benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

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Wanderduene
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benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#1 Beitrag von Wanderduene » 2018-06-07 6:35:34

Hallo zusammen,

die letzten 2 Jahre war ich ein paar Monate mit dem Womo unterwegs. Bisher ausschließlich in Europa. Gerade in Spanien war ich sehr, sehr positiv überrascht wie nett doch die Leute und auch die Polizei mir gegenüber waren. Auch die vielen, vielen Behindertenparkplätze habe ich mit großem Dank genutzt. Jetzt haben wir ein rollstuhlgerechtes Häuschen gebaut und ich bin gerade dabei mich zu informieren wie ich denn einen Behindertenparkplatz vor der Haustüre bekommen könnte. Dabei habe ich eben zufällig gelesen, dass man selbst mit entsprechender Voraussetzung (blauer Parkausweis) nicht mit dem Womo auf diesen Parkplätzen stehen darf. Was ich gelesen habe ist die Hauptargumentation, ein Womo würde nicht die üblichen PKW Maße haben, weshalb dadurch eine Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer entstehen würde. Meine Frage wäre nun, ob hier vielleicht jemand mehr darüber weiß? Es geht mir nicht darum die Gesetzeslage zu diskutieren, ich würde nur gerne wissen wie diese denn genau ist weil ich auf Reisen (oder eher grundsätzlich) keine Lust auf Stress habe.

Besten Dank fürs Lesen.

Gruß
Matthias

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Crossi
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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#2 Beitrag von Crossi » 2018-06-07 7:27:52

na ja wenn dein Womo 5 Meter lang ist wird es kein Problem sein

bei 7 Meter sieht das anderst aus da es ja 2 Meter Über den vorgesehenen Parkplatz hinaus steht

ich parke mit meinem regelmäßig auf PKW Parkplätzen

achte dabei halt da ich rückwärts einparke und ich den Arsch 2 Meter über ne Wiese schieben kann

dank großen Überhand kein Problem am Land in Städten schon schwieriger da solche Parkplätze schwierig zu finden sind

LG

v. Crossi
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OliverM
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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#3 Beitrag von OliverM » 2018-06-07 7:50:19

Ich pers. kann mir nicht vorstellen, daß diese Parkberechtigung Fahrzeugtypgebunden ist .Ob man da stehen darf oder nicht wird doch wohl Personenbezogen sein. Wenn die Kiste auf den Parkplatz passt würde ich mich dahin stellen und gut ist .

Gruß

Oliver
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CharlieOnTour
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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#4 Beitrag von CharlieOnTour » 2018-06-07 8:05:08

Wanderduene hat geschrieben:
2018-06-07 6:35:34
Jetzt haben wir ein rollstuhlgerechtes Häuschen gebaut und ich bin gerade dabei mich zu informieren wie ich denn einen Behindertenparkplatz vor der Haustüre bekommen könnte.
Hallo Matthias,
Wenn es so ist, wie ich das verstanden habe, dann zwingt sich mir der Gedanke auf, wieso kein entsprechender Stellplatz auf dem eigenen Grund und Boden errichtet wurde, auf.
So ein Handicap kann man durchaus bei der Bauplatzwahl oder dem Hauskauf berücksichtigen. Das wäre doch viel einfacher.

Das soll kein Angriff sein, ich wundere mich nur.

Aber zur Sache, ich würde mich an deiner Stelle unterwegs einfach auf die entsprechenden Parkplätze stellen, ich glaube nicht dass jemand Lust hat einen Gehandicapten zu gängeln. Natürlich mit Augenmaß, generell darf ein markierter Parkplatz nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug die Markierungen nicht verlässt.
Ein paar cm hier und da werden bestimmt nicht das Thema sein, aber wenn der Überhang 2m rausschaut, dann ist der Parkplatz eben zu klein.

Gruß
Chris
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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#5 Beitrag von Wanderduene » 2018-06-07 8:14:07

Hallo,

und danke für eure Beiträge.

