Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

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Bitukura
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Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#1 Beitrag von Bitukura » 2016-03-10 17:28:31

Liebe Forumsmitglieder,
nun ist es bei uns auch soweit, wir wollen unseren Steyr mit einer Zeppelin-Shelter verheiraten und dann soll es irgendwann auf den amerikanischen Kontinent gehen. Viele Jahre haben wir bereits das südliche Afrika bereist, nun locken uns neue Ziele.
Da wir auch mit dem neuen Fahrzeug keine Jahre am Stück auf Reise gehen können, war unsere Planung, das Fahrzeug mehrere Jahre auf dem amerikanischen Kontinent zu belassen und von dort aus dann immer wieder Touren zu fahren.
Nun habe ich eine schlechte Nachricht erhalten, dass es auf Fahrzeuge, die aus der europäischen Union für länger als 3 Jahre ausgeführt wurden, angeblich eine neue Regelung geben soll (telef. Info Zollamt):
Zolleinfuhrgebühren werden erhoben werden, sobald die Autos wieder nach Europa bzw. Deutschland eingeführt werden.
Für die Autos, die mit dem Carnet de Passage unterwegs sind, fällt keine Einfuhrsteuer an, solange das Carnet bei Einreise noch gültig ist.


Somit fiele auf unsere Autos, die wir auf den amerikan. Kontinent verschiffen (egal wohin) und das Auto erst nach Ablauf von drei Jahren zurückbringen, diese Einfuhrsteuer an. Dies gelte im Übrigen für alle Länder, die nicht zur EU gehören und für die kein Carnet de Passage vorgeschrieben ist. An Gebühren fallen dann 19 % Einfuhrumsatzsteuer zuzüglich 10 % Zollgebühren an, d.h. insgesamt 29 %, ausgehend vom Wert des Fahrzeugs bei Wiedereinfuhr. Und diesen Wert legt der Zoll fest, nicht wir. Es ist auch völlig egal, ob der Wagen die gesamte Zeit in Deutschland angemeldet war und man KFZ-Steuern und Versicherung dafür gezahlt hat. Es handelt es sich um sogenannte Rückware. Und es gibt keine Ausnahmeregelungen oder Verlängerungsmöglichkeiten der 3 Jahre.
Insgesamt 29% Extragebühren ohne Verschiffungskosten und das ganze Andere - knock out für uns, wäre ja Wahnsinn!

Das Zollamt hat schon mal bestätigt:
Nach 3 Jahren ist keine zollfreie Rückführung mehr möglich. Es behandelt Waren, die man mit in den Urlaub nimmt und dann zurückbringt. Z. B. eine wertvolle Goldkette. Damit man einem hinterher nicht nachsagt, dass man diese z. B. Kette im Urlaub gekauft hat, brauchst man einen Nachweis. Wenn man sein Auto mit in den Urlaub nimmt, könne man das Auto natürlich zollfrei zurückführen, aber nur innerhalb von 3 Jahren. Danach muss eine Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühr gezahlt werden.

Bestimmt finde ich im Forum erfahrene Traveller, die sich mit diesem Thema schon einmal auseinander setzen mussten. Ich habe schon mal im Archiv des Forums nach diesem Thema gesucht, komme aber da nicht so recht weiter.
Hat jemand eine Idee? Kann man diesen Wahnsinn umgehen, wenn dies so stimmt?
Liebe Grüße
Michael

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Wilmaaa
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#2 Beitrag von Wilmaaa » 2016-03-10 17:40:01

Schau mal hier, eine ganz aktuelle Diskussion:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 17&t=67715
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#3 Beitrag von joern » 2016-03-10 17:41:11

DerZusammenhang mit dem Carnet erschliesst sich mir nicht. Ein Carnet kann man ja immer abschliessen. Der Einfuhrzoll ist dann abhängig, ob sich darin Ein-und Ausfuhrstempel diverser Staaten befinden?

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#4 Beitrag von laforcetranquille » 2016-03-10 19:18:54

Wer fragt euch denn danach wo euer Auto sich befindet wenn es die ganze Zeit angemeldet ist ?
Ihr müsst doch auch nicht unbedingt nach Deutschland zurück verschiffen wenn ihr dummen Fragen aus dem Weg gehen wollt. Warum müsst ihr den irgendeinem Grenzer auf die Nase binden wo und wie lange ihr weg gewesen seid ? Die Personen werden zwar neuerdings zentral registriert wenn sie den Schengen-Raum verlassen bzw wieder einreisen, die Fahrzeuge wohl noch nicht.
Innerhalb der EG dürft ihr so lange mit dem Auto rumkurven wie ihr wollt, das ist alles Rechtens. Sogar den TÜV könnt ihr vor der Rückehr bei einer EG-auslänischen Prüfstelle zum Nachweis der Verkehrssicherheit durchführen lassen.

