Heckträger und die Folgen / rechtliches gefragt !?

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Christian H
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#1 Beitrag von Christian H » 2006-10-15 13:23:30

Hallo

Während ein Großteil der Allrad-LKW-Gemeinde am Tag der deutschen Einheit auf Treffen war legte ich zwei Schraubertage ein.

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Nach dem Bau dieser Terasse, die nach dem Verschliessen der Rückwand zum Motorrad-Heckträger wird kommt neue Arbeit auf mich und meinen Schlosser zu.

Ich habe natürlich im Forum gesucht und gegoogelt aber einiges ist mir nicht schlüssig.
Vor allem gibt es scheinbar Unterschiede bezüglich der Erstzulassung.
Ich muß nun, da ich auch einen größeren Tank habe sowohl den hinteren als auch seitlichen Unterfahrschutz neu machen.

Punkt 1 - die Lampen.

Der Rahmen endet ca. 60 cm vor der Trägerhinterkante.
Die Beleuchtung sitzt im Bereich des Rahmenende.

Gefordert sind ein Mindestabstand von min 1,0m zum Fahrzeugende und ein Sichtwinkel von min. 15° nach oben.
Damit liege ich im grünen Bereich - richtig ????

Punkt 2 - die Eintragung

Ich denke, daß ich den Träger auf jeden Fall eintragen lassen muss und meine Fahrzeuglänge im Brief korrigiert wird.

Das Teil ist zwar abschraubbar aber nicht zum Klappen.
Damit erlischt bei nicht erfolgter Eintragung meine BE - richtig ???

Punkt 3 - die AHK

Wir haben den Träger extra so montiert, daß die Anhängerdeichsel genug Platz hat beim Einscheren.
Ein Praxistest blieb leider aus. :wack:
Das Maul ist jetzt 50-60 cm von der Endkante des Trägers nach hinten versetzt.
Das Ankuppeln wird so also zweifellos erschwert, weil man sich etwas bücken muß.
Ich hoffe nur, daß der Prüfer mir dadurch keinen Strich durch die Rechnung macht.
Wo steht gesetzliches dazu ???
Ich muß die Kupplung nämlich auch noch eintragen lassen :mellow:

Punkt 4 - der hintere Unterfahrschutz

Ich las, daß dieser einen Abstand zur Hinterkante von maximal 60cm und zum Boden maximal 70cm ( unbeladen ) haben darf.
Das wäre dann recht gut zu realisieren.

Leider las ich auch von 40cm nach hinten und 55cm zum Boden.
Scheinbar hat das was mit dem Tag der Erstzulassung zu tun.
Wo stehts geschrieben ???

Punkt 5 - der seitliche Anfahrschutz

Auf der rechten Seite habe ich ja den Tank.
Der hat aber eine Höhe von 80cm Unterkante zum Boden.
Reicht das jetzt auch als Ersatz zum Unterfahrschutz oder muß ich jetzt noch was drunternageln ?
Die Katastrophe währe ja die geforderte Maximalhöhe zum Boden von 30cm.
Bin ich da falsch informiert ???

Freue mich über eure Antworten


Ich suche übrigens immer noch Briefkopien zum Thema :search:



Christian
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Christian H
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#2 Beitrag von Christian H » 2006-10-15 23:00:07

:(

Reagiert ihr alle allergisch auf UFS oder warum fällt niemandem was ein dazu :mellow:

Christian
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Joe
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#3 Beitrag von Joe » 2006-10-15 23:39:13

