Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
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Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
... gilt ja bei dem gemeinhin als LKW Überholverbotsschild bezeichneten Schild, das ja eigentlich Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5t bedeutet.
Nun scheint sich aber mit Zusatzschild was zu tun.
Überholverbot nicht für Womo über 3,5t
Nun scheint sich aber mit Zusatzschild was zu tun.
Überholverbot nicht für Womo über 3,5t
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Noch besser wäre wenn sie in der StVO einfach zu "ausgenommen PKW und Omnibus" auch noch das Wohnmobil hinzufügen würden.
Gruß Emil
Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Da war wohl die Schilderlobby erfolgreich...
Viele Grüße
Clemens
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Das wäre dann doch zuegn hat geschrieben:Noch besser wäre wenn sie in der StVO einfach zu "ausgenommen PKW und Omnibus" auch noch das Wohnmobil hinzufügen würden.
einfach
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
im Prinzip ein Schritt in die richtige Richtung.
Bis allerdings alle Autobahnen oder gar alle Straßen in Deutschland mit solchen Zusatzschildern nachgerüstet sind, das wird dauern.
Ob wir das noch erleben?
mfg
Sico
Bis allerdings alle Autobahnen oder gar alle Straßen in Deutschland mit solchen Zusatzschildern nachgerüstet sind, das wird dauern.
Ob wir das noch erleben?
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
man beachte auch Brandenburg , die die Liberalisierung nur für 3,5 - 7,5 to im Auge haben...darüber bleibt womöglich wieder alles beim Alten
Vorsorge tut gut - KAT fahren
Amour de Deutz
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Stell dir mal vor, da kommt ein AL 28 mit seinen 100 Sachen angeflogen und muss wegen eines Kats mit seinen legalen 80 in die Eisen gehen .darüber bleibt womöglich wieder alles beim Alten
So groß ist Deutschland nun mal nicht, dass der ein zweites Mal Schwung für ein Überholungstempo holen kann.
Man hätte das Ganze wirklich einfacher haben können durch die Gesetzestextänderung bzgl. des sogenannten Lkw Symbols (Fahrzeuge über 3,5t zGG, welches sich auch auf anderen Verkehrszeichen wie etwa dem Durchfahrtverbotsschild befindet.)
"ausgenommen Pkw, Kraftonmibusse und Wohnmobile"
Damit wäre nämlich dann auch oftmals das legale Erreichen eines offiziellen und komunal betriebenen Wohnmobilstellplatzes möglich, denn die Pappnasen wissen oftmals überhaupt nicht, was sie mit ihrer Beschilderung oftmals meinen.
Diese blödsinnige Bemerkung in einer offiziellen Äußerung (Link) wegen der schmalen Spuren in Baustellen und der damit verbundenen zögerlichen Anwendung des neuen Schildes zeugt von völliger Unkenntnis, denn dafür gibt es andere Verkehrszeichen, mit denen man auch breite Pkw/SUV dorthin bekäme, wo sie an engen Stellen hingehören.
Schon sehr richtig, ein klarer Punktsieg für die Schilderlobby und die Freunde der gesicherten Verwaltungsarbeit (Papierindustrie, Tonerkartelle etc.).
Jochen
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
@So groß ist Deutschland nun mal nicht, dass der ein zweites Mal Schwung für ein Überholungstempo holen kann
Einfach toll,Danke für die Erheiterung des Abends!!
Raine
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Raine
Signatur find ich blöd!
Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Hallo
Glaubst du ernsthaft , wen der AL28 100km/h drauf hat und die Möglichkeit ein paar Katzen zu überholen , sie von einen Schild abhalten lässt .
Bin mal eine längere Steigung mit dem zweiten hoch und bin mit Müh und Not stabil im dritten gewesen , da tauchte vor mir so ein 1300er oder 1500er Mog auf und schlich mit ca. 40 den Berg rauf ( gut er hatte noch einen Hänger dran ) , also Blinker links und vorbei . Selbst wen der Teufel persönlich neben dem Überholverbotsschild gestanden wäre , hätte ich da überholt !
Meine 5km lange LKW Schlange hat er übernommen .
LKW Überholverbot auf der Autobahn heißt doch eh nur , das wen dich kein LKW mehr überholt fährt die Polizei hinter dir .
Gruß
Oli
Glaubst du ernsthaft , wen der AL28 100km/h drauf hat und die Möglichkeit ein paar Katzen zu überholen , sie von einen Schild abhalten lässt .
