Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

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choghart
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Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#1 Beitrag von choghart » 2014-11-28 0:59:20

Hallo,

das mal´ etwas daneben geht beim Reisen ist ja grundsätzlich nichts Ungewöhnliches und auch Teil der Herausforderung bei unserem Hobby. Im Folgenden möchte ich mal´ über eine eher ungewöhnliche Serie dazu berichten. Anfänglich war ich dabei ja noch ziemlich angesäuert. Mit zunehmender Kumulierung der Ereignisse fand ich das irgendwann schon grotesk lustig :happy:. Ich würde das mal´ unter der Rubrik "empirische Beweisführung zu den Gesetzen von Murphy" titulieren:

Ich war ja zuletzt 8 Monate mit meinem Steyr in Neuseeland und Australien unterwegs. Nach einer sensationellen- und ziemlich problemlosen Reise habe ich das Fahrzeug Ende August in Port Kembla (AUS) zur RoRo Rückverschiffung nach Bremerhaven abgegeben. Was mir meine australische Spedition "vergessen" hat zu sagen ist, dass mein Fahrzeug in Singapur umgeladen wurde und deshalb zu einem gänzlich anderen Termin in Deutschland einlangte als ursprünglich angegeben. Dieser Umstand wurde mir natürlich erst fünf Tage vor Ankunft des Fahrzeuges mitgeteilt und ich hatte deshalb etwas unnötigen Stress :huh:.

Nach Mitteilung des Abholungstermins buche ich die Anreise für den darauffolgenden Tag. Unmittelbar nach verbindlicher Buchung wird mir von der Reederei mitgeteilt, dass es Probleme bei der Ankunft des Schiffes gab und ich deswegen nochmal vor Ort zusätzlich einen Tag auf mein Vehikel warten darf :dry:.

Bei der Erstbesichtigung des Fahrzeuges im Hafen fällt mir auf, dass die Stoßstange etwas schief steht und der Kühler leckt. Offensichtlich gabs einen kleineren Fremdkontakt bei der Verschiffung - grr. Wie das bei meiner extrem massiven Front passieren konnte ist mir bis dato ein Rätsel :angry:.

Bei der Schadenserhebung vor Ort fällt mir auf, dass im Innenraum einige Dinge komisch sind. Sofort wird klar, dass auch Eingebrochen wurde. Das Fahrzeug war fürn Seetransport natürlich ziemlich leer geräumt und nur mehr wenig Werthaltiges drinnen. Einige sperrige Dinge mussten aber im Fahrzeug verbleiben u.A. unsere Fahrräder. Nachdem die Heckklappe nicht einfach öffenbar ist, haben die Diebe die Fahrräder ziemlich motiviert durch die Wartungstür, den Durchgang zum Fahrerhaus und dann bei der rückseitigen Tür rausgeschliffen. Nachdem die Breite dieser Durchgänge dafür nicht so üppig bemessen ist, werden auf dem Weg raus noch so einige Dinge leicht beschädigt - :wack:!

Natürlich ist das Fahrzeug transportversichert und deshalb sehe ich die Sachlage noch irgendwie entspannt. Ich organisiere eine Schadensaufnahme vor Ort. Das Sachen beim RoRo-Transport beschädigt und ausgeraubt werden, scheint nicht ungewöhnlich zu sein. Der Experte vor Ort ist offensichtlich schlimmere Sachen gewöhnt. Er teilt mir mit, dass besonders beim Umladen die Gefahr von Diebstählen mitunter ziemlich hoch ist. Als Beispiel führt er an, dass Fahrzeuge die über Jacksonville (USA) verschifft werden zu etwa 90% (!) ausgeraubt werden. Die Werthaltigkeit dieser Aussage kann ich jetzt nicht überprüfen - es scheint dort aber ein Sicherheitsproblem zu geben. Sollte ich nochmal´ was RoRo verschiffen würde ich möglichst nur Direktverbindungen nehmen.