Hallo Christian,

zu Punkt 1: Die 15° kommen mir bekannt vor, 1 Meter habe ich nicht mehr in Erinnnerung.
2. Soweit ich das weiß, ist ein abnehmbarer Träger nicht eintragungspflichtig, sofern unter 1 Meter Tiefe (???). Siehe z. B die Skiträger bei einigen Reisebussen, die werden eingehängt und teilweise das ganze Jahr durch die Gegend gefahren, weil der Kofferraum nicht aussreicht. Ob diese Vroaussetzung allerdings bei deinem Träger auch gegeben ist, kann ich trotz der Fotos nicht sagen. Anscheinend ist er ja nicht ohne größere Schrauberei zu lösen. Ggf. statt Schrauben die Verbindung mit Bolzen schneller lösbar gestalten??
3. Keine Ahnung.
4. Stimmt, je nach Jahr der Erstzulassung gelten unterschiedliche Anforderungen, je jünger, desto strenger. Bie meiner Umchreibung hat der TÜV'ler in seinen Unterlagen geforscht. D. h. ggf. vorher dort mal fragen?
5. Als SUV reichte bei mir links der Tank, der hat so ca. 60 cm bis zum Boden. Links "nölt" der Prüfer jedesmal, dass dort Lücken in den Anbauteilen sind (zwischen Batteriekasten und HA-Kotflügel). Im Laufe der weiteren Prüfung(en) ging das aber zum Glück immer irgendwie unter. Und ab nächsten Jahr werden dort hoffentlich die Sandbleche als SUV hängen.

Sorry, dass ich dir nichts Konkretes sagen konnte. Aber vielleicht meldet sich ja jetzt jemand, um meine Fehler zu korrigieren!?!?:eek::D
Mit lieben Grüßen von der Nahe
Joe

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Mykines
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#4 Beitrag von Mykines » 2006-10-15 23:49:37

Hallo Christian,

bruche mich glücklicherweise nicht mit UFS´s rumschlagen und das Wissen geht hierzu gegen 0, hinten ist es aber bei mir aber auch ohne UFS eng......

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Ansonsten gewaltiges Teil die Terasse...

Gruß Brian

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olaf
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#5 Beitrag von olaf » 2006-10-16 8:27:10

Hi,

schau mal bei der EU nach und such nach Unterfahrschutz, da findest Du dann
die EU-Richtlinien.

Gruß

Olaf

lkw-allrad
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#6 Beitrag von lkw-allrad » 2006-10-16 21:11:40

Mykines
Ich kann Dein Bild nicht sehen :((
3,5 To und 180 PS das ist mal was ;-)

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Wilmaaa
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#7 Beitrag von Wilmaaa » 2006-10-16 21:15:32

Vielleicht geht es per direktem Link:

http://www.abbcmanagment.de/m3.jpg

http://www.abbcmanagment.de/m4.jpg

Wilmaaa :cool:
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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#8 Beitrag von lkw-allrad » 2006-10-16 23:45:06

Danke Wilmaaa
ich sehe 2 x ein schiefes Auto im Gras, ist das richtig ?? :P
3,5 To und 180 PS das ist mal was ;-)

pitti
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#9 Beitrag von pitti » 2006-10-17 20:56:54

so ähnlich hab ich mir meinen Heckträger auch vorgestellt.
hast du noch ein paar nähere Fotos von der Konstruktion ?

Gruß Peter

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Christian H
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#10 Beitrag von Christian H » 2006-10-17 22:25:46

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Was man erst auf dem letzten Bild sieht.
An die Haupt-Tragbleche haben wir unten noch ein Stück mit vorgebohrten Löchern angeschweißt.
Das dient als Schutz für die Ventile der Anhängerbremse und als Fixpunkt für den UFS.

Das Gitterrost ist zweiteilig.
Anstelle des kompl. Rostes mit Rahmen läßt sich auch ein U-Profil aufschrauben für Moppeds z.Bsp.

Das Rost hat unendlich viele Fixpunkte und ist Schmutzresistend.
Die Zinkschicht fehlt noch.

Die senkrechten Haupt-Tragbläche sollen insb. stabil gegen Nickbewegungen sein und trotzdem nicht die Rahmenbewegung zu sehr einschränken.

Der Rahmen für das Rost wird beidseitig noch mit je 2 Streben zum Hauptrahmen abgestützt.

