Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

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Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#1 Beitrag von Konstrukteur » 2020-05-03 21:28:34

Hallo Gemeinschaft,

heute habe ich mal eine Frage an Euch, mit der Bitte um Hilfe.
Unabhängig von den am 06.05.2020 wahrscheinlich weiter zu erwartenden Lockerungen geht es um folgendes.

Wir wollen Mitte Mai gerne meine Tochter und meinen Enkel mal wieder besuchen. :)
Leider muss ich dazu zuerst durch drei Bundesländer.
Durch Rheinland-Pfalz, durch Nordrhein-Westfalen und durch Niedersachsen. :(

Es ist also eine Fahrt nur innerhalb Deutschlands. (Dauer etwa eine Woche)
Auch haben wir nicht vor, die Strecke von knapp 600km an einem Tag abzuspulen, sondern es gibt zumindest eine Übernachtung unterwegs.
Auf Campingplatz oder sanitäre Einrichtungen sind wir unterwegs nicht angewiesen, für die Reisedauer haben wir alles an Bord.

Der Urlaub war schon vor Corona geplant, auf Grund der Entfernung sieht man sich leider auch nicht jede Woche. :(

Jetzt meine Frage an Euch.
Es ist eigentlich nur indirekt eine Urlaubsreise, sondern eher ein Familientreffen.

Wer kann mir jetzt genaue Angaben für die einzelnen Bundesländer, die wir durchfahren müssen, machen?
Gibt es irgendwo Hinweise, die das ausschließen würden?
Natürlich könnte ich mir für jedes Bundesland die Verordnungen raussuchen, aber schon hier fürs Saarland sind die sehr unübersichtlich
und die ändern sich alle paar Tage.
Wer in dem entsprechenden Bundesland wohnt, kennt die gültigen Verordnungen daher meistens besser.

Hilfreich wären daher am besten Links zu den Verordnungen mit Verweis auf den zutreffenden Paragraphen.

Würde uns schon sehr helfen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Lasterlos
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Re: Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#2 Beitrag von Lasterlos » 2020-05-03 22:01:19

Moin,
BMI hat geschrieben:Darf ich innerhalb von Deutschland verreisen?
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Quelle

Markus

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Re: Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#3 Beitrag von filz » 2020-05-03 22:10:07

Heute stand ein WoMo mit D Kennzeichen bei uns (in derSchweiz) Nähe Fussballstadion. Fragte die Frau ob die Grenze D-CH wieder offen sei? "Sie sei Ärztin und arbeite aushilsweise wieder mind. 3 Monate im Spital, darum durfte sie mit "Passierschein" einreisen.
Letzte Woche habe sie ihre Mutter von Süddeutschland (mit WoMo), bis Nahe der dänischen Grenze gebracht. Auf dem ganzen Weg wurden sie nie angehalten oder bei den Pausen kontrolliert. So die Info...

Gruss

Sepp

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Wesermann
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Re: Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#4 Beitrag von Wesermann » 2020-05-03 22:22:15

Moin
ich kan deinen Wunsch ,die Familie zu besuchen verstehen,aber warum machst Du das nicht dann wenn es wieder erlaubt ist ?
So viel ich weiß haben wir in D immer noch ein Verbot rum zureisen. Ich schätze mal das wir in absehbarer Zeit das wieder dürfen,vielleicht noch 2-3Wochen ,dann wird es hoffendlich kein Problem mehr darstellen.Ich würde auch mal gerne ans Meer fahren und was anderes sehen,aber leider ist es noch nicht erlaubt.
Gruß Armin

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Re: Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#5 Beitrag von Konstrukteur » 2020-05-04 6:57:00

Lasterlos hat geschrieben:
2020-05-03 22:01:19
Moin,
BMI hat geschrieben:Darf ich innerhalb von Deutschland verreisen?
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Quelle

Markus
Hallo Markus,

das ist aber kein Verbot, nur eine Aufforderung. ;)

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#6 Beitrag von Konstrukteur » 2020-05-04 7:02:15

Wesermann hat geschrieben:
2020-05-03 22:22:15
Moin
ich kan deinen Wunsch ,die Familie zu besuchen verstehen,aber warum machst Du das nicht dann wenn es wieder erlaubt ist ?
So viel ich weiß haben wir in D immer noch ein Verbot rum zureisen. Ich schätze mal das wir in absehbarer Zeit das wieder dürfen,vielleicht noch 2-3Wochen ,dann wird es hoffendlich kein Problem mehr darstellen.Ich würde auch mal gerne ans Meer fahren und was anderes sehen,aber leider ist es noch nicht erlaubt.
Gruß Armin
Hallo Armin,
ich kann meinen Urlaub nicht verschieben wie ich will. :(
Aber es soll eh erst Mitte Mai sein.
Im Saarland gibt es ab heute schon großzügige Lockerungen, nur die Gastronomie ist noch vollkommen eingeschränkt.