Meine ehemaliges Womo war 5,5m lang, das habe ich jetzt verkauft weil mir auf längeren Reisen einfach der Platz für das Rollstuhlgeraffel fehlt. Ersatzrollstuhl, Ersatzräder, Handbike, in Zukunft
ein E-Rollstuhl ... nehmen einfach Platz weg. Daher bin ich dabei mir etwas größeres zu kaufen, wird wahrscheinlich doch ein Allrad-LKW weil ich die einfach nicht aus dem Kopf bekomme, nur dann wäre es mir nicht mehr möglich diese Parkplätze zu nutzen. Das würde mein leben wirklich ziemlich erschweren. Wäre es so, würde ich das akzeptieren aber ich wüsste halt wirklich gerne wie es rechtlich aussieht. Für D aber grundsätzlich für Europa wäre das für mich wichtig zu wissen. Hier ist nunmal Parkplatz in Städten echte Mangelware. Auf dem Land hatte ich nie Probleme aber manchmal muß ich halt mal in die Stadt um etwas zu besorgen oder wenn ich mir irgendeine Sehenswürdigkeit anschauen möchte. Oder mal zum Arzt/Apotheke muss ... Wenn ich dann vom Arztbesuch wieder zum Auto komme und das wäre abgeschleppt, hätte ich ein echtes Problem.

Gruß
Matthias

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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#6 Beitrag von egn » 2018-06-07 8:32:14

Wie schon geschrieben, darfst Du nur die markierte Parkfläche nutzen, auch mit der Sonderberechtigung. In D ist man wohl noch einigermaßen tolerant. Von anderen Ländern habe ich aber gelesen dass dies rigeros durchgesetzt wird. Entsprechende Behindertenparkplätze sind zwar meist etwas größer, aber wegen des Raumbedarfs für das Ein-/Aussteigen hat oft auch nicht mehr als ein Standard-PKW Platz.

Vor diesem Hintergrund solltest Du Dir die Frage stellen, ob die Lösung mit einem großen Allrad-LKW wirklich die richtige ist. Ich befürchtet dass das nur für Frust sorgt.

Die einzige Lösung die ich mir vorstellen könnte wäre ein richtig großes Fahrzeug mit Beiboot zu nehmen, oder aber ein Wohnwagengespann. Dann kann man seine Wohnung auf dem Campingplatz lassen und mit dem normal großen PKW überall hinfahren.

Ich weiß, das ist nicht das was Du suchst. Aber wenn die Traumlösung nicht funktioniert sollte man nach dem besten Kompromiss suchen.
Gruß Emil

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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#7 Beitrag von Uwe » 2018-06-07 8:41:24

Das Zusatzzeichen mit den sinnbildlichen Rollstuhlfahrer ist jeweils im Kontext des Parkplatzes zu sehen. Ist der Parkplatz als ganzes für PKW beschränkt, gilt das auch für die Behindertenparkplätze, ist der Parkplatz auf dem Gehweg, gilt die 2,8t-Beschränkung, liegt der Behindertenparkplatz in einem Wohngebiet, darf dort kein 12-Tonner abgestellt werden, ...
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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#8 Beitrag von CharlieOnTour » 2018-06-07 8:50:08

Hallo Matthias,
1 Minute Googlen zwingt mich meinen letzten Beitrag teilweise korrigieren zu müssen.


In Deutschland wird wohl noch das Zusatzschild "Nur innerhalb der markierten Parkflächen" benötigt.
OLG Oldenburg v. 03.05.1994:
Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkflächen" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt.
https://www.verkehrslexikon.de/Module/P ... rungen.php

Schau dir auch mal die Urteile hier an:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalo ... Parkpl.htm

Es ist also doch nicht ganz so klar, wie gedacht.

Aber praktisch bringt die Paragraphenreiterei wenig. Wenn es soweit kommt, dass es darauf ankommt, dann hat man schon eine Menge Stress.
Rücksicht und Augenmaß sind vermutlich wichtiger als rechtsverbindliche Sicherheit.

Meine persönliche Meinung:
Ein Allrad-LKW oder ein großes Wohnmobil eignet sich nicht für Besorgungen in größeren Städten.
Wenn du nur ein Fahrzeug vorhalten möchtest, solltest du eventuell P+R mit dem ÖPNV oder ein behindertengerechtes Taxi in Betracht ziehen.

Ich denke von der Öffentlichkeit kann nicht verlangt werden, behindertengerechte Parkplätze für Allrad-LKWs in den Innenstädten zu errichten.

