Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

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franz_appa
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Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#1 Beitrag von franz_appa » 2019-02-25 16:07:42

Hi

Hm wollen über Ostern durch die Schweiz fahren, genauer den Ostersamstag. :angel:

Ist das dann ein Feiertag in der Schweiz (LKW Fahrverbot - unser ist als LKW zugelassen... entbindet das H Kennzeichen von dem Fahrverbot? - glaube nein...)

Der Samstag müsste doch eigentlich ein ganz normaler Samstag sein - oder?
An Ostern ist Freitags ein Feiertag und Sonntag ein Feiertag - oder irre ich mich??

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Flammkuchenklaus
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#2 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2019-02-25 16:23:25


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franz_appa
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#3 Beitrag von franz_appa » 2019-02-25 22:25:20

Hi
Daaanke für den link - demnach ist der Ostersamstag kein Feiertag :D

Und was ist Auffahrt?

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schwarzmilan
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#4 Beitrag von schwarzmilan » 2019-02-25 22:33:20

Christi Himmelfahrt - andere sagen Vatertag
Gruß Klaus
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Mit den Augen zu sehn, was vor den Augen dir lieget.
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#5 Beitrag von JoSuPa » 2019-02-25 22:38:58

...und betreffend H kennzeichen: diese sind leider (noch) gleichgestellt wie andere LKW , zumindest was die sonn/feiertage betrifft. Aber hier wird sich noch was zu gunsten des H aendern :D
Gruss John

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franz_appa
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#6 Beitrag von franz_appa » 2019-02-25 22:44:31

Ah so thanxs :D

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#7 Beitrag von meggmann » 2019-02-26 19:58:24

Zumindest ist man von der Schwerlastabgabe befreit (Zettel an der Grenze besorgen) - dann Mautfrei durch die Schweiz (in der ich aus Unwissenheit auch Sonntags rumgefahren bin - auch über die Grenze).

Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#8 Beitrag von franz_appa » 2019-02-26 20:06:31

JoSuPa hat geschrieben:
2019-02-25 22:38:58
...und betreffend H kennzeichen: diese sind leider (noch) gleichgestellt wie andere LKW , zumindest was die sonn/feiertage betrifft. Aber hier wird sich noch was zu gunsten des H aendern :D
Gruss John
Na gut, aber vermutlich nicht bis April :D

Haben gerade das ticket gebucht, werden dann Samstag durch die Schweiz huschen - und Ostermontag auf Sardinien Ostereier suchen :D

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#9 Beitrag von rotertrecker » 2019-02-26 20:56:40

Durch die Schweiz "huschen"...
Mit´m 130er...
Ok...

:joke: :joke: :totlach:

Schöne Urlaub!!
Und schön bunte Eier! (Das Bild, das ich dazu im Kopf habe ist leider nicht jugendfrei. Und nicht frei von Schmerzen...)

Gruß Sven
Alles wird gut!! (Irgendwann irgendwo)

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#10 Beitrag von JoSuPa » 2019-02-26 23:04:19

Nein bis April wird sich noch nichts veraendert haben ( zumindest nicht April 2019)
Aber antraege sind gestellt um mit den H fahrzeugen Sonntags fahren zu dürfen da logischerweise oldtimer treffen vorwiegend SA-SO stattfinden und diese nach aktueller regelung erst MO morgen 0500 heimfahren dürfen, ist ja auch nicht die beste variante :ohmy:
Gruss John

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#11 Beitrag von DanielD » 2019-02-27 19:54:55

Hallo,
war es in der Schweiz nicht so, dass wer wie ein Wohnmobil ausschaut auch als solches behandelt wird ?

- Also auch kein Nacht und - Sonntagsfahrverbot....

Mein letzter Stand von der Eidgenösischen Zollverwaltung wegen PSVA oder LSVA war, dass, bedingt durch die Erscheinungsweise meines LKW, ich als "schwerer Motorwohnwagen" behandelt werde.
(d.h. nicht ich, sondern mein Auto :lol: )
Explizit wurde auch auf den Entfall der Sonntagsfahrverbote hingewiesen.
Grundlage der Anfrage war der FZ-Schein und ein paar Bilder des Aufbaus.

