Berufliche Auszeit und Reisen
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Berufliche Auszeit und Reisen
Hallo zusammen,
Seit ein paar Wochen hab ich so einen Gedanken im Kopf und brauch mal eure Meinungen dazu.
Mal angenommen, man will sich eine berufliche Auszeit von etwa 1/2 bis 1 Jahr nehmen und Reisen. Mit Auszeit meine ich konkret beim jetzigen Arbeitgeber kündigen und nach dem Reisen bei einem neuen Arbeitgeber beginnen.
Was muß man alles berücksichtigen?
Private Versicherungen: Diese könnte man Beitragsfrei stellen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Hier kann man sich zu einem Mindestsatz selbst versichern
Steuer (Lohnsteuer, Rentenzahlungen: ??
An was muß man noch denken?
Oder wer hat das schon mal gemacht?
Seit ein paar Wochen hab ich so einen Gedanken im Kopf und brauch mal eure Meinungen dazu.
Mal angenommen, man will sich eine berufliche Auszeit von etwa 1/2 bis 1 Jahr nehmen und Reisen. Mit Auszeit meine ich konkret beim jetzigen Arbeitgeber kündigen und nach dem Reisen bei einem neuen Arbeitgeber beginnen.
Was muß man alles berücksichtigen?
Private Versicherungen: Diese könnte man Beitragsfrei stellen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Hier kann man sich zu einem Mindestsatz selbst versichern
Steuer (Lohnsteuer, Rentenzahlungen: ??
An was muß man noch denken?
Oder wer hat das schon mal gemacht?
Gruß Markus
Oberfranken/Bayern/Deutschland
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Moin,
praktischer wäre es, ein Sabbatical mit dem alten Arbeitgeber zu vereinbaren, es gibt auch entsprechende gesetzliche Möglichkeiten dafür, die dein aktueller Arbeitgeber und Du zusammen nutzen können.
Vorteil sind dann
- KV in Deutschland kann weiterlaufen (wenn alle Stricke reißen)
- Rentenversicherung läuft weiter
- Wenn du nach dem Trip zum alten Arbeitgeber zurück kannst oder möchtest gibt es keinen neuen Vertrag
- Wenn dich der Arbeitgeber (natürlich völlig überraschend) nach der Tour kündigt, gibt es zumindest etwas ALG1
- Je nach Reiseziel (Nordamerika) kann ein Arbeitsvertrag mit Sabbatical die Erteilung von Visa deutlich vereinfachen
Nur so als Gedankenspiel.
praktischer wäre es, ein Sabbatical mit dem alten Arbeitgeber zu vereinbaren, es gibt auch entsprechende gesetzliche Möglichkeiten dafür, die dein aktueller Arbeitgeber und Du zusammen nutzen können.
Vorteil sind dann
- KV in Deutschland kann weiterlaufen (wenn alle Stricke reißen)
- Rentenversicherung läuft weiter
- Wenn du nach dem Trip zum alten Arbeitgeber zurück kannst oder möchtest gibt es keinen neuen Vertrag
- Wenn dich der Arbeitgeber (natürlich völlig überraschend) nach der Tour kündigt, gibt es zumindest etwas ALG1
- Je nach Reiseziel (Nordamerika) kann ein Arbeitsvertrag mit Sabbatical die Erteilung von Visa deutlich vereinfachen
Nur so als Gedankenspiel.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
ChrKaFre hat geschrieben:Moin,
praktischer wäre es, ein Sabbatical mit dem alten Arbeitgeber zu vereinbaren, es gibt auch entsprechende gesetzliche Möglichkeiten dafür, die dein aktueller Arbeitgeber und Du zusammen nutzen können.
Hallo, die gesetzlichen Möglichkeiten würden mich interessieren.
Ich kenne nur das Sabatjahr für Beamte. Durch einen teilweisen Lohnverzicht im Vorfelde, wird der Anspruch erworben für ein Jahr freigestellt zu werden. In diesem Jahr werden dann die gekürzten Bezüge weitergezahlt.
Gruß
Bernd
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Wenn Du nix verdienst, zahlst Du auch keine Lohnsteuer.
