Fahrzeug unterstellen Kasachstan/Almaty

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defender130
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Fahrzeug unterstellen Kasachstan/Almaty

#1 Beitrag von defender130 » 2018-07-21 8:02:14

Hallo in die Runde, wir sind seit Oktober 2017 on Tour. Wir möchten unseren Unimog gerne über den Winter in Almaty unterstellen. Hat zufälligerweise jemand von euch Erfahrung.
Wie lange kann das Fahrzeug im Land bleiben?
Carnet hätten wir.

Wir haben Kasachen kennengelernt die evtl. auch einen überdachten Stellplatz haben.

Ich habe die Botschaft in Berlin angeschrieben aber leider keine Antwort erhalten. Bis jetzt.
Danke im Voraus für evtl. Antworten.

Grüße aus Georgien,
Flo und Claudia

Petrov_kamensk
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Re: Fahrzeug unterstellen Kasachstan/Almaty

#2 Beitrag von Petrov_kamensk » 2018-07-21 8:26:42

defender130 hat geschrieben:
2018-07-21 8:02:14
Wie lange kann das Fahrzeug im Land bleiben?
nicht mehr als ein Jahr

https://defacto.kz/content/inostrantsy- ... strantsami

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defender130
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Re: Fahrzeug unterstellen Kasachstan/Almaty

#3 Beitrag von defender130 » 2018-07-22 6:12:10

Danke Petrov! Leider kann ich das nicht entziffern. Muss ich das Carnet stempeln lassen oder was muss ich beachten? Vielleicht kannst Du mir noch ein paar Details geben. Liebe Grüße, flo

Petrov_kamensk
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Re: Fahrzeug unterstellen Kasachstan/Almaty

#4 Beitrag von Petrov_kamensk » 2018-07-22 7:50:13

Da ich kein Zollagent bin, kann ich nicht mehr sagen als in diesem Artikel angegeben.
Wenn Sie nicht öffnen können, dann ist hier die Übersetzung:

Das Konzept eines Fahrzeugs für den persönlichen Gebrauch importiert
Gemäß Artikel 463 Absatz 4 des Zollkodex der Republik Kasachstan wird unter einem Fahrzeug für den persönlichen Gebrauch ein Auto-, Mototransport-, Anhänger-, Wasser- oder Luftfahrzeug verstanden, zusammen mit Ersatzteilen und dem üblichen Zubehör und der Ausrüstung, die in den üblichen Kraftstofftanks enthalten sind - Schmier- und Treibstoffe, die einer Person gehören oder von einer Person besessen werden, die diese Fahrzeuge ausschließlich persönlich über die Zollgrenze der Zollunion befördert und nicht für die Beförderung von Personen gegen Entgelt, gewerblichen oder kommerziellen Transport von Waren gegen Gebühr oder kostenlos.

Erklärung des Autos beim Import
Gemäß beförderte Artikel 467 Zollkodex Handwerk in irgendeiner Art und Weise, vorbehaltlich der Zollanmeldung bei der Zollgrenze CU mit einer Darstellung ihrer Zollbehörde kreuzen.

Die Meldepflicht gilt nicht für Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion registriert sind.

Die Zollerklärung von Waren für den persönlichen Gebrauch erfolgt schriftlich unter Verwendung der Zollerklärung.

Der Abgabe einer Zollanmeldung für Passagiere gemäß Artikel 468 des Zollkodex sollte die Vorlage von Dokumenten bei der Zollbehörde beigefügt werden, in denen die darin angegebenen Angaben bestätigt werden; dazu gehören:

Dokumente mit Informationen zur Identifizierung des Fahrzeugs für den persönlichen Gebrauch;
Dokumente, die das Recht bestätigen, das Fahrzeug für den persönlichen Gebrauch zu besitzen, zu benutzen und / oder zu entsorgen.
Begriff der vorübergehenden Einfuhr eines Autos
Nach Absatz 2 des Artikels 470 des Zollkodex können ausländische natürliche Personen importieren vorübergehend in das Zollgebiet der Zollunion Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch, im Ausland registriert sind, für die Dauer ihrer vorübergehenden Aufenthalt, aber nicht mehr als 1 Jahr.

Werden Zölle auf die vorübergehende Einfuhr gezahlt?
Gemäß Artikel 470 Absatz 2 des Zollkodex ist die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen für den persönlichen Gebrauch von Zollzahlungen und Steuern befreit.

Wenn vorübergehend für den persönlichen Gebrauch des Fahrzeugs eingeführt ist in dem Zollgebiet der Zollunion im Zusammenhang mit dem Ausfall aus der Zeit, gegen ihn durch die Zollgesetzgebung der Zollunion (Absatzes 5 des Artikels 470 des Zollkodex) gegründet Zölle und Steuern in dem allgemeinen Verfahren zu zahlen .

Im Falle von unwiederbringlichen Verlust von vorübergehend eingeführten Waren für den persönlichen Gebrauch durch einen Unfall oder höhere Gewalt Wiederausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Zollunion kann nicht unter Anerkennung, dass ein Unfall oder höhere Gewalt durch die Zollbehörden.

Verlängerung der vorübergehenden Verwendung
Gemäß Absatz 2 des Artikels 470 des Zollkodex für den begründeten Antrag einer ausländischen Einzel Dauer der vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen für die persönlichen Gebrauch kann von den Zollbehörden innerhalb von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der vorübergehenden Einfuhr solcher Fahrzeuge erweitert werden.

Ist es möglich, das vorübergehend importierte Fahrzeug auf eine andere Person zu übertragen?
Absatz 3 des Artikels 470 des Zollkodex sieht vor, dass die Übertragung des Nutzungsrechts und (oder) Entsorgung von vorübergehend eingeführten Fahrzeugen für den persönlichen Gebrauch von Fahrzeugen, eine andere Person in dem Zollgebiet der Zollunion (einschließlich durch einen Bevollmächtigten) wird zur Verfügung gestellt, ihre Zollerklärung und die Zahlung des Zolls zulässig Zahlungen und Steuern nach dem allgemein üblichen Verfahren.

Export von vorübergehend importiertem Auto
Vorübergehend für den persönlichen Gebrauch importiert, kann das Fahrzeug über eine Zollbehörde aus dem Zollgebiet der Zollunion zurückgenommen werden.

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