Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche GKV

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Ulf H
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Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche GKV

#1 Beitrag von Ulf H » 2016-11-01 10:07:30

... vom Arbeitslosengeld abgemeldet muss man ja selbst für die Krankenversicherung sorgen ...

... Freiwillig in der GKV versichert bleiben ginge bei der TK, aber:
- ist die mir 170 EUR/ Monat die teuerste, die ich kenne, andere berichten von 130 und 150 EUR ...
- ist die nur nach 2 Monaten kündigbar, also nicht wie bei anderen bei Heimatbesuchen oder am Reiseanfang tagesgenau an- und abzumelden ...

:search: :search: :search: .... wer kann mir eine günstige deutsche gesetzliche Krankenversicherung nennen, bei der die freiwillige Versicherung tagesgenau an- und abgemeldet werden kann ... :search: :search: :search:

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#2 Beitrag von marylin » 2016-11-01 10:59:09

AOK

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#3 Beitrag von Wilmaaa » 2016-11-01 11:02:35

marylin hat geschrieben:AOK
Welche der elf?
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
-----
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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#4 Beitrag von Krinara » 2016-11-01 18:13:19

bei der AOK Bayern geht's. Das hab ich selbst schon ein paar mal gemacht. Ich glaube das ich 137,-€ bezahlt habe pro Monat....

LG,

Peter
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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#5 Beitrag von marylin » 2016-11-01 18:17:44

Jep- Danke für die Bestätigung.
Scheinbar kennt keiner hier die 3 Buchstaben... :joke:

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#6 Beitrag von Wilmaaa » 2016-11-01 18:33:57

Es gibt nicht _die_ eine AOK, sondern derer elf. Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, etc. Deshalb meine Rückfrage, welche gemeint war. Denn sie unterscheiden sich zwar wenig, aber in manchen Punkten halt doch.
Scheinbar kennst Du aber nur die drei Buchstaben und nicht viel mehr.
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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#7 Beitrag von Reisender » 2016-11-01 18:55:03

Hallo

Wir sind schon seit 11 Jahren bei der IKK-Südwest versichert.

https://www.ikk-suedwest.de/beitraege/f ... agsteller/

Es kommt ja immer noch die Pflegeversicherung und eventuell der Kinderlosenzuschlag dazu.

Gruß aus Spanien

Reisender

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#8 Beitrag von Krinara » 2016-11-01 19:08:25

wegen 3 Buchstaben muss man aber auch nicht gleich aggressiv werden....da ist es manchmal einfach besser tief durchzuatmen und nichts zu schreiben. Jemanden persönlich anzugreifen gehört hier nicht her!
:positiv:
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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#9 Beitrag von marylin » 2016-11-01 19:20:31

Krinara hat geschrieben:wegen 3 Buchstaben muss man aber auch nicht gleich aggressiv werden
Dank Dir für die Unterstützung- aber mior macht das nichts aus, bin ich gewohnt hier im Sandkasten. :wub:

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#10 Beitrag von rambaz » 2016-11-02 10:13:42

Aber mal folgender Fall:

Ich kündige (vorübergehend) meine GKV in Deutschland und schließe für die Zeit meines Auslandsaufenthaltes eine Reise - KV ab, die auch einen Notfall-Rücktransport per Notarzt-Jet nach D einschließt.
Nun passiert unterwegs irgendwo in einem Drittweltland der schlimmste aller Fälle und der dortige Arzt einigt sich mit dem Vertragsarzt der Reise-KV, mich per Jet nach D zurück zu fliegen.
Den Transport zahlt dann zwar die Reise-KV, aber wer bezahlt die Weiterbehandlung hier in D? Bin ich automatisch wieder in der GKV, sobald der Jet die deutsche Grenze überquert hat, oder wie geht sowas?