Den Hafenbetreibern ist der Zustand eines Fahrzeuges zumeist ziemlich egal und die wollen dein Fahrzeug möglichst schnell vom Acker haben, weshalb ab einer sehr kurzen Lagerdauer ziemlich gesalzene Standgebühren verlangt werden. Mit freundlicher Unterstützung des Personals im Terminal versuche ich deshalb eine provisorische Reparatur des Kühlers vor Ort zu organisieren. Es stellt sich schnell heraus, dass das im Hafen natürlich nicht funktioniert und das Fahrzeug in eine Werkstatt muss. Der ÖAMTC/ADAC Pannendienst teilt mir dazu mit, das er mir wegen der Fahrzeugabmessungen nicht helfen kann. Gleichfalls hat ein professioneller LKW-Abschleppdienst offensichtlich Schwierigkeiten da kurzfristig was zu organisieren wegen der Fahrzeughöhe und dem daraus resultierenden Sondertransport :(.

Weiterhin sind natürlich die Fahrzeugbatterien voll entladen, weil man natürlich den Trennschalter nicht geworfen hat wie in einer von mir auffällig im Fahrzeug platzierten- und reichlich bebilderten Anleitung für die Verschiffung gebeten. Ich lasse mir Starthilfe vor Ort geben und den Motor mal´ im Stand ordentlich warm laufen um die Batterien zu laden und mal´ Druck aufs Kühlsystem zu bekommen. Das rauströpfelnde Kühlwasser fange ich auf und stelle dabei fest, dass der Verlust maximal 1L in einer Stunde ist und damit nicht so arg wie befürchtet. Nach dem Abstellen, randvoll auffüllen des Kühlsystems und erneuter Starthilfe starte ich folglich los zur nächsten MAN Werkstatt in ca. 15km Entfernung :mellow:.

Beim Start fällt mir ein alternierendes Zischgeräusch von Rechts Vorne auf, das mit der Fahrzeuggeschwindigkeit korreliert. Für normal hätte ich sofort angehalten und nachgesehen was los ist. Wegen des lecken Kühlers ignoriere ich diesen Umstand beharrlich. Mit zunehmender Fahrtstrecke wird das Zischen immer auffälliger. Etwa 2 Kilometer vor Erreichen der Werkstatt fällt bei mir der Groschen was los ist: Leck im Reifen :joke:!
Ich fahre noch vor der Autobahn ab auf den nächsten Parkplatz und peile die Lage. Der Reifen ist ziemlich platt und aus einem kurzem Schnitt in der Karkasse entweicht die Luft. Außer der Karkasse scheint aber ansonsten nichts beschädigt - noch einmal Glück gehabt! Ich entschuldige mich schon mal´ beim dortigen Ladenbesitzer für die kommenden Unannehmlichkeiten auf seinem Parkplatz und "es könnte etwas länger dauern". Derselbige erweist sich als äußerst nette Person und organisiert mir um ca. 18:00 Uhr noch einen mobilen LKW-Reifendienst. Dieser kommt tatsächlich kurzfristig vorbei und kann die Karkasse noch einmal flicken - :blush:!

Einige Stunden später gelange ich dann tatsächlich bei der angepeilten MAN Werkstatt an. Dort wird der Kühler ausgebaut und gerichtet und ich kann zwei Tage später die Heimreise antreten. Etwa um eine Woche später als geplant schaffe ich es dann tatsächlich bis nach zu Hause in Österreich :happy:.

Gruß,
Jo.

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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#2 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2014-11-28 7:20:09

Hallo,

das klingt sehr nach dem wirklichen Leben. 'Einmal mit Profis arbeiten' ist einem halt mittlerweile selten vergönnt. In diesem Fall ist es zumindest gut, dass sich die gesammelten Schäden auf ein Maß beschränken, in denen das Fahrzeug immer noch eingeschränkt selbst fahrbar war und die Schäden auch erst gegen Reiseende eingetreten sind.