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

Koala
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Re: Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#7 Beitrag von Koala » 2020-05-04 8:28:57

Guten Morgen

Hier noch ein Link vom Deutschen Tourismusverband mit Infos und Links zu einzelnen Bundesländern.

https://www.deutschertourismusverband.d ... ahmen.html

Gruss
Hansi

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Re: Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#8 Beitrag von Wanderduene » 2020-05-04 8:48:10

Ich lese jetzt nicht einen Punkt, rein rechtlich betrachtet, der mich, oder halt die vielen Anderen auch, als Freisteher mit autarkem Womo betreffen würde.

Stopp, mein Fehler! Touristisches Reisen nach Sachsen-Anhalt ist untersagt. Quelle https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/ ... _final.pdf
Zuletzt geändert von Wanderduene am 2020-05-04 9:18:07, insgesamt 1-mal geändert.

KlausU
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Re: Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#9 Beitrag von KlausU » 2020-05-04 9:15:18

Schaut mal in den Parallelthread, da sind einige Quellen zum Thema zu finden:

viewtopic.php?f=18&t=91677

Ansonsten gilt immer noch das jede Kommune zusätzliche Regelungen und Verbote erlassen kann.
Viele Grüße
Klaus

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Tomduly
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Re: Reisen während Corona für Besuch Verwandschaft 1.Grades

#10 Beitrag von Tomduly » 2020-05-04 9:46:48

Moin!

Grundsätzlich sollte man den gesunden Menschenverstand walten lassen. Als Außenstehender hätte ich bei der Konstellation "Wollen mal wieder...unseren Enkel besuchen, 1wöchige Reise, mehrere Übernachtungen im Wohnmobil" zunächst mal Bauchschmerzen, weil sie eine Menge "Infektionsmöglichkeiten" enthält und evtl. auch Risikopersonen beteiligt sind. Auch weiss niemand, wie schlau sich die zu besuchenden Personen (Kinder) verhalten, um Euch nicht einem Risiko auszusetzen.

Nur zum Vergleich: wir haben im Dorf hier einige Covid-19-Fälle und es trifft auch die, die objektiv betrachtet, alles richtig gemacht haben. Eine alleinlebende Seniorin wurde von ihren Angehörigen sehr vorsichtig versorgt, Einkäufe wurden vor der Haustür abgestellt, es gab nur Sichtkontakt aus einigen Metern Entfernung usw. Nur eine der Töchter kam einmal alle 14 Tage zum putzen, mit Mundschutz und die Oma schön auf Abstand. Und trotzdem ist es passiert: die Tochter hat die Mutter angesteckt und die ist prompt sehr schwer erkrankt. Von daher ist jeder vermeidbare Kontakt auch eine vermiedene (Eigen-)Gefährdung.

Rein formal, was das Reisevorhaben betrifft, sollte es doch nicht so schwer sein, die rechtlichen bedingungen für die drei Bundesländer per Google herauszufinden, anstatt die Schwarmintelligenz des Forums für sowas anzuzapfen. Wer in einem Bundesland wohnt, weiss deswegen nicht automatisch, ob er hier auch auf Reisen nächtigen darf, macht er ja in seinem eigenen Land nicht unbedingt auf der Durchreise.
Google ich "reise durch niedersachsen corona", dann ist die erste Fundstelle "Hinweise für Reisende" des Landes Niedersachsen, denen man entnehmen kann: "Danach ist es nachstehenden Betreibern von Beherbergungsstätten weiterhin untersagt, Personen zu touristischen Zwecke zu beherbergen. Das gilt für: Hotels und Pensionen, Hostels und Jugendherbergen, die private sowie gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen, Ferienzimmern bzw. von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (z.B. auch AirBnB), Campingplätze und Wohnmobilstellplätzen"

Damit bleiben am ehesten noch Autobahnparkplätze/Raststätten als legale Übernachtungsmöglichkeiten "zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Aber schon das Übernachten auf einem Wanderparkplatz oder sonstwo im Grünen, dürfte innerhalb kürzester Zeit Blockwarte und Denunzianten auf den Plan rufen, die einen anschwärzen oder gleich die Polizei rufen. Und wenn man Pech hat, dann hat man tatsächlich gegen eine lokale Verfügung einer Gemeinde verstoßen, die nämlich als Ortspolizeibehörde das Recht hat, die Nutzung von Parkplätzen etc. im Rahmen der Pandemiebekämpfung einzuschränken. Ist z.B. bei uns der Fall.

Grüsse
Tom

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