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#11 Beitrag von Bernhard_h » 2016-11-02 10:57:43

dieser Fall wird hier ja schon mal kontrovers diskutiert. Ich habe das ja mal durchgezogen und meine GKV hat einer temporären Kündigung nicht zugestimmt. Sie muss mich als "letzter Leistungsträger" zwar wieder aufnehmen, aber nicht unter allen umständen. Steht so im Sozialgesetzbuch V (!). Unter Umständen kann eine neue Gesundheitsprüfung gefordert werden und wenn dabei eine reisebedingte Krankheit auffälig wird kann das zur Verweigerung der Neuversicherung führen.
Dies haben mir die Sachbearbeiter meiner GKV so geschildert, und auch mehrere ander GKV´s die ich befragt habe u.a. TK haben da keine eindeutige Stellung beziehen wollen. Das Bundesgesundheitsministerium hat auf meine Anfrage hin das so aber bestätigt (das nicht unbedingt eine Verpflichtung der letzten GKV zur Weiterversicherung besteht). Ich habe dann in den sauren Apfel gebissen und die Anwartschaft bezahlt. Aber wie gesagt, diese Geschichte ist diffus und es gibt meinem Eindrucks nach kompetente Leute die das für Unsinn halten. Mir war aber das Risiko zu gross hinterher evtl. Streitereinen mit der GKV zu haben.

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#12 Beitrag von GrafSpee » 2016-11-02 11:15:50

Hallo,
seit wann gibt es eine Gesundheitsprüfung (-untersuchung, wie auch immer genannt) bei der Gesetzlichen Kranken Versicherung? Und wo kann man das nachlesen?
Bei ner Privaten Kranken Versicherung natürlich, ja.
Selbst wenn man sich als nicht-GKV-pflichtiger (keine Ahnung ob es dafür auch einen Fachausdruck gibt, Selbstständige u.ä. halt) sich freiwillig wieder in der GKV Versichern möchte wüsste ich nicht das es sowas gibt(hatte mein Vater vor ein paar Jahren).

Interessierte Grüße
Jens
In der Arbeit bin ich lütt und wenig
Aber aufm Asphalt bin ich König!

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#13 Beitrag von Bernhard_h » 2016-11-02 11:22:17

dann such mal den entsprechenden Paragraphen im SGB V. Ist bei mir schon Jahre her das ich den gelesen habe und da steht was von Ausschlusskriterien in denen eine Weiterversicherung der GKV abgelehnt werden kann. Ich habe trotz grosser Anstrengungen nicht rausbekommen welche Ausschlusskriterien das sein könnten. Meine obige Aussage schildert die Antwort der GKV auf eine entsprechende Anfrage. Diese einfache immer wieder propagierte Aussage die GKV muss dich auf jeden Fall nehmen ist glaube ich so nicht richtig.

Bernhard

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#14 Beitrag von Sternwanderer » 2016-11-02 11:36:34

Die Wiederaufnahme nach einer Kündigung, zB. wegen längerem Auslandsaufenthalt, ist keine Pflicht der GKV mehr, läßt sich nur durch eine Anwartschaft sicherstellen. So die Aussage meiner Versicherungsmaklerin. Deshalb zahle ich 52,-€ monatlich an die TK wenn ich länger als 6 Wochen ausserhalb der EU bin.
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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#15 Beitrag von Donnerlaster » 2016-11-02 11:41:15

Bernhard, da gehe ich mit deiner Aussage auch nicht konform.

Wie du ja weisst, hab ich vor der Reise auch meine Mitgliedschaft bei meiner GKV gekündigt.
Nach 1,5 Jahren hab ich denen mitgeteilt, dass ich zum Zeitpunkt x wieder in Deutschland bin und mich bei denen wieder versichern möchte.

Alles ohne Probleme, von einer eventuellen Gesundheitsprüfung war nicht die Rede weder vor noch nach der Reise).

Ich bekam nur ein Formular zum Ausfüllen und musste mitteilen (und bedingt nachweisen), wie ich meinen Unterhalt bestreite. Danach bekam ich einen
Hinweis, was ich zu bezahlen hätte und alles war gut. Und nachdem ich der KK ein Bild zugesandt hatte, kam ein paar Tage später auch die Gesundheitskasse.

