Liebe Leute, ich habe mich mal auf den Seiten der franösischen Regierung klug gemacht und den Gesetzesentwurf studiert
Es handelt sich auf jeden Fall um die Umsetzung in nationales Recht einer Vorgabe der EU, d. h. es wird bei uns auch kommen. Scheinbar sind die Franzosen ein wenig flotter. Allerdings basiert die Vorschrift zum 01.01.2021 auf einem Dekret, das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Soll im Januar erfolgen... Das bedeutet aber auch, dass die derzeit käuflichen Schilder auf einem Entwurf beruhen und evtl. noch geändert werden könnten. Vielleicht eingt man sich ja unter den 27 verbliebenen Staaten der EU auf ein einheitliches Schild.

Im Gesetzestext steht weiterhin, dass die offiziellen Kennzeichnungen der übrigen EU-Staaten ebenfalls anerkannt werden. Darüber hinaus gilt auch für nicht konforme Warnhinweise, die vor dem 31.03.2021 angebracht werden, eine Frist von 12 Monaten, in denen diese anerkannt werden (Ihr könnt also vorläufig auch die deutschen nehmen)-

Wie die Warnhinweise angebracht werden ist egal, man darf sie sogar aufmalen, so man kann, allerdings in den vorgegebenen Abständen.

An Fahrzeugen, deren Bauart ein den Vorschriften ensprechendes anbringen nicht möglich ist, müssen diese dennoch gut sichtbar angebracht werden.
Für alle, die des Französischen mächtig sind, hier der Link
https://www.securite-routiere.gouv.fr/s ... orts-1.pdf
Ich hoffe, damit etwas mehr Klarheit verschafft zu haben, bleibt gesund
