Seite 1 von 1

Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 15:52:56
von franz_appa
Hallö

Hat das schon mal jemand gemacht?
Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze.

Ich meine für Historische Fahrzeuge (unser H-kennzeichen).

Meines Wissens kann man da ein Formular an der Grenze verlangen/beantragen und wird von der Maut befreit.
Ist hier auch in einem fred beschrieben (den ich jetzt gerade nicht finde...)

Meine Idee ist das vorher schon zu checken - würde Zeit sparen beim Transit.

Weiß jemand was dazu?
Vielleicht sogar wo man das Fern-beantragen könnte?

Greets
natte

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 16:22:52
von messmogge
Hallo,
wenn du magst kann ich mal nachfragen, wohne ja gerade mal ein paar Meter von der Grenze weg.

LG
Marcel

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 16:41:24
von franz_appa
Hi
Och - da würde ich nicht nein zu sagen :D
Würden bestimmt auch einige Andere hier im Forum gebrauchen können.
Man liest ja immer das der jeweilige Grenzbeamte das dann nicht kennt, dann erst Vorgesetzte und schlaue Gesetzesbücher befragen muss, usw.
Das kostet Zeit - wenn man das vorher erledigen könnte wäre schon nett.

Insofern - ja frag doch mal nach :D

Greets
natte
Befreiung Schwerlastabgabe Schweiz.jpg
Sie sieht das aus und ist hier im Forum runtergeladen (ich glaube Ulf hatte das zur Verfügung gestellt - thanxs)
Heißt wohl Befreiung von der Schwerlastabgabe - SVA Befreiung

edit: ist ja nicht das superkomplizierte Formular - mit Fahrzeugscheinkopie per mail/Fax sollte das hoffentlich doch auch gehen.
An der Grenze schauen sie ja auch nur genau das an.

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 18:00:11
von Garfield
Also Stand Mai 2018 wollte mir der Zöllner auf meine Nachfrage kein Formular für die Mautbefreiung ausfüllen . Er fragte nur ob der Oldtimer Status in den Fahrzeugpapieren steht , das konnte ich mit ja beantworten . Er sagte dann gibt es auch keine Probleme bei kontrollen . War für mich neu , bisher hab ich auch immer das Formular ausgefüllt bekommen . Kontroliert hat das aber noch nie jemand .

Garfield

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 18:08:03
von mdoerr
Ich hab auch schon versucht eine Mautkarte zu bekommen, aber die wollten das Fahrzeug sehen.

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 18:51:28
von franz_appa
Garfield hat geschrieben:
2018-12-30 18:00:11
Also Stand Mai 2018 wollte mir der Zöllner auf meine Nachfrage kein Formular für die Mautbefreiung ausfüllen . Er fragte nur ob der Oldtimer Status in den Fahrzeugpapieren steht , das konnte ich mit ja beantworten . Er sagte dann gibt es auch keine Probleme bei kontrollen . War für mich neu , bisher hab ich auch immer das Formular ausgefüllt bekommen . Kontroliert hat das aber noch nie jemand .

Garfield
:eek:
Es gibt hier im Forum etliche Aussagen darüber in der Schweiz (sogar noch bei der Ausreise) nach dem Papierchen gefragt worden zu sein.
Da die Schweizer in Sachen Knöllchen nicht zimperlich sind würde ich mich nicht auf so eine Aussage des Grenzers verlassen wollen.

edit:
Aber manchmal sind die Schweizer ja auch sehr pragmatisch - vielleicht soll dadurch die Bürokratie ein wenig dezimiert werden. :D


Greets
natte

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 19:09:53
von Pirx
Im September 2018 war das Formular an der Grenze in 10 Minuten in meinen Händen.

Rein theoretisch muß das Dokument bei jeder Einreise in die Schweiz neu ausgestellt werden. In der Praxis reichte bei uns bisher immer das vorzeigen des alten Formulars. Ganz korrekt ist das aber nicht.

