Eintragung höhere Vmax

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Grambek
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Eintragung höhere Vmax

#1 Beitrag von Grambek » 2015-04-02 11:27:18

Hallo zusammen,

ich habe ja in meinen Iveco Magirus 90-16 ein länger übersetztes Verteilergetriebe eingebaut, ich hatte darüber berichtet.
Rechnerisch steigt dadurch die Maximalgeschwindigkeit von 87 auf 99 km/h. Reifen sind 139J, also vom Geschwindigkeitsindex ausreichend mit deutlichen Reserven bzgl. Traglast, Fahrzeug wurde ja auf 7,49t abgelastet.
Nachdem ich in den nächsten Wochen zum TÜV will stellt sich mir die Frage der Eintragung. Was muss ich beachten, brauche ich irgendwelche Freigaben usw.? Wäre schön, wenn ihr mir diesbezüglich Infos hättet, danke im Voraus.

Viele Grüße
Horst

sico
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Re: Eintragung höhere Vmax

#2 Beitrag von sico » 2015-04-02 12:48:27

hallo Horst,
diese Problematik hat man ja auch, wenn größere Reifen montiert wurden.
Bei allen Reifen-Eintragungen, die ich bislang beim TÜV machen ließ, hat kein Prüfer nach der höheren Endgeschwindigkeit gefragt bzw darüber nachgedacht.
Mein Tipp dazu:
Stillhalten und gar nichts dazu erwähnen.
mfg
Sico

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Pirx
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Re: Eintragung höhere Vmax

#3 Beitrag von Pirx » 2015-04-02 13:02:33

Hallo Horst!

Ich habe unseren LKW durch die Montage größerer Reifen von 74 km/h auf 82 km/h gebracht und diese neue Höchstgeschwindigkeit auf meinen Wunsch auch in die Papiere eintragen lassen. Mir ging es dabei um die Benutzung schweizerischer Autobahnen, die für Fahrzeuge mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit unter 80 km/h tabu sind.

Die Eintragung beim TÜV war völlig problemlos und lief im Rahmen der Begutachtung der größeren Reifen mit. Die neue Geschwindigkeit wurde nur rechnerisch ermittelt (Abrollumfänge). Geschwindigkeitsindex der neuen Reifen mußte natürlich passen. Freigaben waren nicht erforderlich. Allerdings mußte ich darauf bestehen, daß nicht nur die neue Reifengröße eingetragen wird, sondern auch die neue Höchstgeschwindigkeit. Von sich aus hätte der Prüfer das nicht gemacht.

Pirx

P.S.: Mittlerweile läuft der LKW noch etwas schneller, das ist aber (noch) nicht eingetragen ...
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
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"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
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Re: Eintragung höhere Vmax

#4 Beitrag von Eifel-Laster » 2015-04-02 23:46:20

Würde es auch in Jedemfall eintragen lassen, machen wir hier auch immer so, also z.B. oben 97km/h und unter den Zusatz -durch Einbau Zwischengetriebs xyz-. Ist wegen der Haftung im Falle eines Unfalls.
Und ja Prüfer vergisst viel und übersieht noch viel viel mehr, hier kommen ständig Karren an mit HU mangelfrei und haben aber größeren Motor drin, falsche Achsen, getriebe , Lenkungen, falsche Bremsen falsche Felgen, falsche Räder, falsche Aufbauten usw. und die Leute berufen sich dann gerne drauf, na HU ist doch mängelfrei....
Grüße aus der Eifel

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Grambek
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Re: Eintragung höhere Vmax

#5 Beitrag von Grambek » 2015-04-03 17:34:26

Hallo zusammen,

danke für eure Hinweise.
Ich versuche schon meistens, mich an die Vorschriften zu halten, werde also den Getriebetausch eintragen zu lassen. Ist eh mehr zu machen, Grambek wir ja vom Feuerwehrfahrzeug zum Wohnmobil.
Augen zu und durch würde vermutlich nicht klappen, das Nato-olive Verteilergetriebe in ansonsten schwarzer Umgebung fällt schon sehr auf.