Bei allem, was hier oder in vorherigen Threads diskutiert wird und wurde und bei all den verschiedenen Aussagen (ob mit Vollwissen, Halbwissen oder 'ich-weiss-nicht-aber-denke-Wissen' kann ich nur empfehlen:
Jeder, der sich für das Thema interessiert, sollte mit seiner Krankenkasse sprechen.
Und auch da soll man nicht jeden x-beliebigen Sachbearbeiter fragen (denn über dieses Thema kennen die sich auch nicht alle aus), sondern gleich die Fachabteilung verlangen.

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#16 Beitrag von rambaz » 2016-11-02 11:49:40

...oder anders herum:
Endet denn die Zuständigkeit der Reise-KV tatsächlich mit der Wiedereinreise nach D, oder muss sie auch hier für die im Ausland "entstandene" Krankheit oder den Unfall weiter zahlen?

Ich stelle mir das gerade so praktisch vor: Ich fange mir eine dieser üblen Tropenkrankheiten und werde nach D zurück gebracht. Dann liege ich im Hamburger Tropenkrankenhaus und soll mich da mit der KV wegen der Kostenübernahme rumschlagen.
Das ist übrigens gar nicht aus der Luft gegriffen. Ich habe in Indien einen Deutschen getroffen, den es übel erwischt hatte und der nur dank eines schnellen Heimfluges und dank der Fachkunde im Tropenkrankenhaus überlebt hat. Ein Feld-Wald-und-Wiesen-Arzt hätte ihn wahrscheinlich nicht retten können. Wie das allerdings kostenmäßig ausgegangen ist, weiss ich nicht.

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#17 Beitrag von Donnerlaster » 2016-11-02 11:51:26

Sternwanderer hat geschrieben:Die Wiederaufnahme nach einer Kündigung, zB. wegen längerem Auslandsaufenthalt, ist keine Pflicht der GKV mehr, läßt sich nur durch eine Anwartschaft sicherstellen. So die Aussage meiner Versicherungsmaklerin. Deshalb zahle ich 52,-€ monatlich an die TK wenn ich länger als 6 Wochen ausserhalb der EU bin.

Mike, das wundert mich, dass du die Anwartschaft bezahlst. Hast du mit Iris mal drübergesprochen? Ich kann mich noch gut über eine Diskussion zu diesem Thema vor gut 2 Jahren erinnern. Da kam auch von Iris (sinngemäß) die Aussage: die Anwartschaft bei einer privaten ist ok, die GKV ist nur auf diesen Zug aufgesprungen und versucht jetzt auch, das zu verkaufen. Es ist aber unnötig.

OK, ich weiss mittlerweile, dass es durchaus Grund gibt, eine Anwartschaft bei einer GKV zu löhnen: die Aussage meiner Fachberaterin damals war, dass du 95 % der
2. Hälfte deiner Arbeitslebenszeit bei der GKV versichert gewesen sein muss. Ansonsten können sie eine Aufnahme ablehnen bzw. man kann sich nur als PV versichern.

Aber wie ich vorher schon schrieb: Jeder soll sich bei der Fachabteilung seiner GKV erkundigen und für sich das richtige Modell raussuchen.
Wenn er der Meinung ist, eine Anwartschaft zu zahlen und dadurch kein Risiko eingehen will, ist das auch ok.

Ach ja: Voraussetzung für die Kündigung ist eine aussereuropäische Reise (innerhalb Europas (und nicht nur EU) gibt es ja eine Leistung der GKV) und Abschluß einer Langzeitreiseversicherung.

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Ulf H
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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#18 Beitrag von Ulf H » 2016-11-02 13:03:09

... alle Langzeitreisekrankenversicherungen, die ich gefunden habe (ADAC, Hanse-Mercur, Allianz, Protrip und Sta) enden explizit mit der Wiedereinreise nach Deutschland ... bei einigen steht explizit drin, auch im Falle von Krankenrücktransport, bei anderen auch bei schwebenden Versicherungsfällen und bei anderen nichts weiter ...

... ich meine wie Hatzlibutzli, dass die ihren Service für 1/3 der Inlands-KV nur deswegen anbieten können, weil sie die "dicken Fische" heimexportieren ...