Gruß Daniel

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#12 Beitrag von Ulf H » 2019-02-27 22:43:44

... bei mir war immer die Eintragung in den Papieren entscheidend ... und es würde mich sehr wundern, wenn in der Schweiz etwas nach Aussehen entschieden würde, wenn es eine klare papiererne Grundlage, hier eben die Zulassungsart gibt ...und das wird sich wohl in den zwei Jahren, seit denen ich nicht mehr viel mit der Schweiz zu tun habe, so grundlegend geändert haben ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#13 Beitrag von meggmann » 2019-02-27 22:49:45

Ich hab mal ein wenig gelesen - da wird wohl wirklich auf gewerblichen Gütertransport abgestellt.
Aber ganz ehrlich mich darauf verlassen oder berufen würde ich nicht....

Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#14 Beitrag von JoSuPa » 2019-02-27 23:49:29

Also bei uns in der CH gibt es die variante wie Ihr sie in D habt "LKW mit ladung" gar nicht. Ein LKW gilt immer als LKW solange er über eine ladefläche für gütertransport verfügt . Ist diese ladefläche vergeben an einen wohncontainer wird der LKW
als" schwerer wohnmotorwagen " betrachtet und darf tatsaechlich auch sonn/ feiertage sowie nachts fahren . Mit sicherheit wird euch kein Polizist anhalten , weder nachts noch am sonntag wenn er euer fahrzeug als wohnmotorwagen erkennt.
Deshalb schreibe ich ja auch immer Ihr müsst nicht und solltet auch nicht in Erstfeld die autobahn verlassen sonst landet Ihr direkt im kontrollzentrum für LKW wo Ihr nur konfusion anrichten werdet. Einfach auf der autobahn weiter fahren richtung Gotthard, der Beamte im "kontrollturm" an der autobahnauffahrt wird euch fahren lassen wenn er euer LKW als "camper" erkennt, wenn nicht "hetzt" er ein streifenwagen um euch abzufangen bevor Ihr ins tunnel kommt. Ob schlussendlich in eurem fahrzeubrief Wohnmobil steht oder was auch immer, ob der Wohncontainer mit ketten oder spannset provisorisch oder eben mit zwischenrahmen fest verbaut ist macht bei uns kein unterschied: der LKW ist nicht mehr für gütertransporte geeignet sondern zum wohnmobil umgebaut worden. Somit gelten die verkehrsregeln für schwere wohnmotorwagen. Ob dieses fahrzeug dann noch ein H eintrag hat oder nicht aendert auch nichts diesbezüglich .
Aber offen bleibt prinzipiell schon die frage ob ein verkehrspolizist eher auf euer fahrzeugschein wertet oder auf sein optischer eindruck. Steht zum beispiel in eurem brief "lastwagen mit ladung" obschon die ladung ein wohncontainer ist welcher nicht nur gewerblich transportiert wird sondern auch offensichtlich so benutzt wird , könnte ich mir vorstellen das der beamte ein problem haben wird da es bei uns diese fahrzeugdarstellung gar nicht gibt. Ich vermute er wird euer fahrzeug dann so einstufen wie er es augenblicklich vor sich hat: ein schwerer wohnmotorwagen.Ist der wohncontainer jedoch leer, also ohne geschirr , kleider, esswaren usw. wird er wahrscheinlich eher als transportgut betrachtet und somit tatsaechlich ein" LKW mit ladung ". Aber es gibt in der CH keine fahrzeugkategorie welche" LKW mit ladung" heisst. Ein beladener LKW heisst bei uns LKW, und ein unbeladener LKW heisst bei uns,.... ebenfals LKW
Gruss John

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#15 Beitrag von MassivesAlteisen » 2019-02-28 18:37:12

JoSuPa hat geschrieben:
2019-02-27 23:49:29
... Ein beladener LKW heisst bei uns LKW, und ein unbeladener LKW heisst bei uns,.... ebenfals LKW
Gruss John
:D
sehr schön geschrieben... vielen Dank
:rock:
Gruss
Marco
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#16 Beitrag von Ulf H » 2019-02-28 18:46:54

... nach der Logik ist ein mit einem Wohncontainer beladener LKW ebenfalls ein LKW ...

