strafzettel schottland

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321eruwe
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strafzettel schottland

#1 Beitrag von 321eruwe » 2015-08-19 10:46:44

Hallo Gemeinde,

bin gerade mit MB319 in Schottland und habe gestern 30 Pfd Strafzettel, wegen Falschparken kassiert.

Hat vier Stunden Parkschein gelöst, stand aber auf Kurzzeitparkplatz, was ich nicht gemerkt hatte.
Habe jetzt 3 Wochen Zeit, dass ganze zu begleichen. Bis dahin bin ich aber auch wieder zuhause.

Frage: Wer hat Erfahrung damit, wenn ich nicht zahle, wird das aus Nicht EU Land verfolgt? Oder soll ich besser zahlen.

sommerliche Gruesse aus Schottland

Uwe

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danimilkasahne
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Re: strafzettel schottland

#2 Beitrag von danimilkasahne » 2015-08-19 10:50:01

Warum sollte Schottland als Teil von GB nicht zur EU gehören?

oder bist du Schweizer?

Ahoi D.

mal zum nachschauen eine Karte (ohne Übersehgebiete)

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitglieds ... chen_Union
Zuletzt geändert von danimilkasahne am 2015-08-19 10:52:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Ulf H
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Re: strafzettel schottland

#3 Beitrag von Ulf H » 2015-08-19 10:51:39

... ich würde zur Polizeistation fahren, versuchen den Irrtum aufzuklären und im Zweifelsfalle sofort dort bezahlten ... und nach dem Motto "shit happens" als Lehrgeld verbuchen ...

... wenn Du nicht zahlst kann alles passieren, von überhaupt nichts (was ich aber mittlerweile für ziemlich unwahrscheinlich halte) bis hin zu sehr viel höheren Kosten oder gar Einreiseverbot bis die Strtafe beglichen ist (ein Arbeitskollege durtfe so mal für etliche Jahre nicht in die Schweiz) ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

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sico
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Re: strafzettel schottland

#4 Beitrag von sico » 2015-08-19 13:32:20

je nach Rechtshilfe-Abkommen steht plötzlich zu Hause die Polizei vor deiner Haustür und kassiert die Gebühr mit einigen saftigen Aufschlägen.
Damit mußt du rechnen.
mfg
Sico

Mark86
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Re: strafzettel schottland

#5 Beitrag von Mark86 » 2015-08-19 13:44:29

Bei 30 pfund würde ich bezahlen.

Einreiseverbot? Nee, die lassen dich einreisen und nehmen dich fest bis du die Strafe bezahlt hast.
Also du hast 2 Möglichkeiten:
a) Bezahlen
b) Prüfen ob Vollstreckungsabkommen besteht, wenn nicht, dann aussitzen bis verjährt. So lange darfst du nicht mehr nach Schottland.

Lg, Mark
Mit Schweizverbot.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

Bernhard_h
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Re: strafzettel schottland

#6 Beitrag von Bernhard_h » 2015-08-19 14:27:22

die übergeben das an so eine Inkassobude mit Sitz in London. Die verfolgen das auch bis nach Deutschland. Warum nicht bezahlen wenn man einen Fehler gemacht hat ?

Bernhard

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814DA
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Re: strafzettel schottland

#7 Beitrag von 814DA » 2015-08-19 16:25:03

Moin,

ich hatte einen ähnlichen Fall in Dover vor zwei Jahren.

Durch sofortiges Bezahlen beim Amt um die Ecke gab's nen saftigen Rabatt.

Ich würde aber auch, wenn dein Parkschein noch vorhanden, hinfahren und um Gnade bitten.

