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Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-12 11:29:48
von Wesermann
Morgen
mein MAN8.136 ist jetzt 30Jahre ,zugelassen ist er als KFZ Sonderwohnmobil >2,8to.So bekomme ich aber nicht das H-Kennzeichen um in D-Land auch durch die Umweltzonen fahren zu dürfen.Wenn ich ihn jetzt als LKW-Pritsche mit Ladung zulasse ,bekämme ich das H-Kennzeichen,was ist aber sinnvoller? Genutzt werden soll er für In- und Ausland,welche Zulassung
hat die wenigsten Einschränkungen in bezug auf Fahrverbote ?
Danke für eure Antworten.
Gruß Armin

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-12 13:01:32
von seppr
Fahrverbote ist das Eine, Kosten das andere Thema.
Steuer ist ja bei H billiger, Versicherung bei LKW aber teurer. Meines Wissens viel teurer.

Wegen dem bekannten Fahrverbotsschild 253, LKW-Bild in rotem Kreis, gibt es keine Unterschiede, gilt in Deutschland allgemein über 3.5 Tonnen. In Österreich und anderwo ist hier ein Unterschied.

Camper-Verbotsschilde sind lächerlich, macht man eben kein Camping mit Stühlen und Tischen vor dem Auto sondern nur Parken, das ist dort erlaubt. Es gibt aber z.B. in Slowenien Stichstraßen, da darf man mit einem Camper nicht einmal fahren. Hier wäre der LKW im Vorteil.

LKW darf auf Autobahn nur 80 fahren (hält sich kein Schwein dran), Camper über 3.5 Tonnen darf in Europa oft 100 fahren.

Mein Eindruck: Da Wohnmobile eine schnell zunehmende Landseuche darstellen rechne ich in Zukunft verstärkt mit Schikanen gegen sie - also vielleicht doch besser ein LKW.

Sepp

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-12 13:37:53
von maxd
Ich seh jetzt verstärkt sowas:

Bild

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-12 13:40:02
von landyfahrer
Moin,

Wie wäre es mit einer etwas kreativeren Zulassunsart z.B. SoKFZ "Begleitfahrzeug Motorradtouren"

- Besteuerung wie LKW
- Kein Sonntagsfahrverbot
- Keine Maut
- Versicherung wie WoMo

Ob damit ein H-Kennzeichen möglich ist, kann ich nicht sagen.
Wäre zumindest günstiger auch ohne "H" als Womo

Viele Grüße
Stefano

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-12 17:00:44
von seppr
Der MAN von Armin ist doch ein 7,49-Tonner, somit keine Maut in Deutschland. In Österreich gibt es keine Maut-Erlasse für SoKfz, anderswo genauso.

Aber das Sonntagsfahrverbot für LKW ist eine harte Nuss. Gilt das auch für H-Kennzeichen?

Sepp

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-12 17:05:11
von Ulf H
.. das Sonntagsfaheverbot gilt nur noch für gewerbliche Fahrten ...

Gruss Ulf

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-13 22:15:32
von seppr
Na dann ...
Freie Fahrt für private LKW.

Sepp

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-13 23:10:31
von ADK-Fahrer
Bei der Maut in SK und H spielt das jedenfalls eine große Rolle ob LKW oder Womo.
Womo bekommt e-Maut (zeitbasiert), LKW ne OBU (km-basiert) 😉
Weshalb kannst Du bitte mit der jetzigen KFZ-Art kein H bekommen?

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-13 23:41:29
von Nimrod
Wenn du viel ins Ausland möchtest würde ich unbedingt als Wohnmobil zulassen, auch wenn die Kfz-Steuer dann weh tut.
Im Ausland wird sehr wohl zwischen Wohnmobil und Lkw unterschieden, während in Deutschland das alles als Kfz. über 3,5t über einen Kamm geschert wird (außer KOM). Ich wurde in Österreich von der Polizei mal freundlich auf das anstehende Samstag (!) Fahrverbot für Lkw aufmerksam gemacht. Auf meinen Hinweis, daß ich ein Wohnmobil habe, war dann alles wieder gut.
Auch in Frankreich gilt das Lkw Verbotschild (Lkw in rotem Kringel) wirklich nur für Lkw.
Dann ist in vielen Ländern die Maut für Wohnmobile billiger, da kocht ja jedes Land sein eigenes Süppchen. In Rumänien zahlt man mit einem Wohnmobil nur den Pkw-Tarif (richtet sich nach der Zahl der Sitzplätze), Lkw werden abhängig vom Gewicht um ein vielfaches zur Kasse gebeten.
Fährtarife für Wohnmobile sind oftmals auch billiger.

