Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#31 Beitrag von spiritHSK » 2015-10-10 19:41:46

Geishardt hat geschrieben:Leider unrealistisch,

wo Du leben willst, kannst Du mit geringen Einschränkungen in der EU frei entscheiden. Im Rest der Welt wird dann die Zuzugserlaubnis noch etwas schwieriger.

Wo Du Steuern zahlst wird nach dem Steuerrecht des Aufenthaltsortes, bzw des Landes in dem das Einkommen erzielt wurde, festgelegt und nicht nach Deinen Wünschen. Das ganze wird dann noch "vereinfacht" durch die Doppelbesteuerungsabkommen.

Freue Dich darauf die Bürokratie anderer Länder kennenzulernen und träume weiter.
Nicht ganz richtig, es gibt die 183-Tage Regelung, dass Du in dem Land steuerpflichtig bist, in dem Du mindestens 183 Tage am Stück lebst. Und solange Du eh nur einige Wochen irgendwo bleibst, reichen meist ganz normale Visa aus (sehe ich ja in meinen Gruppen für digitale Nomaden).
Und wenn ich nur herumtoure, frage ich mich einfach, wo bzw. warum ich mich permanent irgendwo an- oder ummelden soll.
Da gibt's wohl noch ein paar Möglichkeiten, irgendwo gemeldet zu sein, wo Du nicht wohnst, das checke ich gerade.
...einen Scheiß muss ich!

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#32 Beitrag von AL28 » 2015-10-10 19:53:08

Hallo
Sind die 183 Tage EU-Recht oder Deutsches Recht ?
Gruß
Oli

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#33 Beitrag von steffUK » 2015-10-10 20:04:55

Ich bin kein Steuerexperte aber ich meine das die 183 Tage Regelung nicht das einzige Kriterium ist. In Deutschland galt lange Zeit die Regelung das du versteuerst wenn Du dort deinen "Lebensmittelpunkt" hast. Das galt auch wenn Du weniger als 183 Tage in Deutschland bist. IIRC wurde das im Fall Boris Becker angewandt der in Deutschland versteuern musste obwohl er als Wohnort Monaco angab und mehr als 183 Tage im Jahr im Ausland arbeitete. Sonst wuerde jeder international arbeitende Musiker, Sportler, Montagearbeiter ja keine Steuer zahlen...
UK hat die Regelung resident-domiciled and resident non domiciled, da gibt es dann verschiedene Steueranforderungen.
Gruss
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Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#34 Beitrag von ChristianNO » 2015-10-10 20:08:20

Die 183 Tage gelten sogar in Norwegen, was nicht
in der EU ist.

Die 183 sind EU Recht und regeln eigentlich nur,
wann die Steuerverpflichtung auf das nächste
Land übergeht. Ansonsten gilt solange die
Steuerpflicht des Wohnsitzes.

Wenn du ins steuerpflichtige Nirvana willst,
empfehle ich einen Flug z.B in die USA, aber
keinen Direktflug, sondern einen mit Zwischenstopp
zB in Paris.
Dort im Transsitbereich spülst du dann deine Papiere
im Klo runter und machst einen auf Amnesie.

Dann ist alles schick.

Mvh

Christian

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#35 Beitrag von Kostas » 2015-10-10 23:04:16

spiritHSK hat geschrieben: ....es gibt die 183-Tage Regelung, dass Du in dem Land steuerpflichtig bist, in dem Du mindestens 183 Tage am Stück lebst. Und solange Du eh nur einige Wochen irgendwo bleibst, reichen meist ganz normale Visa aus (sehe ich ja in meinen Gruppen für digitale Nomaden)....
Machen kann man viel, wenn man sich nicht erwischen läßt... Man sollte sich aber auch des Risikos bewußt sein!