Gruss Ulf
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#17 Beitrag von JoSuPa » 2019-02-28 22:57:03

...Wenn der wohncontainer welcher sich auf dem LKW befindet nur von A nach B transportiert wird, ja, dann entspricht dieses fahrzeug einem beladenen LKW. Ist der wohncontainer aber auf dem LKW um darin wohnen zu können, entspricht dieses fahrzeug nun einem "schweren wohnmotorwagen" und wird mit jedem anderen wohnmobil (tupperware) über 3.5T gleichgestellt. Im ersten beispiel würde dann in unserem CH-fahrzeugbrief unter fahrzeugtyp die kategorie LKW eingetragen. Im anderen beispiel "schwerer wohnmotorwagen". Das gleiche gilt ja auch z.b. für einen Reisecar. Wenn ich die 50 sitze ausbaue und durch better ,küche,dusche,aufenthaltsraum usw tausche so kann ich das fahrzeug auch nicht mehr als reisebus einsetzen im sinne eines geselschaftswagen, es wird nun als schweres wohnmotorwagen eingestuft . Scheint mir eigentlich auch logisch so.
Gruss John

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#18 Beitrag von Ulf H » 2019-03-01 0:12:29

... wer lässt sich in der Schweiz mal mit einem nicht eingetragenen Womo erwischen um den Fall wasserdicht zu klären? ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#19 Beitrag von franz_appa » 2019-03-01 0:23:12

Hi John
Ich glaube wovor wir Deutschen so Angst haben ist das Preisgefüge der schweizer "Knöllchen"... :ninja:

Mal eben es drauf anlegen wie es der VoPo auslegt - kann bei euch sehr sehr teuer werden.
In Deutschland würde sich - bei gleicher Sachlage - niemand drüber Gedanken machen, wird es gegen einen ausgelegt - so what, dann hast du halt ein Knöllchen von 30 oder 40 euro - shit happens.

Bei euch kann das schnell finanziell sehr schmerzhaft werden...

Aber deine Argumentation würde ich auf nette Art und Weise dem Kontrollierenden darlegen - vermutlich wirds funktionieren - Polzopsen sind ja auch nur Menschen :D

Greets
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#20 Beitrag von langnase » 2019-03-01 1:12:24

Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen soll es demnächst wohl abgeschafft werden
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#21 Beitrag von YoYo » 2019-03-01 13:40:15

franz_appa hat geschrieben:
2019-03-01 0:23:12
Greets
natte - ausserdem fahren wir am Samstag durch Tobleronien :cool:
Hallo natte, deeeeeeeeeeen merke ich mir. Köstlich! :lol:

Gruß, Brigitte
"Entweder man lebt, oder man ist konsequent." – Erich Kästner

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#22 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2019-03-01 14:20:15

Bei euch kann das schnell finanziell sehr schmerzhaft werden...

besonders wenn in Genua die Fähre nicht auf einen wartet und die Weiterfahrt untersagt wird zur Wahrung des Fahrverbots.
Der Kommentar von zwei Autobahnpolizisten nach einer Kontrolle bei Nacht 170er mit LAK : Die Deutschen lassen auch alles als schwerer Motorwagen zu... :lol:

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#23 Beitrag von JoSuPa » 2019-03-01 19:02:56

ja die argumentation von Flammkuchenhaus betreffend verspaetet in Genua anzukommen ist effektif realistisch. Ich haette auch etwas bedenken mit einem fahrzeug welches im fahrzeug/brief eine kategorie eingetragen hat die im befahrenen land gar nicht existiert. Aber schlussendlich sind doch in jedem land andere bestimmungen und weisungen welche dort auch so angewendet werden, wenn euer LKW als wohnmobil ausgeruestet ist und auch so im einsatz ist auf unseren strassen, so darf er am sonntag fahren wie es ein CH LKW mit dem eintrag als wohnmotorwagen auch darf. Alles andere waere doch ungerecht.
Gruss John

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#24 Beitrag von DanielD » 2019-03-01 20:03:08

Indem Fall muss ich das Schreiben der Zollverwaltung mitführen und fahr trotzdem am Sonntag und Nachts ;)
Ich weiß nicht warum wir Deutschen den anderen immer wieder die Unvernunft unter jubeln, und selbst die kleinkarierten geben....

Wenn ein Schweizer die Lage beschreibt, können wir das doch so hin nehmen......

Zuweilen ist's schon komisch.... frägt man was man dabei haben soll, kommt als Anwtort "einfach zufahren, wird schon gehen" und auch Häme für die Frage an sich.
Werden Fakten gesammelt, die es dem einzelnen im Sinne des Eingangspost erleichtern sollen, wird das in Frage gestellt.