Einem Sabbatical muss der Arbeitgeber erstmal zustimmen. Die genannten Regelungen dazu sind mir auch neu.
Falls Du bei Deinem aktuellen Arbeitgeber ein Zeitkonto hast, lässt sich bei entsprechender Vorbereitung so eine Auszeit evtl unter Fortzahlung eines Teils des Gehalts realisieren. Dazu muss der Arbeitgeber aber auch mitspielen.
Ob Du einen Job machst, der gesucht ist und in den Du nach Rückkehr gut wieder reinkommst, auch bei einem anderen Arbeitgeber, das musst Du selbst wissen.
Einem Sabbatical muss der Arbeitgeber erstmal zustimmen. Die genannten Regelungen dazu sind mir auch neu.
Falls Du bei Deinem aktuellen Arbeitgeber ein Zeitkonto hast, lässt sich bei entsprechender Vorbereitung so eine Auszeit evtl unter Fortzahlung eines Teils des Gehalts realisieren. Dazu muss der Arbeitgeber aber auch mitspielen.
Ob Du einen Job machst, der gesucht ist und in den Du nach Rückkehr gut wieder reinkommst, auch bei einem anderen Arbeitgeber, das musst Du selbst wissen.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
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"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Hi,
das Sabbatical ist nicht nur für Beamte möglich und auch nicht nur auf ein Jahr bezogen. Natürlich muss der
Arbeitgeber mitspielen, aber dann gibt es viele Modelle. Ich weiß zB von einem, der hat mehrfach hintereinander
jeweils ein halbes Jahr gearbeitet und die andere Hälfte frei gemacht. Besonders geschickt wäre eine solche
Extremlösung natürlich in Kooperation mit einem Kollegen, der das gleiche will und man sich einen
Arbeitsplatz teilt.
Zur Vorbereitung unseres Australientripps hat meine Frau, (mit einer 65% Stelle), zwei Jahre auf 10% Gehalt
verzichtet und dann für sechs Monate den Vertrag auf 40% geändert. Mit Überstunden und Resturlaub
(der Urlaubsanspruch läuft während des Sabbatical weiter) konnten wir so sieben Monate reisen.
Vorteile: alle Sozialversicherungen laufen weiter, Gehalt läuft weiter, Urlaubsanspruch auch für die
Freizeit, da es sich letztlich nur um eine Arbeitszeitänderung handelt.
Ich würde mir ein Modell ausdenken und den Arbeitgeber fragen, ob er mitspielt.
Durch den, wie in unserem Fall, reduzierten Stellenanteil während der Freizeitphase, kann man die Ansparzeit
erheblich verkürzen und braucht keine sieben Jahre.
Thomas
das Sabbatical ist nicht nur für Beamte möglich und auch nicht nur auf ein Jahr bezogen. Natürlich muss der
Arbeitgeber mitspielen, aber dann gibt es viele Modelle. Ich weiß zB von einem, der hat mehrfach hintereinander
jeweils ein halbes Jahr gearbeitet und die andere Hälfte frei gemacht. Besonders geschickt wäre eine solche
Extremlösung natürlich in Kooperation mit einem Kollegen, der das gleiche will und man sich einen
Arbeitsplatz teilt.
Zur Vorbereitung unseres Australientripps hat meine Frau, (mit einer 65% Stelle), zwei Jahre auf 10% Gehalt
verzichtet und dann für sechs Monate den Vertrag auf 40% geändert. Mit Überstunden und Resturlaub
(der Urlaubsanspruch läuft während des Sabbatical weiter) konnten wir so sieben Monate reisen.
Vorteile: alle Sozialversicherungen laufen weiter, Gehalt läuft weiter, Urlaubsanspruch auch für die
Freizeit, da es sich letztlich nur um eine Arbeitszeitänderung handelt.
Ich würde mir ein Modell ausdenken und den Arbeitgeber fragen, ob er mitspielt.
Durch den, wie in unserem Fall, reduzierten Stellenanteil während der Freizeitphase, kann man die Ansparzeit
erheblich verkürzen und braucht keine sieben Jahre.
