Rundumleuchten wie sieht es rechtlich aus

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Speed5
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Rundumleuchten wie sieht es rechtlich aus

#1 Beitrag von Speed5 » 2009-05-03 21:29:14

Hallo Gemeinschaft,


ich habe von einem Freund diese hier
http://www.hella.com/hella-de-de/1047.html
Geschenkt bekommen, ist noch wie neu. Natürlich in GELB!!!
Nun habe ich schon bei vielen LKW in Forum gelbes Blinklicht gesehen, aber nie in dieser Form.

Gibt es Ärger wenn ich die an den Laster schraube.

Gruß Michael
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Ab dem Moment wo du „ach scheiß was drauf" denkst, wird es entweder grandios,
Oder absolut desaströs.

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wrd
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#2 Beitrag von wrd » 2009-05-03 21:47:41

§ 52 (4) StVZO:
Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten,
von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die
genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.
Magirus: keine Eiswürfel im Winter + keinen Eierkocher im Sommer + stets ein heimeliges Gebläsepfeifen...

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HildeEVO
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#3 Beitrag von HildeEVO » 2009-05-03 23:28:14

Hi Michael,

ich habe 2 RKL auf unserer Hilde... Eigentlich schon seit fast 2 Jahren bislang nur noch nicht angeschlossen... Ich war bstimmt schon 3 x beim TÜV und es hat nich jemanden geschert!

Ich habe die Abdeckungen in gelb... Ich sag immer, dass ich sie an dei Alarmanlage angeschlossen habe... Bislang hat mich das aber auch noch keine Amtsperson oder sonstige Personen gefragt! Denen würde ich aber dasselbe sagen!

Sollten sie nicht einverstanden sein, kann ich sie, Dank Schnellkupplung, abnehmen!

Wie es rechtlich aussieht hat mein Vorredner geschrieben!

Ich hätte jedoch keine Hemmungen sie anzuschalten wenn ich z.B. das nächste Mal den Zirler Berg hochfahre oder eine Unfallstelle oder eine Panne absichere oder den Besenwagen einer Ausfahrt mache!!!

Greetz Chris

P.S. Das Betreiben einer blauen Rundumleuchte ist ohne benutzen vom Martinshorn nur eine Ordnungswidrigkeit! Und gibt nicht mal einen Punkt! Beides zusammen ist Amtsanmaßung und ist eine Straftat! Oder so Ähnlich!!! Hatten wir schonmal!!!
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!

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Grizzly_Beer
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#4 Beitrag von Grizzly_Beer » 2009-05-03 23:42:44

Ich würde mal sagen, dass sich da eigentlich niemand dran stört, solange man die Nutzung nicht übertreibt...
Eventuell kann man sich da auch ne schöne Stoffhaube für basteln und drüberziehen, dann ists auch nicht so auffällig...
Aber prinzipiell bleibts illegal, also wenn mal einer falsch aufgestanden ist, dann :wack: :wack: :mad: ...

Tipp: Bau vielleicht Magnete, ne Steckvorrichtung oder sowas drunter und nen Ziggianzünderstecker dran, dann ist das Ding, wenns nicht benutzt wird (abgebaut in nem Staufach oder so) , Ladung und laden kann man, (fast) was man will... Haben wir in unserm Auto auch (2x Hella Junior auf Magnet)...

MfG Clemens
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Ingenieur
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#5 Beitrag von Ingenieur » 2009-05-03 23:58:09

Hallo,

in meinem Kofferraum habe ich eine RKL von Bosch mit
Magnetfüßen.

Dann dazu zwei Hauben: Gelb und Blau.

Mit Gelb habe ich schon außergewöhnliche Transporte
abgesichert, mit Blau die Bundesstraße beim letzten
Feuerwehreinsatz.

Nach irgendwelchen Bescheinigungen hat mich noch nie
jemand gefragt.

...
Offizielles Mitglied der Jupiterhilfe e.V.i.G & VEFK bis 110 kV

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Michael
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#6 Beitrag von Michael » 2009-05-04 9:06:39

Und wenn man in die Gelben noch blaue Folie klebt, hat man grün. Und ich glaube es gibt keine Vorschrift, die grün verbietet. :D :D :D

Gruß Michael

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#7 Beitrag von wayko » 2009-05-04 9:37:12

Michael hat geschrieben:Und wenn man in die Gelben noch blaue Folie klebt, hat man grün. Und ich glaube es gibt keine Vorschrift, die grün verbietet. :D :D :D

Gruß Michael
Der TÜV sagt, verboten ist alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Grün ist nicht ausdrücklich erlaubt. :dry:
Ok ok ich weiß, ich bin eine :spassbremse:

:lol:
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
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#8 Beitrag von Speed5 » 2009-05-04 17:29:16

Es lebe das Risiko!!!

