieben:Wichtige Frage:
Wie verhält es sich mit den Achslasten bei einer Ablastung? Werden diese auch geändert? Eigentlich bleibt die technische Belastbarkeit ja gleich und man hätte mehr Freiraum bei Verteilung der Beladung.
normalerweise werden bei einer reinen Ablastung die Achslasten nicht geändert, sondern nur das Gesamtgewicht. Und wie frizzz schon schrieb, gibt es in den neuen Fahrzeugpapieren je ein Feld für das technisch mögliche Gesamtgewicht und das zulässige Gesamtgewicht. Nur das zGG wird herabgesetzt.
Ausnahmen:
Ablastungen mit technischer Änderung (herausnehmen von Blattfedern, Einbau schwächerer Radbremszylinder usw.), dann wird auch das technisch zulässige Gesamtgewicht herabgesetzt.
Oder wenn z.B. gleichzeitig mit der Ablastung auf weniger tragfähige Reifen (Einzelbereifung) umgestellt wird, werden evtl. auch die Achslasten und das technisch zulässige Gesamtgewicht reduziert.
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
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"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
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Ein Unimog-Fahrer.
Re: Achslasten bei Ablastung
Ohne technische Änderungen können die Achslasten nicht einfach so reduziert werden. Das führt z.B. dazu, dass die Reifen zu den Achslasten passende Tragfähigkeiten aufweisen müssen auch wenn die Belastung durch das verringerte zulässige Gesamtgewicht nicht erreicht werden darf.
Andreas
Andreas