Ich finde die Argumentation, die John gegeben hat sehr plausibel. Immerhin hat die Wertung für den GÜTERkraftverkehr in unserem §30 StVo an einem klärenden Zusatz gemangelt, sodaß über Jahre nur die Erklärung zum §30 ermöglicht hat, auch bei uns mit einem LKW + Hänger am Sonntag zu fahren (nicht gewerblich) - viele wussten das nicht und sind brav nicht gefahren. Darum tuts ja schon gut, wenn man mit Quellen, Argumente sammelt.
Unbenannt.png

In DE ist der Verstoß gegen §30 ubrigens richtig teuer ! 120 € Faher + 570 € Halter weil er es zulässt !! ==> 690€ also nicht günstig
Gruß Daniel

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#25 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2019-03-01 20:32:45

Es ist aus meiner Erfahrung gesehen so dass der Schweizer Zoll sich an der Eintragung der Papiere orientiert.
Eine Einreise mit minimalem Ausbau ohne So.KFZ Womo Eintrag wurde mir seinerzeit im Jahr zuvor verweigert nach 22.00 Uhr.

Erst mit der Eintragung in den Papieren wird eine PSVA gewährt der "optische Eindruck"ist zwar nett gemeint aber leider nicht verlässlich auf den Hinblick der Entscheidung des Zöllners.

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#26 Beitrag von meggmann » 2019-03-01 22:37:28

Ich war jetzt ein paar mal mit meinem Limolaster in der Schweiz.
Papiere LKW Plattform mit H, LAK ist Ladung

Erste Einreise ganz brav bei LKW nix zu verzollen - hat für Verwirrung gesorgt und ich hab dann den vorausgefüllten Zwttel bezüglich Befreiung von der SVG abstempeln lassen.

Nächste Einreisen nicht die LKW Spuren genommen und vorne dann Busspur und ins Zollhäuschen gegangen und mir dort den Schrieb geholt. Hat immer geklappt. Bin aus Unwissenheit auch Sonntags oder Nachts gefahren ohne Beanstandungen oder Knöllchen.

Gleiches Verfahren auch mit Anhänger mit Buggy drauf. Gleiche Ergebnisse.

Ich denke die meisten hier haben „Angst“ (Ich inklusive) vor der doch herrschenden Ungewissheit weil es sich nur um Einschätzungen handelt und der in der Schweiz doch schon mal vergleichsweise drakonischen Strafen.

Gruß, Marcel
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4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#27 Beitrag von JoSuPa » 2019-03-02 0:40:16

Vieleicht bin ich nicht genügend erfahren um alle kommentare welche auf D geschrieben sind so zu verstehen wie Ihr sie gemeint habt, ist ja für mich eine fremdsprache. Aber ich habe den eindruck Ihr vermischt zwei verschiedene sachen. Eine schwerverkehrsabgabe muss bei uns jedes Fahrzeug bezahlen welches ein GG von mehr als 3.5t im fahrzeugausweis eingetragen hat. Die wenigen ausnahmen sind zum beispiel veteranen-fahrzeuge welche bei euch mit H eintrag identifiziert sind. Dieser H eintrag ,oder eben veteranen status hat jedoch rein gar nichts mit dem sonn/feiertag sowie nachtfahrverbot zu tun . Wir arbeiten daran um hier eine aufhebung dieser verbote zu erreichen, wie ich es schon geschrieben habe, da oldtimer treffen fast ausschliesslich an wochenenden stattfinden und somit die "schweren" kaum teilnehmen können. Aber diese aufhebung ist aktuell noch nicht gutgeheissen.
Die frage betreffend sonn/feiertag sowie nachtfahrten ist jedoch undiskutabel. Reisebusse, also geselschaftswagen, wohnmobile (ob diese so gekauft wurden oder nachtraeglich zu diesem zweck umgebaut wurden ) fallen nicht unter diese einschraenkungen. Für mich scheint es also recht klar: der umgebaute LKW welche keine ladeflaeche mehr hat um güter zu transportieren, jedoch better, duschen,küche und all den üblichen camping inventar mitführt ist definitif kein LKW mehr welcher gewerblich oder privat güter transportiert . Ob es in D die möglichkeit gibt ein LKW als "LKW mit ladung" ( wobei die besagte ladung eben der wohnkontainer ist ) oder irgendwie als "sonder.... zu fahren, sollte doch keine rolle mehr spielen wenn Ihr auf CH strassen faehrt: bei uns ist euer LKw ein "schwerer wohnmotorwagen" und wird auch als dieser behandelt. Sollte euer "LKW mit ladung " auch bei uns so eingestuft werden , so würde er schlicht und einfach einem normalen LKW entsprechen und unter die gleichen bedingungen fallen , also z.b. fahrtenschreiber und tempo 80 max.
Ob der zollbeamte sich stur nach dem eintrag in eurem brief richtet und behauptet "LKW mit ladung" ist wie "LKW ohne ladung" dementsprechend "normaler LKW" kann ich nicht sagen, aber ich würde ihn in diesem fall zu einer besichtigung der ladung bieten und annehmen dass aus "LKW....." dann ein "schwerer wohnmotorwagen" wird. Eine andere sprache oder eine andere definition aendert ja nichts am fahrzeutyp :angel:
Gruss John