Gruss Wim
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#5 Beitrag von buckdanny » 2016-03-10 19:35:41

Bitukura hat geschrieben:. . Und diesen Wert legt der Zoll fest, nicht wir.

Das stimmt nicht! Der Beteiligte stellt einen Antrag in diesem muss Er auch einen Warenwert angeben, wenn dieser offensichtlich nicht passt muss der Zöllner eine Möglichkeit suchen den tatsächlichen Wert festzustellen, einfach schätzen geht nicht sieht der Zollkodex nicht vor, in der Regel wird ein Gutachter beauftragt.
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#6 Beitrag von Bitukura » 2016-03-10 20:09:05

Hallo Wim,
nach den bisherigen Infos (keiner scheint es wirklich so genau zu wissen, wie es tatsächlich praktiziert wird) wird es wohl das Beste sein, sich einen Umweg für die Rückkehr nach Deutschland (EU-Raum) zu suchen.
Bislang war die Idee, das Fahrzeug vom südamerikanischen Raum wieder per Schiff nach Europa zu verbringen. Vorteil: noch relativ günstig und sicher.
Dann geht es aber nicht am Zoll vorbei. Mit 29% Extragebühren (bei einem Steyr mit Kabine und Ausstattung) käme schon ein schöne Summe zusammen, auch wenn der Zoll nicht so einfach nach Gutdünken schätzen kann, wie buckdanny meint.
Für diese Summe kann man sich auch einen Umweg suchen und von einem Nicht-EU-Land in den Schengenraum einreisen. An der Innengrenze wird man vermutlich nicht so genau den Reiseverlauf (Reisedauer) nachvollziehen - hoffe ich wenigstens!

Jetzt aber die Frage: Wo wären denn solche alternativen Verschiffungsziele, von denen eine Einreise über Land nach Europa problemlos möglich ist?

Gruss
Michael

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#7 Beitrag von Carlos » 2016-03-10 20:27:22

[quote="Bitukura"
Jetzt aber die Frage: Wo wären denn solche alternativen Verschiffungsziele, von denen eine Einreise über Land nach Europa problemlos möglich ist?
[/quote]


zuerst nach Afrika - von da mit kurzer & preisgünstiger Fährfahrt nach Gibralter;
das ist GB - wenn Ihr zurückkommt, sind die nicht mehr in der EU :joke:

Carlos

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#8 Beitrag von laforcetranquille » 2016-03-10 21:21:54

Du kannst, glaube ich, auch in Dakar , Le Havre oder Antwerpen von der Grimaldi runter.
Hake da mal für genauere Infos nach

Gruss Wim
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Puffi
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#9 Beitrag von Puffi » 2016-03-10 21:49:39

Von SA zurück mit der Grimaldi = Antwerpen.

Beitrag wird wo anderst ebenfalls diskutiert, siehe hier: http://panamericanaforum.org/index.php?id=17172

Unser Fahrzeug war 5 Jahre unangemeldet auf der Panam unterwegs, zurück in Hamburg kein Problem :joke:

Gruß Puffi
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#10 Beitrag von Bluekat » 2016-03-10 23:25:50

Das habe ich zu dem Thema geschrieben:
X40 hat geschrieben:
Es kursieren viele Gerüchte über eine Einfuhrverzollung für Fahrzeuge, die länger als 3 Jahre im Ausland waren. Wir kennen mittlerweile den Gesetzestext und fragen uns, ob irgendjemand, dessen Fahrzeug schon mehr als 3 Jahre außerhalb Deutschlands war und dessen Fahrzeug wieder zurückgebracht wurde, tatsächlich diese Erfahrung gemacht hat und zur Kasse gebeten wurde.
Gruss aus Malawi von Walter und Marion
Hallo Walter,
hallo Marion,

ich habe die Erfahrung schon gemacht!
Nicht mit dem LKW, sondern mit dem Schiff.