Thomas
...........und Bielefeld gibt es doch!!!!!!!!!!!!



http://www.australienauszeit.wordpress.com/

Mark86
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Re: strafzettel schottland

#8 Beitrag von Mark86 » 2015-08-19 16:53:41

Warum nicht bezahlen wenn man einen Fehler gemacht hat ?
Warum sollte man? Macht das den Fehler rückgänig oder hat man das absichtlich getan und wird es einen dazu bewegen, weniger falsch zu parken wenn man bezahlt? Nach dem er sogar n Parkschein gezogen hat und versucht hat alles richtig zu machen, ist wohl kein Lerneffekt durch die Strafe zu erwarten, also ist sie eigentlich überflüssig...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

Bernhard_h
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Re: strafzettel schottland

#9 Beitrag von Bernhard_h » 2015-08-19 17:28:00

nun, ich glaube daran das problemloses gesellschaftliches Zusammenleben nur mit allgemeingültigen Regeln funktioniert. Es gibt ja glaube ich eine Bezeichnung für Leute die Glauben Regeln gelten nicht für Sie. Ich habe mich in meinem Leben immer bemüht dazu zu stehen wenn ich Mist gebaut habe.
Letztens habe ich in Kasachstan für eine Geschwindigkeitsübertretung von 50km/h in einer Zone 30 km/h $100 bezahlen sollen. Lies sich dann auf $50 runterhandeln mit beiderseitiger Gesichtwahrung und freundlichem Händedruck. Hätte auch abhauen können da ich nur Kopien der Papiere übergeben hatte.

Bernhard

Nimrod
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Re: strafzettel schottland

#10 Beitrag von Nimrod » 2015-08-19 18:09:25

Vielleicht hilft das die Lage einzuschätzen:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-Verkeh ... 58091.html
LG
Harald

Bernhard_h
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Re: strafzettel schottland

#11 Beitrag von Bernhard_h » 2015-08-19 19:27:00

vielleicht mal ein paar persönliche Erfahrungen,

ich wurde einmal in holland geblitzt und habe das Ticket binnen 2 Wochen nach Deutschland geschickt bekommen, dann einmal von der englischen Inkasso Truppe angeschrieben worden wegen Mautverstoss an irgend so einer Norwegischen Mautstrasse. Die Zahlungsaufforderung kam mit Foto von meinem Fahrzeug und saftigem Bearbeitungsaufschlag. Habe aber Einspruch eingelegt da der Kassenautomat nicht funktioniert hatte und dem wurde von den Norwegern stattgegeben. Dann weiss ich von Kollegen die von den Schweizern wegen Geschwindigkeitsübertretungen verfolgt wurden und sogar damit drohten bei der nächsten Einreise in die Schweiz das Fz. stillzulegen.

keine Ahnung, ich würde es so machen wie Vorschreiber schon sagten. Zur Polizei gehen und das Missverständniss versuchen zu klären. Dann hat man klare Verhältnisse.

Bernhard

Wüstling

Re: strafzettel schottland

#12 Beitrag von Wüstling » 2015-08-19 22:06:57

Nicht bezahlen!
Wenn das Knöllchen unter ca. 70 Euro (irgendwo da liegt die Grenze) ist wird es in Deutschland von den deutschen Behörden nicht verfolgt.
Falls die Strafe höher ist muß die Forderung in deutscher Sprache verfasst sein, sonst werden die deutschen Behörden ebenfalls nicht tätig.
Irgendwelche Forderungen von Inkasso Unternehmen aus dem Ausland in den Mülleimer werfen.
Hatte ich letztens noch so im ACE Heft gelesen.
Mein Knöllchen über 78 Euro aus Italien von 2009 habe ich nicht bezahlt und auch keine Post aus Italia bekommen!

Gruß

Ralf

PS: gibt es Parkkrallen für 14er Reifen :joke:
Zuletzt geändert von Wüstling am 2015-08-19 22:50:28, insgesamt 1-mal geändert.

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steffUK
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Re: strafzettel schottland

#13 Beitrag von steffUK » 2015-08-19 22:28:03

Also ich bin mehrere Jahre bis 2007 mit deutschem Kennzeichen am Auto in GB unterwegs gewesen und habe da auch einiges an Knollen fuer Falschparken bekommen und bin auch zweimal geblitzt worden. Nach Deutschland habe ich nie eine Knolle bekommen.
Gloreiche Ausnahme ist TfL. Transport for London verfolgt dich gnadenlos auch bei kleineren Summen wenn Du die Tagesgebuehr nicht bezahlst.