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 6:32:16
von maxd
Nimrod hat geschrieben:
2018-08-13 23:41:29
Im Ausland wird sehr wohl zwischen Wohnmobil und Lkw unterschieden,
Meiner Erfahrung nach interessiert da mehr ein Blick in den Koffer, als einer in den cryptischen Fahrzeugschein.

Wenns aussieht, wie ein WoMo wird es als solches behandelt.

—max

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 8:58:46
von CharlieOnTour
Meine Empfehlung unbedingt als Wohnmobil zulassen.
Es gibt für LKW einfach mehr Reglementierungen als für Wohnmobile.

In der Schweiz werden LKWs wegen dem Nachtfahrverbot von der Straße auf einen großen Parkplatz umgeleitet.
Sonntags- und Nachtfahrverbot
Gilt an folgenden Tagen:

Sonntagen
Neujahr
Karfreitag
Ostermontag
Auffahrt
Pfingstmontag
August
Weihnachten sowie 26. Dezember (wenn Weihnachten nicht auf einen Mo oder Fr fällt)

Nachtfahrverbot
Gilt zwischen 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Als Wohnmobil kannst du deinen Schein zeigen und weiterfahren. Vielleicht klappt das auch ohne entsprechenden Eintrag, aber mit Wohnmobilzulassung hast du auch das Recht auf deiner Seite und bist nicht auf dein Gegenüber angewiesen.

Ähnliche Regelungen gibt es immer wieder mal. Auch die Nutzung von Wohnmobiltarifen bei Fähren klappt mit einer Wohnmobileintragung unproblematischer. Ein paar wenige Fährgesellschaften machen zwar trotzdem ärger, aber mit Wohnmobilzulassung geht's einfacher als mit LKW-Zulassung.

Bei über 7,5t spricht für die Wohnmobilzulassung auch der Wegfall von der jährlichen SP zwischen den regulären Hauptuntersuchungen.
Dafür benötigt man alle 2 Jahre die Gasprüfung. Die macht bei mir der Prüfer direkt mit, also kein zusätzlicher Aufwand für mich.

Auch Grenzübertritte sind mit einem "richtigen" Wohnmobil unkomplizierter als mit einem Pritschen-LKW mit Ladung hinten drauf.
Ich habe schon diverse Berichte gelesen, dass mancher mit Lkw-Zulassung schon Probleme beim Zoll hatte, da man davon ausging, dass der Aufbau eventuell im Land verkauft werden könnte.

Jeder Punkt für sich ist nicht groß, aber in Summe spricht aus meiner Sicht viel für Wohnmobil und nur das H-Kennzeichen dagegen.

Gruß
Chris

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 9:23:55
von Wesermann
Danke für Eure Antworten
Hanno: Der TÜV Prüfer bei uns ist der Meinung ,das mein Aufbau nicht älter als 20 Jahre ist.Er lies sich auch nicht mit Bildern überzeugen.
Er hat ja recht,die einzige Möglichkeit, die mir aufgezeigt wurde um das H-Kennzeichen zu bekommen ,wäre LKW mit Ladung.Ich müsste also eine Transportsicherung anbringen
in Form von Spannbändern od. Ketten.
Mir ging es in erster Linie darum, das durchfahren der Umweltzonen irgendwie Punktefrei und Stressfrei hin zu bekommen.Es werden ja immer mehr und da der Dicke ja bald das hauptreise Auto wird,werde ich Probleme in den U-Zonen dann anders lösen müssen.(Ausserhalb parken und mit der Bahn od Bus rein.)Schade ,er hat für eine Stadt die idiale Größe,
passt schön auf einen PKW -Parkplatz(v. der Länge her.)
Gruß Armin :)

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 9:30:25
von pshtw
Moin,
Such Dir erstmal einen anderen Prüfer, ggfs ein anderes Bundesland und notfalls eine andere Besatzungszone....
Gruß
Peter