Bin mal eine längere Steigung mit dem zweiten hoch und bin mit Müh und Not stabil im dritten gewesen , da tauchte vor mir so ein 1300er oder 1500er Mog auf und schlich mit ca. 40 den Berg rauf ( gut er hatte noch einen Hänger dran ) , also Blinker links und vorbei . Selbst wen der Teufel persönlich neben dem Überholverbotsschild gestanden wäre , hätte ich da überholt !
Meine 5km lange LKW Schlange hat er übernommen .
LKW Überholverbot auf der Autobahn heißt doch eh nur , das wen dich kein LKW mehr überholt fährt die Polizei hinter dir .
Gruß
Oli
Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Geht am Thema vorbei, denn der Hanomag dürfte ja bei der geplanten Veränderung überholen.
Der Urologe brachte wohl den Wunsch ins Spiel, dass auch Womo ab 7,5t vom Überholverbot ausgenommen werden sollen.
Das wäre in meinen Augen aber Murks. Das Problem des Überholverbots für 3,5-7,49t kam erst mit dem Versuch auf, Womo bis 7,49t Tempo 100km/h zu erlauben.
Mal abgesehen von den Steigungsstrecken, wo jede Hohlbirne glaubt, nicht nur den längsten Schwanz zu haben sondern auch noch den einzigen vollbeladenen 40t zu fahren, der es schafft, die Kassler Berge oder ähnliche Steigungen mit 86 hochzuknattern nur um dann gnadenlos mit seinem Gespann maximal ein paar Meter vor seinem Kollegen abzuschwächeln und die mittlere Spur über Kilometer dichtzumachen,
-- also abgesehen von diesen Steigungsstrecken gibt es viele topfebene Strecken (Bsp. A5 Richtung Freiburg) wo über mehr als 30km Überholverbot ab 3,5t ist. In diesen Bereichen ist es äußerst albern, bei einer legalen Geschwindigkeitsdifferenz von 20km/h zu Lkw mit dem 100er Womo nicht überholen zu dürfen wie bspw. 100er Busse.
Womo über 7,5t haben dieses Problem nicht. Und für Steigungen mit "stehenden Hindernissen" habe ich in der Fahrschule gelernt:
"Umfahre stehendes Hindernis" und dann
Der Urologe brachte wohl den Wunsch ins Spiel, dass auch Womo ab 7,5t vom Überholverbot ausgenommen werden sollen.
Das wäre in meinen Augen aber Murks. Das Problem des Überholverbots für 3,5-7,49t kam erst mit dem Versuch auf, Womo bis 7,49t Tempo 100km/h zu erlauben.
Mal abgesehen von den Steigungsstrecken, wo jede Hohlbirne glaubt, nicht nur den längsten Schwanz zu haben sondern auch noch den einzigen vollbeladenen 40t zu fahren, der es schafft, die Kassler Berge oder ähnliche Steigungen mit 86 hochzuknattern nur um dann gnadenlos mit seinem Gespann maximal ein paar Meter vor seinem Kollegen abzuschwächeln und die mittlere Spur über Kilometer dichtzumachen,
-- also abgesehen von diesen Steigungsstrecken gibt es viele topfebene Strecken (Bsp. A5 Richtung Freiburg) wo über mehr als 30km Überholverbot ab 3,5t ist. In diesen Bereichen ist es äußerst albern, bei einer legalen Geschwindigkeitsdifferenz von 20km/h zu Lkw mit dem 100er Womo nicht überholen zu dürfen wie bspw. 100er Busse.
Womo über 7,5t haben dieses Problem nicht. Und für Steigungen mit "stehenden Hindernissen" habe ich in der Fahrschule gelernt:
"Umfahre stehendes Hindernis" und dann
Jochenalso Blinker links und vorbei . Selbst wen der Teufel persönlich neben dem Überholverbotsschild gestanden wäre , hätte ich da überholt !
Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Morgen
Egal wieviel Tonnen.
Das beste ist ab 5 Tonnen Höchsten 60 kmh.
Ja , ich weiß da Heulen einige.
eifler
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Vielleicht ist da dieser Link ganz hilfreich
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Das ist richtig, ruft aber den Bundesgesetzgeber auf den Plan. Insofern ist es doch nicht ungeschickt, dass Bundesländer das in Eigenregie pragmatisch regeln. Wenn es alle gemacht haben, hat der Bundestag keine Gründe mehr, das nicht auch gesetzlich zu regeln.Landei hat geschrieben:...Man hätte das Ganze wirklich einfacher haben können durch die Gesetzestextänderung bzgl. des sogenannten Lkw Symbols (Fahrzeuge über 3,5t zGG, welches sich auch auf anderen Verkehrszeichen wie etwa dem Durchfahrtverbotsschild befindet.)
"ausgenommen Pkw, Kraftonmibusse und Wohnmobile" ...