Pirx

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 20:02:56
von messmogge
natte,
kein Thema, mach ich gerne.
Ob aber morgen da jemand ist glaub ich weniger, werd am 2ten gleichmal bei uns um die Ecke am Zoll nachfragen.
Im schlimmsten Fall fahr ich kurz ans Autobahnzoll, is auch nicht weit.

LG
Marcel

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 20:09:24
von JoSuPa
Die darstellung von Garfield sollte doch zutreffen: wir Schweizer haben ja auch kein zutreffendes formular. Wenn im fahrzeug ausweis der vermerk "veteran" oder "code 180" eingetragen ist zahlen wir keine LSVA und keine autobahn-vignette.
Der kontrollierende Polizei Beamter kann ja lesen, ob nun D-brief oder CH. Aber nachgefragt habe ich natürlich nie da es mich auch nicht betrifft.
Gruss John

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 20:31:43
von Jomoggl
Hallo franz_appa,

einfach mit dem Fahrzeugschein, im den Veteran oder H vermerkt ist, zum Zöllner. Der füllt dann ein fertiges Formular aus und
nach kurzer Zeit kannst du einreisen. Ich hab das 2017 in Weil am Rhein praktiziert und bin ohne Problem in die Schweiz eingereist. Formular
dann wieder von Italien her an der Grenze vorzeigen und weiter geht`s.

Jomoggl

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 20:43:32
von Ulf H
... vor etlichen Jahren wollte ich den Zettel (der verlinkte ist aber nicht meiner) auch vorab holen ... trotz nagelneuer Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle in Sichtweite der Grenze gabs das Papier nicht ... bei der Einreise gabs das dann schnell und problemlos ... auch ein späterer Versuch auf dem täglichen Arbeitsweg (mit PKW, aber Oldtimerpapiere dabei) klappte wieder nicht ... mich hat genervt, nicht an nächstgelegenen Grenzübergang einreisen zu können, sondern jeweils einen Umweg über einen besetzten Grenzübergang nehmen zu müssen ...

... wenn man eh von weiter her kommt, ist Weil am Rhein Autobahn der beste Übergang, dauernd besetzt und gross genug, dass sowas dort öfters vorkommt ...

... Laufenburg und Waldshut waren in letzter Zeit nur noch zeitweise bemannt, die kleineren gar nicht mehr ...

... die zweifache Einreise bei Schaffhausen sorgt gerne mal für Kummer ...

Gruss Ulf

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 22:34:11
von TobiasXY
Das bekommst nicht vorher denn die Einreise Zeit u Ort muss vermerkt sein...und gilt auch nur für eine Fahrt.

Was hilft Vordruck mitnehmen o alten Zettel sonst ist der Beamte gern mal überfordert

Und ja Vignetten u schwerlastbefreiung. Bin im Jahr zw 30-70 Tagen in der Schweiz u würde noch nie kontrolliert zwecks des Papiers.

Und ja oft nervt es auch weil die Grenze nicht besetzt ist wenn man z.B. mautfrei über Frankreich nach Genf einreisen will.
Oder die Grenzer überfordert sind weil sie das Dokument nicht kennen

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-30 23:45:11
von wohnmog
Hallo,
man wollte mir an der Grenze dieses Jahr kein Formular aushändigen.
Unnötig, da nur auf Durchreise war die Auskunft.
Ich musste ihm glauben.... Das Jahr davor ohne H wurde ich im Tunnel auf die Schwerverkehrsabgabe hin kontrolliert...
Grüße
Markus

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-31 1:05:40
von franz_appa
Hi
Ah, ok, na wenn der Wisch immer nur aktuell ausgestellt wird dann ist das so.
Dann würde ich aber auf jeden Fall an der Grenze noch nachfragen - wenn der dann sagt, Wisch gibts nicht, Eintragung im Schein und H auf Kennzeichen reicht - dann soll es so sein...