Es ist tatsächlich so, dass Ware welche länger als 3 Jahre aus der Gemeinschaft (EU) verbracht war, zunächst ihren gemeinschaftlichen Charakter verliert und bei Wiedereinfuhr zu versteuern ist.

Zur "Kasse" wurde ich nicht gebeten, weil die 3 Jahre relativ flexibel sind.
Du kannst bei Wiedereinfuhr beim Zoll eine Fristverlängerung unter Angabe der nachweislichen, tatsächlichen Gründe beantragen.
Die Bewilligung liegt in der Kompetenz der lokalen Zollbehörde.
Diese Fristverlängerung kann nicht schon bei Ausfuhr gestellt werden!
Vor Ausfuhr empfiehlt es sich, eine sogenannte Nämlichkeitsbescheinigung behördlich bestätigen zu lassen.

Grüße
Rainer

Im Übrigen irrt jeder ganz gewaltig, wenn er meint in Le Havre, Antwerpen oder sonst wo in der EU anlanden zu wollen um die 3 Jahresfrist zu umgehen.
Mit der o.g. Situation kann man in jedem EU Land konfrontiert werden!
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#11 Beitrag von Enzo » 2016-03-11 0:13:13

Genau dies ist Reisenden schon passiert, deren Fahrzeug in Rotterdam oder Antwerpen vom Schiff eingeführt wurde. Schon bei Verschiffung nach Suedamerika war mir klar, nicht wieder in die EU zurück verschiffen. Es sei denn, ich erfülle die Voraussetzungen um mein Krempel, es ist ja nicht nur das Fahrzeug, als Umzugsgut zu deklarieren.
Jens

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#12 Beitrag von Bitukura » 2016-03-11 8:50:09

Jetzt bin ich schon etwas schlauer, vielen Dank an die community!

Derzeit ist es wohl Glücksache, am Zoll nicht belangt zu werden, wenn man nach 3 Jahren direkt in ein EU-Land einschifft. Wie es in der Zukunft ausschaut, weiss man nicht - Verschärfungen sind wohl eher zu erwarten, wenn man sich den Kontrollzwang der EU ansieht.
Dakar wäre eine Variante, ob es aber in einigen Jahren überhaupt noch einen sicheren Weg über den Nordwesten Afrikas nach Europa gibt, steht ebenfalls in den Sternen.

Vielleicht findet Wim noch etwas heraus!?

Michael

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#13 Beitrag von wayko » 2016-03-11 9:46:33

Nichts für ungut, aber diese Versteuerung nach über 3 Jahren ist in meinen Augen erst einmal selten dämlich. Was gibt es denn für einen Grund, diese Steuer zu verlangen? Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Weiß das zufällig jemand?

Viele Grüße
Clemens
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#14 Beitrag von laforcetranquille » 2016-03-11 14:07:22

Ich frage mich die ganze Zeit wie der kontrollierende Grenzer denn aktuell überhaupt festmachen will wie lange das Fahrzeug ausserhalb der EG war. Ist der Einführer/Besitzer denn da rechtlich überhaupt zu einem Nachweis verpflichtet ? Die Tatsache alleine das man mit dem Bötchen aus ÜSee angeschippert kommt ist doch noch kein Beweis dafür. Dann könnte doch der spanische Zöllner in Algeciras genauso die aus Marokko kommenden oder der griechische die aus der Türkei kommenden "verdächtigen". Afrika und Asien sind ja gross genug um drei Jahre dort zu verbringen. Wenn allerdings in den kommenden Jahren eine Datenbank für Fahrzeuge wie sie aktuell für Personen die die EG verlassen bzw. wieder einreisen eingeführt wird, dürfte dies recht einfach nachvollziehbar sein. Der Registrierungs und Kontrollwahn kennt ja überhaupt keine Limits mehr und jeder der seinen Urlaub nicht in Bad Meingarten verbringt ist per se schon verdächtig.

Gruss Wim
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#15 Beitrag von Pingu » 2016-03-11 15:22:22

laforcetranquille hat geschrieben:Ich frage mich die ganze Zeit wie der kontrollierende Grenzer denn aktuell überhaupt festmachen will wie lange das Fahrzeug ausserhalb der EG war. Ist der Einführer/Besitzer denn da rechtlich überhaupt zu einem Nachweis verpflichtet ? Die Tatsache alleine das man mit dem Bötchen aus ÜSee angeschippert kommt ist doch noch kein Beweis dafür.
Das ist ganz einfach und gilt für JEDE Einfuhr. Ich hatte das Thema bereits mehrfach mit meiner Kameraausrüstung.