Thomas
- Ulf H
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
... bei grossen Arbeitgebern mag das funktionieren ... bei kleineren eher nicht, es seie denn, die wollen eine so sehr behalten, dass sie einem diese Möglichkeit einräumen ...
... was passiert eigentlich mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld? ... kann man sich sozusagen um die Reisezeit verzögert arbeitslos melden und bekommt dann trotzdem was? ...
Gruss Ulf
... was passiert eigentlich mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld? ... kann man sich sozusagen um die Reisezeit verzögert arbeitslos melden und bekommt dann trotzdem was? ...
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Klar, möglich ist vieles.814DA hat geschrieben:das Sabbatical ist nicht nur für Beamte möglich und auch nicht nur auf ein Jahr bezogen.
Aber die Frage bleibt, wo das "gesetzlich" geregelt ist, wie oben von ChrKaFre erwähnt. Möglicherweise sind die Paragraphen im SGB IV gemeint, die das Thema Arbeitszeitkonten bzw. Wertguthaben regeln. M.W. besteht aber keine Pflicht für Arbeitgeber, das auch tatsächlich anzubieten.
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Moin,
ja es geht um die Regelungen zu Arbeitszeitkonten.
Ja, es besteht kein Anspruch auf die Gewährung, dafür müsstest du entweder selber schwanger werden (wenn biologisch möglich) oder jemanden passendes finden...
Entweder dein Chef mag dich oder er ist zumindest hilfsbereit, wenn er dich ziehen lässt.
Große Firmen haben Sabbatticals, kleine Firmen (unsere zumindest) die Möglichkeit ein paar Monate 40h bei Halbtagsbezahlung zu arbeiten und dann später gar nicht mit Halbtagsbezahlung zu arbeiten.
Das hat bei uns für ein paar Leute einen mehrmonatigen Sommertrip ermöglicht.
ja es geht um die Regelungen zu Arbeitszeitkonten.
Ja, es besteht kein Anspruch auf die Gewährung, dafür müsstest du entweder selber schwanger werden (wenn biologisch möglich) oder jemanden passendes finden...
Entweder dein Chef mag dich oder er ist zumindest hilfsbereit, wenn er dich ziehen lässt.
Große Firmen haben Sabbatticals, kleine Firmen (unsere zumindest) die Möglichkeit ein paar Monate 40h bei Halbtagsbezahlung zu arbeiten und dann später gar nicht mit Halbtagsbezahlung zu arbeiten.
Das hat bei uns für ein paar Leute einen mehrmonatigen Sommertrip ermöglicht.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Ulf H hat geschrieben:... bei grossen Arbeitgebern mag das funktionieren ... bei kleineren eher nicht, es seie denn, die wollen eine so sehr behalten, dass sie einem diese Möglichkeit einräumen ...
... was passiert eigentlich mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld? ... kann man sich sozusagen um die Reisezeit verzögert arbeitslos melden und bekommt dann trotzdem was? ...
Gruss Ulf
ja der Anspruch belibt bestehen.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Also Wir haben für unsere Auszeit sowohl die Private (weiberl) als auch die gesetzliche (ich) KV auf Ruhe umgesetellt.
Dafür dann bei der Hanse merkur eine auslandsKV abgesychlossen (braucht man für viele Visa beabtragungen...)
Die gilt dann ja auch in Österreich z.B.
Die gesetzl kann abgemeldet werden , wenn mann ausserhalb Europas ist
Also zuerst: bist Du Privat oder gesetzl versichert?
Willst in Europa bleiben?
Dafür dann bei der Hanse merkur eine auslandsKV abgesychlossen (braucht man für viele Visa beabtragungen...)
Die gilt dann ja auch in Österreich z.B.
Die gesetzl kann abgemeldet werden , wenn mann ausserhalb Europas ist
Also zuerst: bist Du Privat oder gesetzl versichert?
Willst in Europa bleiben?
