Marokko Aufenthalt Verlängerung wo möglich?

Reisen, Camping, Fernweh, Navigation, ...

Moderator: Moderatoren

Nachricht
Autor
Dsg
Kampfschrauber
Beiträge: 528
Registriert: 2017-12-10 14:09:24

Re: Marokko Aufenthalt Verlängerung wo möglich?

#31 Beitrag von Dsg » 2020-02-12 20:59:27

Re: Marokko Aufenthalt Verlängerung wo möglich?
Diesen Beitrag melden Zitat
#22 Beitrag von tomzwilling » 2020-01-02 10:20:13

Die Verlängerung ist vom Patron des Campingplatzes Aourir vergangenen Montag in Agadir beantragt worden und soll nach sieben Tagen ausgestellt werden. Benötigt wird eine Residenzbestätigung für drei Monate, vier Kopien der relevanten Reisepass Seiten, vier Kopien der Kreditkarte sowie acht Passbilder. Eine alternative Möglichkeit soll laut marokkanischer Seite nicht bestehen. Zudem wird die Verlängerung nur für Personen ausgestellt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit dem Wohnmobil reisen.
Ein gesundes neues Jahr und Grüße aus Aourir
Tom
Ich habe das nochmal genau recherchiert. Dass die Verlängerung „nur für Personen ausgestellt (wird), die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit dem Wohnmobil reisen“ ist völlig aus der Luft gegriffen.

Dsg

Oschi
Kampfschrauber
Beiträge: 568
Registriert: 2012-09-05 15:22:57

Re: Marokko Aufenthalt Verlängerung wo möglich?

#32 Beitrag von Oschi » 2020-02-12 21:14:04

laforcetranquille hat geschrieben:
2020-01-09 10:02:22
... Deswegen auch das immer massiver durchgesetzte Freistehverbot...
Wo hast Du das denn her?

Dsg
Kampfschrauber
Beiträge: 528
Registriert: 2017-12-10 14:09:24

Re: Marokko Aufenthalt Verlängerung wo möglich?

#33 Beitrag von Dsg » 2020-02-12 22:49:12

Eine Verlängerung über 90 Tage hinaus ist grundsätzlich nur im Ausnahmefall möglich, wenn überhaupt. Dieser Ausnahmefall muß vor Ort begründet werden. Dass der Antragsteller 60 Jahre alt und Reisemobilfahrer sein muss, ist offiziell weder Bedingung noch Freifahrtschein.

https://www.consulat.ma/de/visaarten

https://www.liportal.de/marokko/alltag/

https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss ... eit/224080

Ein begründeter Ausnahmefall wäre sicherlich eine ärztliche Behandlung (Reisefähigkeit). Im o.g. Fall hat der Campingplatzbetreiber, der die Angelegenheit geregelt hat, ja die entsprechenden Argumente gefunden...

Dsg

Antworten