Gruss von der Insel
Stefan
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Wombi
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Re: strafzettel schottland

#14 Beitrag von Wombi » 2015-08-19 23:04:19

Wüstling hat geschrieben:Nicht bezahlen!
Gruß Ralf

PS: gibt es Parkkrallen für 14er Reifen :joke:

Hallo Ralf,

ich denke mal, Du solltest es nicht darauf ankommen lassen .....

Die halten sogar 40 tonner auf.

http://parkkralle.de/diebstahlsicherung ... 4d165k4vj6

Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de

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Re: strafzettel schottland

#15 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2015-08-20 8:43:46

Parkkrallen gibt es und werden auch verwendet.
Besonders auf Autobahneraststaetten die sind privat .Zwei Stunden frei danach zahlen.
Schon bei der Einfahrt wird das Kennzeichen gescannt
KLAUS

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Re: strafzettel schottland

#16 Beitrag von husky869 » 2015-08-20 9:47:43

Wüstling hat geschrieben: Irgendwelche Forderungen von Inkasso Unternehmen aus dem Ausland in den Mülleimer werfen.
Das ist nicht richtig, was Du schreibst.
Denn das ausländische Inkassounternhmen tritt die Forderung an einen deutschen Rechtsanwalt ab.
Der wiederum erstellt einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Nun hat man die Wahl zwischen zahlen (...das fast dreifache..), Einspruch einlegen (.. mit viel Aufwand verbunden..) oder aussitzen.

Beim Aussitzen flattert kurze Zeit später ein Vollstreckungstitel ins Haus.
Dann ist es vorbei mit der Gemütlichkeit. :D

Grüße
Michael
Armut ist ohne Geld gar nicht denkbar.
Mit aber auch nicht.

Gerhard Polt

outsch
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Re: strafzettel schottland

#17 Beitrag von outsch » 2015-08-20 11:02:34

Wombi hat geschrieben:
Wüstling hat geschrieben:Nicht bezahlen!
Gruß Ralf

PS: gibt es Parkkrallen für 14er Reifen :joke:

Hallo Ralf,

ich denke mal, Du solltest es nicht darauf ankommen lassen .....

Die halten sogar 40 tonner auf.

http://parkkralle.de/diebstahlsicherung ... 4d165k4vj6

Gruß, Wombi
Wohl dem der eine Akkuflex dabei hat :joke:

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Re: strafzettel schottland

#18 Beitrag von danimilkasahne » 2015-08-20 11:37:31

So nebenbei, wenn dich die Polizei festlegt -
reicht ein Strick und ein Zettel mit Stempel..

den zu lösen bringt dir dann § 136 II StGB ein ....

und das alles um einen eignen Fehler zu verschlimmbessern?

Wüstling

Re: strafzettel schottland

#19 Beitrag von Wüstling » 2015-08-20 13:02:22

Beim Aussitzen flattert kurze Zeit später ein Vollstreckungstitel ins Haus.
wie bereits geschrieben liegt die Grenze bei 70 Euro!
Wenn der Strafzettel z.B. 40 Euro ist, werden die deutschen Behörden nicht aktiv, auch keine Gerichtsvollzieher.
Das da:
Schon seit Oktober 2010 können EU-Bußgelder über 70 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden. Das ermöglicht ein deutsches Gesetz - das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG.

Dazu müssen die ausländischen Behörden aber wissen, gegen wen der Bescheid ergehen soll. Und so können sie bei bestimmten Verkehrsverstößen die Halterdaten bei nationalen Kontaktstellen abfragen. Rechtliche Grundlage ist die sog. Verkehrsdaten-Richtlinie.

Die deutsche Kontaktstelle sitzt beim Kraftfahrtbundesamt. Sie gibt die Halterdaten bei folgenden Verkehrsdelikten heraus:
•Geschwindigkeitsübertretungen
•Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes
•Überfahren einer roten Ampel
•Trunkenheit im Straßenverkehr
•Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln
•Fahren ohne Schutzhelm
•unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens
•und rechtswidriges Benutzen eines Mobiltelefons beim Fahren.