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 9:39:35
von MassivesAlteisen
pshtw hat geschrieben:
2018-08-14 9:30:25
... andere Besatzungszone....
Auch wenn‘s wahrscheinlich nicht so gemeint war... :totlach:

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 9:40:45
von CharlieOnTour
Wesermann hat geschrieben:
2018-08-14 9:23:55

Mir ging es in erster Linie darum, das durchfahren der Umweltzonen irgendwie Punktefrei und Stressfrei hin zu bekommen.
Hallo Armin,
da kann ich dich beruhigen. Punkte gibt es ohnehin nicht mehr.
Und für die 80 Euro Strafe muss man auch erstmal erwischt werden. Bei gelegentlichen Besorgungen in einer Stadt, z.B. Werkstattbesuch etc halte ich das Risiko für gering.
Bei längerem Aufenthalt steigt natürlich das Risiko.
https://www.bussgeldkatalog.org/umweltplakette/

Viele Städte sind ohnehin nicht schön mit dem LKW zu bereisen. Gerade bei historischen Altstädten werden die Straßen oft klein und die Parkmöglichkeiten sehr bescheiden.
Man kann in solchen Städten auch einfach auf einen Campinplatz fahren und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die Stadt entdecken. P+R gibt es ebenfalls öfters.

Ansonsten gebe ich Peter recht, such dir ein paar andere Prüfer. Musst ja nicht erwähnen wie oft du schon abgewunken wurdest.
Irgendwer wird schon ja sagen.

Gruß
Chris

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 9:48:51
von Mark86
Ich würde die Variante mit dem H Kennzeichen nehmen.
Es mag sein, dass man im deutschen Geiste das Recht mit der Wohnmobilzulassung auf seiner Seite hat, aber bei mir hat noch nie jemand IN den Fahrzeugschein geschaut und darin nachgelesen. Nicht mal bei LKW Kontrollen, da hat es gereicht, zu zeigen, dass man ihn hat, gelesen wurde er nicht.
Ansonsten suche ich mir immer aus was ich grade bin, je nach dem, wie mir das passt.
Im Schein steht LKW, wenn ich grade kein LKW sein will, bin ich n Wohnmobil, was man beim 2. Blick ja auch sieht und wenn ich die Türe hinten aufmache, diskutiert auch keiner mehr.

Das Recht auf seiner Seite zu haben ist ne typisch deutsche, meines bescheidenen Erachtens nach eher Kleingeistige Angelegenheit. Wenn jemand der Meinung ist, das ist n LKW, dann ist dass n LKW. Auch wenn im Fahrzeugschein "Wohnmobil" steht, kannst du "das Recht" ja dann vor Ort einklagen, viel Spass vorm Gericht in Slowenien...
Wenn jemand der Meinung ist, du zahlst, dann zahlst du, so ist das Gesetz der Straße im Ausland und fertig.

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 12:35:29
von Nimrod
Mark86 hat geschrieben:
2018-08-14 9:48:51
Auch wenn im Fahrzeugschein "Wohnmobil" steht, kannst du "das Recht" ja dann vor Ort einklagen, viel Spass vorm Gericht in Slowenien...
Schon mal ausprobiert? Insbesondere die östlichen EU-Länder sehen sich als beispielhafte Mustermitglieder der EU. Sie verhalten sich fürchterlich korrekt und wollen alles und jedes belegt sehen. Notfalls wird ein Dolmetscher hinzugezogen, vor allem dann wenn der Vorfall die Kompetenz der Ortspolizei verlassen hat.
Wenn die dann trotzdem noch Geld wollen, jetzt sind wir wieder beim Streifenpolizisten vor Ort, dann ist das was sie ohne Rechnung wollen, billiger als das offizielle Bußgeld gewesen wäre.
Mark86 hat geschrieben:
2018-08-14 9:48:51
Wenn jemand der Meinung ist, du zahlst, dann zahlst du, so ist das Gesetz der Straße im Ausland und fertig.
Das beginnt zweifellos außerhalb der EU.

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 20:34:30
von ADK-Fahrer
pshtw hat geschrieben:
2018-08-14 9:30:25
Moin,
Such Dir erstmal einen anderen Prüfer, ggfs ein anderes Bundesland und notfalls eine andere Besatzungszone....
Gruß
Peter
Danke Peter,
das wäre genau meine Antwort gewesen.
In meinen Augen ist Wohnmobil mit H anzustreben....