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
... gibts dazu genauers ... das würde ja den Druck nach der Rückkehr sofort wieder einen Job finden zu müssen, deutlich entschärfen ... man tut sich wesentlich leichter den bisherigen Job zu kündigen, wenn man nach der Tour Arbeitslosengeld bekommt ...akkuflex hat geschrieben:ja der Anspruch belibt bestehen.Ulf H hat geschrieben:...was passiert eigentlich mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld? ... kann man sich sozusagen um die Reisezeit verzögert arbeitslos melden und bekommt dann trotzdem was? ...
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
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Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Da gibt es auch Bücher zum Thema.
Wer ernsthaft vorhat, eine Zeit lang beruflich auszusteigen und (z.B.) zu reisen, sollte nicht auf die Rente warten, sondern sein Vorhaben rechtzeitig umsetzen. Die zivilisatorischen Errungenschaften der Sozialversicherungen kann man auch mal unterbrechen. In Bezug auf die Arbeit hängt es sehr vom Einzelfall ab.
Gesetzliche Krankenversicherung: (wir hatten hier das Thema schonmal) beim längeren Aufenthalt ausserhalb des Geltungsbereiches der Versicherung besteht keine Versicherungspflicht während der Abwesenheit. Man wird anschliessend trotzdem wieder aufgenommen. Man muss auch keine "Anwartschaft" oder was auch immer bezahlen.
Arbeitslosengeld 1: Anspruchsberechtigt (plus weitere Voraussetzungen) wenn man in den letzten 24 Monaten mind. 12 Monate Beiträge bezahlt hat.
Lohnsteuer: wenn es in die Reiseplanung passt, kann es steuerlich günstig sein, das Reisejahr von Jahresmitte zu Jahresmitte zu nehmen (und nicht 1.Jan. bis 31.Dez)
Rentenversicherung: tja, für mich persönlich habe ich da wenig Hoffnung...
Wer ernsthaft vorhat, eine Zeit lang beruflich auszusteigen und (z.B.) zu reisen, sollte nicht auf die Rente warten, sondern sein Vorhaben rechtzeitig umsetzen. Die zivilisatorischen Errungenschaften der Sozialversicherungen kann man auch mal unterbrechen. In Bezug auf die Arbeit hängt es sehr vom Einzelfall ab.
Gesetzliche Krankenversicherung: (wir hatten hier das Thema schonmal) beim längeren Aufenthalt ausserhalb des Geltungsbereiches der Versicherung besteht keine Versicherungspflicht während der Abwesenheit. Man wird anschliessend trotzdem wieder aufgenommen. Man muss auch keine "Anwartschaft" oder was auch immer bezahlen.
Arbeitslosengeld 1: Anspruchsberechtigt (plus weitere Voraussetzungen) wenn man in den letzten 24 Monaten mind. 12 Monate Beiträge bezahlt hat.
Lohnsteuer: wenn es in die Reiseplanung passt, kann es steuerlich günstig sein, das Reisejahr von Jahresmitte zu Jahresmitte zu nehmen (und nicht 1.Jan. bis 31.Dez)
Rentenversicherung: tja, für mich persönlich habe ich da wenig Hoffnung...
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Nachtrag zum ALG 1: wer kündigt bekommt eine 12wöchige (?) Sperrzeit, die entsprechend vom Gesamtanspruch abgezogen wird. Bei mir war damals die Sperrzeit abgegolten, nachdem ich mich entsprechend nach der Reise arbeitslos gemeldet habe. D.h. es gab nach Wiederkehr sofort ALG 1, aber 3 Monate von der Gesamtanspruchsdauer abgezogen. Da können sich aber die Vorschriften geändert haben.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Ohne Anwartschaft ist das dann aber ein Neuantrag mit neuer Tarifberechnung etc. Dann reicht ein Fax "bin da" nicht mehr aus.joern hat geschrieben:
Gesetzliche Krankenversicherung: (wir hatten hier das Thema schonmal) beim längeren Aufenthalt ausserhalb des Geltungsbereiches der Versicherung besteht keine Versicherungspflicht während der Abwesenheit. Man wird anschliessend trotzdem wieder aufgenommen. Man muss auch keine "Anwartschaft" oder was auch immer bezahlen.
meine Anwartschaft bei AOK kostet 80 euro
- Ulf H
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
... o.k. Sperre bis max. 3 Monate bekommt man soweit ich weiss auch wenn man sich verspätet Arbeitslos meldet ... wobei ich nicht weiss, für wieviel Verspätung es wieviel Sperre gibt ... ausserdem weiss ich nicht, ob sich Sperren aus verscheidenen Gründen unendlich addieren oder ob es da eine Obergrenze gibt ...