Wäre ja dann allerdings auch nicht mehr notwendig...
Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Doch!Wäre ja dann allerdings auch nicht mehr notwendig...
Die Länder regeln gerade nur die Sache mit der Aufhebung der Überholverbote in geprüften Einzelfällen.
Der eigentlich viel wichtigere Teil bezüglich der Durchfahrtverbote bleibt weiterhin ungelöst. Die Kommunen, die den Schwerlastverkehr aus ihren romantischen Ecken heraushaben wollen sperren nämlich so gleichzeitig einen Teil der Kundschaft, die sie mit Stellplätzen in ihren romantischen Ecken anlocken wollen, offiziell aus.
Und ich vermute mal, das die größeren (Tupper) Womo potentiell auch die zahlungskräftigeren Besitzer haben.
Jochen
P.S.
Das Hilfreiche an diesem Link in Bezug auf das Thema erschließt sich mir in keiner WeiseVielleicht ist da dieser Link ganz hilfreich
Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Hast Du Dich immer um diese Durchfahrtsverbotsschilder gekümmert?Landei hat geschrieben: Der eigentlich viel wichtigere Teil bezüglich der Durchfahrtverbote bleibt weiterhin ungelöst. Die Kommunen, die den Schwerlastverkehr aus ihren romantischen Ecken heraushaben wollen sperren nämlich so gleichzeitig einen Teil der Kundschaft, die sie mit Stellplätzen in ihren romantischen Ecken anlocken wollen, offiziell aus.
Das habe ich in der Regel weder mit unserem alten 5 t Wohnmobil noch jetzt mit dem KAT gemacht und bin bisher weder in D noch in allen anderen Ländern die wir besucht haben belangt worden, obwohl wir auch oft genug an Polizisten vorbei gefahren sind.
Natürlich wäre es schön wenn alles korrekt geregelt wäre, aber dass die Länder das machen halte ich auch für wenig sinnvoll, wenn es im Bundesgesetz nur einer kleinen Änderung bedarf.
Gruß Emil
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Das bezog sich hieraufLandei hat geschrieben:...
P.S.Das Hilfreiche an diesem Link in Bezug auf das Thema erschließt sich mir in keiner WeiseVielleicht ist da dieser Link ganz hilfreich
eifler hat geschrieben:Morgen
Egal wieviel Tonnen.
Das beste ist ab 5 Tonnen Höchsten 60 kmh.
Ja , ich weiß da Heulen einige.
eifler
Wilmaaa hat geschrieben:Das stimmt nicht.
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Die Durchfahrtsverbote waren mir bislang in der Regel auch egal.
Ja, aber dafür brauchste halt Mehrheiten. Wie ich den Laden kenne, wäre das nicht realistisch, zumindest nicht auf absehbare Zeit.egn hat geschrieben:....dass die Länder das machen halte ich auch für wenig sinnvoll, wenn es im Bundesgesetz nur einer kleinen Änderung bedarf.
- Ulf H
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
... störende Durchfahrtsverbote hatte ich wesentlich öfters als störende Überholverbote ... also ignoriert das eine wie das andere und alles wird fein ... aber dann könnten wir hier ja nicht so angeregt diskutieren ...
Gruss Ulf
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Hallo
Das dumme ist nur, wenn sie dich im Überholverbot erwischen gibt's halt nen Punkt wo ich keinen haben will.
Kasseler Berge als Wegelagere oder mit Zivilstreife ist da bestens bekannt, in den neuen Bundesändern sind se noch schlimmer.
Gruß Andreas
Das dumme ist nur, wenn sie dich im Überholverbot erwischen gibt's halt nen Punkt wo ich keinen haben will.
Kasseler Berge als Wegelagere oder mit Zivilstreife ist da bestens bekannt, in den neuen Bundesändern sind se noch schlimmer.
Gruß Andreas
Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
@sharkrider
Mein Bekannter ist Polizist in einer solcherart "ausgezeichneten" Stadt und hat schon meine Fragestellung diesbezüglich nicht verstanden, oder andersherum, er wäre überhaupt nicht auf die Idee gekommen, ein Wohnmobil egal welcher Gewichtsklasse auf dem Weg zum offiziellen Stellplatz in seinem Bezirk zu kontrollieren, bloß weil irgendwelche Deppen irgendein Schild aufgestellt haben, welches das Durchfahren offiziell verbietet.
Andererseits habe ich aber ungern eine Leiche im Keller, die dann eben doch ausgebuddelt wird, wenn mir an anderer Stelle nichts angehängt werden kann aber irgendeinem Kasper etwas an mir nicht gefällt.