1) die sogenannte 183-Tage Regelung ist genau andersrum. Es sind nicht mindestens 183 Tage im Kalenderjahr, sondern mehr als 183 Tage! Das gilt in der EU als "Indiz" für "Lebensmittelpunkt". Es geht auch nicht um "am Stück", sondern Gesamtzahl der Tage pro Kalenderjahr. Also mal kurz über die Grenze in's Nachbarland und zurück gilt nicht, um die Frist von vorne beginnen zu lassen! Ob das bei freien Grenzen in weiten Teilen der EU nun so einfach nachweisbar ist, ist eine andere Sache... :D
"Steuerpflicht" entsteht im Prinzip bei jeder lohnabhängigen oder gewerblichen Tätigkeit. Ob es zu einer "Steuerzahlung" kommt, ist eine ganz andere Sache! Bei geringer Lohntätigkeit ist es meist eh' egal, da der Arbeitgeber die Steuern im Vorfeld abzieht und abführt. Bei selbständiger Tätigkeit kann das eben vom ersten Euro an schon anders aussehen...
Die 183-Tage Regelung ist eigentlich nur eine bürokratische "Arbeitserleichterung", besonders für Finanzbehörden. Das Land mit dem überwiegenden Aufenthalt ist dann quasi "Sitz" der Steuerberechnung, unter Berücksichtigung zwischenstaatlicher Doppelbesteuerungsabkommen. Dafür gibt es dann z.B. in Deutschland sogar eine Art "Zentral-Finanzämter". Neubrandenburg ist z.B. für alle (!) Auslandsrentner zuständig...
Wer allerdings in keinem Land einen "festen Wohnsitz" hat, hat auch mit der 183-Tage Regelung nichts zu tun! Er ist in jedem bereisten Land ab dem ersten Tag einer Arbeitsaufnahme dort nach dortigen Gesetzen steuerpflichtig! Wenn er denn erwischt wird.... Aber Unkenntnis schützt vor Strafe nicht... :joke:

2) Ein zwingendes "Meldegesetz" wie Deutschland gibt es in einer ganzen Reihe von EU-Staaten sowieso nicht!

2) Visa beinhalten nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis oder Aufnahme einer Gewerbetätigkeit!

3) das Fahrzeug in Deutschland abzumelden ist eine Sache, zumindest in der EU aber anschließend mit entstempelten Kennzeichen, abgelaufenem TÜV und ohne Versicherung (die kriegt nämlich eine Mitteilung der Zulassungsbehörde über die Abmeldung) rumzufahren, ist zumindest .... äh.... "mutig".... Ich weiß aus eigener Anschauung, daß z.B. in Nordgriechenland, im bulgarisch-griechischen Grenzgebiet, noch heute ein paar PKW mit DDR-Kennzeichen rumgurken... :lol:

4) Bankverbindungen und oder Kreditkarten können wichtig sein. Mittlerweile gibt es sogar kostenlose deutsche Giro-Konten für Leute ohne festen Wohnsitz in Deutschland! Beispiel: DKB-Bank

5) Krankenversicherung: eine "einfache" Auslandsreisekrankenversicherung reicht nicht! Es muß schon eine für "Expats" sein. Die ganz billigen bezahlen allerdings auch nur die "landestypischen" Sätze... Mehr Schutz/Komfort kostet entsprechend mehr...
Beispiel die französische April
Viele Grüsse
Kosta


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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#36 Beitrag von sico » 2015-10-11 10:12:28

hallo Spirit,
man kann Kostas Worte nur unterstreichen.
Insgesamt werde ich bei deiner Fragestellung den Verdacht nicht los, dass du mittels all dieser Trickserei überhaupt keine Steuern mehr zahlen willst.
Dann darfst du natürlich von keinem Staat, auch nicht von deinem Heimatstaat, irgendeine Unterstützung erwarten oder gar fordern. Damit meine ich Sozialleistungen wie Harz 4, die Nutzung von staatlich errichteter Infrastruktur und ähnliches. Strengenommen dürftest du die Strassen nicht mehr benutzten, die ja von Steuergeldern gebaut werden. Aber mit einem abgemeldeten Fahrzeug darfst du sowieso nicht auf die Strasse.
Einzig an der Mineralölsteuer wirst du an der Tankstelle wohl nicht vorbei kommen.
schönen Sonntag
Sico

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#37 Beitrag von Kalle-Oberfoerster » 2015-10-11 11:01:49

sico hat geschrieben: Insgesamt werde ich bei deiner Fragestellung den Verdacht nicht los, dass du mittels all dieser Trickserei überhaupt keine Steuern mehr zahlen willst.
Dann darfst du natürlich von keinem Staat, auch nicht von deinem Heimatstaat, irgendeine Unterstützung erwarten oder gar fordern.
Sico
Hallo?

