TÜV und Dieseltank-Sonderanfertigung

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Filly

TÜV und Dieseltank-Sonderanfertigung

#1 Beitrag von Filly » 2008-11-14 19:19:10

Hallo,
nachdem mein Zusatztank auf der Pritsche jetzt konstruktiv in trockenen Tüchern ist bin ich die rechtliche Seite angegangen.

Um mit vollem Tank auch über die Grenze zu dürfen möchte ich, daß der Zusatztank offiziell eingetragen ist.
Mein Haus- und Hof-TÜV hat mir aber gleich mal einen Korb gegeben. Zusatztanks nur mit Baumusterprüfung etc. Das ist natürlich nicht möglich bei einem Tank, den ich selbst gezeichnet hab und der von einem Schweißfachbetrieb gefertigt wird. Der ist und bleibt ein Einzelstück.

Wer von euch hat auch einen Tank selbst angefertigt und ihn vom TÜV abgesegnet bekommen? Was musstet ihr dafür an Dokumenten vorlegen?

Oder: Welcher TÜV im Großraum Ulm - Stuttgart sieht die Zusatztanksache nicht so streng? :ninja: :wack:

Gruß
Christoph

rocknroll
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#2 Beitrag von rocknroll » 2008-11-14 19:39:26

Äh.. muss ein Tank eine Prüfzeichen haben?
Selbst mein MB Tank hat kein Prüfzeichen auser den Stern auf dem Plastetankdeckel.
"Tankeintragung" nur mit gerpüften Tank ( ich glaub 0.4 Bar auf 24 Stunden müssen die aushalten) Bin mir aber nicht so sicher.
Ich glaub der Holgi( du kennst den) weiß was drüber. Probiers mal bei dem.
Tja und sonst, frag doch mal bei unserem "günstigen"Freund dem Woick nach, der lässt ja auch Tankts fertigen. Oder beim Herr AMR, dort das gleiche.
Gruß Carsten
Zuletzt geändert von rocknroll am 2008-11-14 19:40:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Charlos
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#3 Beitrag von Charlos » 2008-11-15 0:05:25

Hi Christoph,

bei mir hat der TÜV ein Prüfprotokoll sehen wollen. Ich hätte mir das auch selber ausgestellt aber weil ich wissen wollte
ob meine Tanks auch wirklich sicher und dicht sind habe ich sie bei meinem Landmaschinenmechaniker abpressen lassen.
Ich glaube 0,3 bar und die muss er dann eine Zeit (15min) halten.

Grüssle Marc

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OliverM
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#4 Beitrag von OliverM » 2008-11-15 11:19:12

Pillepalle , der Tank muss eine Druckprüfung bestanden haben .

Diese Prüfung darf jeder machen , der eine" Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen " ist.
Danach ist der Tank eintragungsfähig.

Grüße
Oliver

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Christian H
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#5 Beitrag von Christian H » 2008-11-15 11:28:31

Wir prüfen in der Firma ja auch, ob unsere Gasleitungen dicht sind .
Darf ich da jetzt etwa auch Tanks prüfen ? :eek:




Christian
Wenn ich wollte .....

crutchy the clown

#6 Beitrag von crutchy the clown » 2008-11-15 16:32:46

Diese Prüfung darf jeder machen , der eine" Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen " ist.
Es gibt doch jede Menge Firmen, die Heizöltanks überprüfen. Größere Tanks haben auch eine Leckanzeige, die über Unterdruck arbeitet. So weit ich weiß, macht bei uns der TÜV diese Tankprüfungen und verplombt dann die Anlage.

Filly

#7 Beitrag von Filly » 2008-11-27 22:24:29

Langsam gehts auch auf dieser Baustelle weiter. Die Druckprüfung wird nicht das Problem sein.
Jetzt gibts aber eine EG-Richtlinie, wonach bei einem Überschlag des Fahrzeugs kein Kraftstoff austreten darf.

Wie wird sowas realisiert? Rückschlagventil in der Entlüftungsleitung?

Christoph

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#8 Beitrag von Transporter » 2008-11-27 23:12:33

Bürokratenmist :wack: Unfassbar. Wie soll das den gehen?

Also da würde ich einfach erstmalmit meiner Druckprüfungn und karrekt montieretem Tank einfach hinfahren... die müssen doch wissen das das selbst bei einem normalen Tank nicht möglich ist (Entlüftung)?

Oder ist das wieder so ein Wortlaut, der alle möglichen Ausnahmen macht?

