Oldtimer in Österreich - Fahrverbote?

Reisen, Camping, Fernweh, Navigation, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
kabaman
infiziert
Beiträge: 51
Registriert: 2007-10-27 18:49:03
Wohnort: München

Oldtimer in Österreich - Fahrverbote?

#1 Beitrag von kabaman » 2007-12-27 17:02:16

Hallo zusammen!

Weiß hier vielleicht jemand, inwiefern Fahrverbote für LKW in Österreich Oldtimer betreffen?
Darf ich also mit einem LKW (lt. Schein: LKW Plane u. Spriegel, zgg 7,5t) bis 7,5t mit (deutscher) H-Zulassung dort fahren, wo für LKW ab 3,5t gesperrt ist (siehe Thread: WOMO-Maut in Ö), Womos aber fahren dürfen?

Oder muss ich einfach neben der Strasse übern Acker fahren, wenn ich wohin will, wo keine Autobahn hinführt? Können sie haben, kein Problem ;-)

Fabian

Benutzeravatar
Garfield
Forumsgeist
Beiträge: 5414
Registriert: 2006-10-09 20:34:56
Wohnort: 87xxx

#2 Beitrag von Garfield » 2007-12-27 17:26:05

Keine Ahnung aber frag mal hier an http://www.oeamtc.at/

Benutzeravatar
tauchteddy
Säule des Forums
Beiträge: 10195
Registriert: 2006-10-31 18:15:05
Wohnort: Berlin

#3 Beitrag von tauchteddy » 2007-12-28 0:20:52

Also, rein logisch betrachtet würde ich sagen - ein LKW ist ein LKW, ein Womo ist ein Womo. H-Kennzeichen hat damit doch nichts zu tun, oder?
Zuckerbrot ist aus.

kabaman
infiziert
Beiträge: 51
Registriert: 2007-10-27 18:49:03
Wohnort: München

#4 Beitrag von kabaman » 2007-12-28 12:34:37

Hat dieser ganze Vorschriften- und Zulassungswahnsinn IRGENDETWAS mit Logik zu tun??? ;-)

Und in D gelten für Oldtimer ja auch andere Regeln als für "normale" LKW (Kein Sonntagsfahrverbot etc...)

Flammkuchenklaus
abgefahren
Beiträge: 3155
Registriert: 2006-10-04 10:25:36

#5 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2007-12-28 12:50:55

Und in D gelten für Oldtimer ja auch andere Regeln als für "normale" LKW (Kein Sonntagsfahrverbot etc...)
Das ist mir neu :eek:
Ausser dem Steuervorteil des H-Kennzeichens sind mir keine Ausnahmen bekannt.
Falls du aber welche kennst sag mir in welchen Texten der Stvo man sie findet.
Klaus

Benutzeravatar
makabrios
Forumsgeist
Beiträge: 7495
Registriert: 2006-11-24 20:00:35

#6 Beitrag von makabrios » 2007-12-28 12:52:38

Hallo,
(Schanis hier im Forum mal wegschauen!)
der "Körper" oder die "Kieberer" sind zum Teil ordentlich grätzig dort.
Ich wollte in Kufstein tanken und ca 300m vor der Tankstelle steht das berühmte Schild.
Den Ute hatte ich halblegal auf einem Supermarktparkplatz geparkt und beim Fußweg in die Stadt fragte ich eine Polizeistreife, ob ich nur zum tanken diese paar Meter reinfahren darf.
"Wenn da a Fahrverbot is, dann is da a Fahrverbot! Wo steht´n Ihr LKW eigandlich?"

Das habe ich denen dann doch nicht erzählt. Auch wenn ich mich nach österreichischem Verkehrsrecht sicher gefühlt habe, irgendein Haar hätten die in der Suppe gefunden und gnadenlos euromäßig ausgelutscht.

Da fällt mir ein Lied über Schwarzfahrer im Wiener Bereich ein:
" Mia kummd kaaanaraus!" (glaub´von Wolfgang Ambros).