Christian
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Belo Horizonte
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#11 Beitrag von Belo Horizonte » 2006-10-18 11:36:49

Hallo Christian

Bei uns in der Schweiz könnte man so etwas nie zulassen. Ich glaube die Begründung lautet: gefährliche Teile aussen. Dein Träger ist zu flach, als dass er dreidimensional wargenommen wird. Und ein Zweiradfahrer, der nicht bremsen kann, verletzt sich ja voll an der Gurgel.

Ich will nächstes Jahr eine Hebebühne an meinen LKW montieren als Heckträger fürs Motorrad. Die Bühne wird auf ca. 80 cm gekürzt. Allerdings habe ich vor, hinten am Ende eine Kiste aus Alublechen zu bauen. Breite wie das Fahrzeug, Höhe ca. 80 cm.
Die kiste ist einerseits Staumöglichkeit und andererseits lassen sich prima zusätzliche Lampen integrieren, welche an der Anhängersteckdose angeschlossen werden. Ausserdem sind dann noch Reflektoren dran.
Ich glaube einfach, dass vor allem Nachts bei dir die Gefahr besteht, dass jemand nicht sieht, dass hinter dem Koffer noch etwas kommt!!!

Warum müssen die Heckträger für zwei Fahrräder in südlichen Ländern mit Warntafeln versehen werden. Oder hast du im Sinn immer mit zwei roten Fahnen an der Rampe rumzufahren?

Habe leider keine Ahnung von euren Gesetzen, aber in anderen Ländern wirst du so warscheinlich nicht reingelassen, selbst wenn du durch den Tüv damit kommst.

Viel Glück
Matthias
Oje, hätte ich doch nur Freude am Pauschaltourismus, dann wäre mein Hobby bestimmt nicht 50 Kubikmeter gross !!!

pitti
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#12 Beitrag von pitti » 2006-10-18 19:38:07

sehr schön, danke

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Mathias
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#13 Beitrag von Mathias » 2006-10-18 20:12:17

moin moin!
die deichsel zwischen einem lkw und seinem anhänger sieht man im dunkelen auch nicht....
man kann alles übertreiben....:wack:
mfg:mathias
ps:nett gemacht...währe aber nicht mein fall...im nächsten aufbau kommt alles nach innen!
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Bustreter
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#14 Beitrag von Bustreter » 2006-10-19 9:29:19

hi christian
sieht nett aus aaaber der tüv wird w.o. von einigen anderen beschrieben die schlechte sichtbarkeit bemängeln(kannst du die konstruktion nicht in höhe des rahmenendes klappbar machen? das löst alle deine probleme mit anhänger und das mopped geht sicher auch drauf)
1.eintragen must du ihn nicht(würde ich trotzdem machen)
beleuchtung wird der tüv wollen!
2-unterfahrschutz hinten hat der joe recht (bei mir wollten sie 70 cm haben und .
waren glücklich über die verstellbare stoß stange-klapp den tritt runter?s.o.)
3-seitlicher ufs ist baujahrabhängig der würzburger tüv macht das
so: baujahr?
-aha kein ufs notwendig-sache erledigt-
im bericht steht dann das einer empfohlen wird aber aufgrund des bj. nicht nötig
ist
-ein paar abnehmbare stangen oder die sandbleche sind völlig i.o.
c.
Genug gejammert - einfach machen.

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Ingo
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#15 Beitrag von Ingo » 2006-10-25 19:55:46

Da ich auch gerade einen klappbaren Träger für den Merkur plane sollte ich wissen worauf sich die 1m Überstand beziehen, wird das vom Kofferende, der Beleuchtung oder etwa der AHK gemessen?
Das sind bei mir schon mal 200-300 mm Unterschied!
Gruss Ingo
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Christian H
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#16 Beitrag von Christian H » 2006-10-25 20:34:49

Damit ist der Abstand der Lampen zum Fahrzeugende, also in meinem Fall dem festen Träger.
Ich meine diese Info kam aus dem Leerkabinen-Forum

Christian
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Freeclimber
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#17 Beitrag von Freeclimber » 2006-10-25 21:48:55

Hi Christian !
Ok, ich fahre ja im Rückstrahlerbereich selber dunkel wie die Nacht rum (Orginalgrösse, ca 15 cm vor Kofferende montiert, war orginal auch so...)
Aber bei meinem ersten Eindruck deiner Konstruktion würd ich auch sagen, mach wenigstens ein paar Reflektoren dran und die Endkante mit irgendwas optisch etwas breiter.
Stay tuned !