Bei Einfuhr musst Du ggfs. Nachweisen, dass das einzuführende Gut bereits in der EU versteuert wurde. Ansonsten fällt die Einfuhrumsatzsteuer des Landes an, in welchem Du das Gut einführst, und ggfs. Zoll.

Dabei unterliegst DU der Nachweispflicht. Den Nachweis kannst Du auf 2 Arten im wesentlichen Erbringen:
1. Vor der Ausreise gehst Du zum Zoll und beantragst eine vorübergehende Ausfuhr.
2. Du hast die Kaufrechnungen und kannst es anhand dieser nachweisen.

Beim Zoll bist immer Du in der Nachweispflicht.

Gruß
Thilo

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#16 Beitrag von laforcetranquille » 2016-03-11 16:13:49

Au weia, das ist ja schlimmer als ich dachte. Irgendwie habe ich in nun fast 45 Jahren Reisen mit sowas noch nie Probleme gehabt. Was kocht da bloss wieder für ne Sch.... hoch. Vielleicht sollte man da besser den Mantel des Schweigens drüber decken ! Im Netz wird heute alles mitgelesen und vielleicht bringt das irgendjemanden auf den hinterfo... Gedanken doch mal eine Anweisung an den Zoll rauszugeben um Leute die wie Langzeitreisende aussehen doch mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Offene Grenzen sind ja ohnehin wohl Vergangenheit.
Gruss wim
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#17 Beitrag von joern » 2016-03-11 18:24:00

Pingu hat geschrieben:
laforcetranquille hat geschrieben:Ich frage mich die ganze Zeit wie der kontrollierende Grenzer denn aktuell überhaupt festmachen will wie lange das Fahrzeug ausserhalb der EG war. Ist der Einführer/Besitzer denn da rechtlich überhaupt zu einem Nachweis verpflichtet ? Die Tatsache alleine das man mit dem Bötchen aus ÜSee angeschippert kommt ist doch noch kein Beweis dafür.
Das ist ganz einfach und gilt für JEDE Einfuhr. Ich hatte das Thema bereits mehrfach mit meiner Kameraausrüstung.

Bei Einfuhr musst Du ggfs. Nachweisen, dass das einzuführende Gut bereits in der EU versteuert wurde. Ansonsten fällt die Einfuhrumsatzsteuer des Landes an, in welchem Du das Gut einführst, und ggfs. Zoll.

Dabei unterliegst DU der Nachweispflicht. Den Nachweis kannst Du auf 2 Arten im wesentlichen Erbringen:
1. Vor der Ausreise gehst Du zum Zoll und beantragst eine vorübergehende Ausfuhr.
2. Du hast die Kaufrechnungen und kannst es anhand dieser nachweisen.

Beim Zoll bist immer Du in der Nachweispflicht.

Gruß
Thilo
Punkt 1 und 2 kann ich ja noch nachvollziehen. Aber hier geht es ja darum, dass es nach 3 Jahren dem Zoll egal ist, ob Du Dein Fahrzeug bereits beim Kauf und beim Betrieb versteuert hast. Hier soll nochmal abkassiert werden.u

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#18 Beitrag von Puffi » 2016-03-12 12:48:01

Anbei Zitat mit gleichem Thema aus anderem Forum:

wenn man eine Ware nach Deutschland einführt, fallen grundsätzlich MWST und ggf Zollgebühren an. Wenn Du Dein Auto von SA zurückbringst, ist das aber keine Einfuhr sondern eine Rückführung. Dafür fallen keine Gebühren an, da die MWST schon vor der Zulassung bezahlt wurde.

Im Zweifelsfall bist Du nachweispflichtig, d.h. in Deinem Falle genügt der KFZ-Schein. Ist das KFZ nicht mehr zugelassen, sollte man eine Kopie des KFZ-Briefs dabei haben.

Diese Links sind selbst erklärend:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html

Gruß Puffi
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#19 Beitrag von joern » 2016-03-12 13:43:26

Ja, selbsterklärend : "...ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen."

schneemann
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#20 Beitrag von schneemann » 2016-03-12 14:37:30

joern hat geschrieben:Ja, selbsterklärend : "...ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen."
Mein juristisches Halbwissen erlaubt aber die Vermutung, dass die Formulierung "grundsätzlich" auch Ausnahmen zuläßt. Sonst hätte der verfassende Sesselpupser das Wort einfach weg gelassen.

