Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

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Kabeltrommel
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Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#1 Beitrag von Kabeltrommel » 2022-04-18 11:28:53

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal kurz Eure Meinung, bevor ich nächste Woche mit dem TÜV spreche.

An meinem IVECO 120-19 habe ich nun die Einzelbereifung drauf. Dadurch ist er etwas höher gekommen.
Der montierte Unterfahrschutz darf zu meinem Baujahr 700 mm vom Boden betragen und wurde bis dato vom TÜV nicht beanstandet.

Mit den neuen Reifen bin ich jetzt auf einer Höhe von 740 mm mit dem Unterfahrschutz vom Boden. Also zu hoch.
Ich könnte um 60 mm den Unterfahrschutz absenken. Doch dann wäre dieser nicht mehr mit 6 Schrauben pro Seite
befestigt, sondern nur mit 4 Schrauben.

Ist so eine Absenkung erlaubt? Denke mit den 6 Schrauben pro Seite hat sich der Konstrukteur schon was dabei gedacht.
Würde den Unterfahrschutz gerne behalten, finde den zu dem LKW sehr stimmig.

Danke und noch einen sonnigen Ostermontag
Stefan
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hugepanic
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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#2 Beitrag von hugepanic » 2022-04-18 12:41:20

Du solltest versuchen das Bolzenfeld wieder equivalent zu bekommen.

Im inneren der 4 Verbleibenden Bolzen ist ja noch platz für 2 Zusatz-Bolzen. Damit bist du zumindest wieder bei 6 Bolzen wie vorher.
Nachdem sich die Fläche des Bolzenfeldes verkleinern wird, ist die Tragfähigkeit trotzdem verschlechtert.

Das könntest du ggf. ausgleichen wenn du Bolzen mit größerem Durchmesser verwendest. Hier ist halt die Frage wo da die Grenze ist.
Du könntst auch versuchen eine höherwertige Verbindung zu verwenden. Also z.B. besseres Material verwenden und die Vorspannung erhöhen.
Nieten währe auch eine Möglichkeit.

Hier ist ein "bolt-pattern-calculator", da kannst du die Tragfähigkeit abschätzen. LINK
ACHTUNG: so wie ich es sehe rechnet diese Hompage die Bolzen auf Scherung. Das ist im Fahrzeugbau nicht unbedingt gegeben, sollte aber doch einen Hinweis zur Vergleichbarkeit geben.

An deiner Stelle würde ich so vorgehen:
Reifen drauf, Träger nach unten versetzen und die 2 Zusatz-Bolzen einbringen. Dann die Rechnung machen wieviel % das Bolzenbild schlechter geworden ist.
Damit dann zum TÜV. Wenn der Prüfen wissen ist was da los ist, zeigst du Ihm die Rechnung (nicht vorher).
Wenn jetzt eine Diskussion losgeht, kann man sachlich verhandeln was zu tun ist.

Ab hier wird es dann Spannend.


Anmerkung: Wenn du maximale Sicherheit für deine Mitmenschen haben willst, dann verstärkst du das Bolzenfeld solange bis du zumindest die Tragfähigkeit des Original-Bolzenfeldes vorweisen kannst. Das ist hier eine Gewissens-Frage!

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Wurlewurm
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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#3 Beitrag von Wurlewurm » 2022-04-18 12:53:06

Nach unten setzen, zum TÜV fahren und fertig.
Den Rest sagt dir der Prüfer.

Bei mir wollte er einen angeschweißten Stahlwinkel alle 10 cm wegen 4 cm. Dann wollte er einen 90° Winkel hinten und vorne angeschweißt alle 10 cm :angel: Zum Schluß war es das Rohr ohne Winkel und 4 cm Luft raus aus den Reifen.

Das ist die alleinige Entscheidung des Mannes in seinem farbigen Kittel.

Gruß Jürgen

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#4 Beitrag von Bikerguido » 2022-04-18 13:17:22

Ich würde an die Halterung vom UFS oben etwas anschweißen, so, dass ich die originalen Löcher im Rahmen wieder nehmen kann. Also um eine Lochabstandreihe nach unten verrücken.
Gruß Guido
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joern
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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#5 Beitrag von joern » 2022-04-18 17:20:37

Und ich würde wegen 4cm einfach nichts machen. Welcher Erbsenzähler misst denn das nach.

(ja, ja, die versicherungstechnischen Gründe und so...)

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#6 Beitrag von Wurlewurm » 2022-04-18 17:25:34

joern hat geschrieben:
2022-04-18 17:20:37
Und ich würde wegen 4cm einfach nichts machen. Welcher Erbsenzähler misst denn das nach.

(ja, ja, die versicherungstechnischen Gründe und so...)
Meiner :bored: von der blauen Fraktion beim TÜV Süd

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#7 Beitrag von Wurlewurm » 2022-04-18 17:45:05

joern hat geschrieben:
2022-04-18 17:20:37
Und ich würde wegen 4cm einfach nichts machen. Welcher Erbsenzähler misst denn das nach.