Mike
Was würdest du versuchen wenn dir alles gewohnt erscheint ?

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#18 Beitrag von Uwe » 2006-10-25 21:50:05

Ingo hat geschrieben:Da ich auch gerade einen klappbaren Träger für den Merkur plane sollte ich wissen worauf sich die 1m Überstand beziehen, wird das vom Kofferende, der Beleuchtung oder etwa der AHK gemessen?
Das sind bei mir schon mal 200-300 mm Unterschied!
Gruss Ingo
Hallo,

die 1 m gelten vom Rückstrahler (der ja manchmal vor den eigentlichen Leuchten sitzt...

Grüße
Uwe
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#19 Beitrag von Ingo » 2006-10-26 19:51:49

Das klingt ja gut , das heisst ich brauch jetzt nur noch nen längeren Rückstrahlerhalter!!!:totlach::angel:;)
GRuss INgo
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#20 Beitrag von rahi » 2006-10-27 19:14:56

Hallo,

habe gerade an meinem DB 1120 A mit WOMO-Aufbau einen an den Rahmen angeschraubten Motorradträger vom TÜV abnehmen lassen. Da er nicht von Hand abnehmbar ist (z.B. mit Rändelschrauben/-muttern), sondern nur mit Werkzeug, muss er in den Brief mit Längenänderung (980mm) und Leergewichtsanhebung (um60kg) eingetragen werden. Das TÜV-Gutachten habe ich problemlos erhalten.

Anmerkung zu max. Abstand von Heckleuchten nach hinten: 1000mm.

Anmerkung zu Unterfahrschutz: In meinem Brief/Schein steht folgender Eintrag: "FZ. O. UNTERF.SCHUTZ U. SEITL.SCHUTZVORRICHT. DA GEL.FZ.I.SINNE v. 70/156/EWG Anh.II" (hat der Erstbesitzer eintragen lassen). Damit habe ich beim TÜV kein Problem bez. fehlender Teile.

Grüsse nach HD(?) aus RP.
Der Weg ist das Ziel ...

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Christian H
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#21 Beitrag von Christian H » 2006-10-30 23:48:50

Hi

Bin grad am Suchen nach Gesetzestexten:

Ich suche ja nach einem Text, nachdem mein Fzg mit Bj 86 die wen iger Strengen Bestimmungen nach alten EWG Richtlinien zu erfüllen hat.

Das Problem ist, daß in jeder jeweils neueren Bestimmung die alte Regelung zum Teil aufgehoben wird.

So heißt es zum Beispiel:

Richtlinie 2006/20/EG der Kommission

vom 17. Februar 2006

zur Anpassung der Richtlinie 70/221/EWG des Rates über die Kraftstoffbehälter und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern an den technischen Fortschritt
(1) Die Richtlinie 70/221/EWG ist eine der Einzelrichtlinien im Rahmen des durch die Richtlinie 70/156/EWG eingeführten EG-Typgenehmigungsverfahrens. Die Bestimmungen der Richtlinie 70/156/EWG über Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten gelten deshalb auch für die Richtlinie 70/221/EWG.