Ich habe selbst beruflich mit Sicherheitsaspekten in der Logistik zu tun (OK, primär mit IT-Systemen :blush: ), habe dadurch aber gelegentlich intensiveren Kontakt mit den anderen Disziplinen der Sicherheit, vor ein paar Monaten haben wir. z.B. einen Ostseehafen in Polen auditiert. Eigentlich ist das gar nicht so schwer, ein Hafengelände auf einen vernünftigen Sicherheitsstandard zu bekommen. Daher ist das für mich grob unverständlich, dass das in Jacksonville und Singapur nicht klappt. Was kein Zweifel daran sein soll, dass solche Geschichten vorkommen.

Ärgerlich... :wack:

Viel Glück mit der Versicherung, bitte berichte auch darüber, ob der Schaden ordentlich abgewickelt wurde.

Gruß und Danke für die Tipps

Marcus
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#3 Beitrag von MartinK » 2014-11-28 8:36:23

Hallo,

Irgendwie scheinen die Leute bei Verschiffungen etwas " schmerzfreier" zu sein als anderenorts.

Ich selbst habe drei Schäden bei Containerverschiffungen erlebt. Immer aus Kalifornien.

Der erste Klopper war das die beim Verladen offensichtlich einen Porsche 911SC unter zu Hilfenahme von Gabelstaplern ein- und ausgeladen haben. Die Gabelabdrücke waren deutlich zu sehen. Kein Schadenersatz weil nicht beweisbar.

Der zweite war eine verdrückte Tür eines 230SL aus Aluminium. Kein Schadenersatz weil unterhalb der SB von 1000€.

Der dritte war ein MG TD, der durch das im Container darüber stehende Auto nach Bruch des Holzgestells heruntergefallene Auto nur noch 50cm hoch war. Hier war die Beweislage klar und die SB überschritten.

Was lernen wir daraus? Die Versicherung des Spediteurs greift im Grunde nur bei einem Totalverlust und dann auch nur den den Schaden, die Verschiffung muss man trotzdem bezahlen auch wenn das Fahrzeug am Ankunftsort Schrott ist.

Gruß

MartinK
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#4 Beitrag von el Capitán » 2014-11-28 9:34:03

Hallo Jo,

danke für das Mitteilen Deiner Erfahrungen! Wieder was gelernt, was ich mir merken werde: Direktverbindungen beim Verschiffen bevorzugen!

Mein Beileid für den erlittenen Stress!

Viele Grüße,
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#5 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2014-11-28 9:41:15

Hallo,
MartinK hat geschrieben:Was lernen wir daraus?
das klingt ja gar nicht gut. :wack: :wack: :wack:

Was ist denn eine funktionierende Alternative für den Transfer von LKW/PKW über den Teich oder die Teiche? Selber in einen separaten Container verpacken? Gibt es zuverlässige Spezialunternehmen?

Beim Versand von Standardware, bei der es nicht auf 3 Monate Verzug ankommt ist das nicht so wild, aber bei Oldies und Einzelstücken ist das mehr als ärgerlich, selbst wenn die Versicherung zufällig zahlen sollte ist der ideelle Schaden schwer zu ersetzen.

:frust:

Marcus
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#6 Beitrag von holgerK » 2014-11-28 23:20:36

hallo jo,

mein Mitgefühl mit den erlittenen Schäden und auch dem Ärger den du verarbeiten musstest.
Das war bestimmt sehr schwer, wenn man viel Liebe und Zeit in den LKW reingesteckt hat,
wir konnten ja hier die schöne Erbauung mitverfolgen.

Mein Kompliment dafür das du dich nicht lange im Tal der Tränen aufgehalten hast und
uns von deinen Erlebnissen erzählst.

Wünsche dir alles Gute mit der Versicherung und das Du schnell wieder alles hergerichtet
bekommst.

holger

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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#7 Beitrag von klausontheroad » 2014-11-29 11:19:32

bei grimaldi durfte ich mal zuschauen wie in freetown ausgeladen wurde.
bei einem discovery konnte der zuendschluessel im schloss nicht rumgedreht werden, das fahrzeug wurde dann quer die rampe mit dem bobcat runtergeschoben, und ein sattelschlepper wurde einfach mit dem stappler aus der luecke geschoben selbstverstaendlich auch quer. dseitdem gibt's fuer mich keine alternative mehr zum begleitetem verschiffen.
die heimat des abenteuers ist die fremde

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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#8 Beitrag von Fritz1 » 2014-11-30 22:55:07

el Capitán hat geschrieben:Hallo Jo,

danke für das Mitteilen Deiner Erfahrungen! Wieder was gelernt, was ich mir merken werde: Direktverbindungen beim Verschiffen bevorzugen!