Wie kommst du denn darauf und wo steht das bitte?
Sie wollte lediglich die kfz-Steuer sparen - was übrigens sehr viele Reisende machen, denn davon wird alles andere, aber nicht der Strassenbau finanziert - und aus der Krankenversicherungspflicht raus.

Wieso unterstellst du jetzt, daß sie sich generell um die Steuer drücken will? Und selbst wenn? Du gehörst bestimmt zu denen, die sich auch an den Bahnhof stellen und "Welcome Refugees-Plakate" hochhalten, gelle?

Schlaf bitte weiter, zahle brav deine Steuern (lieber einen Euro mehr, als zu wenig!) und unterstütze sämtliche Sozialschmarotzer in Deutschland, die sich auf Kosten der Steuerzahler ein schönes Leben machen, unabhängig von Hautfarbe und Herkunft und natürlich auch unabhängig davon, ob sie jemals einen Euro Steuer gezahlt haben. Ach ja, dann dürften die arbeitslosen jugendlichen Erwachsenen, die noch nie Steuern gezahlt haben, auch keine Unterstützung erhalten, wenn deine Einstellung die ist, dass nur der was erhält, der auch Steuern bezahlt.

Und dann geh auf die Strasse und protestiere dagegen, wenn gescheiterte deutsche Auswanderer, oder Langzeitreisende ohne Geld zurück nach Deutschland kommen und dasselbe haben möchten.

Boah, es gibt nix ekligeres, als deutsche Neidhammel!

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#38 Beitrag von spiritHSK » 2015-10-11 11:27:37

AL28 hat geschrieben:Hallo
Sind die 183 Tage EU-Recht oder Deutsches Recht ?
Gruß
Oli
AL28, das ist ins EU-Recht übernommen worden.
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#39 Beitrag von spiritHSK » 2015-10-11 11:30:40

steffUK hat geschrieben:Ich bin kein Steuerexperte aber ich meine das die 183 Tage Regelung nicht das einzige Kriterium ist. In Deutschland galt lange Zeit die Regelung das du versteuerst wenn Du dort deinen "Lebensmittelpunkt" hast. Das galt auch wenn Du weniger als 183 Tage in Deutschland bist. IIRC wurde das im Fall Boris Becker angewandt der in Deutschland versteuern musste obwohl er als Wohnort Monaco angab und mehr als 183 Tage im Jahr im Ausland arbeitete. Sonst wuerde jeder international arbeitende Musiker, Sportler, Montagearbeiter ja keine Steuer zahlen...
UK hat die Regelung resident-domiciled and resident non domiciled, da gibt es dann verschiedene Steueranforderungen.
Gruss
Stefan
Stefan, Du hast vollkommen Recht auch hier gibt es die Unterscheidungen in unterschiediche Besteuerungen.
Wie bei BB reicht im E-Fall eine Zahnbürste aus, die für Dich deponiert ist.
Ganz schön heftig, denn warum sollte ich, wenn ich 3-4x/Jahr für ein paar Tage meine Familie besuche, jedes Mal eine neue Zahnbürste kaufen? Zumal dort ja auch kein Zimmer für mich "geblockt" wird.
Schon, dass ich einen Schlüssel für die Wohnung meines Exmannes habe, würde den Behörden als Kriterium ausreichen, was ich wirklich krass finde.
Löst aber die Thematik nicht.
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#40 Beitrag von spiritHSK » 2015-10-11 11:41:35

Kostas hat geschrieben:
2) Ein zwingendes "Meldegesetz" wie Deutschland gibt es in einer ganzen Reihe von EU-Staaten sowieso nicht!
Das ist nicht ganz richtig, siehe hier: Meldepflicht bei einem Umzug

Abmeldung und Anmeldung

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Ausnahme: Bei einem Umzug in das Ausland müssen Sie sich bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung zu beziehen.
Ordnungswidrigkeit

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur An- oder Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 500 geahndet werden kann.

