Fahrtenschreiber regel und kosten

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pvirkus
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Fahrtenschreiber regel und kosten

#1 Beitrag von pvirkus » 2012-09-17 12:54:47

Ich habe einer Iveco M168/11 FAL (110-16) 11.800 kg. Bj 1984

Meiner LKV kommt von Dänisch Military und habe keiner Fahrtenschreiber. :frust:

Ich denkt dass es bei 11.800 kg gibst die selbe regle für private Zulassung/Womo-zulassung und LKW Zulassung und gewerblich LKW

Was sind die kosten für Einbau einer Fahrtenschreiber - ich denkt dass ich auch einer Geber braucht oder gibst es andern Möglichkeiten?

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Re: Fahrtenschreiber regel und kosten

#2 Beitrag von Maggi-Fan » 2012-09-17 17:34:36


frizzz
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Re: Fahrtenschreiber regel und kosten

#3 Beitrag von frizzz » 2012-09-18 11:30:23

Natürlich brauchst du einen geber, der auf deinen reifenumfang (wegstrecke) eingestellt und verplombt ist.
der muss im zusammenspiel mit dem fahrtenschreiber richtig anzeigen.
dann musst du natürlich auch regelmässig zur prüfung.
und-immer auf die richtigen tachoscheiben achten.
(nummern stehen innen im prüfzettel am fschreiber)

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Tharos
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Re: Fahrtenschreiber regel und kosten

#4 Beitrag von Tharos » 2012-09-18 18:04:00

Auch auf die Gefahr hin hier wieder eine Diskussion loszutreten, wenn es in Dänemark genauso geregelt ist wie in Deutschland, muss der Fahrtenschreiber zwar verbaut sein, bei privaten fahrten muss aber keine Tachoscheibe eingelegt sein und er muss auch nicht geprüft werden wenn das Fahrzeug in privatgebrauch ist.

Gruss
Sebastian

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pvirkus
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Re: Fahrtenschreiber regel und kosten

#5 Beitrag von pvirkus » 2012-09-19 0:21:26

frizzz hat geschrieben:Natürlich brauchst du einen geber
sowas wir hier http://www.hale.at/de/produkte/geber-und-adapter.html ?

Kestro
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Re: Fahrtenschreiber regel und kosten

#6 Beitrag von Kestro » 2012-09-20 16:26:55

Hallo.
So wie ich das sehe braucht er einen Fahrtenschreiber...
Das ganze ist nachzulesen in der EG-Verordnung Nr. 561 von 2006, Kapitel 1, Artikel 3. Darin steht, dass alle LKW usw die Lenk und Ruhezeiten nachweisen müssen ausgenommen:
Absatz h: "Fahrzeuge [...] mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden".
Absatz i: "Nutzfahrzeuge, die [...] als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden."

Da aber pvirkus`s LKW über 7,5 tonen hat und nicht historisch ist, müsste auch seine Lenk- und Ruhezeiten nachweisen, oder? Die Absätze a bis g behandeln dann noch Krankenwagen, Militärfahrzeuge, THW, handwerkerregel usw., aber das trifft in seinem Fall ja auch nicht zu.

Wie es bei Wohnmobilen aussieht weiß ich nicht.

MfG
Wir haben so viel, so lange, mit so wenig versucht,
dass wir jetzt dazu in der Lage sind, fast alles mit nichts zu bewerkstelligen.

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Re: Fahrtenschreiber regel und kosten

#7 Beitrag von egn » 2012-09-20 17:27:48

Ist das Fahrzeug tatsächlich als LKW zugelassen?

Oben steht nichts davon, nur dass er glaubt dass man ab 12 t sowohl für LKW und Womo einen Fahrtenschreiber braucht.

Nach EU Recht braucht man aber nur für gewerblich genutzte LKW ein EU Kontrollgerät, für Womo braucht man sowas überhaupt nicht.

Zu dem Thema gibt es doch schon genug Beiträge. Man muss die Diskussion nicht alle paar Monate komplett wiederholen.
Gruß Emil

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