Moin!
Von den Nacht-/Sonntags- und Feiertagsfahrverboten betroffen sind grundsätzlich alle Fahrzeuge über 3,5t. Generell ausgenommen davon sind nur Fahrzeuge, die dem Personentransport dienen, dazu zählen in der Schweiz auch Wohnmobile (über 3,5t als "schwerer Wohnmotorwagen" definiert). Die Eigenschaft Wohnmobil muss aus den Fahrzeugpapieren hervorgehen.
Ausnahmen für Fahrzeuge anderer Kategorien können
auf Antrag per Sonderbewilligung erteilt werden, wenn man die besondere Dringlichkeit der Ausnahme darlegen kann. Dass eine Urlaubsreise oder ein privater Besuch ind er Schweiz hierzu zählt, glaube ich nicht.
Historische Fahrzeuge sind nicht automatisch von den Fahrverboten ausgenommen, sondern müssen das Kriterium "dient dem Personentransport" erfüllen. Ein historischer LKW fällt unter das Fahrverbot, ein historischer Reisebus oder Wohnmobil dagegen nicht.
Für fast alle Fahrzeuge gilt die Mautpflicht auf Autobahnen, davon ausgenommen sind zur Abwechslung historische Fahrzeuge. Nicht aber Wohnmobile o.ä.
Fahrzeuge über 3,5t bekommen keine Vignette, sondern man bezahlt bei der Einreise am Grenzposten je nach Bedarf und Fahrzeugart eine unterschiedlich lang gültige pauschale oder lastabhängige Schwerverkehrsabgabe.
Der Gotthardtunnel muss nicht "bezahlt" werden. Dafür gibt es dort bei höherem Verkehrsaufkommen für LKW (manchmal auch für alle Fahrzeuge) Blockabfertigung und manchmal wird man vor dem Nordportal als LKW rausgezogen und auf der großen LKW-Kontrollstelle geprüft (v.a. gewogen - mit "zero tolerance" bei Überladung, sollte man vor allem bei hingetricksten "7,5t"-Lastern beachten), bevor man weiter darf. Als (eingetragenes) Wohnmobil darf man vor dem Tunnel auch auf der PKW-/Busspur fahren.
So ist zumindest mein Kenntnisstand nach etlichen Gotthard-Durchquerungen.
Grüsse
Tom
P.S. Den Lu
nganer See wird das Navi nicht finden. Befasse dich doch mal mit etwas mehr "Herzblut" mit deinem Reiseland.