3) das Fahrzeug in Deutschland abzumelden ist eine Sache, zumindest in der EU aber anschließend mit entstempelten Kennzeichen, abgelaufenem TÜV und ohne Versicherung (die kriegt nämlich eine Mitteilung der Zulassungsbehörde über die Abmeldung) rumzufahren, ist zumindest .... äh.... "mutig".... Ich weiß aus eigener Anschauung, daß z.B. in Nordgriechenland, im bulgarisch-griechischen Grenzgebiet, noch heute ein paar PKW mit DDR-Kennzeichen rumgurken... :lol:
Das habe ich in dieser Form ja auch nicht vor. Ich weiß, dass ich bei Anmeldung eine Bescheinigung bekommen kann, dass das Fahrzeug international bewegt wird. Das hängt dann auch mit der Steuer irgendwie zusammen.
4) Bankverbindungen und oder Kreditkarten können wichtig sein. Mittlerweile gibt es sogar kostenlose deutsche Giro-Konten für Leute ohne festen Wohnsitz in Deutschland! Beispiel: DKB-Bank
Ja, das ist mir bekannt, ich habe auch Beides, ein internationales Konto und eine Kreditkarte.
5) Krankenversicherung: eine "einfache" Auslandsreisekrankenversicherung reicht nicht! Es muß schon eine für "Expats" sein. Die ganz billigen bezahlen allerdings auch nur die "landestypischen" Sätze... Mehr Schutz/Komfort kostet entsprechend mehr...
Beispiel die französische April
Ich weiß, deshalb habe ich auch eine Auslands-KV und keine Auslands-Reise-KV bei der Hamburg-Mannheimer dafür. Auch die gibt es schon ab 35,-/Monat, deckt dannn aber auch nur minimalste Grundversorgung ab. Ich hab eine umfangreichere gewählt und natürlich auch für Langzeitreisende, denn Expats bekommen nochmals andere Tarife, weil als Angestellte im Ausland tätig.
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#41 Beitrag von spiritHSK » 2015-10-11 11:49:33

man kann Kostas Worte nur unterstreichen.
Insgesamt werde ich bei deiner Fragestellung den Verdacht nicht los, dass du mittels all dieser Trickserei überhaupt keine Steuern mehr zahlen willst.
Sico, dreh den Spieß mal um: Würdest Du in einem Land für Leistungen zahlen, wenn Du dort gar nicht lebst? Das wäre als wenn Amerika jetzt von Dir monatliche Zahlungen fordert, weil Du ja vielleicht da mal hin willst. Ich meine, ich habe nicht vor, nach Deutschland als festen Lebensmittelpunkt zurück zu kehren.
Dann darfst du natürlich von keinem Staat, auch nicht von deinem Heimatstaat, irgendeine Unterstützung erwarten oder gar fordern. Damit meine ich Sozialleistungen wie Harz 4, die Nutzung von staatlich errichteter Infrastruktur und ähnliches. Strengenommen dürftest du die Strassen nicht mehr benutzten, die ja von Steuergeldern gebaut werden. Aber mit einem abgemeldeten Fahrzeug darfst du sowieso nicht auf die Strasse.
a) ich bin selbständig und habe auch vor, das zu bleiben
b) Auch ich habe sehr lange und viele Steuern gezahlt, so isses ja nun nicht.
c) Staatlich errichtete Infrastruktur ist zu90 % mittlerweile privatisiert und ganz davon abgesehen von UNSEREN Steuergeldern bezahlt worden, oder etwa nicht? Und sieht das für Dich so aus, dass Deine Steuergelder in Zukunft wirklich in die wichtigen Bereiche wie Soziales, Krankenwesen, Altenversorgung gehen würde oder wohl doch wieder nach Griechenland, in TTIP und sinnlose Großprojekte wie der Berliner Flughafen, die kopflos verplant vor sich hin dümpeln?
Ich sage ja auch gar nicht, dass ich das Auto nicht zulassen will, sondern ich brauche eine Lösung, es international zuzulassen, auch wenn mein Wohnsitz nicht in D. ist.
Einzig an der Mineralölsteuer wirst du an der Tankstelle wohl nicht vorbei kommen.
Wenn ich hier in D. fahre, ist das auch glasklar. Meine "Heimaturlaube" werde ich aber eh mit Flieger und Mietwagen gestalten.
Mein vorläufiger Entschluss ist es, mich zuerst in Jimena de la Frontera anzumelden und dann sehe ich von da aus weiter.
Die Politik bewegt sich, was digitale Nomaden betrifft, sehr langsam, doch der Bedarf wird immer größer und sichtbarer.
Mal abwarten, was die nächsten Jahre so passiert.
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#42 Beitrag von AL28 » 2015-10-11 11:49:52