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-14 21:42:59
von pshtw
MassivesAlteisen hat geschrieben:
2018-08-14 9:39:35
pshtw hat geschrieben:
2018-08-14 9:30:25
... andere Besatzungszone....
Auch wenn‘s wahrscheinlich nicht so gemeint war... :totlach:
Doch, war es, in der ex SBZ hat die DEKRA das Sagen, im Westen die Dampfkesselprüfer...

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-16 5:53:33
von maxd
In meinem Schein steht
„MAN Truck & Bus“
„So. KFZ Wohnm. ü 2.8t“

In Absurdistan versteht jeder die obere Zeile und niemand die untere. „It‘s a Truck!“ Gab öfters schon Diskussion. Blick in den Aufbau half fast Immer.

—max

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-16 8:00:31
von joern
Da ist dann auch der internationale Zulassungsschein sinnlos. Steht auch So.Kfz Wohnm. ü 2.8 t drin.

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-16 8:40:34
von franz_appa
Hi
Ist denn der Wohnkoffer auf die Pritsche geschnallt?
(Hört sich so an, sonst würde die Möglichkeit mit LKW / Ladung ja nicht bestehen)

Es gibt hier im Forum Autos die haben wohl die Zulassungsart Wechselaufbau - je nachdem LKW ODER Womo...
Vielleicht meldet sich bei dir da mal jemand der das hat.

Aber wahrscheinlich musst du den meisten TÜV-Prüfern erst mal erklären das es das tasächlich gibt / (oder zumindest mal) gab.

Viel Erfolg :D

Greets
natte

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-16 9:05:40
von Lassie
Wenn jemand der Meinung ist, du zahlst, dann zahlst du, so ist das Gesetz der Straße im Ausland und fertig.
Servus zusammen,

da muss ich Mark leider recht geben. Da kann man noch so rücksichtsvoll, vorsichtig oder gesetzestreu fahren, wenn dem Ordnungshüter etwas an dir / deinem Auto nicht passt, zahlst du. Vor allem wenn du als Ausländer augenscheinlich nicht gerade zu den Sozialhilfeempfängern gehörst und einen Laster / Womo / Geländewagen dein eigen nennen kannst. Besitz weckt halt Begehrlichkeiten und die Moral hört oft beim eigenen Geldbeutel auf. Von daher würde ich auch nicht allzuviel auf irgendwelchen deutschen Typisierungen / Einstufungen / Sonderkennzeichen im Ausland geben. Und selbst Europaweit sind die Regelungen dermassen unterschiedlich (siehe die Umweltzonen in F / I / NL / GB / DK / SWE / AT etc) so dass ich auf ein deutsches H-Kennzeichen im Ausland als Freifahrtschein nicht bauen kann.

Viele Grüße
Jürgen

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-16 9:50:13
von CharlieOnTour
Lassie hat geschrieben:
2018-08-16 9:05:40
Wenn jemand der Meinung ist, du zahlst, dann zahlst du, so ist das Gesetz der Straße im Ausland und fertig.
Servus zusammen,

da muss ich Mark leider recht geben. Da kann man noch so rücksichtsvoll, vorsichtig oder gesetzestreu fahren, wenn dem Ordnungshüter etwas an dir / deinem Auto nicht passt, zahlst du. Vor allem wenn du als Ausländer augenscheinlich nicht gerade zu den Sozialhilfeempfängern gehörst und einen Laster / Womo / Geländewagen dein eigen nennen kannst. Besitz weckt halt Begehrlichkeiten und die Moral hört oft beim eigenen Geldbeutel auf. Von daher würde ich auch nicht allzuviel auf irgendwelchen deutschen Typisierungen / Einstufungen / Sonderkennzeichen im Ausland geben. Und selbst Europaweit sind die Regelungen dermassen unterschiedlich (siehe die Umweltzonen in F / I / NL / GB / DK / SWE / AT etc) so dass ich auf ein deutsches H-Kennzeichen im Ausland als Freifahrtschein nicht bauen kann.

Viele Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen,
grundsätzlich stimmt das.
Jedoch gibt es bei dieser Aussage einen großen Haken. Die Aussage hat nichts mit der Ursprungsfrage zu tun.
Es hat auch nichts mit Kleingeisterei oder ähnlichem zu tun.

