Hallo,
es wurde glaube ich nie verneint, dass die Bremsanlage ein neues Gutachten benötigt und in dem Rahmen auch neu berechnet und geprüft werden muss. Der ALB ist in jedem Fall anzupassen, wenn du den Radstand veränderst und es ist auch entsprechend ein neues ALB-Schild anzufertigen.
Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die neue Hinterachse eine Bremse benötigt, das hängt davon ab, welches Gewicht diese Achse trägt.
Die Zulassungsrichlinien legen fest, wie viel der fz-Masse gebremst werden muss und wie gut/gleichmäßig diese Bremskräfte verteilt seien müssen.
Interessant ist da, welche Richtlinien auf einen solchen Umbau angewendet werden, die aus den 70ern oder die von heute. Bei den aktuellen Richtlinien ist das Projekt kritisch: Entweder du bekommst die Achse ganz ohne Bremse eingetragen, oder du brauchst ein ABS, dann ist das Projekt vermutlich gestorben.
Gibt ja immer mal wieder Situationen, wo z.B. die hinteren Sitzplätze in eine Doka Sitzgurte benötigen, weil zum aktuellen Umbau zum WoMo gerechnet = aktuelle Richtlinien, die vorderen aber zum Grundfahrzeug gehören und damit wie in den 70ern zulässig keine Gurte benötigen. Ich vermute das wird bei einem solchen Umbau ähnlich sein.
MlG,
Felix
P.S. Der ganze Umbau ist Unsinn, das ist dir schon klar, oder?