Ich bau das ding an meinen Laster.

Will ja auch nicht blinkend durch good old Germany fahren, aber wer die Straßen in Osteuropa kennt, der weis wie nützlich es sein kann im Zweifel früh aufzufallen wenn man mal ne Panne hat oder eine Unfallstelle absichern muss. Bisher habe ich immer meinen BMW mit eingeschalteten Zusatzscheinwerfern und Warnbliker in die Richtung abgestellt aus der die Gefahr drohte. Leider war das schon ein paar mal Nötig, Gott sei dank immer nur bei fremden.

Gekauft hätte ich das Ding nicht aber geschenkt....


Gruß Michael
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#9 Beitrag von DieGrüneKuh » 2009-05-09 16:51:20

Absichern einer Unfallstelle und bei einer Panne darf man nach StVO auch mit einer gelben RKL. Nur fahren darf man damit nicht, auch nicht, wenn man ein anderes Fahrzeug abschleppt.
Gruß Stefan

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#10 Beitrag von Grizzly_Beer » 2009-05-09 19:25:45

Absichern darf man damit aber nur, wenn die RKL dafür zugelasen ist und diese Zulassung ist nicht identisch mit der Zulassung als RKL...
So zugelassen sind nur wenige Leuchten, und das sind alles einfache Magnetleuchten und keine Balken... Einfach nur "eventuell mal absichern" rechtfertigt für die Grünen nicht den Anbau eines Balkens, das bleibt trotzdem Verboten...

Ich verweise einfach mal nach hier

MfG Clemens
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osterlitz
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#11 Beitrag von osterlitz » 2009-05-11 9:17:23

Hi,
um einen interessanten Beitrag aus dem anderen Forum zu zitieren (ich hoffe, man darf das.. ): Kennleuchten und Warnleuchten sind 2 verschiedene Dinge. Warnleuchten darf jeder haben, aber schwächer müssen sie sein.
Da jetzt viel über Kennleuchten, Blitzleuchten, Doppelblitzleuchten usw. geschrieben wurde, möchte ich folgendes anmerken:

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Kennleuchten für blaues/gelbes Blinklicht und Warnleuchten.

Die üblichen zugelassenen Rundumkennleuchten sind nur für Fahrzeuge welche in der STVZO §52 aufgeführt sind erlaubt. Nur diese dort genannten Fahrzeuge dürfen Kennleuchten führen.

Warnleuchten nach §53a können transportable Leuchten sein oder Leuchten die bei Bedarf außen am oder fest im Fahrzeug angebracht sind.
Warnleuchten können auch mitgeführt und eingesetzt werden ohne das sie für das Fahrzeug vorgeschrieben sind, also von Jedermann.
Diese Warnleuchten müssen allerdings der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen. Ersichtlich z.B. an der ~K XXX Nummer. Daher sind es bei den effekta-Produkten ausschließlich Xenon- oder LED-Blitzer, da eine übliche Drehspiegel-RKL den zulässigen Wert für die Stromaufnahme einer Warnleuchte überschreitet.

Eine zugelassene Rundumkennleuchte ist also nur für Fahrzeuge zulässig die unter §52 STVZO fallen und darf nicht als Warnleuchte nach §53a eingesetzt werden.

Die Warnleuchten nach §53a dürfen von jedem, aber nur zusammen mit der Warnblinkanlage des Fahrzeuges, eingesetzt werden.

Ein Novum sind dabei die Effekta Typ 06/08/16. Diese Leuchten sind als Rundumkennleuchte UND als Warnleuchte nach §53a zugelassen, kann von Berechtigten daher auch als gelbe Kennleuchte im Sinne §52(4) STVZO genutzt werden.

Die effekta Comet E dagegen hat keine Zulassung als Kennleuchte mehr.
Grüße,
Stefan
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crutchy the clown

#12 Beitrag von crutchy the clown » 2011-04-25 10:51:08

Ein interessanter Thread!

Seit kurzem besitze ich ebenfalls eine gelbe RKL und überlege mir, was ich damit anfangen kann. Die Leuchte diente ursprünglich als Warnlampe zur Absicherung eines großen Tores. Sie wird mit 230 Volt betrieben, was aber an meinem Fahrzeug kein Problem wäre (intern arbeitet sie mit 12 Volt).

Die Rundumkennleuchte würde ich gerne mit der Alarmanlage koppeln, bzw. zur Abschreckung unerwünschter Besucher benutzen. Die Lampe soll am Aufbau, also nicht am Fahrzeug montiert werden.

