Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

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schweiger
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Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#1 Beitrag von schweiger » 2015-01-05 15:01:20

Hallo Leute,

ich war bislang mehrfach mit Auto und Motorrad in Marokko. An der Grenze in Melilla gab es zwar immer einige Fragen und Probleme, 2 Fahrzeuge in einen Pass einzutragen (ich war immer der einzige Erwachsene), letztlich ging es aber dann doch recht unbürokratisch mit den bekannten Formalitäten.

Zur Abwechslung (und weil ich mich mit der KTM neben den Marokkanern mit ihren Dockers immer schäme) will ich nunmehr eine Pistentour nicht mit der Enduro, sondern mit einem alten Simson-Moped machen. Ob das geht und Sinn macht, sei hier einmal dahingestellt. Der Transport erfolgt wie immer im "Kofferraum". Gemeint ist also kein "Mopped", sondern ein richtiges Kleinkraftrad ohne Zulassung (oder wie die Dinger unter 50 cm³ heißen).

Ich frage mich allerdings, was der marokkanische Zoll bei der Einfuhr eines Fahrzeuges <50 cm³ sagt, das nicht über die aus Deutschland bekannten Zulassungspapiere verfügt (ich habe - wie üblich und in Deutschland zulässig - nur die Versicherungsbestätigung sowie einen originalen DDR-Registrierschein für Kleinkrafträder von 1967 - leider nicht auf meinen Namen).

Gibt es von Euch dazu Erfahrungen oder Hinweise?
Zuletzt geändert von schweiger am 2015-01-05 21:57:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einreise mit (echtem) Moped = Kleinkraftrad nach Marokko

#2 Beitrag von frizzz » 2015-01-05 19:07:26

Zuerst: Marokko war Simson Land. Noch 1990 gab es in Marrakesch eine Vertretung.
Heute ist z.B. sollte es n Beni Tadjiite noch den überzeugter Simson Mechaniker geben.
EIN problem solltest Du auf jeden Fall lösen: Das Mopped muß auf Deinen Namen lauten, oder Du musst eine Leih-Erlaubnis auf französisch dabei haben, daß Du frei darüber vefügen kannst. Wie sollen die sonst feststellen, ob es geklaut ist?
Da natürlcih beim Zoll bekannt ist, daß nahezu alles im Land verhökert wird ohne vorher verzollt zu sein KANN es passieren daß Du halt einen grünen Zettel ausfüllen musst- ODER (was häufiger war) das Mopped einfach auf Deinen Zollschein vom KFZ mit drauf geschrieben wird.
So wirds bei Anhängern z.B. gehandhabt
Millionen von turis reisen mit Moppeds in der WOMOgarage ein- es ist also bekannt.

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Re: Einreise mit (echtem) Moped = Kleinkraftrad nach Marokko

#3 Beitrag von schweiger » 2015-01-05 21:25:55

Danke, frizzz,

mit Zulassung geht das - ist klar. Aber hier in Deutschland bekomme ich keinen Eigentumsnachweis für diese Kleinkrafträder.

Beim marokkanischen Zoll steht: "Les motocycles d'une cylindrée inférieure à 50 cm 3 sont également passibles du paiement des droits et taxes. Leur dédouanement doit s'effectuer au moment de leur importation, au bureau douanier d'entrée. " http://www.douane.gov.ma/web/guest/mcv# ... itTaxe.jsf

Sollte ich das Ding vielleicht einfach verzollen?
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Re: Einreise mit (echtem) Moped = Kleinkraftrad nach Marokko

#4 Beitrag von schweiger » 2015-01-05 21:47:36

Pirx hat geschrieben:...hier findest Du alle aktuellen Vorschriften. Die Seite kann auf Englisch umgeschaltet werden:
http://www.douane.gov.ma/web/guest

Wichtig dürfte besonders diese Seite sein:
Vorübergehende Einfuhr eines Touristenfahrzeugs

Pirx
Dank Pirxens Eintrag aus 2012 gibt es folgende Infos (Ich hoffe, ein Screenshot verstößt nicht gegen das Urheberrecht). Heißt das, dass Mopeds unter 50 cm³ "für den persönlichen Gebrauch" ausgenommen sind?
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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#5 Beitrag von GoodBoy-BadBoy » 2015-01-05 23:50:26

Dann mach halt das nummernTäfelchen hin und mit dem versicherungsnachweis auf deinen namen hast du ein auf dich zugelassenes Fahrzeug...

Reicht des ned?

gglg

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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#6 Beitrag von schweiger » 2015-01-06 10:17:08

Ja, genau das ist letztlich die Frage: reicht das Versicherungskennzeichen und der Versicherungsnachweis für den marokkanischen Zoll?
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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#7 Beitrag von frizzz » 2015-01-06 10:29:26

Ja sollte reichen. Musst halt den alten Fahrzeugbrief daheim lassen. ...
Und das Gültigschreiben von MA denken....