Grüße,

Transporter

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#9 Beitrag von ingolf » 2008-11-27 23:26:38

Hallo Christoph,
gerade heute habe ich in einer älteren Zeitung für Spediteure beim Tüv einen Artikel gelesen, in dem die Problematik weiterer Tanks am Fahrzeug aus Sicht der Steuerbeamten beleuchtet wurde: Nur Tanks, die der Hersteller auch serienmäßig anbietet und die mit dem Motor verbunden sind und vom Führerhaus aus umgeschaltet werden können, werden anerkannt, wenn es um die steuerfreie Passage der deutschen Grenzen geht. Also nur Tanks, die man bei dem LKW-Modell auch vom Hersteller bei der Neubestellung bekommen kann, dürfen nachgerüstet und dann zum Billigspritttransport über die Grenze benutzt werden. So sieht es das Finanzministerium nach diesem Artikel.
Grüße, Ingolf
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#10 Beitrag von Pirx » 2008-11-28 13:07:37

Hallo Christoph,

das wurde beim Truck-Trial (wo die Wahrscheinlichkeit, daß ein LKW mal auf die Seite fällt wesentlich höher ist) schon lange gefordert.

Die empfohlene Lösung war dort, an der Entlüftung einen Schlauch anzubringen, der in 1 bis 2 Spiral-Windungen verlegt wird (ich hoffe, man versteht was ich meine). Das ist natürlich nicht 100% dicht, verhindert aber den Austritt von Kraftstoff in den ersten 5 Minuten und auch später kommt so weniger Diesel durch die Entlüftung als ohne diese Maßnahme. In dieser Zeit sind dann sowieso erste Hilfskräfte am Fahrzeug eingetroffen, die beispielsweise Auffangwannen unterstellen können.

Eventuell ist die Absicht der EG-Richtlinie ähnlich: keine 100%-ige Dichtheit, sondern eine ausreichende Verzögerung des Kraftstoffaustritts?

Pirx
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#11 Beitrag von klausausadlitz » 2008-11-28 13:50:22

100% ige dichtheit kann überhaupt nicht angestrebt sein, in diesem fall bräuchte man drucktanks oder flexibles material wie bei weinsäcken und wie brächte man sonst den kraftstoff raus aus dem tank wenn keine luft nachströmnen kann.
ich hab mir jedenfalls einen großen lkw-tank gebraucht geholt. da hat nie ein tüv-mann auch nur was wissen wollen wegen dem 2. tank
grüße klaus
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#12 Beitrag von RobertH » 2008-11-28 16:45:35

Rückschlagventil in der Belüftungsleitung ist doch beim Motorrad garnicht so unüblich und verhindert beim Sturz das der Sprit ausläuft. Wieso sollte man das nicht auf den LKW übertragen können?

Grüße

Robert

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#13 Beitrag von klausausadlitz » 2008-11-28 17:41:00

RobertH hat geschrieben:Rückschlagventil in der Belüftungsleitung ist doch beim Motorrad garnicht so unüblich und verhindert beim Sturz das der Sprit ausläuft. Wieso sollte man das nicht auf den LKW übertragen können?

Grüße

Robert
wegen der wärmeausdehnung von ein paar hundert litern diesel, vielleicht?
Zuletzt geändert von klausausadlitz am 2008-11-28 17:41:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Filly

#14 Beitrag von Filly » 2008-11-28 18:13:11

Ok, die Forderung lautet konkret: Im Falle eines Überschlags dürfen max. 30 g pro Minuten austreten. Also sehr wenig.

Vielleicht ist ein federbelastetes Rückschlagventil grad wegen der großen Volumenänderung durch die Wärmeausdehnung nicht richtig. Aber evtl. eine Art Lageabhängiges Ventil, das müsste ich dann anfertigen :wack: Ich stelle mir das so vor, daß bei einem Überschlag eine Kugel auf das Entlüftungsrohr fällt und es verschließt. Im Normalzustand liegt die Kugel in einer Art Korb, so daß die Luft durchströmen kann, sowohl in den Tank als auch aus dem Tank.

Aber da ist es wohl einfacher einen passenden TÜV zu finden :wack:

Christoph

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#15 Beitrag von Mike » 2008-11-28 18:37:40

Hi Christoph,
verstehe dein Problem nicht. Einfach nen Standarttankstutzen mit Tankdeckel mit integrierter Entlüftung einschweißen und gut is.
Die sind doch in diesen Normen getestet, millionenfach, an jedem Tank.
Mensch gehe endlich zu einem TÜV mit Sachverstand und lass dir von diesen Bedenkenträgern keinen vom Pferd erzählen.
Gruß
der Mike
Zuletzt geändert von Mike am 2008-11-28 19:37:56, insgesamt 2-mal geändert.

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#16 Beitrag von RobertH » 2008-11-29 15:26:05

klausausadlitz hat geschrieben:
RobertH hat geschrieben:Rückschlagventil in der Belüftungsleitung ist doch beim Motorrad garnicht so unüblich und verhindert beim Sturz das der Sprit ausläuft. Wieso sollte man das nicht auf den LKW übertragen können?

Grüße

Robert
wegen der wärmeausdehnung von ein paar hundert litern diesel, vielleicht?
Bevor da ein halbes Bar Druckunterschied entsteht gibt eh der Tankdeckel nach. Selbst das ist aber unwahrscheinlich, die Temperatur im Tank dürfte selbst beim Wechsel von kalter Nacht zu warmem Tag nicht erheblich ansteigen.

Grüße

Robert

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