Hallo GregorixGregorix hat geschrieben: ↑2019-05-23 7:07:16Klar ist die Regelung schwachsinnig,
Andererseits gelten die nur für Fahrzeuge der Klasse N, die als Lkw zugelassen sind und keine Oldtimer nach Kfg sind.(dafür ist keine eigene Zulassung nötig. Das Fahrzeug muss nur älter als 50 Jahre, oder älter als 30 Jahre sein, und der Fahrzeugtyp in der Liste der historisch erhaltenswuürdiger Fahrzeuge eingetragen sein.)
Wie darf ich das denn verstehen?
Hört sich ja nach "Ausnahme für Historische Fahrzeuge" an.
Gibt es dazu etwas belastbarere "Gesetzetexte" bzw wie kommt unser Maggi (über 30 Jahre alt) in diese Liste hinein??
Greets
natte