Greets
Danke

natte

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-31 7:43:59
von Garfield
Natte das dürfte der richtige Weg sein . Ich hab auch viele male den Wisch bekommen nur eben Mai 18 nicht mehr . Argumentation vom Zöllner erschien mir schlüssig .Deswegen bin ich gefahren , der Rückweg führte aber über Italien-Österreich.

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-31 10:24:26
von jan der boese
moinsen.
gilt die mautbefreiung für alle fahrzeuge mit h-kz? egal welche tonage oder schlüsselnr?
netten gruß,
jan

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-31 12:19:44
von Ulf H
... ja ... aber nur mit H auf dem Kennzeichen und in den Papieren ... Oldtimergutachten alleine genügte bei mir nicht ...

Gruss Ulf

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-31 15:47:49
von langnase
Völlig unkompliziert. Direkt an der Grenze angehalten und danach gefragt. War diese Woche kurz in der Schweiz und hab das in St. Margarethen bekommen. Entsprechend den Vorankündigungen in anderen Foren hatte ich ein blanko Formular dabei, was sich aber als überflüssig erwies.

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-31 16:32:52
von ADK-Fahrer
Das Problem sehe ich darin, dass in jedem Fall ein besetzter Übergang genommen werden muss und dann die Zöllner einem auch so einen Zettel geben und nicht einfach abwinken weil zu faul.
Weshalb es für offensichtliche Veteranenfahrzeuge, in bzw. aus D mit'm H auf'm Kennzeichen, keine generelle Lösung existiert bleibt mir ein Rätsel.

Re: Mautbefreiung Schweiz vorher beantragen, nicht erst an der Grenze

Verfasst: 2018-12-31 20:18:03
von meggmann
Bisher habe ich immer eins bekommen. Bei der ersten Einreise habe ich die LkW Spur ohne Ladung genommen - ist immer schwer zu erklären. Danach immer PKW/Bus Spur und dann an der Grenze Bus und anhalten. Ich hab das immer blanko dabei aber die füllen das am PC aus.
Warum die keine Regelung für D haben? Ich finde es schon bemerkenswert, dass die das deutsche H überhaupt anerkennen.

Gruß, Marcel

PSVA-Befreiung Schweiz

Verfasst: 2019-01-03 10:02:45
von TINKA
Hoi zäme,

zunächst mal würde ich empfehlen nicht von "Maut" sondern von PSVA (pauschale Strassenverkehrsabgabe für Fahrzeuge > 3.5t zu sprechen) - dann klappt's wahrscheinlich auch mit der Grenzwacht.
Die Strafe für das fahren mit einem Fahrzeug welches PSVA-pflichtig ist bei einer Kontrolle ohne Zahlungsnachweis beträgt 100 Franken. Das wäre aus meiner Sicht der absolute Höchstsatz. Wenn das Fahrzeug aber nicht PSVA/LSVA-pflichtig ist, kann das aber eigentlich auch nicht zur Anwendung kommen.

Wenn man über einen umbesetzen Übergang fährt, dann mal telefonisch bei der Einsatzzentrale der Grenzwachtkorps-Region (Nummer steht auf der Hinweistafel an der Grenze) melden und sehen, was die sagen.
Dort einfach mitteilen, dass man mit einem Fahrzeug > 3.5t einreist, welches im Fahrzeugausweis als Veteranenfahrzeug ausgewiesen ist und daher nicht PSVA-pflichtig sein sollte.

Wenn das Fahrzeug als Lastkraftwagen deklariert ist, dass wäre eigentlich nicht PSVA sonder LSVA fällig (nicht pauschal sondern mit Erfassungsgerät). Ob hier die Veteranenfahrzeug-Regelung auch zum Tragen kommt, habe ich nicht aus den Dokumenten ablesen können.

Gruss
TINKA


https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... hrzeu.html

https://www.ezv.admin.ch/dam/ezv/de/dok ... abgabe.pdf