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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#8 Beitrag von schweiger » 2015-01-06 20:55:18

Naja, so richtig glaube ich da noch nicht dran, dass die misstrauischen Marokkaner mir den einfachen Versicherungszettel als Eigentumsnachweis abnehmen.. Die sind die grünen Zulassungen gewohnt...
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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#9 Beitrag von frizzz » 2015-01-09 20:31:22

schweiger hat geschrieben:Naja, so richtig glaube ich da noch nicht dran, dass die misstrauischen Marokkaner mir den einfachen Versicherungszettel als Eigentumsnachweis abnehmen.. Die sind die grünen Zulassungen gewohnt...
TIP: Je mehr Du denen unaufgefordert ZEIGST, desto mehr wolln se sehen,
Was ist den dabei, vom Ureigentümer eine Vetrkaufsbestätigung zu kriegen? IRGEDNWIE muss das Ding doch in Deinen Besitz gekommen sein, oder hast geklaut??;) :bored:

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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#10 Beitrag von Cubango » 2015-01-11 0:23:37

Ich sehe da kein Problem.

Ich fahre immer wieder mit dem Geschäftsfahrzeug nach Marokko und habe eine Bestätigung, dass ich es nutzen darf. Die Bestätigung ist nicht amtlich. Irgendein Stempel macht sich aber gut, bei mir ist es der Firmenstempel mit Unterschrift. Bei Bedarf kann ich ein Muster per PN schicken.

Pro Person kann in Marokko nur 1 Fahrzeug registriert werden. Deshalb wird ein Begleitmotorrad jeweils auf dem Schein des Hauptfahrzeugs ergänzt. Da erleichert es den Prozess, wenn irgendeine sichtbare Nummer vorhanden ist. Im Idealfall das Nummerschild. Allenfalls die Chassis-Nummer des Motorrads. Diese müsste dann auch gleich im Zollschein eingetragen werden und sollte einfach sichtbar sein, ohne das Motorrad rausnehmen zu müssen. Der Fahrzeugausweis wurde bei mir jeweils nur für das Hauptfahrzeug geprüft.

Das galt für Einreisen via Ceuta, Tanger, Tanger Med.

Und wenn das nicht geht, irgendwie geht es immer. Das ist das Schöne an Afrika, es muss für den Beamten einfach nachvollziehbar korrekt sein. Am Zoll wollen sie einfach sicher sein, dass das Fahrzeug wieder ausgeführt wird. Mit ein bisschen Geduld und Diskussion erreicht man alles was nicht gegen die Regeln des Landes Verstösst.

Schöne Reise (sind eben zurück und freuen uns auf die nächste Reise...) und Gruss
Andi

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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#11 Beitrag von schweiger » 2016-02-23 10:32:27

Hier noch das Feedback zur Einreise: Ich habe es einfach darauf ankommen lassen und bin mit 2 Mopeds ohne Zulassung (aber mit ordentlichen Grünen Karten) zum marokkanischen Zoll (Tanger Med) gefahren. Als wir endlich dran waren, gab es natürlich die erwarteten Probleme wegen der beiden Schwalben, für die es ja keine deutsche Zulassung mit „richtigen“ Papieren gibt. Aber das ist natürlich wieder typisch für Marokko: Erst hieß es, dass wir ohne Papiere auf keinen Fall einreisen können. Nach langem Palaver, vielen Bedenkzeiten und etwas freundlichem Nachdruck ging es dann aber doch und die Mopeds wurden mit ihrer Fahrgestellnummer in die verschiedenen Pässe eingetragen. Ohne Bakschisch.
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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#12 Beitrag von schmuddel » 2016-02-23 19:36:39

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Euch sagen das es defenitiv reicht ein versicherungskennzeichen mit Bescheinigung sowie die Papiere (zur Not gehen auch andere) mitzuführen ansonsten hilft Bargeld für die Einfuhr

Gruß
Schmuddel
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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#13 Beitrag von Kami » 2016-02-23 19:55:58

notfalls halt freiwillig zulassen.

Gruss
Kami
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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#14 Beitrag von Landei » 2016-02-24 17:05:11

So, und jetzt endlich ein Foto vom Schwalbenflug über den Dünen :wub:

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Re: Einreise mit Moped 49,8 cm³ ohne Zulassung nach Marokko

#15 Beitrag von schweiger » 2016-02-24 17:19:22

Landei hat geschrieben:So, und jetzt endlich ein Foto vom Schwalbenflug über den Dünen :wub:
Ich bin gerade bei der Aufarbeitung der Storys (und der im Urlaub liegengebliebenen Arbeit). Aber hier ist schon mal was: Sand und Spiele am Erg Chebbi (06).

Die restlichen Reiseberichte kommen noch und werden hier in der ALG-Fortsetzungsgeschichte vorgestellt.

P.S.: Die Tundragraue ist aus 1967...
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