Gruss Ulf
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Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Ich gehe vorher zu meiner Versicherung (TK), erkläre mein Vorhaben, lege eine Langzeitauslandskrankenversicherung vor, evtl. noch den Schriftverkehr von meiner letzten Abmeldung von der Ges. Krankenversicherung, und alles geht seinen Gang.
Von einer Tarifänderung nach Reiserückkehr habe ich noch nichts bemerkt.
Bin aber auch sonst - muss ich mal sagen - von der TK begeistert, zB. Thema Kostenübernahme Reiseimpfungen, Malariaprophylaxe etc.
Von einer Tarifänderung nach Reiserückkehr habe ich noch nichts bemerkt.
Bin aber auch sonst - muss ich mal sagen - von der TK begeistert, zB. Thema Kostenübernahme Reiseimpfungen, Malariaprophylaxe etc.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Frag doch einfach bei denem zuständigem nach- die sind dafür da...
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Verspätet arbeitslos melden kostet nur 1 Woche...
Rechtzeitig heisst drei Monate vorher, bzw mit Zustellung der Kündigung. Gilt auch bei befristeten Verträgen, dh. 3 Monate vorher melden. Anruf reicht, Email macht es nachweisbar.
Rechtzeitig heisst drei Monate vorher, bzw mit Zustellung der Kündigung. Gilt auch bei befristeten Verträgen, dh. 3 Monate vorher melden. Anruf reicht, Email macht es nachweisbar.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Sorry,frizzz hat geschrieben: Ohne Anwartschaft ist das dann aber ein Neuantrag mit neuer Tarifberechnung etc. Dann reicht ein Fax "bin da" nicht mehr aus.
meine Anwartschaft bei AOK kostet 80 euro
aber das ist schlicht und ergreifend falsch. Im Prinzip genügt das Fax um das Versicherungsverhältnis erneut zu bestätigen.
1. Bei der AOK gibt es keine unterschiedlichen Tarifberechnungen. - bei gleichem Einkommen zahlt der Neuling den gleichen Beitrag wie der seit zwanzig Jahre Versicherte.
2. Jeder der im Hoheitsgebiet der BRD lebt ist zwangsversichert. Ob GKV oder PKV hängt von der Vorgeschichte ab.
Tip: lass Dir doch mal von der AOK die Rechtsgrundlagen für die Anwartschaft geben. Danach sendest Du diese an den Peditionsauschuss des Bundestages mit der Bitte um Überprüfung.
Gruß
Bernd
P.S. ist nich auf die Fälle der Freistellung aus einem Wertguthaben (§7SGB IV) anzuwenden, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Zuletzt geändert von Geishardt am 2015-05-11 14:11:29, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Anspruch auf Arbeitslosengeld laut letztem Lohn nur 4 Jahre .... dann wech.
Gruß, Wombi
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15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Hallo,814DA hat geschrieben:Hi,
Zur Vorbereitung unseres Australientripps hat meine Frau, (mit einer 65% Stelle), zwei Jahre auf 10% Gehalt
verzichtet und dann für sechs Monate den Vertrag auf 40% geändert. Mit Überstunden und Resturlaub
(der Urlaubsanspruch läuft während des Sabbatical weiter) konnten wir so sieben Monate reisen.
Vorteile: alle Sozialversicherungen laufen weiter, Gehalt läuft weiter, Urlaubsanspruch auch für die
Freizeit, da es sich letztlich nur um eine Arbeitszeitänderung handelt.
Thomas
das diese Schilderung auf einen Fall zutrifft, bestreite ich nicht. Persönlich sehe ich diese Regelung als grenzwertig an, da die Kürzung erheblich ist.
§7 Abs. 1a Satz 2 SGB IV:
2.das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Freistellung nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen zwölf Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde.