Gruss Ulf
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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#19 Beitrag von Bernhard_h » 2016-11-02 13:57:28

Hallo Peter,

ja ich weiss, wir hatten ja schon drüber gesprochen. Ich wollte nur meine Erfahrungen zur Kentniss bringen und auch klarmachen das ich auch nichts genaues weiss. Ich glaube der Passus im SGB V heisst "Leistungserschleichung". Ich habe auch nicht von einer generellen Gesundheitsprüfung bei wiederaufnahme geschrieben, sondern von einer Fallentscheidung wenn man kurz nach der Reise Leistung in Anspruch nimmt die im Zusammenhang mit der Reise stehen könnte.

Wir werden demnächst auch wieder für längere Zeit ausserhalb Europas unterwegs sein und dann werde ich den ganzen Kram noch mal mit der Krankenkasse besprechen. Ich denke der einzig richtige Tipp hier ist sich alles von der Krankekasse schriftlich bestätigen zu lassen, aber meiner Erfahrung nach tun die sich damit schwer.

viele Grüsse, Bernhard
Zuletzt geändert von Bernhard_h am 2016-11-02 14:08:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#20 Beitrag von Donnerlaster » 2016-11-02 14:04:41

Bernhard_h hat geschrieben: Ich denke der einzig richtige Tipp hier ist sich alles von der Krankekasse schriftlich bestätigen zu lassen, aber meiner Erfahrung nach tun die sich damit schwer.

viele Grüsse, Bernhard
Hallo Bernhard, deshalb schrieb ich ja, dass man die richtige Fachabteilung braucht. Bei meiner GKV nennt sich die Abteilung 'Fachzentrum Mitgliedschaft und Beiträge'

PS du bekommst noch eine PN von mir.

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#21 Beitrag von Ulf H » 2016-11-02 16:06:40

Reisender hat geschrieben: ... IKK-Südwest ...
... nennt sich Süd-West, ist aber hier im äussersten Süd-Westen Deutschlands nicht aktiv, sondern nur in Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen ...

... mal sehen ob sich die AOK als eher All-(heilmittel) oder eher als -gemein erweist ...

Gruss Ulf
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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#22 Beitrag von marylin » 2016-11-02 20:09:00

Machts nicht kompliziert. Jede GKV muß eine "Anwartschaftsversicherung "haben- zu unterschiedlichen Kosten.
Seit 28 Jahren schick ich ein Fax mit "ab 1.3.2017 ausserhalb Europas", und bei Rückkehr eins mit (meistens rückwirkend bedatet..) mit "seit 22.5.2018 wieder im Bereich Europas". Der Rest wird mit dem Beitrag am Jahresende verrechnet.
schriftlich ist das in den Vetragsbestandteilen erklärt. Da muß nix extra kommen. Die richten sich ja auch nach dem Sozialgestzbuch.

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#23 Beitrag von rambaz » 2016-11-02 20:45:27

marylin hat geschrieben: Seit 28 Jahren schick ich ein Fax mit "ab 1.3.2017 ausserhalb Europas", und bei Rückkehr eins mit (meistens rückwirkend bedatet..) mit "seit 22.5.2018 wieder im Bereich Europas".
Und was sagt Deine Rentenversicherung dazu? Stellt die die Zahlungen an Kranken- und Pflegekasse für Dich während Deiner Abwesenheit ein? Oder bist Du etwa noch gar nicht in Rente? Sollte mich wundern.......
:eek:

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#24 Beitrag von volvo c1314 » 2016-11-02 21:59:00

Hallo ,
Auskunft der Barmer - Fachabteilung:
Eine Aussetzung der Krankenkassenbeiträge durch die Rentenversicherung während eines 1-jährigen Auslandsaufenthalts ist trotz Auslandskrankenversicherung nicht möglich.

Max 68 Jahre und mit einer Rente, der sich die Hanse Merkur nicht leisten kann. :rock: :rock:

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#25 Beitrag von Donnerlaster » 2016-11-02 22:55:07

Max, da hast du Recht. Eine Kündigung der GKV ist als Rentner nicht möglich, da mit der Dt. Rentenversicherung jemand mitbezahlt. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn der Versicherte der alleinige Zahler ist

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#26 Beitrag von eifler » 2016-11-05 2:10:58

Ulf H hat geschrieben:... vom Arbeitslosengeld abgemeldet muss man ja selbst für die Krankenversicherung sorgen ...