(ja, ja, die versicherungstechnischen Gründe und so...)
Hier noch einmal das Ganze, War nicht all zu lange her.
LG
Jürgen

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#8 Beitrag von MAN Fahrer » 2022-04-18 18:59:16

Also wenn der Tüv bisher nichts gesagt hat, von wegen Abstand von der hintersten Kante des Fahrzeugs bis zum Unterfahrschutz, so wie es auf dem Bild zu sehen ist, ist das wohl schon sehr knapp. So lange würde ich da kein Aufhebens machen, sondern erst mal so lassen und wenn dann was kommt, Dir einen Vorschlag machen zu lassen, wie er es gerne haben würde.
Gruß Detlef

Leben, das ist das aller seltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#9 Beitrag von franz_appa » 2022-04-18 20:36:15

Hi
Mann Mann Mann - man kann auch fast alles zum Problem machen... :dry:

Ich sehe es wie Joern: einfach hinfahren und's Maul halten ...

Der kommt von ganz alleine auf Dinge an die du jetzt noch nicht denkst :D

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#10 Beitrag von Buclarisa » 2022-04-19 11:46:37

Die 40 mm, das ist doch genau der Wert den das Fahrzeug bei Reisebeladung hinten tiefer kommt.
Die Anpassung vom Reifenluftdruck auf knapp unter Minimum hinten und vorn Maximaldruck bringt kurzfristig noch ein paar Millimeter, später setzen sich die Federn durch die Dauerbeladung.
Der Unterfahrschutz hat doch bestimmt eine Montageanleitung / ABE / Vorschlag zum Eintrag in die Papiere bei Einzelabnahme, darin ist auch die Nutzung das Anschraubflansches, Belegung des Bohrbildes, vorgegeben. Auch ist der UFS Bauartgenehmigt und damit ist einfaches dranrum Schweisen nicht zugelassen.
"Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Vermutung"

Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.

Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#11 Beitrag von Konstrukteur » 2022-04-19 13:17:21

Hallo Stefan,
ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Höhe im beladenen Zustand gilt.
Das heißt, unbeladen ist es höher erlaubt.
Ansonsten würde ich da auch erstmal nichts machen, wie es schon andere geschrieben haben.
Lässt Du die neue Bereifung jetzt erst eintragen? Dann könnte es sein, dass der Prüfer von alleine nachschaut.
Wenn er doch messen und fragen tut, kannst Du mit ihm ja die Optionen durchsprechen.

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#12 Beitrag von burkhard » 2022-04-19 15:29:21

Konstrukteur hat geschrieben:
2022-04-19 13:17:21
ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Höhe im beladenen Zustand gilt.
Das heißt, unbeladen ist es höher erlaubt.
Im § 32b Unterfahrschutz der StVZO steht "unbeladen".

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#13 Beitrag von Konstrukteur » 2022-04-19 15:39:30

burkhard hat geschrieben:
2022-04-19 15:29:21
Konstrukteur hat geschrieben:
2022-04-19 13:17:21
ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Höhe im beladenen Zustand gilt.
Das heißt, unbeladen ist es höher erlaubt.
Im § 32b Unterfahrschutz der StVZO steht "unbeladen".
Hallo Burkhard,
sorry, dann habe ich wirklich irgendwo Mist gelesen! :(

Also unbeladen messen!

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#14 Beitrag von Seebser » 2022-04-19 16:35:07

Naja,
Vollausgebaut und mit den notwendigen Füllständen (Diesel, Wasser....) ist ja noch immer unbeladen. Vielleicht reicht ja das dann schon.
Scheiß da nix, daun feut da nix!

(auf Deutsch, frei übersetzt: "Mach dir keine Sorgen, dann hast du keine!")

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Re: Unterfahrschutz versetzten, erlaubt?

#15 Beitrag von Kabeltrommel » 2022-11-15 16:06:55

Hallo zusammen,

auch wenn es schon etwas her ist, möchte ich zu mindestens euch mitteilen wie es ausgegangen ist.
Genau in der Phase meiner ganzen technischen Änderungen ist mein cooler TÜV Prüfer in Rente gegangen. Die Suche nach einem neuen Prüfer war schwieriger als gedacht.
Erst der 4. Prüfer hat verstanden was ich vor habe und hat sehr konstruktiv mit mir Lösungen gesucht und gefunden.

Aufgrund das im Fahrzeugschein schon steht "FZ hat keinen Fahrtschreiber, u. Unterfahrschutzanbring. abweichend von §32 B STVZO" muss angeblich nichts geändert werden.
Das gilt nur solange wie ich das H-Kennzeichen behalte. Falls ich mal auf WOMO umschlüssel, habe ich dann hier eine Baustelle.
Aber vielleicht passt es ja dann doch, wenn er voll ausgebaut ist und etwas in die Knie geht :blush:

Vielen Dank an alle für Rat und Tat.

Viele Grüße
Stefan
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