Hallo
Also mal kurz zusammenfassen .
In der EU wirst du ohne zugelassen KFZ mit Versicherung nicht weit kommen .
In Deutschland wirst du dein KFZ nur auf dich zulassen können wen du auch da gemeldet bist , dito Versicherung .
Wen du dich Abmelden willst , aus welchen grün den auch immer , dann melde das Fahrzeug doch auf deinen Sohn an oder ähnliches .Steuerlich sehe ich es als Grauzone .
Aber bei Riesenbeträgen werden die Bezahlenden sicher eine Rechnung mit Steuernummer verlangen um sie bei ihrer Steuererklärung gelten zu machen .
Ich nicht das also ein Problem auftauchen wird .
Und ein jeder ( außer Sico natürlich :D ) versucht so wenig wie möglich Steuern zu zahlen und nutzt jedes mögliches Schlupfloch .
Den Oberföster halt ich für einen troll der seine Lebensweisheiten doch gerne da kund tuen möchte wo man sie auch hören will .
Gruß
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Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#43 Beitrag von Pingu » 2015-10-11 14:38:18

spiritHSK hat geschrieben:
man kann Kostas Worte nur unterstreichen.
Insgesamt werde ich bei deiner Fragestellung den Verdacht nicht los, dass du mittels all dieser Trickserei überhaupt keine Steuern mehr zahlen willst.
Sico, dreh den Spieß mal um: Würdest Du in einem Land für Leistungen zahlen, wenn Du dort gar nicht lebst? Das wäre als wenn Amerika jetzt von Dir monatliche Zahlungen fordert, weil Du ja vielleicht da mal hin willst. Ich meine, ich habe nicht vor, nach Deutschland als festen Lebensmittelpunkt zurück zu kehren.
Schlecht gewähltes Beispiel. Denn gerade die USA sammelt auch Steuern von Amerikanern ein, die nicht in den USA leben. Staatsbürgerschaft reicht da aus. ;)

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#44 Beitrag von steffUK » 2015-10-11 17:32:50

Pingu hat geschrieben:
spiritHSK hat geschrieben:
man kann Kostas Worte nur unterstreichen.
Insgesamt werde ich bei deiner Fragestellung den Verdacht nicht los, dass du mittels all dieser Trickserei überhaupt keine Steuern mehr zahlen willst.
Sico, dreh den Spieß mal um: Würdest Du in einem Land für Leistungen zahlen, wenn Du dort gar nicht lebst? Das wäre als wenn Amerika jetzt von Dir monatliche Zahlungen fordert, weil Du ja vielleicht da mal hin willst. Ich meine, ich habe nicht vor, nach Deutschland als festen Lebensmittelpunkt zurück zu kehren.
Schlecht gewähltes Beispiel. Denn gerade die USA sammelt auch Steuern von Amerikanern ein, die nicht in den USA leben. Staatsbürgerschaft reicht da aus. ;)

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#45 Beitrag von AL28 » 2015-10-11 17:49:42

Hallo
spiritHSK hat geschrieben:
Sico, dreh den Spieß mal um: Würdest Du in einem Land für Leistungen zahlen, wenn Du dort gar nicht lebst? Das wäre als wenn Amerika jetzt von Dir monatliche Zahlungen fordert, weil Du ja vielleicht da mal hin willst. Ich meine, ich habe nicht vor, nach Deutschland als festen Lebensmittelpunkt zurück zu kehren.
Ich denke es wird mit den Sachen die du nicht vor hast , genauso enden wie mit den Sachen die schon Vor hattest .
Darum viel Spass .
Gruß
Oli

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#46 Beitrag von spiritHSK » 2015-10-11 18:05:48