Schöne Ostertage noch
Horst

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#6 Beitrag von CharlieOnTour » 2015-04-03 22:04:38

Hallo Horst,
beim Pkw wird bei höherer vmax gerne die Forderung nach besseren Bremsen gestellt.
Ich würde keine schlafenden Hunde wecken.
Grüße Chris
DER Tipp für die 7,5t Fahrer: Beine rasieren 😜

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Re: Eintragung höhere Vmax

#7 Beitrag von Vossi » 2015-04-04 10:07:29

Moin,
sehe es wie sico.
Du darfst eh nicht schneller als 80.
Ich denke du müsstest die Karre eher wieder drosseln als eine neue Höchstgeschwindigkeit eintragen, es sei denn du bleibst unter 90 km/h wie bei Pirx.
Zumindest äußerte sich mein TÜVer so . Wir haben uns darauf geeinigt es so zu lassen und ich selber dafür verantwortlich bin mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.

Gruß
vossi

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Grambek
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Re: Eintragung höhere Vmax

#8 Beitrag von Grambek » 2015-04-04 17:09:02

Hallo zusammen,

es scheint mir nicht so einfach, das Richtige zu machen.
Zum Thema Forderung nach besseren Bremsen, das sollte man ja mit dem Verweis auf die Ablastung von 8,8 auf 7,5t (oder auch noch etwas darunter) vermeiden können. Hat dazu jemand Erfahrungen?
Bezüglich max. 80 km/h, mit dem Wohnmobil darf man auf Autobahnen ja 100 fahren, das sollte dann ja passen.

Danke und viele Grüße
Horst

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Re: Eintragung höhere Vmax

#9 Beitrag von danimilkasahne » 2015-04-04 17:28:57

Hallo Horst, u.U. wird dich §3 der STVO da enttäuschen

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

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Grambek
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Re: Eintragung höhere Vmax

#10 Beitrag von Grambek » 2015-04-04 18:09:53

Hallo zusammen,

weiß jemand, was aktuell wirklich gilt?

http://www.caravaning-info.de/reise-ser ... o-100.html

Tempo 100 wäre mir nicht wirklich wichtig, der Getriebetausch war nur wegen Drehzahlabsenkung.

Viele Grüße
Horst

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Re: Eintragung höhere Vmax

#11 Beitrag von Pirx » 2015-04-04 19:37:27

Grambek hat geschrieben:Hallo zusammen,

weiß jemand, was aktuell wirklich gilt?

http://www.caravaning-info.de/reise-ser ... o-100.html

Tempo 100 wäre mir nicht wirklich wichtig, der Getriebetausch war nur wegen Drehzahlabsenkung.

Viele Grüße
Horst
Hallo Horst,

was dort steht, gilt immer noch. Also Wohnmobile unter 7,5 t zGG dürfen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Den passenden Gesetzestext dazu habe ich hier schon ein paar mal geschrieben, den suche ich jetzt nicht schon wieder raus.

Pirx
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Ein Unimog-Fahrer.

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Re: Eintragung höhere Vmax

#12 Beitrag von danimilkasahne » 2015-04-04 20:21:05


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lunschi
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Re: Eintragung höhere Vmax

#13 Beitrag von lunschi » 2015-04-05 15:36:42

...ich sehe das ähnlich wie Chris: was, wenn der Prüfer jetzt kommt und eine Freigabebescheinigung vom Hersteller verlangt? Das wäre noch nicht mal unwahrscheinlich. Und da fängts an wirklich problematisch zu werden. Ich weiß ja nicht wie Iveco so ist mit Freigaben; beim Daimler gibts sowas fast generell nicht mehr. Auf jeden Fall würde ich das klären bevor ich zum TÜV gehe. Ob der Besitzer jetzt gedenkt, überhaupt schneller als vorher möglich zu fahren oder nicht spielt hier keine Rolle; entscheidend ist das die "bauartbedingte" Höchstgeschwindigkeit geändert wurde. Ich würde da eher mal in eine Dose schwarzen Sprühlack investieren :ninja:

Die Tatsache das Wohnmobile unter 7,5t 100 fahren dürfen ändert an der grundsätzlichen Problematik nichts.

Gruss
Kai
Kaputt ist wenn man aufhört zu reparieren.

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