Moin,
über 7.5to Zulassungsvorraussetzung... Kenne nur sehr alte LKW über 7.5to ohne Staudruck oder ähnliches.
Grüße
Constantin
Moderator: Moderatoren
Moin,
Über 9 t zGG. Siehe StVZO §41, Absatz 15.
Ein Aufkleber wäre günstiger gewesen.Tobi1990 hat geschrieben: ↑2023-07-11 8:52:26Moin,
ich finde 170 PS bei 9t vollkommen in Ordnung war eine gängige Motorisierung zu dem Baujahr (170d, 90-16, 75-16, 11.168, etc.) . Natürlich ist ein neuer LKW mit 250+ PS zügiger im Anzug und pflügt etwas besser durch den Tiefsand. Der 917 wird aber auch nie das Offraod-Monster das durch hüfthohen Schlamm pflügt.
Die lange Übersetzung ist ja ganz schön, aber wie ist das bei einer Umbereifung? Ich habe bei meinem 11.168 mit 13r22,5 eine errechnete Höchstgeschwindigkeit von 111,3 km/h und mein TÜVler bestand auf reifen die mind. einen SI von L (120 km/h) haben.
Wenn man den 917 jetzt umbereifen würde könnte es mit den Speed Index schwierig werden.
Was meinst du für einen Aufkleber? Mein Tüvler hat drauf bestanden. Habe die Reifen diesmal ziemlich günstig bekommen (Lagen bei meiner Reifenbude seit kurzem rum und der Kunde ist abgesprungen) daher war das nicht so schlimm, aber für die nächsten Reifen wäre es sich er Interessant. Welcher Aufkleber muss wo überall hin?CharlieOnTour hat geschrieben: ↑2023-07-11 9:18:52Ein Aufkleber wäre günstiger gewesen.Tobi1990 hat geschrieben: ↑2023-07-11 8:52:26Moin,
ich finde 170 PS bei 9t vollkommen in Ordnung war eine gängige Motorisierung zu dem Baujahr (170d, 90-16, 75-16, 11.168, etc.) . Natürlich ist ein neuer LKW mit 250+ PS zügiger im Anzug und pflügt etwas besser durch den Tiefsand. Der 917 wird aber auch nie das Offraod-Monster das durch hüfthohen Schlamm pflügt.
Die lange Übersetzung ist ja ganz schön, aber wie ist das bei einer Umbereifung? Ich habe bei meinem 11.168 mit 13r22,5 eine errechnete Höchstgeschwindigkeit von 111,3 km/h und mein TÜVler bestand auf reifen die mind. einen SI von L (120 km/h) haben.
Wenn man den 917 jetzt umbereifen würde könnte es mit den Speed Index schwierig werden.
Zumindest bei MS.
Gruß
Chris
Da solltest Du Deinen Prüfer mal über den Zusammenhang Radlast/zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens informieren ...
Hallo Burkhard,
Danke, kannte ich noch nicht!burkhard hat geschrieben: ↑2023-07-12 9:13:23Es ist ein 1720 A mit OM 366 LA Motor und 4,2 Meter Radstand und alle Komponenten aus dem MB Baukasten, wie sie auch im LN2 verbaut wurden. Da ein 917 leichter ist dürfte er im Schlamm sogar Vorteile haben.
https://de.scribd.com/document/390314399/Mercedes-Benz
https://docplayer.com.br/12058653-Camin ... izado.html
Hallo Burkhard,
Dein "...na und?" ist fehl am Platz. "Das alles" hat entscheidenden Einfluss auf die Geländegängigkeit eines LKWs
Moin Burkhard,burkhard hat geschrieben: ↑2023-07-13 15:48:56... na und? Hat doch alles erst mal ziemlich wenig Einfluss auf die Geländegängigkeit eines LKW's. Und wenn, dann hat ein 917 mit seinem geringeren Gewicht und dem kürzeren Radstand die besseren Voraussetzungen im Gelände.
Mit 8-Loch Achsen, schmalerer Zwillingbereifung, weniger PS schein und ordentlich Ladung auf der Pritsche scheint es im Gelände noch besser zu gehen.
Oha! Ist das nicht die berühmt-berüchtigte "Sandformel"?
Hallo Wilmaaa,