(2) Um das Schutzniveau anzuheben, sollte vorgeschrieben werden, dass hintere Unterfahrschutzeinrichtungen stärkeren Kräften widerstehen müssen, und sollten Fahrzeuge mit Luftfederung berücksichtigt werden.
(4) Richtlinie 70/221/EWG sollte dementsprechend geändert werden.
(1) Ab dem 11. September 2007 kann ein Mitgliedstaat aus Gründen im Zusammenhang mit dem hinteren Unterfahrschutz, falls die Anforderungen der Richtlinie 70/221/EWG in der Fassung dieser Richtlinie nicht erfüllt werden,

a) für einen Fahrzeugtyp die EG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung verweigern,
:wack:

Damit ist alle Suche für die Katz !
Einzig die Austragung kann erstrebenswertes Ziel sein .


Christian
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#22 Beitrag von Christian H » 2006-11-04 15:24:24

Hi

Wir haben jetzt einfach mal nen UFS gebaut.
Der sitzt jetzt knapp 60cm hoch.
Dadurch, daß er recht weit hinten sitzt wird er sich allerdings bald als Anker bewähren dürfen.
Ich werde mir wohl ein Aufkleber aufs Armaturenbrett kleben müssen:

"keine Gräben queren mit montiertem UFS !!! ! oder so ähnlich :(

Bild

Den UFS kann ich auch nach oben gedreht montieren so daß er dann nicht mehr im Gelände stört, dann allerdings müßte ich die Position der Lampen überdenken.
Im reinen Straßenverkehr bin ich andererseits froh um das Rohr und habe ein besseres Gefühl.

Seitlich haben wir wie erwartet noch keine Lösung zumal ein Schutz da sehr zerklüftet sein müsste. Wenn ich bedenke, eine Planke noch unter dem 80cm hohen Tank montieren zu müssen - mir wird schlecht :angry:

Einige haben hier Bedenken angemeldet, daß der lange Überhang so schlecht erkennbar ist und ein erhöhtes Risiko darstellt.
Ich weiss schon was ihr meint.
Ich habe selber mal die Polizei gerufen, nachdem ich mit dem VW-Bus beinahe auf eine am Straßenrand abgestellte Lafette aufgerauscht wäre.
Der Anhänger war sehr flach und durch keinerlei Warnmarkierungen gesichert außerdem war es am dämmern. Ich hatte einfach darüber hinweggeschaut.
Bei Eintreffen der Polizei war das Ding leider schon weg.

Bei meinem Fahrzeug ist es aber nicht der Heckträger, der diesen langen Überhang verursacht. Schaut euch mal die Position der AHK an !
Es ist lediglich der Koffer weit nach vorn versetzt worden wobei das wonach das Rahmenende deutlich über die Kofferkante hinaus stand. Der zusätzliche Überhang durch den Träger liegt bei geschätzten 30-40cm gegenüber dem Ursprung und das ist bei LKW´s ein Witz !

Auf dem Bild nicht montiert gehört noch ein großer Bügel dazu, der in Fahrtrichtung hinter dem ebenfalls noch nicht befestigten Ersatzrad montiert wird.
Dahinter soll ja dann ein Motorrad stehen.

Christian


PS: Hat sich jeder die neue EU Richtlinie durchgelesen ?

Die betrifft nämlich ALLE Fahrzeuge nach den relevanten Baujahren 74/75 , die nicht vom UFS befreit sind !
Zuletzt geändert von Christian H am 2006-11-04 15:31:20, insgesamt 1-mal geändert.
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#23 Beitrag von Pirx » 2006-11-04 18:59:59

Hallo Christian!

Was ich nicht verstehe: warum hast Du den hinteren UFS nicht klappbar gemacht? Dann mußt Du vor einer Geländefahrt nicht erst zum Schraubenschlüssel greifen.

Ansonsten sehr schön gemacht!