Mein Beileid für den erlittenen Stress!

Viele Grüße,
el Capitán

Das scheint zwar logisch, aber dein Einfluss darauf ist auch begrenzt. Wenn die Reederei ihren Plan ändert und doch eine Umladung plant, dann steht die Fracht eben einige Tage im Hafen mit den daraus resultierenden Problemen.

Das als individuell angesehene "heilige Blechle" ist eben doch nur Ladung, Fracht die Ärger machen kann, Motor nicht anspringt etc. Was macht der "Tallymann" dann: Schnellste Problemlösung.

Gruß

Fritz

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choghart
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#9 Beitrag von choghart » 2014-12-03 0:49:41

Hallo,

danke ans Forum für die aufmunternden Worte nach einer etwas auffälligen Pechsträhne. Bei der ganzen Geschichte hatte ich im Grunde genommen sehr viel Glück, weil das Ganze erst zu Ende unserer Reise passiert ist und die Schäden am Fahrzeug durch eine Versicherung gedeckt sind. Deshalb sehe die ganzen Geschehnisse deshalb als nicht sonderlich tragisch. Besonders positiv habe ich empfunden, dass mir überall einige nette Personen selbstlos weiter geholfen haben.

Bei der Verschifferei scheinen ziemlich rauhe Sitten zu herrschen. Nachdem die Schifffahrtsversicherung zumeist Kundensache ist, gibts da offensichtlich wenig Motivation materialschonend mit dem Transportgut um zu gehen - besonders wenn Feuer am Dach ist. Die Geschichten mit radikaler Entfernung fahrunfähiger Vehikel vom Schiff finde ich dann doch ziemlich befremdlich. Sowas ist ja vorhersehbar und man muss im Ernstfall nicht dastehen wie der Fuchs nach dem Waldbrand. Bei den resultierenden Schäden müsste schließlich so einiges an Präventivmaßnahmen finanzierbar sein. Offensichtlich ist es trotzdem kostengünstiger das im Nachhinein der Versicherung zu überlassen.

So eine Schifffahrtsversicherung kostet leider eine Stange Geld. Meine Versicherung bezahlt mir erfreulicherweise die Transportschäden am Fahrzeug. Nicht versichert ist alles was nicht "mounted" (montiert) ist und somit "loose property" (loses Gut) - Original Wortlaut:

In no case shall this insurance cover loss or damage to not mounted equipment and/ or other loose property left in a vehicle / cargo unit.

Die Versicherung weigert sich deshalb die gestohlenen Fahrräder zu bezahlen. Die Fahrradgabeln waren in meiner Heckgarage in einer Halterung fest geschraubt und zusätzlich mit Spanngurten gesichert. Ich würde das juristisch nicht als "loose" bezeichnen. Versicherungen versuchen ja heute im Schadensfall sich maximal zu drücken. Das verstehe ich grundsätzlich, man muss als Kunde da eben manchmal´ etwas nachdrücklicher auf seiner Sicht der Rechtslage beharren um Erfolg zu haben. Wie sieht man diesen Sachverhalt im Forum? Soll ich da noch nachhaken?

Gruß,
Jo.

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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#10 Beitrag von wernher » 2014-12-03 11:04:00

Hallo Jo,

Ich arbeite seit 30 Jahren bei einer Versicherung in Österreich und kann dir aus meiner (unserer Sicht) die Sachlage vielleicht so erklären:

- die Fahrräder sehen wir als eine Art Ladegut und nicht als Fahrzeugbestandteil und auch nicht als Inventar, hätten dir die Diebe das WC oder den Kühlschrank etc. aus dem Steyr gestohlen dann hätte die Versicherung bezahlt.