... Freiwillig in der GKV versichert bleiben ginge bei der TK, aber:
- ist die mir 170 EUR/ Monat die teuerste, die ich kenne, andere berichten von 130 und 150 EUR ...
- ist die nur nach 2 Monaten kündigbar, also nicht wie bei anderen bei Heimatbesuchen oder am Reiseanfang tagesgenau an- und abzumelden ...

:search: :search: :search: .... wer kann mir eine günstige deutsche gesetzliche Krankenversicherung nennen, bei der die freiwillige Versicherung tagesgenau an- und abgemeldet werden kann ... :search: :search: :search:

Gruss Ulf
morgen ulf

egal ob man ein einkommen hat oder nicht man muß sich GKV versichern.kann man nicht bezahlen dann kommt der liebe man mit dem KUKUCK.
bis dann.

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#27 Beitrag von Geishardt » 2016-11-06 18:40:02

Hallo,

der Versuch einer Übersicht:

Personenkreis A: stehen im Erwerbsleben und oder haben keinen Rentenanspruch.

Personenkreis B: Erhält eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung

A: Kündigung wegen Auslandsaufenthalt - außerhalb der EU und bilateralen Vertragsstaaten- möglich.
Während dem Auslandsaufenthalt eine Anwartschaft bei der GKV zu bezahlen bringt keinen Vorteil.l

Grundsatz : §16SGB V (1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte
1.sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist, .....

Rückkehr:
a. planmäßig ohne akute Erkrankung Die GKV muss den Antrag auf Versicherung annehmen und dies ohne Gesundheitsprüfung. § 5 SGB V. Eine Anwartschaft bringt keinen Vorteil.

b. außerplanmäßige Rückkehr infolge einer Erkrankung

§ 52a Leistungsausschluss SGBV
Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sich Personen in den Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 10 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Nähere zur Durchführung regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung.

Dies kann man annehmen wenn z.B. die Reisekrankenversicherung den Heimtransport veranlaßt und weitere stat. Behandlung im Heimatland erforderlich ist.

Gegen diesen GAU hilft auch keine Anwartschaft.

Personenkreis B: -Rentner der Deutschen Rentenversicherung-.
Selbstverständlich können auch Rentner wegen Auslandsaufenthalt die GKV kündigen.

Jedoch ist dies ausgesprochen schwierig, da neben den bilateralen Abkommen mit einzelnen Ländern auch die multinationalen Abkommen der IAO beachtet werden müßen.
Je nach angegebenen Zielland und der eigenen Staatsangehörigkeit kann es sogar zu einer Kürzung der Rente kommen.

Wer eine Anwartschaft für sinnvoll hält, sollte sich schriftlich geben lassen, dass die Kasse auf die Einrede des Mißbrauchs gemäß §52a SGBV verzichtet
Alle Antragsteller die sich in der II. Hälfte des Berufslebens befinden sollten sich von der Kasse bestätigen lassen, dass die Anwartschaft als Versicherungszeit im Sinne von §5 11 SGBV angerechnet wird. Wer in der II. Hälfte seines Berufslebens nicht zu 90% pflichtversichert war, der hat als Rentner keinen Anspruch auf die Pflichtversicherung. Er kann sich nur freiwillig versichern - teuer-.
Unsere Kopf ist rund, damit wir beim denken die Richtung wechseln können. Francis Picabia

carpe Diem

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#28 Beitrag von Bernhard_h » 2016-11-06 18:46:10

danke, sehr schön zusammegefasst. Aber warum hilft für den von dir als "GAU" bezeichneten Fall für den nicht rentenbeziehenden Personenkreis die Anwartschaft nicht ?, das war der Grund warum ich eine hatte und vermutlich wieder haben werde. Da war meine GKV mal eindeutig, die Awartschaft garantiert unbedingt eine Wiederaufnahme, auch bei reisebedingten Erkrankungen.
Aber das kann die Krankenkasse wohl individuell behandeln. Desweiteren habe ich angenommen das die Anwartschaft immer als Versicherungszeit angerechnet wird so das man damit auch diese 90% Regel gut bedient.

