AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

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Oelwurm
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AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

#1 Beitrag von Oelwurm » 2021-06-15 11:49:14

Hallo zusammen,

ein Benziner muss ab Erstzulassung 01.July 1969 zur Abgasuntersuchung.
Ein Diesel muss ab Erstzulassung 01.Januar 1977 zur Abgasuntersuchung.

Falls überhaupt, welche Grenzwerte müssten folgende Beispiele einhalten?

1. Ein Dieselmotor kommt in ein erstzugelassenes Benzinerchassis, das EZ vor 1977 hat.

2. Ein Benzinmotor kommt in ein erstzugelassenes Dieselchassis, das EZ vor 1977 hat.

(Geht sich in der Hauptsache um MB T2 DüDos, bei denen die Auswahl am Markt bis 1977 größer ist, als nur bis Mitte 1969.)
Danke.
Grüße Carsten

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Erik 1113
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Re: AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

#2 Beitrag von Erik 1113 » 2021-07-11 6:04:18

Hallo Carsten, zu der Zeit gab es keine Katalysatoren oder Abgasklassen. Der Grenzwert beim Diesel liegt für die Zeit bei 2,5...Trübungswert und beim Benziner glaube ich 3,5 für das CO.

VG Erik
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Erik 1113
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Re: AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

#3 Beitrag von Erik 1113 » 2021-07-11 6:12:23

Die Chassis wurden ja nicht für verschiedene Motoren gebaut. Die sind immer gleich. Wenn du einen Diesel in ein Auto baust wo vorher ein Benziner war und der Motorumbau eingetragen ist und was 1976 erstzugelassen wurde dann brauchst du keine Abgasuntersuchung. Baust du einen Benziner in den 1976er wo vorher ein Diesel war ... dann bist du wieder abgaspflichtig wenn alles umgetragen ist. Hast du das gemeint?

VG Erik
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Kami
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Re: AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

#4 Beitrag von Kami » 2021-07-11 7:16:16

Es gelten die Grenzwerte der Abgashomologation der Motoren - nicht die allgemeinen Grenzwerte. AU pflichtig wenn die jeweilige - aktuelle - Antriebsart zum Tag der Erstzulassung des Chassis AU Pflichtig ist.

Gruss
Kami
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Oelwurm
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Re: AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

#5 Beitrag von Oelwurm » 2021-07-12 7:59:03

Beispiel zu 1:

In einen DüDo 409 (Benziner-Chassis) EZ 1974 wird ein Dieselmotor MB OM602 2,9L aus einem Bremer 210D EZ 1990 (aus unterstellter PKW-Zulassung), alternativ aus einem Bremer 410D (aus unterstellte LKW-Zulassung, müüste dann aber auf 3,5t abgelastet werden) eingebaut.

Aktuelle Antriebsart wäre damit Diesel und EZ-Chassis weiterhin 1974. Jedoch gab es erst ab 1977 AU für Diesel.
Muss dann jener Diesel-Umbau die (alten) Benziner-Abgasnormen von 1974 einhalten?
Grüße Carsten

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Re: AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

#6 Beitrag von Kami » 2021-07-12 8:38:08

Fall 1:

Nein, das Fahrzeug muss die Vorschriften für die jeweilige Antriebsart zum Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges einhalten, (a) da 1974 diesfür Diesel noch nicht definiert war kann man hier im Prinzip jeden Dieselmotor verbauen sofern man weitere Vorschriften wie z.B. Geräuschemissionen zum Tag der EZ des Fahrzeuges usw. beachtet.
In diesem Fall wird das Fahrzeug Abgastechnisch mit einem "-" beschrieben - max.Besteuerung.

(b) Will man die Emissionsklasse mit Übernehmen, so muss man die bereits des öfteren beschriebenen Vorschriften nebst für die jeweilige Abgasklasse ggf.vorgeschriebenen Geräuschwerte einhalten.

AU Pflichtig ist man in beiden Fällen jedoch nicht.

Fall2:
(b) wie oben, jedoch AU pflichtig.

