MB Kurzhauber: verstehe nichts von Typenschilder

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dutcharry
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MB Kurzhauber: verstehe nichts von Typenschilder

#1 Beitrag von dutcharry » 2010-03-15 21:27:09

Hallo,

Ich fahre ein MB Kurzhauber 1113. Dann denkt man: 11 Tonnen Zul. Gesamtgewicht und 130 PK. Aber, offiziell hat meiner 9 Tonnen zul. Gesamtgewicht obwohl das Federpaket ähnlich aussieht wie ausgelegt für 11 Tonnen und der Machine hat 168 PS. Warum also nicht ein 0917 oder ähnlich? Haben die 9 Tonnen etwas zu tun mit deutsche Führerscheinkategorien und ist es deshalb nur eine kosmetische Maßname womit mehrere Leute diese (ehemalige) Feuerwehr LKW's fahren können?

Danke, Harry

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lunschi
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Typenbezeichnungen MB

#2 Beitrag von lunschi » 2010-03-15 22:35:12

Hallo Harry,

doch doch, normalerweise hat ein 1113 ein zulässiges Gesamtgewicht von 11 Tonnen und (als Standardausstattung) den OM352 als Saugmotor mit 130 PS.

Wenn jetzt Dein Auto nur 9 Tonnen zGG hat, dann ist er folglich irgendwann mal abgelastet worden, warum auch immer. Oder es ist irgendeine Spezialausführung, die halt nur 9 Tonnen zGG hat, aber sonst ein 1113 ist. Ein möglicher Grund könnte z. B. die Ausrüstung mit Einzelbereifung sein. Und die Turbomaschine gab es ebenso als "Sonderausstattung", ohne aber dafür das Typenschild zu ändern.

Genauso übrigens, wie die meisten 911er eben 130 PS haben und nicht, wie die Typenbezeichnung suggeriert, 110 PS. Wobei es eine Ausführung des OM352 mit 110 PS sehr wohl gegeben hat, die ist aber wohl nur in A-Modellen überhaupt verbaut worden.

Gruss,
Kai
Zuletzt geändert von lunschi am 2010-03-15 22:36:56, insgesamt 1-mal geändert.
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dutcharry
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#3 Beitrag von dutcharry » 2010-03-15 22:57:24

Danke Kai!

Die 9T. bleiben dann aber merkwürdig. Du schreibst 'irgendwann abgelastet, warum auch immer'. Ich verstehe das man LKW's ablastet auf 7.5T wegen alte Führerscheine usw. aber diese 9T. kann ich nicht nachvolziehen. Warum also ein 11T ablasten auf 9T wenn es im Grunde nichts bringt (ausser Nachteile?)? Wer es weiss, darf es sagen!

Gruesse, Harry

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#4 Beitrag von lunschi » 2010-03-15 23:03:40

Hallo Harry,

...hab ich doch geschrieben: könnte z. B. die Einzelbereifung der Hinterachse sein. Die reduziert zwangsläufig die Tragfähigkeit der Hinterachse und damit das zGG.

Ansonsten gibt es keinen mir bekannten Grund, einen LKW auf 9T abzulasten.

Gruss,
Kai
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#5 Beitrag von Pirx » 2010-03-15 23:07:15

Hallo Harry,

zu der Zeit, als die Kurzhauber gebaut wurden, hat man auf das Typenschild immer die "Basisausführung" drauf geschrieben. Da steht dann also immer z.B. 911, auch wenn der LKW die ab Werk lieferbare Ablastung auf 7,49 t Gesamtgewicht und den optionalen 130- oder 168-PS-Motor hat.

Später, ab der Einführung der Frontlenker der neuen Generation hat man auf das Typenschild immer das draufgeschrieben, was auch wirklich drin steckt. Ein 1013 mit dem optionalen Motor mit 170 PS heißt dann auch 1017 usw.

Noch eine Anekdote am Rande:
Für ein Forenmitglied habe ich mich mal über die Federpakete der Kurzhauber-Hinterachsen schlau gemacht. Dabei habe ich festgestellt, daß man den Typ 911B mit verstärktem Rahmen und Federn für 11 oder sogar 13 Tonnen Gesamtgewicht bestellen konnte. Gleichzeitig war aber auch das Modell 1113B mit einer Ablastung auf 9 Tonnen lieferbar.

Der tiefere Sinn ist mir bis heute noch nicht ganz aufgegangen. Denn jemand, der unbedingt einen 11-Tonner haben möchte, könnte doch genausogut einen 1113 kaufen, statt einen 911 ab Werk aufrüsten zu lassen?

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Re: Ablasten

#6 Beitrag von Pirx » 2010-03-15 23:09:56

lunschi hat geschrieben:Ansonsten gibt es keinen mir bekannten Grund, einen LKW auf 9T abzulasten.
Die Pflicht, eine Motorbremse (3. Bremse) im LKW zu haben, greift erst ab 9 Tonnen Gesamtgewicht. Das wäre der einzige Grund, der mir einfällt.

(Also z.B. Motorbremse ist kaputt, und statt zu reparieren wird abgelastet).

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#7 Beitrag von dutcharry » 2010-03-16 0:02:37

Hallo Kai und Pirx,

OK Kai, ich bin nicht auf deine Einzelbereifungs Erklärung eingegangen weil meine original Doppelbereifung hatte, war mein Versehen: Entschuldiging! Ich hatte damit übrigens (bei meine Einzelbereifungnachrüstung) noch nicht nachgedacht...

Dann einige ich mich mit Pirx: Zitat "Der tiefere Sinn ist mir bis heute noch nicht ganz aufgegangen. Denn jemand, der unbedingt einen 11-Tonner haben möchte, könnte doch genausogut einen 1113 kaufen, statt einen 911 ab Werk aufrüsten zu lassen?"

Ich werde mal die Onkel Benz Professoren hier in NL befragen (die scheinen 'alles' zu wissen von Ab- bezw. Auflastung) und deren Aussagen gelten sogar als Beweis/Wahrheit für unseres Holländisches TÜV Pendant: RDW.

Inzwischen schweisse und bastele ich mutig weiter: es wird schön!

Harry

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#8 Beitrag von Markus-U2050L » 2010-03-16 0:28:42

Hallo,

eventuell ist die Ablastung wegen der KFZ Steuer gemacht worden.
In Deutschland werden LKW nach zGG besteuert.

Gruß
Markus

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