Gruß
Chris
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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#9 Beitrag von Wanderduene » 2018-06-07 8:54:21

Hallo Chris,
Chris_G300DT hat geschrieben:
2018-06-07 8:05:08
Hallo Matthias,
Wenn es so ist, wie ich das verstanden habe, dann zwingt sich mir der Gedanke auf, wieso kein entsprechender Stellplatz auf dem eigenen Grund und Boden errichtet wurde, auf.
So ein Handicap kann man durchaus bei der Bauplatzwahl oder dem Hauskauf berücksichtigen. Das wäre doch viel einfacher.
ich kann deinen Gedanken definitiv nachvollziehen und erkläre das gerne. Die letzten 14 Jahre wohnten wir in einem Haus im ersten Stock. Das Haus gehörte meinen Eltern, steht auf deren Betriebsgelände, welches nun verkauft wird. Um in den ersten Stock zu kommen hatten wir einen Außenaufzug gebaut. Als Parkplatz gab es ein Carport mit einem elektrischen Tor. Theoretisch alles super aber in der Praxis habe ich zig Wochen eingesperrt in der Wohnung verbracht weil der Aufzug nicht ging. Abgesehen von zig Stunden die ich eingesperrt im Aufzug verbrachte weil er einfach in der Mitte stecken blieb. Gerade im Winter war das Horror. Auch das elektrische Tor hatte zig Aussetzer, das habe ich dann irgendwann einfach offen stehen lassen, was nicht wirklich Sinn der Sache war. Da ich nun aus dem Haus ausziehen musste, weil meine Mutter das Firmengelände verkaufen möchte, gab es nur die Möglichkeit selbst zu bauen. Entsprechend ebenerdig, kein Keller, kein OG weil ich diese Räume nur mit elektronischen Helferlein erreichen kann, was aus der Vergangenheit nicht funktionierte. Da hier der Quadratmeter 360€ kostet wurden es am Ende ein Grundstück mit 390qm (ich bin voll erwerbsgeminderter Rentner und die Rente ist ziemlich wenig. Zum leben selbst auf jeden Fall genug aber zum Bauen ist es echt eng), gerade so groß genug für eine Schrauberhalle mit 50qm und einem direkt angrenzenden Wohnraum von 70qm. Ist eng aber ist machbar. Da wir Hundefans sind, wurde das Grundstück komplett eingezäunt. Da ich kein elektrisches Tor wollte, ich aber durch den geringen Platz mir keinen extra Parkplatz gönnen wollte, wurde halt der PKW verkauft und ich habe mein Leben umgestaltet. Jetzt wohnen wir am Ende einer schmalen Einbahnstraße, die jetzt aber zur Sackgasse wurde. Da wir am Ende wohnen würde ich niemand mit einem Behindertenparkplatz stören, noch würde ich irgendwem einen normalen Parkplatz wegnehmen. Auch würde ich für niemand irgendwelche nennenswerte Kosten verursachen. Daher bin ich jetzt drauf gekommen mich mal mit dem Behindertenparkplatz vor der Tür zu beschäftigen und bin dadurch auf das Thema Womo und Behindertenparkplatz gestoßen.

Gruß
Matthias

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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#10 Beitrag von Uwe » 2018-06-07 9:19:15

Hallo,

das wäre dann ja eh ein persönlich zugeordneter Parkplatz - frag' halt einfach bei der Stadt, ob sie ihn dir entsprechend groß markieren...

Gruß
Uwe
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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#11 Beitrag von Wanderduene » 2018-06-07 9:25:31

Hallo,

der Parkplatz vor der Tür ist nicht das Thema. Da ist eh ein Gespräch vor Ort mit den Behörden am besten. Mir gings jetzt darum ob ich mit einem 7m Allrad-LKW im europäischen Ausland noch die Behindertenparkplätze nutzen kann oder nicht. Rein von der Logik her gehe ich jetzt erstmal von "nicht" aus.

Da muß ich jetzt nochmal ganz von vorne anfangen drüber nachzudenken welches Auto bzw. ob eine Kombi zwischen Zugfahrzeug und Wowa vielleicht doch mehr Sinn macht. Ich muß zugeben, so kompliziert hätte ich mir die Entscheidung was für ein Fahrzeug es wird wirklich nicht vorgestellt ...

Vielen Dank für eure Beiträge!

Gruß
Matthias

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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#12 Beitrag von Reisender » 2018-06-07 11:50:54

Hallo

Kompliziert wird es meist, wenn man sich außerhalb der Norm bewegt.
Ich kann nur von Spanien und Italien berichten:

Dort wurden Tickets verteilt, wenn man sich nicht innerhalb der Markierungen befand.
Warum soll eine Behinderung eine andere Gesetzes-Grundlage heraufbeschwören.
Behindertenparkplätze sind breiter, aber nicht länger, warum auch.
Es wird ja, zumeist im Regelfall, mit einem handelsüblichen PKW--vom Karosserieaußenmaß zumindest-- der Parkplatz benutzt.

