65% Überhang VS TÜV

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Dieser Mitch
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65% Überhang VS TÜV

#1 Beitrag von Dieser Mitch » 2024-02-22 18:50:34

Hat jemand Erfahrung mit einem etwas größeren Überhang und einer TÜV-Abnahme?

Hintergrund: 60% Überhang am 90-16 wären 210cm ab Hinterachse. Der Koffer würde aber rd. 227cm überhängen, also rd. 65%.
Da das Projekt auf ein günstiges Familien-Schlechtwegemobil hinausläuft wären die dadurch schlechteren Geländeeigenschaften zu vernachlässigen. Um die gehts hier auch explizit nicht.

Nur: Trägt mir das ein AAS überhaupt so ein? Wie verbindlich sind die 60% bzw. wie genau wird das genommen? Wer hat dbzgl. Erfahrungen gemacht?

Mark86
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Re: 65% Überhang VS TÜV

#2 Beitrag von Mark86 » 2024-02-22 20:01:42

Das ist eine Empfehlung.
Frag den Sachverständigen der es abnehmen soll, vorher.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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querys
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Re: 65% Überhang VS TÜV

#3 Beitrag von querys » 2024-02-22 20:46:34

Ist bei uns auch so.
Bei Wohnmobil eher unkritisch, da man eher nie mit so viel Gewicht fährt.
Ggf. wird abgelastet. Unbedingt mit dem Sachverständigen sprechen.
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Weickenm
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Re: 65% Überhang VS TÜV

#4 Beitrag von Weickenm » 2024-02-22 20:57:45

Moin,

Entscheidend ist unter anderem das real auf der Vorderachse liegende Gewicht.
Die Lenkbarkeit muss gegeben bleiben.

Beste Grüße
Florian
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Re: 65% Überhang VS TÜV

#5 Beitrag von MAN Fahrer » 2024-02-22 21:06:32

Weickenm hat geschrieben:
2024-02-22 20:57:45
Moin,

Entscheidend ist unter anderem das real auf der Vorderachse liegende Gewicht.
Die Lenkbarkeit muss gegeben bleiben.

Beste Grüße
Florian
Genau so ist es. Ich wollte mal einen Motorradträger selber bauen und an einen T4 hinten dran hängen. Mein Prüfer gab mir bis 250Kg .
Wegen der Lenkfähigkeit, und weil es ein Syncro war .
Gruß Detlef

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burkhard
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Re: 65% Überhang VS TÜV

#6 Beitrag von burkhard » 2024-02-22 22:02:40

... außerdem darf das Heck einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger in einer Kurve nicht zu weit ausschwenken. Das ist in § 32d Kurvenlaufeigenschaften der StVZO geregelt.
In der ARL vom Zetros (und andere) wird gezeigt, wie man das selbst messen kann, sofern man einen großen leeren Parkplatz dafür findet.

Die 60% Überhang stehen nirgends in der StVZO. Erfahrungsgemäß führt ein Überhang größer 60% aber dazu, das entweder die minimal notwendige Achslast vorne unterschritten wird oder das Heck zu weit ausschwenkt. Daher schreiben die Hersteller die 60% in die Aufbaurichtlinien.

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Re: 65% Überhang VS TÜV

#7 Beitrag von felix » 2024-02-22 23:28:50

Hallo,

mit einem Wohnaufbau ist das kein Problem. Wenn du aber eine Kipperpritsche, Tankaufbau o.Ä. so weit überstehen lässt, wird das Auto hinten etwas schwer und vorne etwas leicht. Deswegen ist das in den ARL abgeraten. Es geht dabei erst einmal nur um die Achslasten.

Die StVZO ist natürlich einzuhalten.

MlG
Felix

Dieser Mitch
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Re: 65% Überhang VS TÜV

#8 Beitrag von Dieser Mitch » 2024-02-25 11:22:35

Ich danke Euch für die vielen guten Antworten. Da bin ich beruhigt, das sollte also für das Projekt so in Ordnung gehen.

Lutz317
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Re: 65% Überhang VS TÜV

#9 Beitrag von Lutz317 » 2024-02-28 20:34:18

Hallo,
es gint auch hersteller, welche 65% Überhang akzeptieren,
bzw 70% bei Dreiachsfahrzeugen.

Gruss
Lutz

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burkhard
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Re: 65% Überhang VS TÜV

#10 Beitrag von burkhard » 2024-02-28 20:55:52

Ja, in einer alten Aufbaurichtlinie von Mercedes gibt es eine Tabelle. Geht von 50% bis 70% je nach Fahrzeuggewicht und Anzahl der Achsen. Dreiachsfahrzeuge haben 70%. Der technische Radstand wird aber bei einem 6x2 anders gemessen als bei einem 6x4 und 6x6.

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