Pingu hat geschrieben: Sico, dreh den Spieß mal um: Würdest Du in einem Land für Leistungen zahlen, wenn Du dort gar nicht lebst? Das wäre als wenn Amerika jetzt von Dir monatliche Zahlungen fordert, weil Du ja vielleicht da mal hin willst. Ich meine, ich habe nicht vor, nach Deutschland als festen Lebensmittelpunkt zurück zu kehren.
Schlecht gewähltes Beispiel. Denn gerade die USA sammelt auch Steuern von Amerikanern ein, die nicht in den USA leben. Staatsbürgerschaft reicht da aus. ;)

Thilo[/quote]
Thilo, genau darum HABE ich es gewählt. Als Ami würde mich das ziemlich anstinken :wack:
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#47 Beitrag von steffUK » 2015-10-11 18:34:57

"Ask not what your country can do for you, ask what you can do for your country!"
JFK (Zitat geklaut von seinem Schulleiter George St John :huh: )
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#48 Beitrag von spiritHSK » 2015-10-11 20:28:38

steffUK hat geschrieben:"Ask not what your country can do for you, ask what you can do for your country!"
JFK (Zitat geklaut von seinem Schulleiter George St John :huh: )
Ich tu lieber was für die Menschen um mich herum, das ist nachhaltiger :D
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#49 Beitrag von KTM 800 » 2015-10-21 13:10:33

joern:Es gibt keine KV Versicherungspflicht in Deutschland, wenn Du Dich dort aufhältst, wo die Kv nicht leistungspflichtig ist.
Das ist also kein Grund, seinen Wohnsitz hier abzumelden. Ich melde mich regelmässig bei meiner Kv ab, wenn ich mehrere Monate im aussereuropäischen Ausland bin, mein Wohnsitz bleibt aber D.


Meine DAK meint das ginge nicht.
Die 5 Wochen Afrika wollen sie nicht zurückerstatten , weil ich nat. noch in D gemeldet war.
Hast Du da einen Paragraphen zur Hand ??

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#50 Beitrag von Bernhard_h » 2015-10-21 13:17:21

das geht meiner Information nach aber nur mit der kostenpflichtigen Anwartschaftsversicherung. Ist zumindest bei uns so.

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#51 Beitrag von joern » 2015-10-21 19:44:19

Das wurde hier im Forum schon mal ausführlich behandelt, ich glaube Suchwort Krankenversicherungspflicht oder so.
Im Vorfeld mit der Versicherung absprechen, hartnäckig bleiben und auch nicht auf den Trick mit der kostenpflichtigen Anwartschaft heranfallen. (bezieht sich auf die gesetzliche Krankenversicherungspflicht, privat habe ich keine Ahnung.)
Der Grundsatz, das man in Deutschland krankenversicherungspflichtig ist, besteht nur dann, wenn man sich eben auch dort aufhält, wo die Versicherung leistungspflichtig ist.
Die Krankenversicherung ist da gerne etwas widerwillig in der Umsetzung, habe das aber nun schon mehrfach mit der TK durchexerziert. Sie wollte jeweils einen Auslandskrankenversicherungsnachweis sehen.
Das ganze ist völlig unabhängig von einer Wohnsitzabmeldung.

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#52 Beitrag von KTM 800 » 2015-10-21 20:08:05

Danke, werde es mal versuchen.

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#53 Beitrag von CharlieOnTour » 2015-10-23 0:25:52

KTM 800 hat geschrieben:joern:Es gibt keine KV Versicherungspflicht in Deutschland, wenn Du Dich dort aufhältst, wo die Kv nicht leistungspflichtig ist.
Das ist also kein Grund, seinen Wohnsitz hier abzumelden. Ich melde mich regelmässig bei meiner Kv ab, wenn ich mehrere Monate im aussereuropäischen Ausland bin, mein Wohnsitz bleibt aber D.


