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grosseruw
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#1 Beitrag von grosseruw » 2023-04-21 11:16:45

Hallo zusammen,

bei meinem Rüstwagen ist auf der Beifahrerseite eine ungefederte Doppelsitzbank. Diese würde ich gerne zum Wohle meine Partnerin gegen einen Einzelschwingsitz tauschen wollen. Leider waren meine Gespräche mit Dekra etc. eher nüchtern. Alle sprechen von Festigkeitsgutachten und was sonst noch alles. Wenn ich so einen Sitz befestigen würde könnte sogar ein Elefant bei 100 km/h ein sicheres Überleben haben.

Meine Frage: wie habt ihr das Problem gelöst. Alle Fahrzeugumbauer haben doch auch luftgefederte Einzelsitze - oder gibt es immer ein entsprechendes Gutachten dabei?

Wer bringt mir Licht ins Dunkele.

besten Dank schonmal

Uwe

4x4V10
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#2 Beitrag von 4x4V10 » 2023-04-21 11:34:48

Moin Uwe,
was für ein Fahrzeug hast Du? Oft gibt es ja original schon Luftfedersitze, die du dann nachrüsten könntest.
Bei manchen Fahrzeugen (wie z.B. bei meinem LN2) ist für den Fall, dass du im gleichen Zuge auch Anschnallgurte nachrüstest eine Verstärkung der Karosserie in Form eines Sickenbleches vorgesehen.

Viele Grüße
Constantin

grosseruw
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#3 Beitrag von grosseruw » 2023-04-21 11:39:41

Es handelt sich um ein Iveco 120-25 und besitzt schon Gurte.

Gruß

Uwe

4x4V10
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#4 Beitrag von 4x4V10 » 2023-04-21 11:43:33

Moin,
die 120er Iveco-Magirus gab es ab Werk mit Einzelsitzen für die Beifahrerseite. Ich würde mich nach einer solchen Konsole umsehen. Aktuell wird von einem Händler in den Kleinanzeigen ein 120-19 geschlachtet, wenn ich mich nicht täusche hatte der Wagen rechts einen Einzelsitz. Kenne das Fahrzeug noch aus der Zeit vor seiner Schlachtung...
Viele Grüße
Constantin

grosseruw
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Re: Schwingsitz eintragen

#5 Beitrag von grosseruw » 2023-04-21 11:55:50

Hallo Constantin,

besten Dank - habe ihn gleich mal angeschrieben.

Gruß

Uwe

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Wurlewurm
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Re: Schwingsitz eintragen

#6 Beitrag von Wurlewurm » 2023-04-21 15:07:05

Hallo,
ich habe bei meinem 1017er, Gurte waren verbaut, einfach die Sitze mit intergrierten 3 Punkt Gurt rein gebaut. Fahrerseite Grammer Kingsman, Beifahrerseite ISRI. Adapterplatte drunter mit 4xM8 Schrauben, wie Original, und ab zu den blauen in Süddeutschland. Sitze sind eingetragen worden ohne irgend ein Problem.

LG
Jürgen

OliverM
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Re: Schwingsitz eintragen

#7 Beitrag von OliverM » 2023-04-21 15:21:32

Wurlewurm hat geschrieben:
2023-04-21 15:07:05
....., einfach die Sitze mit intergrierten 3 Punkt Gurt rein gebaut. Adapterplatte drunter mit 4xM8 Schrauben, ......
LG
Jürgen

Nutzt du die im Sitz integrierten Gurte oder die org. verbauten?
Falls du die integrierten nutzt........... :eek:

Gruß

Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

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HaraldS50
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Re: Schwingsitz eintragen

#8 Beitrag von HaraldS50 » 2023-04-21 18:45:31

OliverM hat geschrieben:
2023-04-21 15:21:32
Wurlewurm hat geschrieben:
2023-04-21 15:07:05
....., einfach die Sitze mit intergrierten 3 Punkt Gurt rein gebaut. Adapterplatte drunter mit 4xM8 Schrauben, ......
LG
Jürgen

Nutzt du die im Sitz integrierten Gurte oder die org. verbauten?
Falls du die integrierten nutzt........... :eek:

Gruß

Oliver
Genau das NICHT. Sobald du einen Sitz mit integriertem Gurt verbaust, geht der Ärger los. Beim Unimog z. B. gibt es dann Vorschriften, wie der Boden zu verstärken ist, damit er die zusätzlichen Kräfte aufnehmen kann. Aber für die Fahrerseite. Wenn es für die Beifahrerseite sowas nicht gibt, dann kannst du dem TÜV auch nichts vorlegen und dann traut sich keiner mehr was. Solange die Gurte am Fahrzeug befestigt sind, hat man eher eine Chance, wenn der Sitz auf die Konsole passt, da dann ja weiterhin bei einem Unfall der Gurt an den genehmigten Befestigungspunkten zerrt. Optimal wäre natürlich eine ABE. Aber die gibts bei alten Fahrzeugen halt nicht.

Nachteil: Wenns uneben wird, pumpt sich der Beckengurt fest. Da gibts beim Grammer Amarillo z.B. die (illegale) Hilfslösung, 2 Gurtpeitschen zu montieren. Einfach die Originale am Fahrzeugboden lassen und eine 2. am Sitz. Die passt da einfach ran. Da gibts Gewinde für. Dann kann man im Gelände auf die Peitsche am Sitz gehen und eine Seite bewegt sich damit mit und der Gurt zieht sich nicht mehr fest. Beim TÜV benutzt man dann halt die Originalpeitsche am Boden.
Grüße aus der Pfalz
Harald

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Kork
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Re: Schwingsitz eintragen

#9 Beitrag von Kork » 2023-04-21 19:22:34

Hallo Uwe,
manchmal sollte man einfach nicht soviel Fragen ( also beim TÜV etc. :-)
Ordentlich gemacht kräht in der Regel kein Hahn danach.

Gruß Ralf
Lieber mit dem Benz zum Strand, als mit dem Fahrrad zur Arbeit

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FM130D7FA
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Re: Schwingsitz eintragen

#10 Beitrag von FM130D7FA » 2023-04-21 19:43:05

Moin,
"ordentlich gemacht" muss man doch rechnen können, oder?
Bei einem kleinen Auffahrunfall ist die Resultierende schnell bei 10g.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... J9B59WFB9L

Bei 80kg Fahrer sind dann grob 800kg zu bewältigen.
Dann kommt vielleicht noch der Hebel vom Anlenkpunkt des Integralgurtes hinzu.
Das ist jetzt etwas für die Maschinenbauer hier im Forum, aber kann doch kein Hexenwerk sein, den Boden derart zu ertüchtigen.
Wofür ist der TüVler denn Ingenieur, wenn er das nicht gebacken bekommt?
Oder haben die nur Angst vor Ihrer eigenen Courage?

Gruß und schönes Wochenende
Henning
Wer alles weiß, hat keine Ahnung! (Horst Evers)

grosseruw
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Re: Schwingsitz eintragen

#11 Beitrag von grosseruw » 2023-04-21 20:36:03

Kork hat geschrieben:
2023-04-21 19:22:34
Hallo Uwe,
manchmal sollte man einfach nicht soviel Fragen ( also beim TÜV etc. :-)
Ordentlich gemacht kräht in der Regel kein Hahn danach.

Gruß Ralf
Natürlich würde ich nicht unbedingt fragen. Aber jetzt ist eben eine Sitzbank drin und auch 3 Mann eingetragen. Bei zwei Einzelsitzen ist es wieder auffällig.

Natürlich kann man alles rechnen, aber ich habe noch keinen TÜVler gefunden der das kann oder will.

Gruß

Uwe

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Pirx
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Re: Schwingsitz eintragen

#12 Beitrag von Pirx » 2023-04-21 20:37:30

FM130D7FA hat geschrieben:
2023-04-21 19:43:05
Moin,
"ordentlich gemacht" muss man doch rechnen können, oder?
Bei einem kleinen Auffahrunfall ist die Resultierende schnell bei 10g.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... J9B59WFB9L

Bei 80kg Fahrer sind dann grob 800kg zu bewältigen.
Dann kommt vielleicht noch der Hebel vom Anlenkpunkt des Integralgurtes hinzu.
Das ist jetzt etwas für die Maschinenbauer hier im Forum, aber kann doch kein Hexenwerk sein, den Boden derart zu ertüchtigen.
Wofür ist der TüVler denn Ingenieur, wenn er das nicht gebacken bekommt?
Oder haben die nur Angst vor Ihrer eigenen Courage?