Als Wohnmobil hat man nunmal in einer Reihe von Ländern Vorteile. Das es auch viele Länder gibt, die nichtmal den Fahrzeugschein verstehen stimmt, hat aber so gesehen nichts damit zu tun das man in anderen Ländern eben doch Vorteile hat.
Überall wo der Fahrzeugschein verstanden wird, also zumindest in der EU oder mindestens im DACH Raum, hat man Vorteile.
In Absurdistan kann ich dann immer noch die Türe öffnen, auch mit Wohnmobilzulassung. Auch kann man immer noch mit Grenzern oder Polizisten diskutieren.

Hat Fährgesellschaft XY aber den Passus "Wohnmobiltarif nur mit Wohnmobil"-Zulassung in ihren AGBs, dann viel Spaß beim diskutieren.

Für mich steht weiterhin fest, beste Zulassungsart: Wohnmobil, allerbeste Wohnmobil mit H.

LKW-Zulassung wäre für mich nur eine Notlösung, falls eine Wohnmobilzulassung bauartbedingt nicht möglich ist.
Lassen sich im LKW- geschlossener Kasten eigentlich Sitzplätze im Aufbau eintragen?
Wir haben dort 4 Stück eingetragen und nutzen die auch selten mal.

Gruß
Chris

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-16 11:38:43
von Lassie
Servus Chris,
Für mich steht weiterhin fest, beste Zulassungsart: Wohnmobil, allerbeste Wohnmobil mit H.
Jepp, da stimme ich dir gerne zu. Am Besten noch unter 7,5 to, dann gibt es auch mit dem Parken in den meisten Städten keine Diskussionen.

Viele Grüße
Jürgen

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-17 12:12:55
von Beestone
Vorsicht mit den 7,5 Tonnen:

In Österreich kennt man da nur wenig Toleranz und es wird - vor allem auf den Autobahn-Transitstrecken - oft gewogen.

Bei Überladung: Strafe UND Abladen vor Weiterfahrt bis Gewicht passt: Wasser ablassen, Diesel verschenken, etc ... oder Ausräumen und Freund bitten die Sachen abzuholen ...

Wenn man Glück hat landet man bei einem "freundlichen" Beamten der mit Wohnmobilen nicht so rigoros ist: aber es geht um Verkehrssicherheit und da kennen die Beamten wenig Toleranz und Unterschied vom KFZ her. Und Humor haben die auch keinen ...

Also: wenn mit 7,5 Tonnen zugelassen ist es besser auch 7,5 Tonnen zu haben. Reisefertig inkl. Reisende .... zumindest in Österreich ...

Achtung auch wer zur Kontrolle "gebeten" wird, meist mit LED-Überkopf-Verkehrszeichen: LKW oder KFZ>2,8T oder KFZ>3,5t, etc....

Vorbeifahren bei der Wiegestation obwohl man hätte hinfahren müssen kostet meist so um die 3.500 Euronen (Kameraüberwachung) ....

LG, Andreas

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-17 12:32:43
von Ulf H
@beestone ... da wäre mal interessant zu wissen, bei welcher Zeichensetzung wer rausmuss, bzw. wann man als Womo ungestraft vorbeifahren darf? ...

... die Kontrollplätze, teilweise auch mit Wasgen (zum Teil sogar auch ohne Kontrollanten in Betrieb, nur so zum Gewissen be(un)ruhigen) ist in Schweden an den Europastrassen flächendeckendend vorhanden ... Kontrolle habe ich nur einmal, und das auch nur in Gegenrichtung mitbekommen, weiss also nicht, wer da herausgezogen wurde ...

Gruss Ulf

Re: Zulassen als LKW od KFZ Wohnmobil >2,8to?

Verfasst: 2018-08-17 13:41:33
von maxd
Ulf H hat geschrieben:
2018-08-17 12:32:43
@beestone ... da wäre mal interessant zu wissen, bei welcher Zeichensetzung wer rausmuss, bzw. wann man als Womo ungestraft vorbeifahren darf? ...
ICh hatte hier mal einen Thread mit “Schild schwarzer KAstenwagen” oder so. Zusammenfassung: der schwarze KAstenwagen im roten KReis meint eigentlich überall, ausser in Polen und Deutschland den gewerblichen Güterverkehr.

—max