Der nächste möchte dann mit dem Sattelschlepper einen Behinertenparkplatz!?!

Gruß aus der Eifel

Reisender

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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#13 Beitrag von ChristianNO » 2018-06-07 12:00:08

Moin

In Norwegen sollten zwei Dinge relevant sein:

I. Hat man die Berechtigung dort mit entsprechendem Behindertenausweis parken zu dürfen.

II. Passt das Fahrzeug in den Parkplatz rein. Es reicht ansich schon das Berühren der Markierungen aus, damit
der Parkplatzwächter sich freut ein Ticket schreiben zu dürfen und die sind gesalzen.

Mvh

Christian

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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#14 Beitrag von Wanderduene » 2018-06-07 12:03:49

Hallo,

hiermit bitte ich höflichst um Entschuldigung das ich eine Frage stellte.

Weder ging es mir darum einen
Uwe hat geschrieben:
2018-06-07 8:41:24
...12-Tonner
abzustellen, noch darum
Chris_G300DT hat geschrieben:
2018-06-07 8:50:08
Ich denke von der Öffentlichkeit kann nicht verlangt werden, behindertengerechte Parkplätze für Allrad-LKWs in den Innenstädten zu errichten.
geschweige denn darum:
Reisender hat geschrieben:
2018-06-07 11:50:54
Der nächste möchte dann mit dem Sattelschlepper einen Behinertenparkplatz!?!
. Mir war lediglich nicht bewusst das es mit einem etwas größeren Womo (wie gesagt, ioch bin Momentan bei 7m) auf einem normalen Behindertenparkplatz nicht erlaubt ist zu parken. Eben weil ich genau die Erfahrung monatelang weder in Spanien noch in Portugal machte. Niemals hatte mich irgendwer auch nur leicht schief angesehen, weder private Leute noch die Polizei. Ganz im Gegenteil hat mich die Polizei mehrmals in der Woche ganz nett gefragt, egal wo ich stand, ob alles Ok sei.

Nu ist mal gut mit diesen Seitenhieben und meine Frage ist beantwortet.

Gruß
Matthias

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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#15 Beitrag von steyermeier » 2018-06-07 14:27:51

Hallo!
Zugelassen auf einen gehbehinderten bekommst du ja Pkw oder womo. Also gehe ich mal davon aus , dass du dann als behinderter auch einem so ausgewiesenen behinderten Parkplatz parken darfst.
Unsere Tochter hat den ausweis , wenn es nicht anders geht , dann stelle ich unseren steyr unterwegs da drauf...der ist 6,36m lang , das geht bis jetzt immer mit ein bisschen Überhang auf Grünfläche o.ä. ziemlich gut , auch beim Supermarkt , Innenstadt usw...immer voraus gesetzt du kannst damit einigermaßen umgehen. Gab auch noch nie ärger. Länger wird dann schon etwas umständlicher...
Gruß markus

Pepone1
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Re: benutzen vom Behindertenparkplatz mit Womo nicht erlaubt?

#16 Beitrag von Pepone1 » 2018-06-08 18:15:12

Ich denke, die Fragestellung ist doch eher theoretischer Natur. In der Stadt sind selbst die Behindertenparkplätze sehr selten so groß, als das man mit einem 7 Meter langen LKW-WOMO drauf parken kann und auf dem Land wo es Platz gibt, wird kein Hahn danach krähen. Das ein Abschleppwagen das gute Stück entfernt ist auch eher unwahrscheinlich. Ich wurde mal in Hamburg von einem Hohlkopf eingeparkt, der hat seinen DÜDO mal eben quer hinter mich gestellt. Der Fahrer war nicht auffindbar, so blieb nur der Anruf bei der Polzei, die dann auch zügig kam. Ich dachte, die lassen den DÜDO abschleppen, doch weit gefehlt. Ich wurde ein größeres Stück über den belebten Bürgersteig geleitet auf die Straße. Nicht abgeschleppt wurde der DÜDO, weil man eine solche Kiste mit einem "normalen" Schlepper nicht wegbekommt. Entsprechende Schleppfahrzeuge sind ja in der Innenstadt eher selten gefragt, sprich es würde 1-2 Stunden dauern bis der Schlepper da wäre. Unmittelbare Gefahr ging ja auch keine von dem Falschparker aus, er kam also leider mit einem Bußgeld davon...

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