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#21 Beitrag von buckdanny » 2016-03-12 16:18:06

steht doch schon im entsprechend Artikel 185 ZK
RÜCKWAREN
Artikel 185
(1) Gemeinschaftswaren, die aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft
ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder
in dieses Zollgebiet eingeführt und dort in den zollrechtlich freien
Verkehr übergeführt werden, werden auf Antrag des Beteiligten von
den Einfuhrabgaben befreit.
Jedoch gilt folgendes:


— Die Frist von drei Jahren kann überschritten werden, um besonderen
Umständen Rechnung zu tragen
;
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#22 Beitrag von laforcetranquille » 2016-03-12 17:05:24

Richtig gelesen hiesse dies, das auch alle Waren die innerhalb von drei Jahren aus und dann wieder eingeführt werden deklariert und "auf Antrag des Beteiligten" von den Abgaben befreit werden . :wack:
Da müsste ja jeder Türkeiurlauber auf der Rückfahrt sein Auto deklarieren auch wenn er nur drei Wochen ausserhalb des Gemeinschaftsgebietes war.
Gibt´s da irgendwelche konkreten Fristen ?

Gruss Wim
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#23 Beitrag von buckdanny » 2016-03-12 17:11:44

Das macht auf jeder, nur gibt es für diese Zollanträge und Abfertigungen Vereinfachungen, nennt sich konkludentes Handeln, heranfahren an die Grenze ist der Antrag, wenn in der Gemeinschaft ansässig zur Rückware, wenn nicht in der Gemeinschaft ansässig zur Vorübergehenden Verwendung, das Durchwinken ist die Abfertigung.
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#24 Beitrag von Bluekat » 2016-03-12 19:45:53

wayko hat geschrieben:Nichts für ungut, aber diese Versteuerung nach über 3 Jahren ist in meinen Augen erst einmal selten dämlich. Was gibt es denn für einen Grund, diese Steuer zu verlangen? Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht? Weiß das zufällig jemand?

Viele Grüße
Clemens
Hallo Clemens,
Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht?
vielleicht kann ich es Dir rüberbringen...

Verkauft und liefert ein EU Unternehmen eine Ware an einen EU Endverbraucher (zwischen EU Unternehmen gelten andere Regelungen) , so muss das EU Unternehmen auf den Warenwert den im jeweiligen EU-Staat gültigen Mehrwertsteuersatz hin zu schlagen.
Der EU Endverbraucher muss diesen Gesamtbetrag an das EU Unternehmen zahlen, das EU Unternehmen muss diese erhaltene Mehrwertsteuer an das jeweilige Finanzamt abführen.

Verkauft und liefert ein EU Unternehmen eine Ware an einen Verbraucher aus einem Drittland ( außerhalb der EU) so wird von dem EU Unternehmen keine Mwst. beaufschlagt, der Endverbraucher aus dem Drittland muss keine Mwst. an das EU- Unternehmen bezahlen, das EU Unternehmen folglich keine Mwst. abführen, das jeweilige Finanzamt geht leer aus.

Nun könnte z.b. ein Unternehmen in Ungarn (27% Mwst.) Waren umsatzsteuerfrei in die Schweiz (Drittland) verkaufen und von dort aus - über eine Zwischenfirma - an einen EU Endverbraucher mit dann nur 8% Mwst (Mwst. Schweiz) verkaufen. Somit würden dem ungarischen Fiskus volle 27%Mwst entgehen und der EU Endverbraucher hätte 19% gespart.

Um diese Steuerumgehung zu verhindern verliert eine in ein Drittland gelieferte Ware zunächst ihrem zoll- und steuerrechtlichen Gemeinschaftscharakter und muss deshalb bei Wiedereinfuhr versteuert werden, da ja die Ausfuhr "steuerfrei" war!

Nun gibt es aber z.B. ein EU Unternehmen, welches Filialien in einem Drittland betreibt und nach dort Gemeinschaftswaren zum Verkauf verbringt.
Diese Waren verlieren auch hier zunächst ihren Gemeinschaftscharakter.
Lassen sich die Waren aber nun im Drittland aus irgendwelchen Gründen nicht absetzen, kann das EU Unternehmen diese Waren innerhalb von 3 Jahren (es gibt Ausnahmen) zoll- und steuerfrei wieder in die EU zurückführen und die Waren werden dann wieder zu Gemeinschaftswaren der Zollunion.