- falls es aber die Möglichkeit gegeben hätte die Fahrräder als eine Art Sonderausstattung in den Vertrag bei Abschluss mitzuversichern (normalerweise ist das möglich), dann könntest du bei der Schiffsversicherung in Form eines Beratungsfehlers damit einhacken und damit wenigstens eine Kulanz erwirken.

- nur durch eine manuelle fixe Verbindung zum Fahrzeug durch die Verschraubung der Fahrradgabel der Fahrräder macht die Fahrräder noch lange nicht zum Inventar oder zum Fahrzeugbestandteil.

Tut mir leid dir das so sagen zu müßen, aber das nächste mal einfach diverse Sachen als Sonderausstattung in den Versicherungsvertrag mit hineinnehmen. Mir ist natürlich schon klar, daß du wahrscheinlich nicht damit gerechnet hast, daß man die Fahrräder so auf diese Art entwendet und es ja die einfacher Art war auch die Fahrräder wieder nach Europa mitzunehmen.

Zuletzt muß ich dir aber mal zu deinem super super tollen Steyr gratulieren, habe ich vor 3 Wo auf der A9 als ich Ri Salzburg unterwegs war auf der anderen Seite gesehen, perfektes Fahrzeug. Ich kenne deinen Steyr aber vom Christian, als er noch beim Ihm in Arbeit war. Ich habe die etwas kleinere Version, den 12m18 als Womo.

Ich hoffe ich konnte Dir die Sache etwas näher bringen

mit bestem Gruß

Werner

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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#11 Beitrag von Landei » 2014-12-03 12:24:42

Bei der Verschifferei scheinen ziemlich rauhe Sitten zu herrschen.

Ich glaube, das kann man auf viele Bereiche im Logistikgewerbe ausdehnen, bei denen an der Basis die richtig "coolen" Typen werkeln.

Ich habe oft genug auf Lagern und beim Warenumschlag erlebt, dass speziell die Beschriftung von Waren mit dem Aufdruck "handle with care / Vorsicht zerbrechlich" der Wettbewerbsgeist des "Fachpersonals" erweckt wurde nach dem Motto: Da wollen wir doch mal beweisen, wie unfähig die Verpacker der zerbrechlichen Ware waren! Und dann wird geschüttelt und geworfen, was das Zeug hält.

Neulich blickte ich aus dem Flugzeugfenster und sah zu, wie beim Entladen die Koffer vom Förderband auf die Karren verbracht wurden. Statt sich mit dem Koffer in der Hand einfach zu drehen und die untere Lage auf dem Karren abzulegen wurden die Koffer extra hoch in die Luft geworfen, damit sie ordentlich aufkrachten :wack: . An der Gepäckrückgabe standen dann auch mehrere Personen, die aufgerissene Reißverschlüsse beklagten.

Das war kein anderer Kulturkreis, sondern Flughafen Düsseldorf.

Selbst bei RoRo Verschiffung, wo man selbst mit an Bord ist kann man letztlich nicht vermeiden, dass unterwegs die Fahrzeuge so blödsinnig mit Ketten verzurrt werden, dass sie danach verzogen sind. Ich wundere mich jedes Mal wieder zu sehen, wie chaotisch Menschen arbeiten, die Tag für Tag nichts anderes machen als Fähren mit Fahrzeugen zu beladen.
Der vergessene Batteriehauptschalter scheint übrigens ein Klassiker zu sein. Spaßig wird es auch bei Fahrzeugen mit vielen Hebelchen (auch wenn sie sinngemäß beschriftet sind mit "don't bloody dare touching this lever"), wenn z.B. die eigene Seilwinde mit der im Abschleppmaul eingehängten Öse die eigene Stoßstange verbiegt...

Jo, gute Einstellung. Du rechnest also auch in "Schäden pro verschifften Kilometer" :positiv: Dein Schadensbild bei Puttgarden-Rödby ware ärgerlicher...