Eine weitere sinnvolle Anwendung wäre die Lampe für meine Messungen an Stromgeneratoren, Mikrowellengeneratoren, usw. In Labors werden die Lampen hier ebenfalls zur Absicherung eingesetzt.

Nun meine Frage:
Muß die Lampe bei der Fahrt abgedeckt werden. Sie ist ja nicht dem Fahrzeug zugeordnet und kann auch nicht aus dem Fahrerhaus geschaltet werden. Am Aufbau eines Sonder-Kfz. sind ja auch Arbeitsscheinwerfer zugelassen.

unihell
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#13 Beitrag von unihell » 2011-04-25 22:20:28

Hallo

welche Fahrzeuge damit ausgerüstet sein dürfen ist doch oben ganz klar beschrieben. Es ist vollkommen egal, ob am Fahrerhaus oder am Aufbau, beides gehört zum Fahrzeug.


Ich habe für meine Fahrzeuge den Eintrag in den Papieren und auch die Halter für die RKL am FZ. Die Lampen liegen aber auf dem Dachboden, brauch ich nämlich nicht.
Aber so eine RKL sieht schon mächtig wichtig aus, da kann man fett stolz sein, und ein Argument lässt sich doch mit ein wenig Hirnschmalz für alles finden, jeder sollte eine haben. :wack:
Gruß Helmut

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unknow74
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#14 Beitrag von unknow74 » 2011-04-26 6:48:14

...wo wir grad dabei sind - ich suche für meinen Stapler noch ne gelbe Rundumleuchte - also falls jemand eine gegen Versandkosten loswerden möchte - immer her damit! :D
MfG Chrischan

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osterlitz
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#15 Beitrag von osterlitz » 2011-04-26 14:19:16

Hi,
ich habe die Teile auch hier liegen und werde die auch dranbauen, ich weiß, wie schlecht der Laster zu sehen wäre, wenn er mal liegenbleibt.

Grüße,
Stefan
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wasserhasser
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#16 Beitrag von wasserhasser » 2011-04-26 22:47:45

Sagen wir es so, erlaubt ist es nicht!

Wenn es der Sicherheit dient, wird aber niemand Klage erheben.

Diese Aussage untermauere ich mit mehreren Aussagen von TÜV-Prüfern (die die RKL verneinen, beim Betrieb eines ollen Womo-LKW aber zustimmen) und Straßenpolizisten bei Kontrollen (wenn man nix gemacht hat, kann man da auch über so was reden.)

Baut sie drann, aber bitte nicht für falsch geparkte Fahrzeuge missbrauchen
Das Leben ist hart an der Küste.

OliverM
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#17 Beitrag von OliverM » 2011-04-26 23:11:25

wasserhasser hat geschrieben:Sagen wir es so, erlaubt ist es nicht!

Wenn es der Sicherheit dient, wird aber niemand Klage erheben.

Diese Aussage untermauere ich mit mehreren Aussagen von TÜV-Prüfern (die die RKL verneinen, beim Betrieb eines ollen Womo-LKW aber zustimmen) und Straßenpolizisten bei Kontrollen (wenn man nix gemacht hat, kann man da auch über so was reden.)

Baut sie drann, aber bitte nicht für falsch geparkte Fahrzeuge missbrauchen
....das habe ich leider schon anders Erlebt . Damals hat mich (eine nicht eingetragene gelbe RKL) 20,- DM gekostet . Ich war bin einer 3,00 mtr. breiten Sähkombination im Nebel mit RKL eingeschaltet gefahren .Angemerkt sei , ich fuhr mit einem Ackerschlepper , 3,00 mtr. breit , 40 km/h im Nebel auf einer viel befahrenen Bundesstrasse. Der Kollege dieses netten Zeitgenossen , der mir das Ticket verpasst hat , konnte das selber nicht verstehen . Der Panhaaskopp hat mir sogar die Weiterfahrt untersagt solange die Lampe montiert war . Einige Hammerschläge später durfte ich die Fahrt dann fortsetzen. :wack:

Grüße

Oliver
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#18 Beitrag von captain T » 2011-04-27 12:10:44

Ich hatte am Flori sogar noch die originalen Blaulichter drauf, w. H-Kennzeichen und der Originalität. Einzige Einschränkung: Abdecken im öffentlichen Bereich.

Grüße

Captain T
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#19 Beitrag von Wrad » 2011-04-29 12:11:57

Mein Unimog hat eine Gelbe RKL und die Rotgelben
Warntafeln schon ab Werk.....

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Hab daher keine Hemmungen damit rumzufahren.

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