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
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#24 Beitrag von sico » 2006-11-05 18:18:30

hallo forumsgemeinde,
nachdem ich solche anbauten auch schon selbst gebaut habe, hier meine erfahrungen:
zum bau meines unterfahrschutzes hat mir "mein" tüv-prüfer kopien aus dem tüv-informationsystem überlassen. darin steht unter § 32b SsVZO:
-unterfahrschutz nicht nötig für kfz zugelasen vor d. 1.1.1975
-für 1.1.75-31.12.86 zugelasene kfz:
--höhe unterkante ufs bis boden max 700mm
--anbringung max 600 mm vom fahrzeugende entfernt
--befestigung an den fz.-rahmen-längsträgern
--biegefestigkeit des trägers widerstandsmoment minimum W= 20 cm³
(mußt du nochmal rechnen, dein profil erscheint etwas mickrig)

zu deiner plattform würde ich dir dringend raten, das ganze mal mit dem tüv-prüfer zu besprechen. nach meinen kenntnissen des regelwerkes gilt so etwas als gefähliches fahrzeugteil und ist so nicht abnahmefähig.
stelle dir nur mal vor, ein radfahrer knallt von hinten oder von der seite auf dein fahrzeug. als erstes hat wohl dessen kopf kontakt mit deiner plattform-konstruktion. den grad der verletzungen kannst du dir selbst ausmalen. alles weitere läuft dann über polizei, staatsanwalt und gericht. da möchte ich nicht in deiner haut stecken.
mein rat für solche konstruktionen:
immer vor zünden der ersten schweißelektrode mit dem onkel vom tüv sprechen
grüße sico

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#25 Beitrag von Christian H » 2006-11-11 15:27:31

Hi
stelle dir nur mal vor, ein radfahrer knallt von hinten oder von der seite auf dein fahrzeug. als erstes hat wohl dessen kopf kontakt mit deiner plattform-konstruktion. den grad der verletzungen kannst du dir selbst ausmalen. alles weitere läuft dann über polizei, staatsanwalt und gericht. da möchte ich nicht in deiner haut stecken.
mein rat für solche konstruktionen:
immer vor zünden der ersten schweißelektrode mit dem onkel vom tüv sprechen
grüße sico
Da hat du natürlich recht.
Andererseits bin ich schon überglücklich, wenn ich mal gemeinsam mit meinem Schlosser Zeit für solche Sachen habe.

Der Besuch beim TÜV kostet mich leider einen Urlaubstag.
Sowas gibts bei mir zur Zeit nicht.

Ich muß wohl einfach mal schauen, daß ich entsprechend Zeugs auf den Träger tue, damit er nicht wie ein Balkon aussieht sondern eben wie ein Lastenträger.
Vielleicht hänge ich ja auch noch irgendwelche Tafeln mit Warnreflektoren darunter.

zum bau meines unterfahrschutzes hat mir "mein" tüv-prüfer kopien aus dem tüv-informationsystem überlassen. darin steht unter § 32b SsVZO:
-unterfahrschutz nicht nötig für kfz zugelasen vor d. 1.1.1975
-für 1.1.75-31.12.86 zugelasene kfz:
--höhe unterkante ufs bis boden max 700mm
--anbringung max 600 mm vom fahrzeugende entfernt
--befestigung an den fz.-rahmen-längsträgern
--biegefestigkeit des trägers widerstandsmoment minimum W= 20 cm³
(mußt du nochmal rechnen, dein profil erscheint etwas mickrig)
Diese Informationen müssen veraltet sein.
Der von mir oben zitierte Gesetzestext ist leider eindeutig.
Ob er jetzt schon umgesetzt ist steht auf einem anderen Blatt.
Vom Baujahr her würde das ja schon gut passen.

Das Vierkantrohr ist 10cm hoch und entspricht damit zumindest daher den Anfoderungen. Was ich bislang so gesehen habe war auch nicht stabiler.
Richtig ist - auch hierbei bin ich eher mit "Gottvertrauen" an die Sache gegengen anstatt genaue Berechnungen machen zu lassen .


Christian
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#26 Beitrag von daily4x4 » 2006-11-14 18:29:34

Christian H hat geschrieben:Bin grad am Suchen nach Gesetzestexten:

Ich suche ja nach einem Text, nachdem mein Fzg mit Bj 86 die wen iger Strengen Bestimmungen nach alten EWG Richtlinien zu erfüllen hat.