Gruß und schönes Wochenende
Henning
Ich habe ja beruflich mit der Befestigung von Sicherheitsgurten im LKW-Fahrerhaus zu tun. Meines Wissens nach werden aktuell weder vom KBA (für Serienfahrzeuge) noch von Prüfstellen (für Umbauten und Sonderfälle) rechnerische Nachweise für die Festigkeit der Befestigungspunkte akzeptiert. Es muß immer ein realer Versuch ("Sitzzugversuch") im Beisein der Prüfer durchgeführt werden.

Damit will ich nicht sagen, daß man das Ergebnis nicht berechnen könnte. Wobei die Berechnung schon erheblich komplexer ist, als in Deinem obigen Beispiel ("Fahrer wiegt 80 kg, Beschleunigung 10g, also alles auf Fahrergewicht 800 kg auslegen"). Da wird schon eine Finite-Elemente-Simulation von Fahrerhaus, Gurt, Sitz und Dummy fällig. Aber das Berechnungsergebnis hilft eben (noch) nicht weiter, weil es nicht akzeptiert wird.
Aber als Erbauer eines Wohnmobils hat man nicht die Möglichkeit, mal eben ein identisches Fahrerhaus (das genügt, es muß kein Komplettfahrzeug sein) bei der Prüfung zerstören zu lassen.

Pirx
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Ein Unimog-Fahrer.

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Re: Schwingsitz eintragen

#13 Beitrag von OliverM » 2023-04-21 20:41:38

grosseruw hat geschrieben:
2023-04-21 20:36:03
Kork hat geschrieben:
2023-04-21 19:22:34
Hallo Uwe,
manchmal sollte man einfach nicht soviel Fragen ( also beim TÜV etc. :-)
Ordentlich gemacht kräht in der Regel kein Hahn danach.

Gruß Ralf
Natürlich würde ich nicht unbedingt fragen. Aber jetzt ist eben eine Sitzbank drin und auch 3 Mann eingetragen. Bei zwei Einzelsitzen ist es wieder auffällig.

Natürlich kann man alles rechnen, aber ich habe noch keinen TÜVler gefunden der das kann oder will.

Gruß

Uwe
Welches Baujahr ist die Gurke?

Gruß

Oliver
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Re: Schwingsitz eintragen

#14 Beitrag von Wurlewurm » 2023-04-21 21:09:24

Bei meiner alten Möhre von der Polizei war zu erst mal wichtig normale Dreipunktgurte rein zu zimmern. Dazu wurde am B Holm einfach ein 30x30x3 Stahlrohr dazwischen montiert/geschweißt. Da hat man dann die obere Befestigung der 3 Punkt Gurte fest gemacht für die 1ste und 2te Sitzreihe. Ich bin dann zum TÜV geefahren und habe mitgeteilt das eben ein Grammer und ISRI rein kommen. Kurze und lapidare Antwort ist gewesen: Es ist alles besser als was z. Zt. verbaut ist! Somit hab ich die Sitze eingetragen bekommmen. Jetzt hab ich halt 2 Sitze drin mit intergrierten SG.

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Re: Schwingsitz eintragen

#15 Beitrag von grosseruw » 2023-04-21 21:15:18

Das Fahrzeug ist Bj. 89...soweit ich weiß brauchte es da noch keine Gurte.
Ich frage mich jetzt aber ernsthaft wie alle ihre Sitze eingebaut und abgenommen bekommen haben....die werden doch keine Versuche bezahlt haben.