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Wenn man den Job kündigt, sollte man sich sofort Arbeitslos melden - und auch gleich mitteilen, dass man die nächsten x Monate nicht arbeiten kann. Als Begründung kann lauten: Oma ist pflegebedürftig, ich will ein Haus bauen, ich gehe auf Reisen etc.
Die Zeit des ALG1 (je nach Alter zwischen 12 und 24 Monaten max.) kann man auf bis zu 4 Jahren ausdehnen. Da sollte auch die Arbeitsagentur kein Problem mit haben.
Die Zeit des ALG1 (je nach Alter zwischen 12 und 24 Monaten max.) kann man auf bis zu 4 Jahren ausdehnen. Da sollte auch die Arbeitsagentur kein Problem mit haben.
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Geishardt hat geschrieben:
Hallo,
das diese Schilderung auf einen Fall zutrifft, bestreite ich nicht. Persönlich sehe ich diese Regelung als grenzwertig an, da die Kürzung erheblich ist.
§7 Abs. 1a Satz 2 SGB IV:
2.das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Freistellung nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen zwölf Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde.
Hi,
also den Unterschied zwischen 55% in der Ansparphase und 40% in der Freistellung sehe ich nicht als so erheblich
an.
Erfreulicherweise war er im Netto, der Höhe und Steuerklasse geschuldet, noch geringer.
Thomas
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Diese Aussage halte ich für extrem gefährlich. Wer ALG1 kassiert, muss auch dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen und Jobangebote annehmen/Gespräche führen.Donnerlaster hat geschrieben:Wenn man den Job kündigt, sollte man sich sofort Arbeitslos melden - und auch gleich mitteilen, dass man die nächsten x Monate nicht arbeiten kann. Als Begründung kann lauten: Oma ist pflegebedürftig, ich will ein Haus bauen, ich gehe auf Reisen etc.
Die Zeit des ALG1 (je nach Alter zwischen 12 und 24 Monaten max.) kann man auf bis zu 4 Jahren ausdehnen. Da sollte auch die Arbeitsagentur kein Problem mit haben.
Wenn ich jetzt aber sage, dass ich gar keine "Zeit" zum Arbeiten habe weil ich nicht da bin kann ich mir nicht vorstellen, dass da gezahlt wird.
Ausnahme ist immer eine Weiterbildung etc.
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Wombi hat geschrieben:Anspruch auf Arbeitslosengeld laut letztem Lohn nur 4 Jahre .... dann wech.
Gruß, Wombi
"Ich" meinte die rechtliche Lage ohne Bezug von Leistungen/Geld.
Nach 4 Jahren ist der Anspruch laut des letzten Verdienstes verjährt.
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Matthieu hat geschrieben:Diese Aussage halte ich für extrem gefährlich. Wer ALG1 kassiert, muss auch dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen und Jobangebote annehmen/Gespräche führen.Donnerlaster hat geschrieben:Wenn man den Job kündigt, sollte man sich sofort Arbeitslos melden - und auch gleich mitteilen, dass man die nächsten x Monate nicht arbeiten kann. Als Begründung kann lauten: Oma ist pflegebedürftig, ich will ein Haus bauen, ich gehe auf Reisen etc.
Die Zeit des ALG1 (je nach Alter zwischen 12 und 24 Monaten max.) kann man auf bis zu 4 Jahren ausdehnen. Da sollte auch die Arbeitsagentur kein Problem mit haben.
Wenn ich jetzt aber sage, dass ich gar keine "Zeit" zum Arbeiten habe weil ich nicht da bin kann ich mir nicht vorstellen, dass da gezahlt wird.
Ausnahme ist immer eine Weiterbildung etc.
Natürlich bekommst du das Geld nicht für die Zeit, in der du abgemeldet bist, das hab ich auch nicht behauptet.
Aber meine Aussage entspricht trotzdem der Realität, weil die Gesetzgebung das so zulässt. Du kannst deine Ansprüche auf bis zu 4 Jahre ausdehnen, also jederzeit deine Arbeitslosigkeit unterbrechen.
Du bekommst für die Zeit, in der du arbeitswillig bist, also dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst, dein ALG1 (je nach Alter zwischen 12 und 24 Monaten max.).