Letztlich geht es bei Verkehrsregeln um ein Höchstmaß an einleuchtender Eindeutigkeit, da auch sehr breite Teile der Bevölkerung dieses Regelwerk verstehen können sollten (man wird ja noch mal träumen dürfen )
Jochen
Ah, jetzt ja! Ich hatte wieder mal meine favourite-foristi-under-press-app aktiviert und konnte nur den Absender aber nicht den 'Klar'text lesen.Das bezog sich hierauf
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Volle Zustimmung und noch einen drauf:Hast Du Dich immer um diese Durchfahrtsverbotsschilder gekümmert?
Das habe ich in der Regel weder mit unserem alten 5 t Wohnmobil noch jetzt mit dem KAT gemacht und bin bisher weder in D noch in allen anderen Ländern die wir besucht haben belangt worden, obwohl wir auch oft genug an Polizisten vorbei gefahren sind.
Mein Bekannter ist Polizist in einer solcherart "ausgezeichneten" Stadt und hat schon meine Fragestellung diesbezüglich nicht verstanden, oder andersherum, er wäre überhaupt nicht auf die Idee gekommen, ein Wohnmobil egal welcher Gewichtsklasse auf dem Weg zum offiziellen Stellplatz in seinem Bezirk zu kontrollieren, bloß weil irgendwelche Deppen irgendein Schild aufgestellt haben, welches das Durchfahren offiziell verbietet.
Andererseits habe ich aber ungern eine Leiche im Keller, die dann eben doch ausgebuddelt wird, wenn mir an anderer Stelle nichts angehängt werden kann aber irgendeinem Kasper etwas an mir nicht gefällt.
Letztlich geht es bei Verkehrsregeln um ein Höchstmaß an einleuchtender Eindeutigkeit, da auch sehr breite Teile der Bevölkerung dieses Regelwerk verstehen können sollten (man wird ja noch mal träumen dürfen )
Jochen
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Ich erinnere mich da sehr gut an ein Gespräch, das mal stattgefunden hat.noch in allen anderen Ländern die wir besucht haben belangt worden, obwohl wir auch oft genug an Polizisten vorbei gefahren sind.
Polizist: "Sehr geehrte Herr Fahrzeuglenker. Hier verboten fahren. Kosten 800 Kronen. Touristentarif 500 Kronen". (rechte Hand geht auf)
Fahrzeuglenker: "Äh - ich habe keine Kronen"
Polizist (zeigt mit der Hand in eine bestimmte Richtung): "Wechselstube, Wechselstube"
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Da habe ich immer gedacht - gut das mit der Führerscheinprüfung ist schon etwas her - Zeichen 277 betrifft mich gar nicht - Zwillingsräder habe ich ja gar nicht und hinten habe ich ja auch ein Fenster - und jetzt erfahre ich hier, daß...
Aber daß ich mich in Zukunft von der abgebildeten Tupperware angesprochen fühlen soll, macht es auch nicht besser...
Gruß
Rolf
Aber daß ich mich in Zukunft von der abgebildeten Tupperware angesprochen fühlen soll, macht es auch nicht besser...
Gruß
Rolf
- nichts steht geschrieben -
Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
War das Tschechien?sharkrider hat geschrieben: Polizist: "Sehr geehrte Herr Fahrzeuglenker. Hier verboten fahren. Kosten 800 Kronen. Touristentarif 500 Kronen". (rechte Hand geht auf)
Eine Vorbereitung bei Reisen in andere Länder ist immer die relevanten Teile der jeweiligen Verkehrsgesetze auszudrucken und dabei zu haben.
In Tschechien gilt das Schild auch nur für Lastkraftwagen (nákladních automobilů).
Es steht sogar explizit folgendes im Text:
Das Verbot aus diesem Verkehrszeichen gilt nicht für Wohnmobile.Zákaz vyplývající z této dopravní značky neplatí pro obytné automobily.
Es ist ja bei dem Angebot offensichtlich, dass der Polizist das Geld einstecken wollte. In solchen Fällen bietet es sich an, dass man gemeinsam zur nächsten Polizeiwache fährt und ein offizielles Strafmandat anfertigen lässt.
Ich hatte solche Fälle auch schon, aber wie gesagt in keinen Fällen haben wir irgendwas bezahlt. Entweder habe ich Ihnen Ihre eigene Straßenverkehrsordnung erklärt, wie in z.B. in Russland. Da hat mich der Chef der Kontrollstelle in sein Büro gebeten und hat vor mir die russische Straßenverkehrsordnung auf geblättert und auf das Verkehrszeichen gezeigt gegen das ich angeblich verstoßen habe. Daraufhin habe ich auf seinen Text gedeutet und ihm gesagt, dass mein Fahrzeug kein LKW ist sondern ein Wohnmobil. Das ging dann einige Male hin und her und nach etwa 30 Minuten war er es dann Leid, ließ sich noch das russische Einreisedokument für den KAT zeigen, wo natürlich Wohnmobil drauf stand, und hat uns eine gute Reise gewünscht.