Gruß

Uwe

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Re: Schwingsitz eintragen

#16 Beitrag von Wesermann » 2023-04-21 22:12:11

bei meinen war auch eine Sitzbank drin,getauscht gegen einen Orginalen Sitz von MAN ,die gleichen Befestigungspunkte wie die Sitzbank, Bj 88 keine Probleme mit dem Tüv.Nur mit der eigenen geschweißten Fahrerkonsole gabs immer Stress mit dehnen.

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Strom
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Re: Schwingsitz eintragen

#17 Beitrag von Strom » 2023-04-21 23:02:16

Moin.
Ich denke, das es für eine Annäherung an die auftretenden Kräfte keines Studiums bedarf, ein bisschn technisches Verständnis reicht :D
Ich habe vor längerer Zeit einen Bericht gelesen, in dem im Zuge eines KFZ-Umbau zum Cabrio neue Gurtpunkte geprüft wurden. Es gibt dazu ne Angabe von 20 kN Zugkraft in Fahrtrichtung. Wenn der Gurt allerdings im Sitz integriert ist, wirkt der Sitz als Bauteil zu den Befestigungen wie ein Hebel - so kommt man von einer einfachen Kraft durch den Hebel zu einem Drehmoment.
Angenommen der obere Gurtpunkt ist 1 Meter über dem Befestigungspunkt im Boden (es wird sicher mehr sein) und ich setze die Prüfkraft von 20 kN = 20.000 N ein, komme ich auf 20.000 Nm.
Ist nur ne Annäherung übern Daumen gepeilt, aber wenn ich überlege, wie ich schon am Drehmomentschlüssel für ne Radmutter beim Laster hänge, macht es klar, um welche Kräfte es im Crashfall gehen kann und warum Versuche mit Prototypen so wichtig sind! Und warum ne popelige Unterlegscheibe unterm Blech keinesfalls genug ist.
Was das Rumgehopse im Gelände angeht:
um nur im Sitz gehalten zu werden, wurde auch ein 2. Automatik-Beckengurt am Sitz befestigt reichen.
Das ist nix für Crahsitutionen, verhindert aber (wie glaub von Mark86 geschildert) durch eine übersehene Bodenwelle gegen das Dach oder komplett vom Sitz geschleudert zu werden :cool:
Den zusätzlichen Beckengurt mus mal ja nicht unbedingt dem Sachverständigen unter die Nase reiben, macht aber die Kombination von Lufthoppelsitz mit Gurtpunkt in der B-Säule zu keinem unüberwindbaren Hinderniss für eine Eintragung.

Wenn ich überlege, was mir schon fürn Sch€!§§ im PKW eingetragen wurde, ist das doch Kindergeburtstag :spiel:
Oder ich hab die Eintragungen bekmmen, damit ich endlich die Klappe halte :D

Gruß
Michael
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HaraldS50
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Re: Schwingsitz eintragen

#18 Beitrag von HaraldS50 » 2023-04-22 15:32:26

Wie man das rechnet, ist eigentlich völlig irrelevant. Die Sitzkonsole und der Fahrerhausoden sind für bestimmte Kräfte ausgelegt, und dafür vom Hersteller zugelassen. Wenn man den Gurtpunkt vom Fahrerhaus an den Sitz verlegt, dann überträgt man die Kräfte auf den Sitz und damit auf die Konsole und deren Anschraubpunkte und nicht mehr auf die dafür vorgesehen Punkte. Da kann man rechnen, was man will. Weder der TÜV noch irgendein Fahrzeughersteller halten dafür den Kopf hin. Ist einfach nicht eintragungsfähig.

Wie bekommt man es dann eingetragen? Entweder gar nicht (siehe oben), oder weil es eine ABE vom Sitzhersteller für das Fahrzeug gibt. Dann wird nur der korrekte Einbau abgenommen. Bei Oldies eher unwahrscheinlich. Oder es gibt, wie beim Unimog, Aufbaurichtlinien und Zusatzbleche, mit denen man dann ordnungsgemäß verstärken kann. Da hat Mercedes schon gerechnet und getestet, weil man damals schon Schwingsitze als Sonderausstattung bestellen konnte. Dann wurde der Boden schon gleich verstärkt. Danach kann es ein Gutachter dann abnehmen, anhand der Unterlagern von Mercedes. Ist sowas nicht vorgesehen: Pech gehabt. Früher gab es vielleicht mal Gutachter, die individuellen Schweißarbeiten für würdig genug hielten, aber das ist wohl vorbei. Selbst der Fahrzeugbauer, wo ich was bauen lasse, jammert, dass er für jeden Bolzen inzwischen Gutachten des Herstellers braucht. Einfach mal Rundstahl nehmen und was drehen ist auch da kaum mehr machbar. Deswegen ist ja inzwischen alle unbezahlbar geworden, wenn man überhaupt jemand findet, der noch was macht. Kann sich nicht jede Firma leisten alleine 10000 € für Zertifizierungen auszugeben.

