offizielle Höchstgeschwindigkeit erhöhen

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Wu-Wei
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offizielle Höchstgeschwindigkeit erhöhen

#1 Beitrag von Wu-Wei » 2009-07-14 17:55:56

Hat jemand Erfahrung wie schwierig sich der TÜV oder ähnliche machen wenn man bei einem Mercur die Höchstgeschwindigkeit erhöhen will. Sind hier mehr als 80 km/h möglich. Jetzt sind nur 74 km/h eingetragen.
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Christian H
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#2 Beitrag von Christian H » 2009-07-14 18:29:21

Hi

Da brauchst du Unterlagen, die besagen, daß es bei dem Modell auch Fahrzeuge mit der gewünschten Höchstgeschwindigkeit gab.

Sinvollerweise sollten diese Vergleichsfahrzeuge aber mit den selben Rädern und Bremsen ausgerüstet sein.

Mit einem einfachem Bremstest werden sich die wenigsten Prüfer zufrieden geben.

Christian
Wenn ich wollte .....

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easy
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#3 Beitrag von easy » 2009-07-14 18:39:13

Moin,
bei mr hat der Tüv problemlos 92 km/h aufgrund geänderter Achsübersetzung eingetragen. Argument war unter anderem, dass die Bremsen eben nicht nur in den Kat Schutz Mercuren eingebaut waren.
Gruß
Christof

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dl2ecc
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#4 Beitrag von dl2ecc » 2009-07-15 8:49:21

Hallo zusammen,

bei meinem Merkur (A3500/6) sind orginal 89 km/h mit 8.25R20 Rädern eingetragen.
Ich denke, daß der TÜV eine Kopie eines Kfz-Scheins zur
Umtragung akzeptiert.

Ich habe bei mir 8.25R20 und 12.00R20 eingetragen bekommen,
ohne daß die Endgeschwindigkeit korrigiert wurde.
Die 12.00R20 sind ca. 16% schneller als die Orginalbereifung.

Gruß
Wolfgang

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Ulli
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#5 Beitrag von Ulli » 2009-07-15 9:38:45

Moins,

helft mir mal auf die Sprünge :blush:

Aus welchem Grund soll die eingetragene Höchstgeschwindigkeit heraufgesetzt werden?

Straßenverkehrsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob im Schein 74 oder 85 oder 120 ... km/h steht. Die verkehrsrechtliche Barriere von 60km/h für die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrschraßen ist ja überschritten.
Die Vmax lt. Schein stellt ja keine zulässige Höchstgeschwindigkeit dar, sondern gibt nur die von einem Fahrzeug dieses Typs unter normalen Bedingungen erreichbare Höchst- und Dauergeschwindigkeit wieder.

Gruß Ulli

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Garfield
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#6 Beitrag von Garfield » 2009-07-15 9:44:15

Ulli hat geschrieben:Moins,

helft mir mal auf die Sprünge :blush:

Aus welchem Grund soll die eingetragene Höchstgeschwindigkeit heraufgesetzt werden?

Straßenverkehrsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob im Schein 74 oder 85 oder 120 ... km/h steht. Die verkehrsrechtliche Barriere von 60km/h für die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrschraßen ist ja überschritten.
Die Vmax lt. Schein stellt ja keine zulässige Höchstgeschwindigkeit dar, sondern gibt nur die von einem Fahrzeug dieses Typs unter normalen Bedingungen erreichbare Höchst- und Dauergeschwindigkeit wieder.

Gruß Ulli


War da nicht was mit den Schweizer Eidgenossen? So weit ich mich erinnere haben die festgelegt das 80 kmH in den Papieren stehen muß um auf der Schweizer Autobahn fahren zu dürfen . Stand irgend wo im Forum im Zusammenhang mit Hanomag Fahrt gen Afrika.

Gruß Garfield

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roman-911
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#7 Beitrag von roman-911 » 2009-07-15 10:13:43

Garfield hat geschrieben:Stand irgend wo im Forum im Zusammenhang mit Hanomag Fahrt gen Afrika.
yep, Oli ist bei den eidgenossen geschröpft worden weil er keine mind. 80 km/h -eintragung im schein hatte...
in der schweiz gilt 80 km/h mindestgeschwindigkeit auf der bahn.

so macht die v-max eintragung schon sinn.

klick


grüsse roman
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Pirx
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#8 Beitrag von Pirx » 2009-07-15 12:23:40

Hallo Ulli,

die Eintragung einer geänderten, höheren Höchstgeschwindigkeit kann sinnvoll sein:

- wenn man schweizer Autobahnen (Mindestgeschwindigkeit 80 km/h) befahren will

- wenn man die in Deutschland per Großversuch erlaubten 100 km/h auf Autobahnen für Wohnmobile unter 7,5 t zGG nutzen will (ich vermute, daß bei einer Kontrolle eines mit 100 km/h gesichteten Womo, in dessen Fahrzeugpapieren 72 km/h als Höchstgeschwindigkeit angegeben ist mit Schwierigkeiten zu rechnen ist)

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
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DäddyHärry
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#9 Beitrag von DäddyHärry » 2009-07-15 12:29:38

Pirx, die 100 km/h gelten nicht nur für AB!
Siehe hier:
Die Bezirksregierung Düsseldorf gibt aktuell bekannt:


Nach der 12. Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften nach der Straßenverkehrsordnung vom 18. März 2005 beträgt ab sofort die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h. Diese Regelung gilt bis Ende 2009.
Gruß Härry
If you want to leave footprints in the sand of times, wear Work shoes.
(Tom Zupancic)

crutchy the clown

#10 Beitrag von crutchy the clown » 2009-07-15 13:25:59

Für die Eintragung einer höheren Geschwindigkeit prüft der TÜV:

- die Bremsen. (Bei Ablastung kein Problem)
- die Reifen (!)

Bei Änderungen in den Fahrzeugpapieren sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften maßgebend, d.h. die Belastungsgrenzen für heutige Reifen!

Bei meinem Merkur hat das bedeutet, daß die Reifen nur für eine Höchstgeschwindigkeit von 95 km/h im abgelasteten Zustand zugelassen sind. Die Achsübersetzung ermöglicht jedoch theoretisch 120 km/h. Das Problem wurde so gelöst:

Die Höchstgeschwindigkeit wird ermittelt für Beladung mit halber Zuladung auf ebener Strecke, und da fährt meine Kiste eben nur noch 95 km/h.

Jetzt wurde mir auch klar, wieso mein 413er-Motor auf 135 PS gedrosselt wurde:
1) die Reifen waren damals auf 80 km/h bei 12 Tonnen begrenzt
2) das Getriebe AK5-35 ist für diesen Motor eigentlich zu schwach

Es ist also möglich, daß man aufgrund heutiger Vorschriften mit den alten Reifen trotz Ablastung gar nicht schneller fahren darf, bzw. nicht wesentlich schneller.

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easy
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#11 Beitrag von easy » 2009-07-17 12:24:21

helft mir mal auf die Sprünge

Aus welchem Grund soll die eingetragene Höchstgeschwindigkeit heraufgesetzt werden?
Ich wollte in erster Linie die geänderte Achsübersetzung in den Papieren dokumentiert sehen um auf der sichereren Seite zu sein. :dry:

Gruss
Christof

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