Und wie beweise ich das, ich bekomme doch maximal einen Zettel "Sie haben xxx Liter von Treibstoff YYY versteuert. Danke"DU bist in diesem Falle NACHWEISPFLICHTIG , das das Pöl Ordnungsgemäß versteuert wurde. Kannst DU dieses nicht hast du den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt und DU darfst dann alle auf dem Tacho stehenden Kilometer/100 X Verbrauch Nachversteuern. Das nennt sich umgekehrte Beweispflicht .
Das heißt, sobald ich PÖL fahre, muss ich alle Tankquittungen aufbewahren, auf Nachfrage meinen Kilometerstand nachweisen und auch den realen Verbrauch? Ansonsten kommt einer daher, schätzt was anderes und ich darf zahlen?
Was ist dann mit Mischsprit, der ist schon versteuert? Den darf ich dann vermutlich gar nicht fahren, weil ich ja keine Quittung über die Menge habe und das kein steuerrechtlich zugelassener Kraftstoff ist.
Dann gäbe es also mehrere Wege, damit umzugehen:
- zum einen kann ich über den Verbrauch betrügen, der ist schwer nachzuweisen, besonders bei Geländefahrten im Ausland
- zweitens kann ich den Kilometerstand tunen, dann weiß keiner, was ich gefahren bin
- ich kann mich auf Mischsprit berufen, für den keine Belege existieren
Grüße,
Stefan
PS:
Ich habe einfach den falschen Job. Für eine 500-Liter Probe hätte ich so viele Tränen der Dankbarkeit in den Augen, ich könnte gar nichts mehr sehen..unentgeltliche Proben