Ich vermute aber mal, die Meisten fahren einfach so herum, nach dem Motto: Sieht doch aus als ob es passt.
Grüße aus der Pfalz
Harald

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Re: Schwingsitz eintragen

#19 Beitrag von Mark86 » 2023-04-22 17:45:06

Wofür ist der TüVler denn Ingenieur, wenn er das nicht gebacken bekommt?
Weil es dafür eine eigene Abteilung gibt, zumindest bei uns in der Gegend.
Und deren Prüfkosten möchtest du dann in dem Falle glaube ich nicht bezahlen, das wird verdammt teuer...

Soweit ich weis gibt es bei meinem Baujahr weder eine Gutpflicht, noch eine Bauartgenehmigungspflicht für Sitze, das muss nur "geeignet" sein, kann also auch ne Holzsitzbank sein und dann kann man abgesehen vom H Kennzeichen Thema rein schrauben was man will. Ich habe halt auch keine Gurte...
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Re: Schwingsitz eintragen

#20 Beitrag von MichaelW » 2023-04-22 18:24:11

Hallo,
grosseruw hat geschrieben:
2023-04-21 21:15:18
Das Fahrzeug ist Bj. 89...soweit ich weiß brauchte es da noch keine Gurte.
Ob es zu dem Baujahr Gurte brauchte ist erstmal unrelevant. An einem gewissen Baujahr (bzw. Erstzulassungsdatum), ich hab das Datum nicht genau im Kopf, weiß aber, dass mein U1300L mit EZ 1987 noch nicht betroffen war, aber knapp davor lag, könnte also irgendwas 88 oder 89 sein, sind bei Einbau von Gurten nur Befestigungspunkte zulässig, die per Zugtest bis zur Zerstörung getestet wurden. Wenn du also keinen Sitz findest, der solch eine Zulassung für genau deinen Fahrzeugtyp hast, musst du halt was in eine baugleiche Kabine bauen und einer Zugtest machen lassen. Das dürfte nicht nur vom Materialeinsatz (leeres Fahrerhaus inkl Sitz mit integriertem Gurt) sondern auch von den Kosten für den Test selbst ziemlich unrentabel sein.

Du kannst natürlich, wenn für dein Fahrzeug keine Gurte vorgeschrieben sind, selbige entfernen und versuchen, den Sitz ohne Gurt eintragen zu lassen.

Gruß,
Michael
Hauptsache Allrad und 6-Zylinder Diesel-Direkteinspritzer...
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20

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Re: Schwingsitz eintragen

#21 Beitrag von Pirx » 2023-04-22 18:38:12

Wobei in diesem Fall (Fahrzeug hat Baujahr-bedingt keine Sicherheitsgurte) die Prüfer häufig der Meinung sind "Jeder (eigentlich nicht zulässige) Gurt ist besser als gar keiner!"

So z.B. auch bei uns: nachgerüstete Schwingsitze mit Kopfstützen und integrierten Gurten. Fahrzeug ist Baujahr 1974 und hat H-Kennzeichen. Die Sitzbefestigung wurde natürlich verstärkt, aber ist selbstverständlich nicht vorschriftsmäßig getestet.

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Re: Schwingsitz eintragen

#22 Beitrag von steph » 2023-04-22 19:01:48

Genauso ist es bei uns.
Besser als keine, aber bitte noch etwas nachbessern....so war mein Termin bei der DEKRA.