Meine DAK meint das ginge nicht.
Die 5 Wochen Afrika wollen sie nicht zurückerstatten , weil ich nat. noch in D gemeldet war.
Hast Du da einen Paragraphen zur Hand ??
Hi,
Bei der DAK habe ich das schon hinbekommen.
Ich war zwischen 2 Arbeitsverhältnissen unterwegs. Auf das Schreiben "Ihr Versicherungsschutz weisst Lücken auf.. Wir werden sie freiwillig pflichtversichern..." Habe ich einfach geantwortet, dass ich mich außerhalb der EU aufgehalten habe und einer Versicherung des genannten Zeitraums widerspreche.
Darauf habe ich nie mehr etwas gehört.

Beim neuen Job erfolgte wieder die Anmeldung und alles läuft normal weiter.

Gruß
Chris
DER Tipp für die 7,5t Fahrer: Beine rasieren 😜

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#54 Beitrag von ChristianNO » 2015-10-23 19:01:17

Das mit der Anwartschaft würde ich mir GANZ GENAU überlegen, wo doch unser Spirit aud dem HSK von der Gesundheit her so absolut topfit ist.

Behält man die Anwartschaft aufrecht, so erspart man sich bei einer potentiellen Rückkehr in das deutsche Krankensystem eine neue Einstufung nach
dann tagesaktueller Untersuchung. Dies bedeutet im Klartext, dass man mit einer Anwartschaft zu ALTEN Konditionen die Krankenversicherung wieder
aufnehmen kann. Ob hier die kleine Anwartschaft reicht oder die Grosse con Nöten ist, ist im Vorfeld mit der Krankenkasse abzuklären.
Ohne Anwartschaft heisst das eine völlig neue Einstufung zu sicherlich deutlich höheren Konditionen.

Mvh

Christian

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#55 Beitrag von joern » 2015-10-23 20:14:28

@Christian: ich nehme an, dass Du die private Krankenversicherung meinst? Ich bin.nämlich noch nie irgendwo neu eingestuft worden.


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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#57 Beitrag von Bernhard_h » 2015-10-24 11:06:22

hallo christian, danke für den link.

ich weiss das es ein altes thema ist was immer wieder durchgekaut wird, ich denke auch das Joern recht hat mit der wiederaufnahmepflicht des letzten leistungsträgers. aber dennoch habe ich immer die anwartschaft abgeschlossen um nicht über irgendwelche Ausschlusskriterien im Gesetz zu stolpern. man kommt ja so langsam in das alter mit dem man bei Krankenkassen nicht mehr als attraktives Mitglied zählt.

bei dem Thema gibt es glaube ich keinen der unter allen Bedingungen vorhersagen kann was passieren kann. ich habe das lange mit mehreren gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Budesgesundheitsministerium durchgekaut, und keiner wollte mir garantieren das mich die gesetzliche Krankenversicherung unter allen Umständen wieder aufnimmt. Ist halt eine Versicherung.

Bernhard

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AW: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#58 Beitrag von ChristianNO » 2015-10-24 11:50:31

Es geht mir eigentlich nicht um die Wiederaufnahmepflicht. Die habe ich bei der gesetzlichen KV mal vorausgesetzt. Es muss nur damit gerechnet werden, das man gerade wenn auch noch zahlreiche Gebrechen bestehen die Beitrags Höhe deutlich ansteigenden kann. Das Eintrittsalter ist halt der springende Punkt. Das mit zunehmenden Alter auch das Versivherungsrisiko steigt, sichert sich die KV über höhere Beiträge ab. Durch die zahlreichen positiv abgeschlossen Projekte des HSK-Spirits sah ich mich zu dem Hinweis aufgefordert.

Mvh

Christian

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#59 Beitrag von Bernhard_h » 2015-10-24 12:54:55

aber dann ist Joern´s einwand doch richtig. Bei der gesetzlichen richtig sich der Beitrag doch nur nach dem Einkommen und nicht nach dem aktuellen Gesundheitszustand ?

ChristianNO
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Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#60 Beitrag von ChristianNO » 2015-10-24 14:00:58

Aber nicht bei den ganzen addons, insbesondere
Pflegeversicherung. Und je nach vorhandenen
Gebrechen bei Neueintritt kann da das eine oder
andere Risiko ausgeschlossen werden. Gerade
Bei der Pflegeversicherung gelten Versicherungszeiten, die dann fehlen.

Das ist jeweils mit der KV zu klären. Das behandelt
jede KV gesondert.

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