Gruss
Kami
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Re: AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

#7 Beitrag von lura » 2021-07-12 12:47:50

Das ist ja cool,

3. wenn ich den Motor vom 1224, Euro 1 in einen NG Bj 1975 einbaue, muss ich nicht zur AU habe aber Abgasklasse euro 1?
4. Mit Euro 6 wäre dass dann auch so?, keine AU aber Euro 6?
Gruß
Bernd

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Re: AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

#8 Beitrag von DaPo » 2021-07-12 13:45:14

Hallo Bernd,

theoretisch ja.
Praktisch kommt es darauf an, ob Du alle Emissionen in den Griff bekommst, inkl. Geräuschemissionen etc.
Grüße
DaPo (Daniel)

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Re: AU-Händling - 1969 bis 1976 bei Motorumbau

#9 Beitrag von Oelwurm » 2021-07-12 22:00:04

Danke Kami, wiedermal sehr aufschlussreich ! :rock:

Zu den GeräuschEmissionen:
zählen dann jene ALLgemeinen GE zum Zeitpunkt der EZ oder aber jene spezifischen GE des ursprünglichen(Benziner) Fahrzeugs/Motors?

Einen Diesel auf Benziner-Flüstern zu bringen wäre sicher ein Prob. Aber einen "quasi neueren" Diesel ala OM602 2.9 (noch sanfter Vorkammerdiesel) aus den 80ern/90ern dürfte ja allgemeine GE-Grenzwerte aus den 60er/70er (z.B. der Vorgängergeneration OM615, OM616 oder OM617 oder gar OM636 einhalten, oder?

Falls "nur" die ALLgemeinen GE zur damaligen EZ-Zeit erforderlich wären, so wäre das ein guter Lichtblick. Denn zumeist sind ja neuere Motorengenerationen tendentiell ehe leiser geworden über die Jahre (vielleicht mal abgesehen von den anfänglichen Direkteinspritzern).

P.S.:
Und das jene neueren Diesel aus zugelassenen PKWs stammen, also z.B. Bremer 210D/310D (5-Zyl. 2.9L) oder auch aus einem W124 250D (5-Zyl. 2.5L) oder 300D (6-Zyl. 3.0L) mit Fahrzeughomologationen erzeugt keine Ausschlusskriterien?

P.P.S.:
Haben Bremer 410D ab Werk eigtl. immer eine LKW-Zulassung? Also gäbe es jene OM602 2.9L 5-Zylinder sowohl als Fahrzeughomologation also auch als reine Motorhomologation für LKW?
Wäre dies dann an den Motorkennbuchstaben ersichtlich oder benötigt man dazu dann immer auch die Spender-Papiere um die Homologation ersehen zu können? Sind deren Reiheneinspritzpumpen ggf. anders abgestimmt, also z.B. zwischen PKW-Bremer T1 210D/310D und LKW-Bremer T1 410D ?

Und wird aus einem auf 3,5t abgelasteten Bremer 410D-LKW ein PKW?
Es gab ja mal irgendwelche Nachrüst-Dieselpartikelfilter für jene OM60x-Motoren, weiß nur nicht, ob bis oder ab 3,5t.
Was passiert, wenn abgelastet wird auf 3,5t, erlischt dann die Emissionsklassenzugehörigkeit?
habe neulich einen MB T2N 508D mit grüner Plakette feilgeboten gesehen (war eine blaue mittellange Pritsche). Der hat den kleinen Bruder mit nru 4-Zylindern drin, aber auch mit großen Kolben und langem Hub, also die 2.3L-Version OM601 2.3L mit leider nur 79PS.
Wenn man so einen auf 3,5t ablastet, verliert man dann die grüne Plakette?

Ich täte mir auch einen Sprinter 308D/408D (ursprüngl. OM601 2.3L 4-Zyl.) antun, wenn in jenen ein 5-Zylinder-SAUGER OM602 2.9L oder 2,5L Sauger oder 3.0L Sauger verbaut werden dürfte. Leider gab es jene ab Sprinter-Start 1995 nicht mehr und somit dürfte ein Swap nicht legal zu betrieben sein. :-(
Grüße Carsten

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