Aus diesem und ähnlichen Gründen hat man diese Frist geschaffen.

Gruß
Rainer
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#25 Beitrag von MaGna » 2016-03-12 22:14:55

Also ich halte den Rat bzw. die oben häufig vertretene Meinung für gefährlich, dass der Zöllner doch gar nicht nachvollziehen könne, wie lange das Fahrzeug im Ausland gewesen ist. Denn der Zoll wird fragen, ob etwas zu verzollen ist - und dann ist man zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Dann muss man angeben, dass das Fahrzeug zu verzollen ist, weil dieses sich mehr als drei Jahre im Ausland befunden hatte.
Diese Frage muss auch nicht ausschließlich ein deutscher Zöllner stellen, sondern beispielsweise den spanischen wird das bei der Einreise aus Marokko interessieren und muss diese Frage wahrheitsgemäß beantwortet haben.
Ob man das macht oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Macht man das aber nicht, macht man sich schlicht strafbar.

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#26 Beitrag von MaGna » 2016-03-12 22:16:50

Also ich halte den Rat bzw. die oben häufig vertretene Meinung für gefährlich, dass der Zöllner doch gar nicht nachvollziehen könne, wie lange das Fahrzeug im Ausland gewesen ist. Denn der Zoll wird fragen, ob etwas zu verzollen ist - und dann ist man zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Dann muss man angeben, dass das Fahrzeug zu verzollen ist, weil dieses sich mehr als drei Jahre im Ausland befunden hatte.
Diese Frage muss auch nicht ausschließlich ein deutscher Zöllner stellen, sondern beispielsweise den spanischen wird das bei der Einreise aus Marokko interessieren und muss diese Frage wahrheitsgemäß beantwortet haben.
Ob man das macht oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Macht man das aber nicht, macht man sich schlicht strafbar. Und Ihr wisst ja: wer den Staat besch...., wird unter Umständen mit weniger Nachsicht rechnen können als ein Notzüchtler.

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#27 Beitrag von joern » 2016-03-13 12:47:27

Selbstverständlich.
Alle Fragen an der Grenze müssen gewissenhaft beantwortet werden.
Eine seit 5 Jahren abgelaufene HU weisst allerdings nur darauf hin, dass man evtl. längere Zeit nicht in D war.
Ein 5jähriger Aufenthalt in der EU unterbrochen von einem knapp 3jährigen Aufenthalt ausserhalb der EU ist allerdings noch nicht wiedereinfuhrsteuerpflichtig.

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#28 Beitrag von Puffi » 2016-03-13 13:33:01

Frage und Aufruf an "Alle": Hatte schon mal jemand Probleme mit dem Zoll bei Wiedereinfuhr nach 3 Jahren? Wenn ja, mit was wurde dies begründet. :joke:

Immer wieder taucht dieses Thema in unterschiedlichen Foren auf, bis dato ohne Belege und fast immer wird heiß diskutiert ohne faktische Ergebnise. ;)

Gruß Puffi
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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#29 Beitrag von Bepo » 2016-03-13 14:53:04

laforcetranquille hat geschrieben:Vielleicht sollte man da besser den Mantel des Schweigens drüber decken ! Im Netz wird heute alles mitgelesen und vielleicht bringt das irgendjemanden auf den hinterfo... Gedanken doch mal eine Anweisung an den Zoll rauszugeben um Leute die wie Langzeitreisende aussehen doch mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Offene Grenzen sind ja ohnehin wohl Vergangenheit.
Gruss wim
Hallo zusammen,

Vielen Dank - so sehe ich das auch. Wer dumm fragt, kriegt dumme Antworten und warum schlafende Hunde wecken. Macht Euch nicht so viele Gedanken um ungelegte Eier. Offensichtlich hat niemand bisher eine konkrete Antwort erhalten, somit ist alles reine Spekulation.

By the way: unseren LKW haben wir seinerzeit nach 5 Jahren rückverschifft und niemanden hat's interessiert. Hätte jemand gefragt, wären mir nach 5 Jahren Afrika schon die passenden Geschichten eingefallen. Falls auch das nicht geholfen hätte: "manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen". C'est la vie.

Schöne Grüße
Judith

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Re: Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?

#30 Beitrag von wayko » 2016-03-15 9:35:42

@Rainer

Danke, eigentlich ja ganz logisch...

Viele Grüße
Clemens
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.

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