VG
Stephan
Immer dasselbe.....
Es ist ein Fahrzeug und kein Standzeug

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Re: Schwingsitz eintragen

#23 Beitrag von Mark86 » 2023-04-22 19:41:08

Kommt nochmal.
Zuletzt geändert von Mark86 am 2023-04-22 20:03:01, insgesamt 2-mal geändert.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Schwingsitz eintragen

#24 Beitrag von OliverM » 2023-04-22 19:52:37

Mark86 hat geschrieben:
2023-04-22 19:41:08
Also wenn ich mal in meine STVZO schaue, dann regelt der §35a Abs. 4 das Thema "Befestigungspunkte von Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen" und der verweist dann über die angegebene Anlage auf 77/541/EWG des Rates vom 28. Juni 1977 und darin sind die Prüfvorschriften für Sicherheitsgurtbefestigungspunkte schon so detailliert beschrieben, das eine Einzelprüfung im Grunde genommen praktisch nicht mehr umsetzbar ist.
Das heißt, im Groben vor 1974 (aber auf jedenfall vor 1970) gibt es keine Bauartvorschriften über Gurtbefestigungspunkte und damit kann man da einbauen was man will, ab aber spätestens 1974 ist das ganz detailliert angeben und auch wie die Sitze, vor allem der Fahrersitz zu Beschaffen sind, also mit Holzbrett ist dann auch nix mehr...
Sind dir die Fristen bekannt ab wann in LKW über 3,5 to. Sitzgurte vorgeschrieben sind und es damit eine Gurtpflicht gibt?
Dann gehe bitte in dich und ändere deinen Beitrag bitte so dass er zumindest in Ansätzen sachlich richtig ist .....
Kleiner Tip: 01.01.1992 ist eine der magischen Daten .

Für Wohnmobile gelten allerdings deutlich längere Fristen bis Typ unf TÜV-geprüfte Sitzkonsolen verbaut werden mussten .

Gruß

Oliver
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Re: Schwingsitz eintragen

#25 Beitrag von Mark86 » 2023-04-22 20:07:19

Ja, Oliver, ich weis, ich habe noch nicht fertig.
Gurtpflicht bei LKW war mir bekannt, da war ich mit dem Text noch nicht ganz zu Ende... Da bin ich noch über ne Kleinigkeit gestolpert. Hier die Zusammenfassung:

§35a STVZO Fassung 1980
(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.

(3) Die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge müssen mit Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Demnach brauchen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen keine geprüften Gurtbefestigungspunkte.
Die Gurtpflicht in LKWs kam erst 1992 (Wohnmobile glaube ich sogar 1994).
Da würde ich mal sagen, in LKWs kann man reinbasteln was man will, so sie über 3,5 Tonnen liegen und alt genug sind.

Bei unter 3,5 Tonnen wird es dann komplizierter, da sind ab 1977 ganz genaue Prüfvorschriften für die Gurtbefestigungspunkte usw. usf. angegeben, die im Prinzip im Einzelfalle nicht realistisch nachprüfbar sind. (von Aufwand und Kosten her). Von 1974 bis 77 gibt es die noch nicht.

Ferner steht da zur Beschaffenheit von Sitzen:
(10) 1Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigungen in und an Fahrzeugen, die nicht unter die Vorschriften der Absätze 2 und 5 fallen, müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. 2Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln.
Der Sitz muss also nur im Betrieb halten, nicht im Unfallfall...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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#26 Beitrag von olaf » 2023-04-22 21:57:50

§35a STVZO Fassung 1980
(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.
Ich verstehe es so, dass nur die Pflicht für Kopfstützen an den vorderen Außensitzen und nicht der ganze Artikel 2 für Fahrzeuge über 3,5t entfällt.

Anhang StVZO

Die älteste hier verfügbare Version des Anhangs zur StVZO ist Anhang StVZO vom 01.06.2012.