Trotzdem nochmal danke für den gut recherchierten und strukturierten Beitrag

danke, Bernhard

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#29 Beitrag von rambaz » 2016-11-07 9:30:06

Aber mal grundsätzlich zum Thema Auslands-Reise-KV:

Wenn die Reise höchstens 60 Tage dauert, gibts ja noch akzeptable Angebote, auch für Senioren.
Aber wenn der Ausflug mal was länger dauern soll, dann wirds teuer, besonders für Senioren.

Mal eine Frage:
Hat hier schonmal jemand den Fall erlebt, dass er im Ausland krank wurde bzw. einen Unfall hatte, und dass er dann seiner Reise-KV nachweisen musste, dass er noch keine 60 (?) Tage unterwegs war? Oder liegt die Beweislast bei der KV? Muss die nachweisen, dass der Patient schon länger unterwegs war?

Wie soll sowas überhaupt innerhalb der EU gehen? Es gibt doch keine Ein- und Ausreisestempel mehr im Pass.

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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

#30 Beitrag von volvo c1314 » 2016-11-07 11:34:08

Hallo Rentner können ihre Krankenversicherung nur kündigen, wenn sie ihren Wohnsitz für mindestens 3 Jahre ins Ausland verlegen. Dann ist aber ohne deutsche Meldeadresse auch Schluß mit Rente. (Auskunft Barmer Fachabteilung.)

Max
Geishardt hat geschrieben:Hallo,

der Versuch einer Übersicht:

Personenkreis A: stehen im Erwerbsleben und oder haben keinen Rentenanspruch.

Personenkreis B: Erhält eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung

A: Kündigung wegen Auslandsaufenthalt - außerhalb der EU und bilateralen Vertragsstaaten- möglich.
Während dem Auslandsaufenthalt eine Anwartschaft bei der GKV zu bezahlen bringt keinen Vorteil.l

Grundsatz : §16SGB V (1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte
1.sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist, .....

Rückkehr:
a. planmäßig ohne akute Erkrankung Die GKV muss den Antrag auf Versicherung annehmen und dies ohne Gesundheitsprüfung. § 5 SGB V. Eine Anwartschaft bringt keinen Vorteil.

b. außerplanmäßige Rückkehr infolge einer Erkrankung

§ 52a Leistungsausschluss SGBV
Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sich Personen in den Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 10 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Nähere zur Durchführung regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung.

Dies kann man annehmen wenn z.B. die Reisekrankenversicherung den Heimtransport veranlaßt und weitere stat. Behandlung im Heimatland erforderlich ist.

Gegen diesen GAU hilft auch keine Anwartschaft.

Personenkreis B: -Rentner der Deutschen Rentenversicherung-.
Selbstverständlich können auch Rentner wegen Auslandsaufenthalt die GKV kündigen.

Jedoch ist dies ausgesprochen schwierig, da neben den bilateralen Abkommen mit einzelnen Ländern auch die multinationalen Abkommen der IAO beachtet werden müßen.
Je nach angegebenen Zielland und der eigenen Staatsangehörigkeit kann es sogar zu einer Kürzung der Rente kommen.

Wer eine Anwartschaft für sinnvoll hält, sollte sich schriftlich geben lassen, dass die Kasse auf die Einrede des Mißbrauchs gemäß §52a SGBV verzichtet
Alle Antragsteller die sich in der II. Hälfte des Berufslebens befinden sollten sich von der Kasse bestätigen lassen, dass die Anwartschaft als Versicherungszeit im Sinne von §5 11 SGBV angerechnet wird. Wer in der II. Hälfte seines Berufslebens nicht zu 90% pflichtversichert war, der hat als Rentner keinen Anspruch auf die Pflichtversicherung. Er kann sich nur freiwillig versichern - teuer-.

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