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Hamse nach 3 Wochen jedoch nen Job für Dich, kannste einpassieren .....Du bekommst für die Zeit, in der du arbeitswillig bist, also dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst, dein ALG1 (je nach Alter zwischen 12 und 24 Monaten max.).
Gruß, Wombi
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Da hast du natürlich recht.Wombi hat geschrieben:Hamse nach 3 Wochen jedoch nen Job für Dich, kannste einpassieren .....Du bekommst für die Zeit, in der du arbeitswillig bist, also dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst, dein ALG1 (je nach Alter zwischen 12 und 24 Monaten max.).
Gruß, Wombi
Aber darum geht es ja bei der Anfrage ja nicht.
Eine Anregung von Markus war ja, seinen Job zu kündigen. Wenn er das tut, sollte er sich nach der Kündigung umgehend bei der Arbeitsagentur melden mit dem Hinweis, ab Datum x arbeitslos zu sein. Und im gleichen Atemzug kann er mitteilen, für die nächsten (z.B) 2 Jahre auf Reisen zu sein und damit dem Arbeitsmarkt nicht zu verfügung zu stehen - bekommt damit in dieser Zeit aber auch kein ALG 1.
Wenn er nach 2 Jahren wieder zurück ist, kann er sich umgehend wieder bei der Arbeitsagentur melden und sein ALG kassieren.
Und nach 4 Jahren sind seine Ansprüche auch passe', wie du so treffend geschrieben hast.
- DoktoreHH83
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Re: Berufliche Auszeit und Reisen
Ich habe letztes Jahr für 12 Monate einen Sabbatical gemacht. Ging bei meinem Arbeitgeber sehr gut (Projektgeschäft). Hier meine Key-Learnings daraus:MarkusG hat geschrieben: Was muß man alles berücksichtigen?
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- Wenn man kein Ansparmodell wünscht, lohnt es sich zur Jahreshälfte Ein- bzw. Aus-zusteigen! Der Steuereffekt kann in beiden Jahren mehrere Tausend Euro betragen.
Ansparmodelle haben natürlich einen Vorteil bei der Berücksichtigung der Einzahlungen in die Rentenkasse.
Wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein.
Ist man privatversichert kann das durch den Sabbatical über zwei Jahre reduzierte Jahreseinkommen wieder unter die Bemessungsgrenze fallen, so dass man wieder in die GKV wechseln kann. (Dies kann insbesondere bei älteren Semestern SEHR vorteilhaft sein)
Das ein Sabbatical nicht grade Karrierefördernd ist muss man auch noch berücksichtigen. Meine sichere Beförderung hat sich so um 2 Jahre verschoben. (ist nun aber zum Glück seit Mai effektiv!)
Arnim
Re: Berufliche Auszeit und Reisen
814DA hat geschrieben:Geishardt hat geschrieben:
Hallo,
das diese Schilderung auf einen Fall zutrifft, bestreite ich nicht. Persönlich sehe ich diese Regelung als grenzwertig an, da die Kürzung erheblich ist.
§7 Abs. 1a Satz 2 SGB IV:
2.das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Freistellung nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen zwölf Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde.
also den Unterschied zwischen 55% in der Ansparphase und 40% in der Freistellung sehe ich nicht als so erheblich
HI,Ohne jetzt auf das tatsächliche Einkommen Deiner Frau eingehen zu wollen, ein Beispiel:
Grundgehalt 1.538,46€ Teilzeit 65% 1.000,00 € 10% Ansparung 100€ Anwartzeit 900€
40% 615,38 € Freizeit 615,38
Also eine Gehaltskürzung um 1/3 sehe ich schon als erheblich an.
Selbst wenn für die Ansparphase bereits ein gesonderter Arbeitsvertrag über 55% des Basisgehaltes vereinbart wurde. Besteht während der Freizeit gegenüber den letzten 12 Monaten eine Gehaltskürzung von 27%. Auch das ist nicht als unerheblich zu bezeichnen.
Gruß
Bernd
Unsere Kopf ist rund, damit wir beim denken die Richtung wechseln können. Francis Picabia
carpe Diem
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