Parkverstöße

Die Auskunftspflicht gilt nicht für Parkverstöße. Wenn Sie dennoch ein Knöllchen aus dem EU-Ausland bekommen, hat die ausländische Behörde Ihre Daten auf anderem Wege erhalten (oder Ihre Daten waren dort bereits registriert). Nichtsdestotrotz können Parkverstöße über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Ist der Strafzettel berechtigt, sollten Sie sich überlegen, das Auslands-Bußgeld zu bezahlen. Andernfalls könnten noch höhere Gebühren fällig werden, die beim nächsten Aufenthalt in dem Land eingetrieben werden könnten – unter Umständen könnte sogar das Auto beschlagnahmt werden.
findet man hier:
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbrau ... m-ausland/

Also gilt bei Parkknöllchen <70Euro:
wenn die ausländische Polizei Dich nicht direkt erwischt und die Personalien aufnimmt bekommt sie von deutschen Behörden auch keine Adresse zu Deinem Kennzeichen->deshalb nix zahlen!

Gruß

Ralf
Zuletzt geändert von Wüstling am 2015-08-20 13:09:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: strafzettel schottland

#20 Beitrag von danimilkasahne » 2015-08-20 13:08:08

diese Lücke wird der Forderungsverkauf schliessen
husky869 hat geschrieben:
Wüstling hat geschrieben: Irgendwelche Forderungen von Inkasso Unternehmen aus dem Ausland in den Mülleimer werfen.
Das ist nicht richtig, was Du schreibst.
Denn das ausländische Inkassounternhmen tritt die Forderung an einen deutschen Rechtsanwalt ab.
Der wiederum erstellt einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Nun hat man die Wahl zwischen zahlen (...das fast dreifache..), Einspruch einlegen (.. mit viel Aufwand verbunden..) oder aussitzen.

Beim Aussitzen flattert kurze Zeit später ein Vollstreckungstitel ins Haus.
Dann ist es vorbei mit der Gemütlichkeit. :D

Grüße
Michael

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Re: strafzettel schottland

#21 Beitrag von husky869 » 2015-08-20 14:35:00

Genauso ist es.

Grüße
Michael
(P.S: Ich hätte den Beitrag nicht geschrieben, wenn ich es nicht selber erlebt hätte.)
Armut ist ohne Geld gar nicht denkbar.
Mit aber auch nicht.

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schneemann
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Re: strafzettel schottland

#22 Beitrag von schneemann » 2015-08-20 20:24:19

Wenn Du die paar Kröten zahlst, hast Du das ganze morgen vergessen. Wenn Du nichts zahlst, hängt Dir das noch lange nach, und Du musst damit rechnen, dass sich irgendein Inkasso-Frettchen in Deiner Wade verbeisst.

Und wenn Du nochmal in das Land fährst, lauert der Polizeicomputer Dir auf, und das kann fatale Folgen haben.

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Re: strafzettel schottland

#23 Beitrag von steffUK » 2015-08-22 19:37:56

Habe hier noch einen super Tip gefunden wie man aus so einer "parking fine" rauskommt:

https://video-lhr3-1.xx.fbcdn.net/hvide ... e=55D8CFC7

Gruss von der Insel
Stefan
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Re: strafzettel schottland

#24 Beitrag von eifler » 2015-08-23 2:58:24

Morgen

Man fährt nach Nessi nicht ohne Geld.
Umgerechnet Ca 41.- euro.
Wenn es daran liegen soll warum färht man ürgend wohin,
mit Mini money kommt man nicht weit.

eifler

Mark86
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Re: strafzettel schottland

#25 Beitrag von Mark86 » 2015-08-24 8:47:49

Naja, manche Reisen Jahre um die Welt ohne nen Euro in der Tasche zu haben...

Aber, bei dem Betrag würde ich zahlen und fertig.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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