Gruß Jochen

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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#12 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-12-03 12:51:59

Dieses Schiff lag so mehre Monate so am Kai.
Jeder Container wurde entladen und die Fahrzeuge standen danach Wochenlang herum bis sie verschrottet wurden.
Der Versicherer war wohl im Dauereinsatz
http://infranews.ru/logistika/more/1014 ... ldi-group/
Mich wundern die Schäden nicht.
Klaus

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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#13 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2014-12-03 14:21:53

Hallo,
Flammkuchenklaus hat geschrieben:Dieses Schiff lag so mehre Monate so am Kai.
das wird dann beliebig teuer, allein schon durch die Liegegebühr. :wack: :wack: :wack:

Grüße

Marcus
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#14 Beitrag von choghart » 2014-12-03 18:43:53

wernher hat geschrieben:Hallo Jo,

Ich arbeite seit 30 Jahren bei einer Versicherung in Österreich und kann dir aus meiner (unserer Sicht) die Sachlage vielleicht so erklären:

- die Fahrräder sehen wir als eine Art Ladegut und nicht als Fahrzeugbestandteil und auch nicht als Inventar, hätten dir die Diebe das WC oder den Kühlschrank etc. aus dem Steyr gestohlen dann hätte die Versicherung bezahlt.

- falls es aber die Möglichkeit gegeben hätte die Fahrräder als eine Art Sonderausstattung in den Vertrag bei Abschluss mitzuversichern (normalerweise ist das möglich), dann könntest du bei der Schiffsversicherung in Form eines Beratungsfehlers damit einhacken und damit wenigstens eine Kulanz erwirken.

- nur durch eine manuelle fixe Verbindung zum Fahrzeug durch die Verschraubung der Fahrradgabel der Fahrräder macht die Fahrräder noch lange nicht zum Inventar oder zum Fahrzeugbestandteil.

Tut mir leid dir das so sagen zu müßen, aber das nächste mal einfach diverse Sachen als Sonderausstattung in den Versicherungsvertrag mit hineinnehmen. Mir ist natürlich schon klar, daß du wahrscheinlich nicht damit gerechnet hast, daß man die Fahrräder so auf diese Art entwendet und es ja die einfacher Art war auch die Fahrräder wieder nach Europa mitzunehmen.

Zuletzt muß ich dir aber mal zu deinem super super tollen Steyr gratulieren, habe ich vor 3 Wo auf der A9 als ich Ri Salzburg unterwegs war auf der anderen Seite gesehen, perfektes Fahrzeug. Ich kenne deinen Steyr aber vom Christian, als er noch beim Ihm in Arbeit war. Ich habe die etwas kleinere Version, den 12m18 als Womo.

Ich hoffe ich konnte Dir die Sache etwas näher bringen

mit bestem Gruß

Werner
Hallo,

weil ich grade den Experten hier habe etwas Erläuterung zum Sachverhalt:

Grundsätzlich bin ich Rookie bei der Verschifferei und mir hat bisher jegliche Erfahrung dazu gefehlt. Ich habe mein Fahrzeug immer mit der gleichen Reederei verschifft. Zu diesem Zwecke habe ich auch wg. dem Transport der Fahrräder im Fahrzeug angefragt, was mir erfreulicherweise extra von deren HQ genehmigt wurde. Die Versicherung zum Transport habe ich auch über dieselbe Gesellschaft abgeschlossen. Man wusste also mit Sicherheit von den Fahrrädern. Ich wurde auch dezitiert dazu aufgefordert diese Seefest im Fahrzeug zu verzurren.

Typischerweise lässt man sein Gut fürn Seetransport versichern. Als Versicherungsnehmer muss man ja davon ausgehen, dass der Kahn absäuft und man dann mit leeren Händen dasteht. Demnach habe ich die Versicherungsprämie auf Zeitwert Fahrzeug + Zeitwert Inhalt + Transportkosten abgestimmt und natürlich die Versicherungsprämie dafür bezahlt. Der Inhalt meines Fahrzeuges war jetzt nicht wahnsinnig viel wert - aber um die Fahrräder ist dann doch recht schade. Als qualifizierter Laie hätte ich aus dem Versicherungsvertrag geschlossen, dass meine Fahrräder sicher nicht "loose" sind.