Das Problem ist, daß in jeder jeweils neueren Bestimmung die alte Regelung zum Teil aufgehoben wird.
Man kann über "bibilografische Angaben" Querverweise finden.
Die neueste, sog. "konsolidierte" Version der 70/156/EWG (Stand 04.07.2006) findet sich hier, sie enthält alle aktuellen Einzelvorschriften, z. B. über Tanks, Unterfahrschutzeinrichtungen, Beleuchtung, etc. bzw. verweist auf die jeweils letztgültigen Einzelvorschriften.
Zuletzt geändert von daily4x4 am 2006-11-14 18:32:02, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
-Bernhard-

== Dicht ist, wenn Wasser zwar einen Weg hinein, aber nicht wieder heraus findet ==
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#27 Beitrag von Joerg » 2006-11-15 14:42:17

Hallo

Könntest Du es nicht so bauen, das der Balkon bei Nichtgebrauch hochgeklappt wird? Dann müßte auch der UFS nicht so weit nach hinten herausstehen. Ich denke, alles was weit über den Fzg.-Rahmen hinaussteht ist nicht wirklich erstrebenswert.
So sieht es aus wie eine nicht hochgeklappte Ladebordwand, mit der man ja bekanntlich nicht durch die Gegend schüsseln darf ...

Gruß Jörg
Et es wie et es. Et kütt wie et kütt. Et hät noch immer joot jejange.

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#28 Beitrag von Christian H » 2006-12-29 20:05:42

Hi

Kürzlich habe ich noch den Hängertest machen können.
So eine Anhängerdeichsel ist dann doch länger als vermutet - zum Glück.

Bild

Bild

Was mich noch etwas irritiert sind Angaben aus einem PDF
Aufbaurichtlinien für Unimogs

Bei Freiwinkeln für die AHK steht:

60° um die Hochachse
20° um die Querachse
25° um die Längsachse

Hochachse kann ich mir ja noch denken, das währen 120° als Gesamter seitlicher Schwenkbereich aber der Rest ?
Was ist mit der Querachse gemeint ?

Als Abstand Kupplungsbolzen bis Aufbauende werden maximal 420mm genannt.
Ab einer Aufbauhöhe von 1150mm werden wieder Ausnahmen gemacht.
( Dann bis maximal 1350mm )

Hoffentlich schaffe ich es dann endlich mal zum TÜV :dry:



Christian
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#29 Beitrag von lura » 2006-12-29 21:34:57

Christian H hat geschrieben:Hi

Bei Freiwinkeln für die AHK steht:

60° um die Hochachse
20° um die Querachse
25° um die Längsachse

Hochachse kann ich mir ja noch denken, das währen 120° als Gesamter seitlicher Schwenkbereich aber der Rest ?
Was ist mit der Querachse gemeint ?
Moin Moin,

bei der Drehung um die Längsachse steht der LKW 25° nach links geneigt und der Anhänger 25° nach rechts geneigt , bei der Querachse steht der LKW 20° am Berg.
Logisch wäre aus meiner Sicht jedoch der größere WErt bei der Drehung um die Querachse.

lura
Gruß
Bernd

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#30 Beitrag von Moskito » 2007-03-12 23:03:26

Hi!
Meiner sieht ähnlich aus. Ich habe ihn auch ans Ende des Hauptrahmens geschraubt und zusätzliche Beleuchtung angebaut. Die habe ich an die Anhängersteckdose GESTECKT (Mit Stecker :) ).
Zum TÜV-Mann habe ich gesagt, dass das Teil abnehmbar ist und nur gelegentlich angebaut wird. DAMIT MUSS ES NICHT EINGETRAGEN WERDEN und DEINE GESAMTLÄNGE ÄNDERT SICH NICHT.
Kann Dir gerne ein Foto schicken. Mail mich an!
Gruß aus Niederbayern, Moskito
Bodenfreiheit statt Spoiler - 170er 12cm höhergelegt!

Wohin? Egal, Hauptsache WEG!!

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