Geschwindigkeitsbegrenzung
Moderator: Moderatoren
Geschwindigkeitsbegrenzung
Guten Morgen Ihr,
frage mich schon seit einiger Zeit, wie folgende Situation rechtlich geregelt ist....
Auf einer sechsspurigen BAB gibt es folgende Beschilderung:
Generell: Überholverbot für LKW
Rechte Spur: Geschwindigkeit begrenzt auf 60Km/h
Mittlere und linke Spur: Geschwindigkeit begrenzt auf 100Km/h
Mit dem Magirus ganz einfach, rechts bleiben.
Aber was ist mit dem PKW, wenn die rechte Spur leer ist.
Wenn ich auf der rechten Spur fahre, darf ich nicht schneller als 60 fahren. Wenn ich in der Mitte mit 100 fahre, verstoße ich gegen das Rechtsfahrgebot....
Was tun?
Ist die einzige legale Möglichkeit wirklich, auf einer leeren BAB mit 60Km/h zu schleichen?
Gruß Frank
frage mich schon seit einiger Zeit, wie folgende Situation rechtlich geregelt ist....
Auf einer sechsspurigen BAB gibt es folgende Beschilderung:
Generell: Überholverbot für LKW
Rechte Spur: Geschwindigkeit begrenzt auf 60Km/h
Mittlere und linke Spur: Geschwindigkeit begrenzt auf 100Km/h
Mit dem Magirus ganz einfach, rechts bleiben.
Aber was ist mit dem PKW, wenn die rechte Spur leer ist.
Wenn ich auf der rechten Spur fahre, darf ich nicht schneller als 60 fahren. Wenn ich in der Mitte mit 100 fahre, verstoße ich gegen das Rechtsfahrgebot....
Was tun?
Ist die einzige legale Möglichkeit wirklich, auf einer leeren BAB mit 60Km/h zu schleichen?
Gruß Frank
ALLES IST GUT :)
Ich kenne das nur vom "Elzer Berg". Rechte Spur 40, die anderen Spuren 100, dazu massivste Radarüberwachung.
Wer mit dem PKW auf der rechten Spur mit 100 geblitzt wird, bekommt kein Knöllchen. Ist mir vor 15 Jahren passiert, und ich habe es auch schon mehrfach so gehört. Tatsächlich geht es nämlich nur darum, die LKW einzubremsen.
Streng nach Vorschrift würde aber in Deinem Fall auch für PKW 60 gelten...
Wer mit dem PKW auf der rechten Spur mit 100 geblitzt wird, bekommt kein Knöllchen. Ist mir vor 15 Jahren passiert, und ich habe es auch schon mehrfach so gehört. Tatsächlich geht es nämlich nur darum, die LKW einzubremsen.
Streng nach Vorschrift würde aber in Deinem Fall auch für PKW 60 gelten...
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
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"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
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- Joe
- abgefahren
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Hi,
in dem Fall gilt das Rechtsfahrgebot NICHT.
in dem Fall gilt das Rechtsfahrgebot NICHT.
Mit lieben Grüßen von der Nahe
Joe
Die "private" Seite ist unter www.gertenbach.mobi zu finden.
Veho Ergo Sum // Feinstaub ist doch Kinderkram - Grobstaub!!
Joe
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.....dort kam ich mal mit 90 km/h und Anhänger an und habe natürlich sofort gebremst, als ich die Radarfalle sah und bin nach rechts eingeschert. Dann erst erkannte ich, daß dort noch eine weiter verschärfte Geschwindigkeitsbegrenzung bestand. Ich bin in die Eisen gestiegen, daß die Doppelachse vom Anhänger blockierte und Rauchfahnen aufstiegen - wäre ein interessanter Strafzettel mit Bild geworden, aber es kam nichts. Die Zugmaschine war ein Opel Omega MV6.Ich kenne das nur vom "Elzer Berg". Rechte Spur 40, die anderen Spuren 100, dazu massivste Radarüberwachung.
Zu erwähnen wäre vielleicht noch gewesen, daß 40 km/h auf dem PKW-Tacho weniger sind als auf dem LKW-Tacho. Vermutlich habe ich also die LKWs auf der rechten Spur, die ich gerade überholt hatte, zum unerwarteten Bremsen genötigt. - Aber wer riskiert schon gerne einen Strafzettel - das spontane Bremsen bei einer Radarfalle ist eben ein Reflex.
- stefan 1017
- abgefahren
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- Wohnort: 71282 hemmingen
wie schon gesagt: das rechtfahrgebot gilt grundsätzlich immer -auch auf dreispurigen autobahnen!
wie das in diesem fall rechtlich ist, weiß ich nicht wirklich, könnte mir aber denken, dass hier das rechtsfahrgebot (zumindest auf der rechte spur) aufgehoben ist, werde mich mal schlau machen.
du dürfstest dann sogar mit dem womo (bis 7,5 to) auf der mittleren spur mit max 100km/h fahren - zumindest bis rechts der erste richtige lkw auftaucht, dann musst du dich dahinter klemmen, weil das überholverbot auch für womo´s ab 3,5 to gilt.
gruß
stefan
wie das in diesem fall rechtlich ist, weiß ich nicht wirklich, könnte mir aber denken, dass hier das rechtsfahrgebot (zumindest auf der rechte spur) aufgehoben ist, werde mich mal schlau machen.
du dürfstest dann sogar mit dem womo (bis 7,5 to) auf der mittleren spur mit max 100km/h fahren - zumindest bis rechts der erste richtige lkw auftaucht, dann musst du dich dahinter klemmen, weil das überholverbot auch für womo´s ab 3,5 to gilt.
gruß
stefan
- stefan 1017
- abgefahren
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- Wohnort: 71282 hemmingen
es ist tatsächlich so: werden die fahrspuren getrennt mit höchstgeschwindigkeit belegt, kannst du auf der mittleren spur bis v/max fahren, du musst auf den 100er-spuren so weit rechts wie möglich fahren, d.h. hier die mittlere (weil die rechte ja mit v/max 60 belegt ist), dann bewegst du dich rechtskonform.
etwas verwurschtelt ausgedrückt, aber ich denke, man versteht, was ich meine
gruß
stefan
etwas verwurschtelt ausgedrückt, aber ich denke, man versteht, was ich meine
gruß
stefan
speziell "Elzer Berg" guckst Du:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elzer_Berg
also sortieren die pkw auf der rechten spur mit 41 bis 100 km aus. fraglich ist nur, wie der tolle hessische innenminister Bouffier das rechtlich sauber auf die reihe bekommt und wieweit man sich auf ewig darauf verlassen kann.
gut 4x4, justus.
http://de.wikipedia.org/wiki/Elzer_Berg
also sortieren die pkw auf der rechten spur mit 41 bis 100 km aus. fraglich ist nur, wie der tolle hessische innenminister Bouffier das rechtlich sauber auf die reihe bekommt und wieweit man sich auf ewig darauf verlassen kann.
gut 4x4, justus.