Oder ich habe z.B. in Litauen verlangt dass wir zur nächsten Polizeiwache fahren und ein offizielles Strafmandat ausgestellt wird. Danach durften wir sofort weiterfahren, weil das den Polizisten wahrscheinlich zu aufwändig war.
Wir haben im Urlaub viel Zeit. Solche Situationen sind zwar manchmal für Mitreisende nicht angenehm, aber für mich ist das nicht weiter tragisch. Zur Not zahle ich halt dann die offiziell gültige Strafe für den Verstoß. Das wäre gerade in Ostblockländern lächerlich wenig.
Aber wie gesagt, die Polizisten kennen die Verkehrsgesetze nicht immer bis ins Detail. Wer einfach brav zahlt ohne das zu hinterfragen ist selbst schuld.
Zuletzt geändert von egn am 2015-11-05 8:13:25, insgesamt 3-mal geändert.
Gruß Emil
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Hier noch ein paar Infos zum Hintergrund des Hickhacks:
http://www.promobil.de/aktuell/lobbyarb ... ntent=html
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Hallo,
nichts gegen diese Lobbyarbeit, aber
Langsam aber sicher gibt es dann alle 500 kg eine neue Regelung, übersichtlicher wird's dadurch definitiv nicht. Warum nicht gleich 7,5 to?
Grüße
Marcus, der zum Glück über alle relevanten Scheine verfügt.
nichts gegen diese Lobbyarbeit, aber
(Hervorhebung von mir)... Wir möchten für privat genutzte Reisemobile eine Erweiterung des B-Führerscheins in Analogie zu B96 bei den Kombinationen. Das heißt: B-Führerscheininhaber sollten nur eine Fahrschulung machen und dann auch Reisemobile von 3,5 t bis 4,25 t führen dürfen. ...
Langsam aber sicher gibt es dann alle 500 kg eine neue Regelung, übersichtlicher wird's dadurch definitiv nicht. Warum nicht gleich 7,5 to?
Grüße
Marcus, der zum Glück über alle relevanten Scheine verfügt.
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Es werden einfach die 750 kg für einen Anhänger dazu gerechnet. Dafür darf man dann mit dem Wohnmobil keinen Anhänger mehr ziehen.
Gruß Emil
Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Auf der Strasse hält sich doch von den "grossen" faktisch niemand mehr an Regeln... Überholverbot und Durchfahrtverbotsschilder.... Der Lacher..Ich fahre so um die 100 tausend Kilometer im Jahr. Bin 30 Jahre nicht kontrolliert oder erwischt worden. . Kontrollen gibt es keine ( mehr ? )..( ausser Blitzer )....
Frei im Fahrzeug lebend. Unterwegs seit Oktober 1982 . Jetzt mit Reisefahrzeug / Kombi Nummer 22
Instagramm ... jonsonglobetrotter
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Niemand, würde ich nicht sagen. Ich fahre zwar nicht so viele km wie Du, aber mein Eindruck ist dass sich ein Großteil der LKW-Fahrer an Überholverbote halten. Es gibt aber dann eine ganze Reihe die ständig dagegen verstoßen. Das sind meistens diejenigen die ein paar km/h schneller fahren können als die anderen, nach meinem Eindruck überwiegend ausländische LKWs (A, I, F, BG, ...). Die machen es dann auch ständig.
Bei Durchfahrtsverboten funktioniert es auch zum großen Teil. Nur wenn die Beschilderung wie oft absolut verwirrend ist, dann bleibt den Fahrern gar nichts anderes übrig. Umdrehen ist mehr Stress als einfach durch zu fahren.
Bei Durchfahrtsverboten funktioniert es auch zum großen Teil. Nur wenn die Beschilderung wie oft absolut verwirrend ist, dann bleibt den Fahrern gar nichts anderes übrig. Umdrehen ist mehr Stress als einfach durch zu fahren.
Gruß Emil
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5t ...
Nun denen kann Flensburg wesentlich schwerer an den Führerschein als einem Deutschen.ausländische LKWs (A, I, F, BG, ...). Die machen es dann auch ständig.
Da heißt es falls!! man erwischt wird Zahlen und vergessen.
Aber genauso benehmen sich auch Deutsche im Ausland,
Klaus