Gruß
Mak
Zuletzt geändert von makabrios am 2007-12-28 12:53:02, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Kami
Forumsgeist
Beiträge: 6351
Registriert: 2006-10-03 12:20:59
Wohnort: ***D-96158***

#7 Beitrag von Kami » 2007-12-28 13:17:47

Flammkuchenklaus hat geschrieben:
Und in D gelten für Oldtimer ja auch andere Regeln als für "normale" LKW (Kein Sonntagsfahrverbot etc...)
Das ist mir neu :eek:
Ausser dem Steuervorteil des H-Kennzeichens sind mir keine Ausnahmen bekannt.
Falls du aber welche kennst sag mir in welchen Texten der Stvo man sie findet.
Klaus
Das kommt vom falschwissen z.t. auch der Technsichen Prüfstellen - aber ausser MAutbefreiung und Steuervorteil gibt es m.w. keine weiteren Vorteile (Mit dem Umweltsonenzeugs hab ich mich bis jetzt zu wenig beschäftigt)


Gruss

Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.

Benutzeravatar
Transporter
abgefahren
Beiträge: 3381
Registriert: 2007-07-06 22:45:26
Kontaktdaten:

#8 Beitrag von Transporter » 2007-12-28 14:00:59

Flammkuchenklaus hat geschrieben:
Und in D gelten für Oldtimer ja auch andere Regeln als für "normale" LKW (Kein Sonntagsfahrverbot etc...)
Das ist mir neu :eek:
Ausser dem Steuervorteil des H-Kennzeichens sind mir keine Ausnahmen bekannt.
Falls du aber welche kennst sag mir in welchen Texten der Stvo man sie findet.
Klaus
Hallo.

Wo es steht kann ich Dir auch nicht sagen. Mehrfach hier gelesen habe ich aber zum Beispiel das Sonntagsfahrverbot, bzw. Hängerziehen am Sonntag solche Ausnahmen sind.

Gruß,

Transporter

Benutzeravatar
Kami
Forumsgeist
Beiträge: 6351
Registriert: 2006-10-03 12:20:59
Wohnort: ***D-96158***

#9 Beitrag von Kami » 2007-12-28 14:14:49

Sonntagsfahrverbot hat man definitiv auch mit H-Kennzeichen (soweit das Fahrzeug ohne H-Kennzeichen auch vom Sonntagsfahrverbot betroffen währe)

Gruss

Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.

Benutzeravatar
Transporter
abgefahren
Beiträge: 3381
Registriert: 2007-07-06 22:45:26
Kontaktdaten:

#10 Beitrag von Transporter » 2007-12-28 14:42:09

Kami hat geschrieben:Sonntagsfahrverbot hat man definitiv auch mit H-Kennzeichen (soweit das Fahrzeug ohne H-Kennzeichen auch vom Sonntagsfahrverbot betroffen währe)
Hallo Kami.

Ich dachte, ich durfte mit "H" am Sonntag zum Beispiel zu einem Treffen fahren.

Schade eigentlich.

Gruß Transporter.

Benutzeravatar
Kami
Forumsgeist
Beiträge: 6351
Registriert: 2006-10-03 12:20:59
Wohnort: ***D-96158***

#11 Beitrag von Kami » 2007-12-28 16:15:43

dafür müsste dein Fahrzeug ein So-Kfz sein oder ein LKW bis 7,5t - weil diese fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot.

Ob mit oder ohne H ist auch hier egal....


Gruss

Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.

Benutzeravatar
tauchteddy
Säule des Forums
Beiträge: 10195
Registriert: 2006-10-31 18:15:05
Wohnort: Berlin

#12 Beitrag von tauchteddy » 2007-12-28 17:41:45

@Transporter
Ist deiner kein 7,5tonner? Dann hast du Pech ...
Zuckerbrot ist aus.

Antworten