Ich möchte aus dieser Angelegenheit keine größere Sache machen. Meine Sachbearbeiterin bei der Reederei ist eine nette Person und ich möchte ihr deshalb nicht unnötig wg. "Beratungsfehler" o.Ä. ans Bein pinkeln. Ein Hinweis darauf, dass der Inhalt des Fahrzeuges nicht versichert ist oder versichert werden kann hätte ich aber doch ganz werthaltig gefunden. Die Versicherungsprämie wäre ja dieselbe gewesen (Inhalt mitversichert) oder hätte sich sogar reduziert (Inhalt nicht versicherbar).

Gruß,
Jo.

Fritz1
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#15 Beitrag von Fritz1 » 2014-12-03 19:28:48

Typischerweise lässt man sein Gut fürn Seetransport versichern. Als Versicherungsnehmer muss man ja davon ausgehen, dass der Kahn absäuft und man dann mit leeren Händen dasteht.


Ich hake mal bei der Aussage ein. So sehen wir üblicherweise den Sinn der Versicherung. Wenn ich mich aber recht erinnere, dann ist bei der Seefahrt vieles anders im Versicherungswesen.
Wenn die Fracht nicht versichert worden ist, das Schiff in Seenot gerät, Kosten anfallen für die Bergung des Schiffes, dann zahlt der Eigentümer der Fracht einen Anteil an den Bergungskosten, sein Eigentum wurde ja schließlich gerettet.

Stichwort dazu: Havarie grosse

Details und vor allem aktuelle Bestimmungen habe ich nicht im Kopf.


Gruß

Fritz

wernher
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#16 Beitrag von wernher » 2014-12-04 15:55:07

Ja genau, bei Schiffsunfällen gibt es da eigene Richtlinien, nur in Jo's Schadenfall wurde scheinbar der Vertrag falsch gemacht, das geht aber nicht auf seine Kappe sondern die "nette Sachbearbeiterin der Reederei" hätte das wahrscheinlich anders machen können oder vielleicht etwas härter ausgedrückt, ein echter Versicherungsfachmann/frau hätte das nicht vergurkt, denn das hohe Risiko ist ja bekannt und danach richtet sich auch die hohe Prämie die der Versicherungsnehmer entrichten muß!!!!

Gruß
Werner

libera
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#17 Beitrag von libera » 2014-12-17 9:43:09

ohoh! uns steht wohl auch ein RORO verschiffung bevor!
Herzliches Beileid!

Hat sonst noch jemand Tipps, was man bei RORO unbedingt beachten sollte?

Danke
Lg
Astrid

www.rightbeyondthehorizon.com
Dateianhänge
Mit dem Auto durch die Gobi.JPG

Fritz1
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Re: Murphy´s Law bei RoRo Verschiffung

#18 Beitrag von Fritz1 » 2015-01-08 23:32:09

Fritz1 hat geschrieben:Typischerweise lässt man sein Gut fürn Seetransport versichern. Als Versicherungsnehmer muss man ja davon ausgehen, dass der Kahn absäuft und man dann mit leeren Händen dasteht.


Ich hake mal bei der Aussage ein. So sehen wir üblicherweise den Sinn der Versicherung. Wenn ich mich aber recht erinnere, dann ist bei der Seefahrt vieles anders im Versicherungswesen.
Wenn die Fracht nicht versichert worden ist, das Schiff in Seenot gerät, Kosten anfallen für die Bergung des Schiffes, dann zahlt der Eigentümer der Fracht einen Anteil an den Bergungskosten, sein Eigentum wurde ja schließlich gerettet.

Stichwort dazu: Havarie grosse

Details und vor allem aktuelle Bestimmungen habe ich nicht im Kopf.


Gruß

Fritz


Hallo,

das jetzt vor England "verunglückte" RoRo-Schiff ist ein gutes Beispiel für Havarie Grosse, um das Schiff zu retten (um einen großen Schaden zu verhindern) wurde es auf die Sandbank gesetzt und die Ladungseigentümer werden für die Bergungskosten wohl zur Kasse gebeten, wenn sie dies Risiko nicht versichert haben.


Gruß

Fritz

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