Dort steht zum §35a Artikel 2:
§ 35a Absatz 2 | Anhang I,
Abschnitt 6,
Anhang II, III und IV | der Richtlinie 74/408/EWG des Rates vom 22. Juli 1974 zur Anglei-
chung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innen-
ausstattung der Kraftfahrzeuge (Widerstandsfähigkeit der Sitze
und ihrer Verankerung)
(ABl. L 221 vom 12.8.1974, S. 1),
geändert durch die
a) Richtlinie 81/577/EWG des Rates vom 20. Juli 1981
(ABl. L 209 vom 29.7.1981, S. 34),
b) Richtlinie 96/37/EG der Kommission vom 17. Juni 1996
(ABl. L 186 vom 25.7.1996, S. 28,
ABl. L 214 vom 23.8.1996, S. 27,
ABl. L 221 vom 31.8.1996, S. 71).
Bis 20. Juli 1981 gilt Richtlinie 74/408/EWG von 1974
Bis 17. Juni 1996 gilt dann Richtlinie 74/408/EWG mit den Änderungen aus Richtlinie 81/577/EWG vom 20. Juli 1981
Bis 01.06.2012 gilt dann Richtlinie Richtlinie 74/408/EWG mit den Änderungen aus Richtlinie 81/577/EWG und Richtlinie 96/37/EG

In ist Richtlinie 74/408/EWG Artikel 1 Satz 2 interessant:
Diese Richtlinie gilt nicht für Sitze mit eingebauten Verankerungen für Sicherheitsgurte sowie nicht für Klappsitze und nach der Seite oder nach rückwärts gerichtete Sitze .
Demnach könnte man einen Sitz mit integrierten Gurten bis EZ 20. Juli 1981 in ein Fahrzeug einbauen. Ob der Gurt dann Sinn macht sei mal dahin gestellt.

In Richtlinie 81/577/EWG wurde der Artikel 1 Satz 2 dann geändert:
( 2 ) Diese Richtlinie gilt nicht für Klappsitze und nach der Seite oder nach rückwärts gerichtete Sitze .
Bis EZ 17. Juni 1996 kann man zur Seite, oder nach rückwärts gerichtete Sitze also auch ohne Prüfung einbauen. Das ist sicher für den ein oder anderen interessant, der eine Sitzbank im Aufbau eintragen lassen möchte, oder Kindersitze im Fahrerhaus einbauen will.

Gruß

Olaf

Mark86
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Re: Schwingsitz eintragen

#27 Beitrag von Mark86 » 2023-04-23 8:37:53

Ja, nochmal drüber gelesen könntest du Recht haben.

Dann würden die Gurtbefestigungspunkte in einem LKW unter die Richtlinie 74/408/EWG vom 22. Juli 1974 fallen und müssten demnach ab 1974 entsprechend der Richtlinie geprüft sein, auch wenn der LKW selbst erst ab 1992 Gurte haben muss...

Dann wäre der Ansatz bei dem Oliver mich zurück gepfiffen hat doch richtig gewesen?
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

Herrlehmann
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Re: Schwingsitz eintragen

#28 Beitrag von Herrlehmann » 2023-06-06 17:44:46

Hi,

ich schließe meine Frage hier mal an. Ein Kollege hat seinen H-LKW in ein schickes Wohnmobil verwandelt, damit aber das H verloren.

Was zählt jetzt?

Eigentlich ist es kein Oldtimer mehr, daher Gurtpflicht.

Oder ist es weil es jetzt ein Wohnmobil ist und das Grundfahrzeug vor 1994 gefertigt wurde von der Gurtpflicht noch befreit. Oder zählt das Thema Wohnmobil erst an Eintragung?

Es sollen schon mal welche rein, aber im Moment sind noch keine drin. Weiß wer was da zählt?

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Re: Schwingsitz eintragen

#29 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2023-06-06 18:05:24

Hallo,

wenn die Erstzulassung vor dem genannten Stichtag in 1992 war, dann besteht m.E. keine Gurtpflicht. Selbst ich rüste aber gerade in der Feuerwehr vorne Dreipunktgurte nach.

Grüße
Marcus
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Re: Schwingsitz eintragen

#30 Beitrag von Ulf H » 2023-06-06 22:27:46

... Gurtpflicht hängt an der Erstzulassung, nicht am H ... auch eine neuere Karre mit Gurtpflicht wird nicht durch das H davon befreit ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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