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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#28 Beitrag von Egli03 » 2019-07-02 4:27:39

Hallo zusammen,

Mal eine Frage von mir, wir wollen auch mit unserem Iveco mit ausgebauten Koffer + Anhänger mit Motorboot in die Schweiz zum Lunganersee

Bei mir im FZ schein steht nicht Lkw sondern nur Sonder KFZ Lösch FZ LF16. Mit einem zulässigen Gewicht von 12t

Und er ist im Sinnen nach Paragraf 23 StVZO ein Oltimer.

Wie ist das bei mir wenn ich die Grenze überfahren?
Ich wollte bei der Zoll Station anhalten und mir den Zettel zur Befreiung der SchwereLastAbgabe unterzeichnen lassen, so wie ich das verstanden habe muss ich nur noch den Anhänger mit Boot die Maut Zahlen und geht es weiter.

Den Gotthard Tunnel den noch Zahlen und gut.

Und dann noch den Gotthardtunnel Zahlen und ab an den Lungano.

Gruß
Marc

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Tomduly
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#29 Beitrag von Tomduly » 2019-07-02 9:04:53

Moin!

Von den Nacht-/Sonntags- und Feiertagsfahrverboten betroffen sind grundsätzlich alle Fahrzeuge über 3,5t. Generell ausgenommen davon sind nur Fahrzeuge, die dem Personentransport dienen, dazu zählen in der Schweiz auch Wohnmobile (über 3,5t als "schwerer Wohnmotorwagen" definiert). Die Eigenschaft Wohnmobil muss aus den Fahrzeugpapieren hervorgehen.

Ausnahmen für Fahrzeuge anderer Kategorien können auf Antrag per Sonderbewilligung erteilt werden, wenn man die besondere Dringlichkeit der Ausnahme darlegen kann. Dass eine Urlaubsreise oder ein privater Besuch ind er Schweiz hierzu zählt, glaube ich nicht.

Historische Fahrzeuge sind nicht automatisch von den Fahrverboten ausgenommen, sondern müssen das Kriterium "dient dem Personentransport" erfüllen. Ein historischer LKW fällt unter das Fahrverbot, ein historischer Reisebus oder Wohnmobil dagegen nicht.

Für fast alle Fahrzeuge gilt die Mautpflicht auf Autobahnen, davon ausgenommen sind zur Abwechslung historische Fahrzeuge. Nicht aber Wohnmobile o.ä.

Fahrzeuge über 3,5t bekommen keine Vignette, sondern man bezahlt bei der Einreise am Grenzposten je nach Bedarf und Fahrzeugart eine unterschiedlich lang gültige pauschale oder lastabhängige Schwerverkehrsabgabe.

Der Gotthardtunnel muss nicht "bezahlt" werden. Dafür gibt es dort bei höherem Verkehrsaufkommen für LKW (manchmal auch für alle Fahrzeuge) Blockabfertigung und manchmal wird man vor dem Nordportal als LKW rausgezogen und auf der großen LKW-Kontrollstelle geprüft (v.a. gewogen - mit "zero tolerance" bei Überladung, sollte man vor allem bei hingetricksten "7,5t"-Lastern beachten), bevor man weiter darf. Als (eingetragenes) Wohnmobil darf man vor dem Tunnel auch auf der PKW-/Busspur fahren.

So ist zumindest mein Kenntnisstand nach etlichen Gotthard-Durchquerungen.

Grüsse
Tom

P.S. Den Lunganer See wird das Navi nicht finden. Befasse dich doch mal mit etwas mehr "Herzblut" mit deinem Reiseland. :unwuerdig:

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Egli03
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Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#30 Beitrag von Egli03 » 2019-07-02 10:07:28

Hi Tom :idee: :) :) ,

Da hast du recht, ich meinte ja auch den Lago di Lungano. Denke den wird das Naiv so auch nicht Finden, Caselano den schon aber wir Fahren meistens nach Karte da ich mich nicht so gerne auf die Navis verlasse! Wir haben aber immer Navi dabei nur für den Fall der Fälle und in der Stadt ist es immer, da braucht man nicht immer den Stadtplan aus der Kiste holen.

Gruß

Marc

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